D 50.1S Bremslicht / Warnblinker nachrüsten?

Diskutiere D 50.1S Bremslicht / Warnblinker nachrüsten? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Zusammen, ich muss hier mal kurz eine dumme Frage fragen. Mein D50.1S Bj 64 hat kein Bremslicht. Ich vermute dass er auch nie eins gehabt...
Unimogrudi

Unimogrudi

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Hallo Zusammen,

ich muss hier mal kurz eine dumme Frage fragen. Mein D50.1S Bj 64 hat kein Bremslicht. Ich vermute dass er auch nie eins gehabt hat.
Weil, kein Bremslichtschalter und auch in den Rückleuchten kein BL vorgesehen.

Meine Frage an euch: Muss ich das für eine Neuabnahme (TÜV/Dekra) nachrüsten?

Und meine zweite Frage: Wie verhält sich das mit der Warnblinkanlage, muss ich die nachrüsten?

Ich hoffe dass es jetzt kein Problem ist dass ich mich mit meinem Thema hier "einzecke" ;)

Dieselgrüße an alle

Rudi
 
Raini750

Raini750

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Ich hoffe dass es jetzt kein Problem ist dass ich mich mit meinem Thema hier "einzecke"
Moins Rudi,
damit es gar nicht erst zum Problem wird, habe ich Dein Thema hierhin separiert.


Grundsätzlich muss der Warnblinker nachgerüstet werden!

Zur Bremse: In der neuen Fassung der StVZO wäre ein Bremslicht erforderlich. (§ 53)
Ist der Trecker vor dem 5.5.2012 bereits zugelassen gewesen, dann greift
§ 72 StVZO (Übergangsbestimmungen) schrieb:
  1. Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
... und vorher war bis 25 km/h kein Bremslicht erforderlich, wenn die Erstzulassung vor 1988 war.*

Gruß Raini

* die damaligen Gesetzestexte findet man schlecht im Netzt, das ist jetzt nur aus der Erinnerung.
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

dazu eine Frage, was sagen die Nachrüstvorschriften?

Wird ein Anhänger gezogen, bei dem ein Bremslicht installiert ist,
muss das ziehende Fahrzeug auch mit einer Brenslichteinrichtung
ausgerüstet sein.

Bei meinem alten Trecker Baujahr 1957 musste ich die Nebelschlussleuchte
nachrüsten, weil der Wohnwagen damit ausgerüstet war.

Für die Abnahme habe ich dann die Nebelschlussleuchte mit einem Schalter
nachgerüstet, und nach der Abnahme wieder entfernt. Danach hat kein Hahn mehr
danach gekräht, weil ich einen alten Wohnwagen ohne Nebelschlussleuchte
gezogen habe.

Gruß PM
 
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