Zulassung Miststreuer mit schwarzer Nummer

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Bergamt Obernkirchen

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Hallo zusammen,

ich besitze einen alten, technisch einwandfreien, Miststreuer. Diesen möchte ich, da wir keine Landwirtschaft oder Forstwirtschaft haben, gerne mit schwarzer Nummer zulassen.

Kurz zum Miststreuer:
Es ist ein Mengele Doppel Trumpf ES 25 (A) von ca. 1962 mit Auflaufbremse.

Natürlich habe ich keinerlei Unterlagen zu dem Anhänger.

Was muss ich nun für die Zulassung mit einem schwarzen Kennzeichen tun?
Reicht hier eine "Vollabnahme" durch den TÜV?

Welche Unterlagen sind noch für eine Zulassung erforderlich bzw. wo könnte man so etwas bekommen?!?

Vielen Dank schon einmal für hilfreiche Infos.

Ratlose Grüße,
Arne
 
100 06A

100 06A

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Hallo Arne,

hilfreich wäre sicherlich die originale BE (Betriebserlaubnis), vielleicht noch beim Hersteller zu bekommen?
Ansonsten brauchst du einen gut gelaunten TüV-Prüfer, der kann das Teil neu abnehmen und die Papiere für die Zulassung erteilen.
Nächste Hürde ist dann die Zulassungsstelle, aber auch dort liegt das Hauptproblem an der Laune und Kompetenz der zuständigen Person...
 
M

MartinBD

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Guten Morgen Arne,

frage doch mal bei deiner Prüforganisation (TÜV/DEKRA) nach, ob sie Unterlagen haben. Einige Unterlagen können die Prüfer online abrufen. Vielleicht ist in der Datenbank etwas dabei?

Ich habe noch diese Seite mit Bildern gefunden.

Viel Glück!

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Moin,

Mengele war mal Lely und ist jetzt AGCO. Am ehesten versuchst du das mal an einem der Standorte wo noch Fahrzeuge gebaut werden, nicht in der AGCO Zentrale... ;)
 
Roadmaster95

Roadmaster95

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Hi Arne,

ich besitze einen Mengele LW21 (allerdings mit grüner Nummer) und dafür waren natürlich keine Unterlagen mehr vorhanden.
Nach dem Kontakt mit Fa. Lely musste ich Bilder des Typenschilds (WICHTIG!) und der Achse per Email senden, anhand derer geprüft wurde ob es noch Unterlagen gibt.
Danach habe ich noch eine ABE für den Anhänger "erstehen" können.

Musste für die Zweitschrift aber ca. 60€ bezahlen, und vom Landratsamt eine Bestätigung ausfüllen lassen wegen polizeilicher Überprüfung/ Diebstahlfahrzeug etc.
Das hat auch nochmal 12.50€ oder so gekostet.

Aber nach alldem habe ich die Zweitschrift von Lely erhalten und bin nun dank Kennzeichen in grün auch legal unterwegs.

Hier habe ich mich hier hin gewandt:

Sabine Imminger | Vertrieb
Lely Agrartechnik GmbH | Industriestr. 8-10 | 89367 Waldstetten | Germany
Tel.: +49 (0) 8223 401 131 | Fax: +49 (0) 8223 401 117
********** | www.lely.com

Darf man den Kontakt posten?
Wenn nicht bitte herausnehmen, ich schreibs dann per PN.

Grüße

Joe
 
Bergamt Obernkirchen

Bergamt Obernkirchen

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Hallo!
Danke für die schnellen Antworten.

Den anscheinend gut gelaunten TÜV-Prüfer hatte ich schon, und der hat auch bereits Unterlagen zu Anhänger, zur Bremse und zur Zugvorrichtung in seinen Systemen gefunden.
Somit sollte zumindest das Thema des erforderlichen Gutachtens erledigt sein.

Ich werde dann mal bezüglich ABE den Hersteller bzw. Nachfolger kontaktieren.

Glückauf, Arne
 
100 06A

100 06A

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Hallo Arne,

wenn der Tüv Mann das alles hat kann er dir die ABE, bzw erforderlichen Unterlagen für eine Zulassung ohne die Hersteller ABE erstellen. Dann brauchst vom Hersteller nichts.
Nur wollen viele TüV-Männer das nicht machen, sondern fordern die ABE vom Hersteller.
 
G

GTfan

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Hallo Arne,

wenn der Tüv Mann das alles hat kann er dir die ABE, bzw erforderlichen Unterlagen für eine Zulassung ohne die Hersteller ABE erstellen. Dann brauchst vom Hersteller nichts.
Nur wollen viele TüV-Männer das nicht machen, sondern fordern die ABE vom Hersteller.
Eigentlich sollen sie das auch nicht, da der Hersteller am ehesten sagen kann ob der Wagen so original ist, oder schon mal herum gebastelt wurde und nur das Typenschild und die Fahrgestellnummer weiter verwendet werden. So der Grundgedanke dahinter.
Erst, wenn ein Hersteller nicht mehr existiert, dürfen sie die Sachen so heraus geben.


Manche Hersteller sind da recht kulant mit der Herausgabe einer Zweitschrift und fordern nur ein Foto vom Typenschild, Lely scheint da genauer zu sein. Aber schön, dass die überhaupt noch was tun. Und ansonsten ->Mengele gibts ja in der Form nicht mehr ;)

MfG
Fabian
 
Bergamt Obernkirchen

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Moin,
jetzt hatte ich Kontakt mit Fa. Lely. Leider kann man mir dort für den Anhänger nicht mehr mit einer ABE oder ähnlichem weiterhelfen, da diese wohl nicht mehr beim KBA hinterlegt ist.
Man sagte mir dort, dass die Zulassung somit nur über den TÜV erfolgen kann/muss.

