Nur LoF-Zugmaschine bei Hänger mit schwarzem Kennzeichen????

Diskutiere Nur LoF-Zugmaschine bei Hänger mit schwarzem Kennzeichen???? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, ich suche seit längerem einen Einachsahänger, so etwas wie einen Viehtransporter. Weil mein Trekker mit schwarzem Kennzeichen unterwegs...
Petersnr1

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Hallo,

ich suche seit längerem einen Einachsahänger, so etwas wie einen Viehtransporter. Weil mein Trekker mit schwarzem Kennzeichen unterwegs ist und ich kein LoF-Wirt bin, brauche ich natürlich auch einen Hänger mit Papieren.

Bei ebay hab ich einen gefunden den ich mir dann gestern angeschaut habe.

ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/oldtimer-vieh-anhaenger-traktor-trekker-zum-uebernachten-benutzt/577478854-276-1294

Soweit alles gut. Der Hänger hat ein schwarzes Kennzeichen, mit TÜV Plakette etc., aber: dabei ist ein Gutachten und in dem steht:

"Der Betrieb ist nur hinter LoF-Zugmaschinen und mit dem 25 km Schild zulässig."

Derselbe Vermerk ist im Fahrzeugschein.

D. h. für mich das ich diesen Änhänger trotz schwarzem Kennzeichen nicht nutzen kann? Oder?

Der Verkäufer argumentierte, dass der Vermerk nur verhindern soll das der Hänger hinter einem LKW genutzt wird und ansonsten keine Bedeutung habe.
confused.png
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Kann mir jemand einen Rat geben?

Vielen Dank und Gruß aus der Emsbauer!

Peter
 
Petersnr1

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Hallo Raini,

besten Dank erst einmal. Ich werde mir das ausdrucken und damit zur Zulassungsstelle fahren. Die sollen mir das dann mal erklären. Zwischenzeitlich war ich einfach mal bei der Polizei. Die meinten das im Falle einer Kontrolle ich den Hänger nicht weiterführen dürfte. Allerdings machten die nicht so einen kompetenten Eindruck.

Alter Schwede.....was kann es bei uns doch komplziert sein.

Gruß

Peter
 
1

1014ts

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"Der Betrieb ist nur hinter LoF-Zugmaschinen und mit dem 25 km Schild zulässig."
Hallo,
und was ist wenn der Schlepper 32 oder 40 km/h Spitze läuft?
Wahrscheinlich ist gemeint daß der Anhänger mit max. 25 km/h hinter lof gefahren weden darf. Nur warum schreibt er das nicht?

Beim Tüv schreiben die auch so manchen Blödsinn. Den Gang zum Amt kanst Du dir auch sparen, die sind meist ahnungslos in diesen Dingen.
Ich such morgen mal einen link, da wird Dir geholfen.

Gruß
Thomas
 
G

GTfan

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Moin,

die Forensuche böte etliche richtige Aussagen zu deiner Frage.
Aber hier noch einmal in Kürze:

Zulassungsfreie Anhänger gibt es nur im LoF-Betrieb. Hinter deinem Schlepper mit schwarzem Kennzeichen darfst du keinen anderweitigen Anhänger ohne Zulassung fahren, es sei den du hilfst bei einem LoF-Betrieb mit dessem Anhänger aus.

Für dich wäre die einzige Lösung, den Anhänger zuzulassen.

Amt und Polizei kannst du vergessen, vier mal Fragen und fünf Antworten, von denen mindestens sechs Stück falsch sind. Hab ich selbst schon erlebt. Der TÜV ist da noch ein Lichtblick, die wissen in der Regel worum es geht und auch was geht.

mfG
Fabian
 
Petersnr1

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Hallo Fabian,

vielen Dank für den Hinweis auf die Suchfunktion, die von mir genutzt wurde, aber kein für mich brauchbares Ergebnis lieferte.

Vielleicht habe ich mich in meiner Fragestellung unverständlich ausgedrückt.

1. Mein Traktor ist mit schwarzem Kennzeichen zugelassen.
2. Der Anhänger ist mit schwarzem Kennzeichen zugelassen.
3. Das Gutachten zum Anhänger hat den Vermerk 'Betrieb nur mit LoF Zugmaschine u. 25 km Schild zugelassen'.
4. Vermerk wie bei 3 auch im Anhängerschein.

Das bedeutet für mich erstmal, dass ich diesen Anhänger nicht ziehen darf? Das ist meine Frage.

Nix für ungut.

