D40 Steuern und Versicherung

Diskutiere D40 Steuern und Versicherung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, nachdem ich nun die Vollabnahme erfolgreich hinter mich gebracht habe, bin ich auf der Suche nach der Richtigen Zulassungsvariante. Sprich...
Chrisky

Chrisky

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Hallo,
nachdem ich nun die Vollabnahme erfolgreich hinter mich gebracht habe, bin ich auf der Suche nach der Richtigen Zulassungsvariante.
Sprich H-Kennzeichen, Grün oder Schwarz.
Wie habt ihr euren D40 angemeldet? Und was kosten Steuern und Verischerung ca?
Ich will Ihn nur selten nutzen und ca. 1 mal im Monat bewegen und vielleicht mal auf ein Treffen fahren.
cu
chris
 
Deutz45nullfuenf

Deutz45nullfuenf

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Hallo,

hast du einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb? Sonst kannst du dir grün schon mal abschminken.
Für dein Nutzungsprofil wäre H-Kennzeichen geeignet aber du musst einmal rechnen, was tatsächlich günstiger ist (H- oder schwarz).
 
Abeln

Abeln

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Moin,

du kannst deinen Schlepper auch ohne Land- oder Forstwirtschaft auf grüner Nummer zulassen. Vorweg: Ich rate davon ab!
Das Ganze läuft dann unter dem Begriff der Brauchtumspflege. Dazu gab es mal einen Thread, guckst du HIER Beitrag 12). Kurz zusammengefasst: Du darfst den Schlepper nur für explizit als Brauchtumsveranstaltung ausgewiesenen Treffen bewegen, zu innerörtlichen Reinigungsaktionen, die der Öffentlichkeit dienen und zu Schaufahrten im Ort.


Die Steuern bemessen sich am Gewicht des Schleppers und dürften in deinem Fall ca. 140 € p.a. betragen. Bei meinem D50 ist ein normales Kennzeichen günstiger als ein H-Kennzeichen. Durch Ablasten des Schleppers (Vermerk in den Papieren) kann man auch Besteuerungsstufen darunter zugeordnet werden und entsprechend weniger zahlen müssen, darf dann aber auch nur weniger Gewicht aufladen.
Für die Versicherung kannst du ca. 35 € kalkulieren, sofern du ihn als Oldtimer haftpflichtversicherst (Bsp. LVM).


Gruß
Markus
 
Rüdiger

Rüdiger

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Gude,

du solltest im klaren sein für was du deinen Schlepper nutzen möchtest. Alle varianten haben Vor- und Nachteile die man beachten sollte.
Es geht hier auch um die Fahrerlaubnisfrage, Zulassung was darf ich mit welchem Kennzeichen fahren.
Einiges ist ja bereits dazu oben geagt worden, du kannst aber auch gerne hier im Bereich nachlesen, es ist dazu schon einiges geschrieben worden.
Auch nicht vergessen sollte man, was passiert wenn ich das "falsche Kennzeichen" habe welche rechtlichen Folgen kommen dann, Fahren ohne Zulassung, -ohne Betriebserlaubnis, -ohne Fahrerlaubnis.
Gruß
 
von Daheim

von Daheim

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Hallo Chris
Ich habe einen 4005 mit schwarzem Kennzeichen.
Ich bezahle 172€ Steuern im Jahr.
Versicherung 78€ im Jahr (Unimog-Versicherung.de)
Einziger Nachteil bei schwarzem Kennzeichen ist,man darf nur angemeldete Anhänger fahren.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß Marco
 
Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Hallo,

Die Führerscheinfrage richtet sich nicht nach dem Kennzeichen, sondern nach dem Verwendungszweck!
Auch die Sache mit den Anhängern stimmt nicht. Ich kann auch mit einem schwarzen Kennzeichen einen nicht zugelassenen Anhänger ziehen. Nur der Verwendungszweck muss Land oder Forstwirtschaftlich sein.
Im Gegensatz zum grünen Kennzeichen bindet einen das schwarze Kennzeichen einen aber nicht grundsätzlich daran.

Gruß
Jerome
 
von Daheim

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Stimmt.
Der Zweck muss LoF sein, ansonsten nur zugelassen Anhänger.
Aber da könnte man jetzt wieder Stunden drüber diskutieren.
Gruß Marco
 
7206 A Power

7206 A Power

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Hallo zusammen,

auch ich habe mich die letzte Zeit intensiv mit diesem Thema beschäftigt.

