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reinhold.r
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ich brauche unseren Schlepper zum Kartoffelanbau u -ernte ca 30 ar, u Pflege für Brachland,mit Schwarzem Kennzeichen darf man meines Wissen nur bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht fahren mit dem B Führerschein, da es nicht Landwirtschaftlich oder Forstwirtschaftlich istL und T ist Führerschein für Land- und Forstwirtschaftlich genutzte FahrzeugeHallo Klaus, doch die gelten, die sind zweckgebunden, also sobald du am Warenverkehr teilnimmst wie du sagst. Farbe ist da egal. Grünes kennzeichen sagt ja nur Steuerfrei, sonst nix.Event. fahren ohne Fahrerlaubnis / bei schwarzem gilt kein T und L !! )
Aber das kann man hier im Forum ja alles nachlesen .
Das eigentliche Thema war ja welcher Schlepper für den Wald
insgesamt ca 1 ha, grünes Kennzeichen wurde mir verweigert, da ich ja mit meinem"Betrieb" ja keinen Umsatz mache.....
BG-Beitrag darf ich aber zahlen..