LG

Peter
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo Peter,
ist eigentlich recht simpel. Erstmal ist zu klären, ob dein Schlepper eine Landwirtschaftliche Zugmaschine ist. Nimm mal deinen Fahrzeugschein vom Schlepper und sieh dir die Schlüsselnummer an.

Wenn dort 8710 (neu 8910000), 8720 (neu 8920000) oder 8700 eingetragen ist, dann darfst Dein Schlepper den Anhänger mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h ziehen. Die Schlüsselnummer gibt nämlich an, ob Dein Schlepper eine Landwirtschaftliche Zugmaschine ist, oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder ob es sich im Fall eines Unimogs um einen LKW handelt.

Möglicherweise sind die Achsen des Anhängers nur bis 25 km/h zugelassen, deswegen ist die Geschwindigkeitseinschränkung denkbar. Schneller darfst Du nicht fahren, auch wenn Dein Schlepper 40 km/h schafft.

Zweitens ist zu klären ob Du damit fahren darfst.
Ob Du die Kombination selber auch auf der Straße fahren darfst, hängt von Deinem Führerschein ab. Mit der alten Klasse 3 war die Klasse 5 inbegriffen, dort gab es nicht die Beschränkung auf die Landwirtschaft (grüne Nummer), damit dürftest Du das Gespann mit schwarzer Nummer fahren. Die neuen Klassen L und T haben heute alle die Einschränkung auf Landwirtschaft, einzig die Schlüsselzahl L174 hebt diese Zweckbindung auf.

Es könnte also der Fall rauskommen, das die Fahrzeugkombination ok ist, Du selber den Zug aber nicht fahren darfst, weil Du nicht den passenden Führerschein dafür hast.

Gruß
Jürgen
 
I

intrac_08

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Hallo Peter,
ältere Anhänger haben nur 25 km Achsen verbaut.
Darum die Kennzeichnung mit 25 km Schild.
Sollte die LoF Zugmaschine 32 bzw 40 km laufen. >
Der Anhänger darf angehängt werden.
Mann darf aber nur 25 km fahren.
MfG
Horst
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Peter
So wie Jürgen es schon geschrieben hat ist es richtig: Die Kennzeichenfarbe hat nichts mit der Bauart des Fahrzeugs zu tun sondern sagt nur etwas über die Steuer aus.
Du darfst mit deinem Traktor diesen Hänger mit 25Km/h ziehen, lass dich da nicht verunsichern, auch nicht durch ahnungslose Polizisten. Landwirtschaftliche Zugmaschinen, die 40Km/h laufen dürfen mit zulassungsfreien Lof Anhängern auch nur 25Km/h fahren.
Einzig die Führerscheinfrage mußt du abklären, da stimme ich mit Jürgen ebenfalls überein.
Gruß Ralf
 
Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Hallo,

Man darf mit T oder L auch mit schwarzer Nummer fahren. Nur halt eben nur für Lof Zwecke. Und das beinhaltet nicht nur die Landwirtschaft. Dann würde ich permanent "Schwarz" fahren.

Gruß
Jerome
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo Jerome,
welche Ausnahmen von der Lof Bindung meinst du bitte? Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge ist in den Klassen L + T mit drin, die unterliegen nicht der Lof Bindung. Das war es aber auch schon, wenn ich es richtig weiß.

Nenn mal ein Beispiel und wo die Ausnahme dann geregelt ist.

Gruß
Jürgen
 
Petersnr1

Petersnr1

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Hallo Jürgen,

mit meinem FS geht es, da habe ich die 174 u. 175 als Schluessel drin.Die Schlepper Kennziffer kann ich gerade nicht nachschauen; bin bis Mittwoch in Hbg.

Jedenfalls schon jetzt vielen Dank an ALLE!!

LG

Peter
 
Deutzsepp

Deutzsepp

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Hallo Deutzgemeinde,

habe für Euch eine Werk von Holger Karp da steht alles drin was Ihr wissen müßt oder soltet.
Titel ALLES WAS RECHT IST : ISBN 978-3-933426-29-1 für 16,50€
Eine nützliche und sinnvolle Ausgabe.


Gruß Deutzsepp vom Bodensee
 
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Hallo Peter,
ich versuche Dir mal eine PN zu schicken.
An andere. Das hat nichts mit Geheim zu tun! Ich möchte nur nicht die Fernsprechnummer öffentlich machen!