Mein Fazit ist: Nur der Zweck der Fahrt entscheidet! Nur im LoF Fall darf mit L oder T Klasse gefahren werden. Grüne Nummer heißt in Deutschland lediglich steuerbefreit ( DRK/ THW oä. haben nichts mit LoF zu tun, sind aber mitunter mit grüner Nummer unterwegs).

Für ANhänger gilt, an einem mit schwarzer Nummer angm. Schlepper darf durchaus ein nicht angemeldeter Anhänger betrieben werden. Vorrauss. dafür ist jedoch wieder der Zweck -LoF-.
Folgekennzeichen gibt es für schwarz angemeldete Schlepper nicht. Dh. Anhängerbetrieb nur, wenn der Anhänger angemeldet ist und/ oder ein LoF Zweck besteht.

Grüße aus dem Westerwald
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

der Zweck entscheidet, dies ist richtig. Aber gerade hier liegt das Problem im Detail. Was ist LoF? LoF ist in der Regel nicht die Gartenbearbeitung oder das private Holz holen, ebenso kann in der Regel der Hobbylandwirt dies nicht in Anspruch nehmen. Bin ich mit Grünem Kennzeichen unterwegs und habe keine LoF, so liegt der Verdacht nahe, das hier Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Zulassung vorliegt, was sicherlich einer genauen Überrüfung bedarf. Dies wird meist von Jugendlichen unterschätzt, bei einer eventuellen "Verurteilung / Strafe" kann dies Folgen bei einer späteren Beantragung einer Fahrerlaubnis betragen (Sperre), hier ist es auch egal ob grün oder schwarz. Sollte der Zug nicht in der LoF eingesetzt sein, so kann es auch hier zu Problemen kommen, was sich auf mehrere Gesetze auswirkt. Einfaches aber oft gemachtes Beispiel: Pferdeanhänger mit Grünem Kennzeichen und Transport von Möbeln, toll für jeden Polizisten.
Es ist also nicht so einfach zu sagen, dies ist richtig. Hier muss in der Regel der Einzelfall geprüft werden.
Einfach hier mal querlesen.
 
von Daheim

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Deshalb fahre ich am Schlepper und am Anhänger mit schwarzem Kennzeichen.
Da kann ich fahren wann und was ich will.
Gruß Marco
 
7206 A Power

7206 A Power

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Hallo,

@ Rüdiger/Marco, es ist so wie du schreibst. LoF ist ein Begriff, der durchaus unterschiedlich ausgelegt wird. Brennholz Transport oder die Gartenpflege zählen nicht dazu.
Selbst die allg. angewandte und diskutierte Brauchtumspflege( Treckertreffen) wird von den Behörden unterschiedlich ausgelegt und bewertet. Schlussendlich ist mein Fazit, so wie Marco es beschrieben hat, schwarze Nummer an beiden Fahrzeugen und dem entsprechende Fahrerlaubnis, wenn man tatsächlich keinen LoF Betrieb führt oder entsprechend nachweisen kann.

Schade ist es nur für diejenigen, die sich die Mühe gemacht haben um den aufwendigen T Führerschein zu bekommen. Sehr viel LKW Theorie und einige Fahrstunden mit entsprechendem Gespann müssen für dessen Erhalt abgeleistet werden. Und dann? EIn schöner alter Deutz, der zur Erhalt einer Legende dient, darf ggf. juristisch trotz der T Klasse nicht auf der öffentl. Straße gefahren werden ( wenn über 2,49 t / Klasse B).
Meines Erachtens eine Frechheit seitens Gesetzgebers.