Ich bin gespannt, ob ich ein schwarzes Kennzeichen an den Anhänger bekomme...

Glückauf, Arne
 
von Daheim

von Daheim

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Hallo Arne
Wenn du Typenschilder an deinem Miststreuer hast kannst du eine Vollabnahme beim TÜV machen lassen.
Habe ich bei meinem Anhänger auch gemacht (kostet ca120€).
Beim TÜV habe ich dann das Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bekommen,mit der Adresse der zuständigen Straßenverkehrsbehörde(in meinem Falle im Landkreis Marburg-Biedenkopf,).
Ich wohne in Hessen.
Dorthin schickst du die Unterlagen und bekommst eine Einzelbetriebserlaubnis (ca.40€).Die war nach 2Tagen schon da.
Damit bin ich auf die Zulassung und habe meinen Anhänger ohne Probleme zugelassen bekommen (ca.80€).
Und jetzt fahre ich mit schwarzem Kennzeichen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruß Marco
 
Bergamt Obernkirchen

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Hallo zusammen,

ich wollte das Thema einmal kurz abschließen.
Für meinen Miststreuer habe ich eine Vollabnahme durch den TÜV machen lassen.

Parallel wurde eine Halterabfrage durch die Zulassungsstelle durchgeführt (war der Anhänger schon einmal irgendwo angemeldet?).

Mit diesen beiden Unterlagen inkl. Eigentumsnachweis konnte dann ohne Probleme die Zulassung erfolgen.

Jetzt besitze ich ein Miststreuer (jetzt Anhänger offener Kasten) Baujahr 1961 mit Erstzulassung am 03.01.2018 und schwarzem Kennzeichen!
Somit steht einem legalen Betrieb im Strassenverkehr (wir haben kein Land- oder Forstwirtschaft) nichts mehr im Weg! :thumbsup:

Glückauf,
Arne
 
von Daheim

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Glückwunsch
Damit fährt es sich gleich viel entspannter
Gruß Marco
 
Bastard

Bastard

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Hallo,

ist es nicht so das wenn man mit schwarzer Nummer fährt und nicht LOF tätig bzw. unterwegs ist der L bzw. T Führerschein nicht mehr greift sondern B?

Beste Grüße,
Christian
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Christian,

Klasse T und L ist Nutzungssbhänig. Das stimmt schon. Klasse B "greift" jedoch nicht.
Wenn dann Klasse BE oder C1E oder CE.
Für uns Alte reicht die alte Klasse 3

Gruß Martin
 
Deutz-Fahr-en

Deutz-Fahr-en

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Hallo,

Würdest du vll. verraten wie viel Steuer der Streuer kostet? Das geht doch glaub ich nach zGG, aber wirkt sich die 25er Beschilderung da vergünstigend aus?

Mit freundlichen Grüßen

Daniel
 
Steelstyler

Steelstyler

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moin ,

Sehr gut, einer der wenigen die es wirklich durch den TÜV geschaft haben :thumbup:

Sonst hapert es an typenschilder o.ä. und wenn man nichts hat, dann wird er so geprüft als wäre es ein Neufahrzeug mit den aktuellen Auflagen.

Wo hast du den Versichert? Ich hätte eine Adresse für dich wo er 20 Euro im Jahr kostet !

Gruß Rene
 
Bergamt Obernkirchen

Bergamt Obernkirchen

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Moin,

die Führerscheinfrage ist mit alter Klasse 3 (C1E) i.O.. B reicht nicht , BE ist für Zuggewicht bis 6.000kg glaube ich.
Der Deutz hat 2.600kg zGG, der Anhänger 3.400kg zGG, somit alles i.O. mit C1E und BE würde auch noch fast passen.

Kurz zur Kostenfrage, ich liege jetzt bei ca. 30€ Versicherung (Concordia) und 120€ Steuern. Nicht günstig, aber legal ;)

Leider ist bei der Zulassung ein kleiner Fehler passiert, der wird mich vermutlich beim nächsten TÜV einholen.
Es wurde als Tag der ersten Zulassung der 03.01.2018 eingetragen (in der Vollabnahme stand jedoch 01.07.1962).
Daher gilt für mich (eigentlich) 2018er Gesetz.
Dass heißt, der Anhänger (offener Kasten) benötigt einen Nebelschlussleuchte und einen Rückfahrscheinwerfer. ;(

Ich fürchte, dass muss ich beizeiten einmal geradeziehen...

Glückauf,
Arne
 
G

GTfan

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BE ist für Zuggewicht bis 6.000kg glaube ich.
Hallo Arne, der Vollständigkeit halber für die Jungen (wie mich :D ) BE = 3500KG Zufgahrzeug + 3500 KG Anhänger = 7000 KG
Um es noch weiter zu vervollständigen:
Die 3500 kg als Maximalgewicht für Anhänger hintern einem B-konformen Fahrzeug gelten erst bei der Erteilung des BE-Führerscheins nach dem 19.01.2013. Wer seinen BE-Schein vorher erworben hat, darf noch schwerere Anhänger ziehen - sofern das Zugfahrzeug das hergibt, bei einem Schlepper ja eher die Regel als die Ausnahme.

http://www.weiss-fahrschule.de/index.php/b_be_und_b96.html

mfG
fabian
 
Lois 06 DX

Lois 06 DX

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Hallo Arne
Ich habe mir vor einigen Jahren einen Autoanhänger zum Kabeltrommel fahren gebaut, da musste ich nur die Nebelschlussleuchte nachrüsten weil Höchstgeschwindigkeit über 60 Km/h.
Bei 25 Km/h wirst du keine Nebelschlussleuchte brauchen.
Gruß Alois
 
Thema: Zulassung Miststreuer mit schwarzer Nummer

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