Zulassung Deutz 5006A

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WEYN

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Hallo Leute!

mein 5006A ist langsam so weit das man ihm den TÜV vorstellen kann.

Da absuluter privatmann wird er schwarze Kennzeichen bekommen.

etz kommts:

1. sein zulässiges Gesamtgewicht ist aktuell 4200kg. Darf man ihn dann mit Führerschein "B" fahren? (Ich hab CE mit Vorbesitz "3", also alles IO, aber wenn mal ein anderer fährt...?)

2. wie ist das jetzt mit Anhängern? Meine eigenen klar schwarz und Steuer & teuer :) Aber wie ist mit dem Anhängern vom befreundetet Landwirt?

WEYN
 
D_4006

D_4006

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1. sein zulässiges Gesamtgewicht ist aktuell 4200kg. Darf man ihn dann mit Führerschein "B" fahren? (Ich hab CE mit Vorbesitz "3", also alles IO, aber wenn mal ein anderer fährt...?)

2. wie ist das jetzt mit Anhängern? Meine eigenen klar schwarz und Steuer & teuer :) Aber wie ist mit dem Anhängern vom befreundetet Landwirt?

WEYN
Moin,

zu 1: Mit Klasse B darf er nur gefahren werden, wenn er zu LoF-Zwecken verwendet werden. Ich meine, dass bei Klasse T die Vorraussetzung des LoF-Zwecks aktuell nicht erforderlich ist.

zu 2: Landw. Anhänger auf die du dich zu beziehen scheinst, haben i.d.R. ein Folgekennzeichen, das geht mit dem schwarzen Kennzeichen so nicht.

Wenn du da weitere Fragen hast, wende dich an das "Straßenverkehrsamt", die (sollten) es genau wissen.

Gruß
Maximilian
 
M

michiwi

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Hallo, der Schlepper wird wie ein normales kfz gesehen. >3500 gilt Klasse C1. Das verhält sich mit den Anhängern gleich. C1E bis 12500 Kg.

Ob jemand anderes den Schlepper fahren darf liegt alleine am Zweck wieso er unterwegs ist, weil dann Klasse L oder T zahlt. Da spielt die Kennzeichenfarbe keine Rolle.

@D_4006 Klasse T ist auch zweckgebunden.
 
Abeln

Abeln

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Moin,

deine Führerscheinklasse B enthält gleichzeitig die Klassen AM und L.

Die Klasse L beinhaltet:
  • land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h sowie Anhänger mit maximal 25 km/h in Kombination
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler sowie andere Flurförderfahrzeuge mit maximal 25 km/h sowie Anhänger
Du kannst also ohne Bedenken deinen Schlepper nutzen. Das kannst du auch HIER nachlesen.Für die zweckmäßige Verwendung deines Schleppers mit der Führerscheinklasse L gilt DAS.

Da du nicht über 25 km/h in Kombination mit einem Anhänger kommen wirst, darfst du diesen selbstverständlich auch benutzen. Kipper bis 25 km/h Zulassungsgeschwindigkeit müssen nicht beim TÜV vorgeführt werden und sind i.d.R. zulassungsfrei. Dafür gelten allerdings ein paar Bedingungen, die du wiederum HIER findest.

Beste Grüße!
 
M

michiwi

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Hallo, was du hier aufgeführt hast ist richtig. Hat aber mit dem Thema nicht viel zu tun.

Zulassungsfrei ist ein Hänger nur mit Lof Nutzung. Auch die Klassen L und T gelten nur hier! Das über lesen viele.

Den Anhänger von nen befreundeten Landwirt darfst du fahren, aber auch nur mit landwirtschaftlicher Nutzung.
 
Thema: Zulassung Deutz 5006A

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