Grüße Seb
 
M

michiwi

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Hallo Seb,
Brauchtumspflege( Treckertreffen) wird von den Behörden unterschiedlich ausgelegt und bewertet.
Brauchtum darf man (manchmal) mit grüner Nummer fahren, aber es gelten die Klassen L und T nicht, da kein Lof.
Und dann? EIn schöner alter Deutz, der zur Erhalt einer Legende dient, darf ggf. juristisch trotz der T Klasse nicht auf der öffentl. Straße gefahren werden ( wenn über 2,49 t / Klasse B).
Klasse B geht bis (einschließlich) 3,5t. ab 3,500000001t brauchst du klasse C1
 
B

BA91

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Hallo liebe Community. Ich bin Andreas und neu hier. Habe eine Frage zur Zulassung von lof Anhängern die mich schon sehr lange beschäftigt, hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Habe letztes Jahr einen Anhänger mit zulässigem gG bis 2,8 t gekauft und fahre den an meinem Deutz 4006 mit schwarzen Kennzeichen. Eine Betriebserlaubnis mit Fahrgestellnummer Zuweisung habe ich bereits machen lassen. Jetzt fehlt nun mal noch die Zulassung.
Als ich den Anhänger zulassen wollte, sagten mir die Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle, dass Sie mir keine Zulassung machen können, da der Anhänger als lof in der Betriebserlaubnis hinterlegt ist.
Alles total verwirrend...
Was kann ich nun tun?
Geht es, dass ich die Betriebserlaubnis ändern lasse? Sodass da nicht lof steht sondern pkw, lkw oder sonstiger Anhänger? Macht das dann der Prüfingenieur beim tüv?
Ich weiß das man Zulassungsfreie lof Anhänger zulassen kann und muss wenn nötig. Aber wie?
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank für jeden hilfreichen Beitrag im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas B.
 
U

ucdu

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Kannst du mal ein Bild vom Anhänger und den Papieren hier einstellen. Wäre eventuell hilfreich und hab nee Vorstellung, weil ich genau das gleiche vorhabe und besitze.
Danke vorweg.
 
Homer Jay

Homer Jay

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Moin Andreas,

für einen Anhänger mit schwarzer Nummer brauchst Du einen Fahrzeugschein (Anhängerschein), eine Betriebserlaubnis reicht da nicht, denn die gilt nur für Anhänger die im LoF genutzt werden.

Das besondere ist, das Du mit einer Betriebserlaubnis nur einen Fahrzeugschein beantragen kannst, wenn diese Betriebserlaubnis nicht älter wie 12 Monate ist. Die erstmalig ausgestellte Betriebserlaubnis hat ein Verfalldatum und ist für die Beantragung eines Fahrzeugscheins nach Inverkehrbringung nur 12 Monate gültig, und die Zweitschrift einer Betriebserlaubnis, also der Ersatz einer vielleicht verloren gegangenen Betriebserlaubnis ist nur für die LoF Nutzung zulässig.

Ist der Anhänger länger als 12 Monate im LoF genutzt worden, muss von einer Prüfstelle (TÜV, Dekra) erneut bescheinigt werden,ob die Verkehrssicherheit, und das die Abmessungen und die technische Ausführung den Angaben in der "alten ungültigen" Betriebserlaubnis übereinstimmt. Mit diesem Gutachten kannst Du dann einen Fahrzeugbrief beantragen, wenn Du auch eine Versicherungszusage vorweist. Den TÜV Aufkleber gibt es dann im Straßenverkehrsamt. :D

Kurz gesagt, Du musst Du einen Termin beim TÜV oder Dekra machen und dort ein Gutachten zur Erlangung eines Fahrzeugbriefs machen.

Gruß
Jürgen
 
B

BA91

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@ucdu hallo und vielen Dank das du dich zu diesem Beitrag meldest :) habe ein Bild von dem Anhänger im Anhang hinzugefügt.

Servus Jürgen. Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung! :) brauche ich die versicherungszusage zwingend um den fahrzeugschein erstellen zu lassen?
Habe vor Monaten stundenlang mit einem von der AXA versucht den Anhänger zu versichern. Aber ohne Zulassung hat es leider überhaupt nicht funktioniert.
Ich werde jetzt einfach noch mal Kontakt zum Prüfingenieur vom TÜV aufnehmen der die BE erstellt hat und ihn mal nach dem fahrzeugschein fragen.
Tausend Dank für deine Erklärung! :) du machst mir wieder Hoffnung!

Gruß
Andreas
 

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Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

in der Regel wird die Versicherungszusage erst bei der Zulassung benötigt. Ein Fz mit Fzschein bzw. Fzbrief benötigt wenn es abgemeldet ist auch keine Versicherung und darf daher auch nicht im öffentl Straßenverkehr geführt werden.
Gruß
 
Thema: D40 Steuern und Versicherung

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