Gruß
Thomas
 
Petersnr1

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Hallo Thomas und alle anderen auch,

erst einmal an Thomas Danke für den Kontakt. Ich habe sofort hingeschrieben und auch schon eine Anrwort bekommen die einfach mal hier veröffentliche:


Hallo Herr Mense,
danke für die Anfrage.
Der Anhänger scheint offensichtlich bei einem Landwirt als zulassungsfreier Anhänger eingesetzt gewesen zu sein. In diesen Fällen ist häufig diese Eintragung vorgenommen worden, weil es auch „Bedingungen“ waren für eine Zulassungsfreiheit.
Nun ist dieser Anhänger mittlerweile aber und sogar mit schwarzem Kennzeichen zugelassen worden. Dadurch ergeben sich grundsätzlich keine Einschränkungen mehr, so dass die vermerkte Eintragung entfallen könnte.
Allerdings könnte es sein, dass der Anhänger aber von der Bauart (z.B. Reifen) nur für eine Geschwindigkeit von 25 km/h zugelassen ist. Insofern wäre dann die „25 km/h Eintragung“ noch berechtigt, nicht aber die „lof Eintragung“.


Tipp: Setzen Sie sich mit Ihrem Straßenverkehrsamt in Verbindung und lassen die Eintragung löschen, weil sie durch die Zulassung des Anhängers keine Bedeutung mehr hat. Wie oben begründet, kann es aber sein, dass die Eintragung wegen der 25 km/h eingetragen bleibt.


Sie haben Recht, bei einer polizeilichen Kontrolle könnte der Polizeibeamte auf die Idee kommen, dass „Auflagen“ nicht beachtet werden, weil Sie ja keine Lof Zugmaschine haben und er die Zusammenhänge nicht erkennen muss. Einen schweren Verstoß sehe ich bei einer Zulassung mit schwarzem Kennzeichen allerdings nicht.
Es wäre schön, wenn Sie mir das Ergebnis mitteilen. Danke.


Hinweis: Ich finde es ohnehin gut, dass Sie den Anhänger ordnungsgemäß zulassen. Leider gibt es viele Oldtimerfreunde, die „Bauwagen“ etc. nur mit einem 25 km/h Schild und Wiederholungskennzeichen versehen. Das ist nicht zulässig.
Noch gestern habe ich einen „Vortrag“ bei einer Oldtimer Veranstaltung gehalten, wo viele Teilnehmer u.a. auch in dieser Angelegenheit informiert wurden. Es waren offensichtlich viele überrascht.
Mit freundlichen Grüßen


Der Autor ist Polizeihauptkommisar a.D. und Moderator für Verkehrssicherheit in der Land- und Forstwirtschaft sowie Vekehrssicherheit für Oldtimer Traktoren.

Viele Grüße aus Rheda-Wiedenbrück

Peter

:) :) :) :) :) :) :) :) :) :) :) , jetzt konnte ich endlich auch mal etwas substanzielles beitragen !
 
kohlemann

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Hallo Peter
Danke für die Rückmeldung, ich denke dann ist jetzt alles klar. Einzig bei dem Punkt mit der Lof Zugmaschine irrt der gute Mann, denn dein Fahrzeug ist bauartbedingt eine Zugmaschine/Ackerschlepper, egal welche Zulaasung, das hat nichts mit Lof zu tun, das verwechseln viele.
Gruß Ralf
 
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Einzig bei dem Punkt mit der Lof Zugmaschine irrt der gute Mann, denn dein Fahrzeug ist bauartbedingt eine Zugmaschine/Ackerschlepper
Hallo Ralf,

Eine Lof Zugmaschine ist immer eine Zugmaschine/Ackerschlepper.
Eine Zugmaschine/Ackerschlepper ist aber noch lange nicht Lof.

Gruß
Thomas.
 
Homer Jay

Homer Jay

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Hallo Thomas,
über die Bauart und der erteilten Schlüsselnummer wird eindeutig festgelegt, ob es sich um eine Landwirtschaftliche Zugmaschine handelt. Das ist nicht davon abhängig, ob die sich tatsächlich als Zugmaschine im Lof Einsatz befindet.

Ein LKW oder ein PKW kann auch im Lof als Zugmaschine eingesetzt werden, wird dadurch aber nicht zu einer Landwirtschaftlichen Zugmaschine. In diesem Fall liegst Du richtig.

Gruß
Jürgen
 
kohlemann

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Hallo Thomas
Da hast du absolut recht, aber was soll mir das sagen?
Ich habe mich auf die Aussage des Polizeibeamten mit der Lof Zugmaschine bezogen, zum Ziehen eines zugelassenen Anhängers mit schwarzem Kennzeichen brauche ich aber keine Lof-Zugmaschine, nur das wollte ich mit meinem Satz ausdrücken.
Gruß Ralf
 
Thema: Nur LoF-Zugmaschine bei Hänger mit schwarzem Kennzeichen????

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