Moin,
die Deichsel stammt von einem LKW-Anhänger, mit dem Knick ist sie für den Straßenverkehr nicht mehr zulässig.
Ich gehe davon aus, dass der Anhänger vor 1962 gebaut wurde, beweisen lässt sich das nach jetzigem Stand jedoch nur indirekt:
Die Griffe der Klappenhaken sind lang heraus stehend, so dass man dort hängen bleiben kann. Vergleiche sie mal mit heutigen Griffen, die ragen allesamt nicht über den Haken hinaus. Das haben die Berufsgenossenschaften mitte der 1950er mal "gewünscht", seither haben alle neuen Wagen die geschlossene, sicherere Form der Klappenhaken. Ich hatte vor ein paar Jahren mal die damalige BG-Anweisung in der Hand, daher kann ich mich da noch dran erinnern.
Ohne eine Auflaufbremse wird ein legaler Betrieb für dich eh schwierig, selbst wenn du ihn ohne Papiere und vor Baujar 1962 mit Folgekennzeichen im LoF-Einsatz nutzen möchtest.
Bei privatem Einsatz kommst du auf keinen Fall um Papiere herum.
Das zulässige Gesamtgewicht des Wagens würde ich auf 4,3 bis 5,7t schätzen.
MfG
Fabian