Gelbe Drehleuchte in der LW, pflicht oder verboten ...

Diskutiere Gelbe Drehleuchte in der LW, pflicht oder verboten ... im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guten Abend liebe Deutzfreunde, wie vielleicht manche schon wissen komme ich aus Österreich. Ich sehe hier so manche Traktoren (fast alle) mit...
Drafnar

Drafnar

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Guten Abend liebe Deutzfreunde,
wie vielleicht manche schon wissen komme ich aus Österreich. Ich sehe hier so manche Traktoren (fast alle) mit einer gelben Rundumleuchte durch die Gegend fahren.
Jetzt stellt sich mir die Frage, sind die Leuchten ab einer gewissen breite/höhe Pflicht ? Mein Lama meinte heute das die eiegentlich in der Landwirtschaft ohne Genehmigung verboten sind. Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich eine brauche oder nicht.
Viele Grüße , Jan
 
Schaumburger

Schaumburger

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Hallo,
danke Essibauer für den Link zum Artikel. Kurz und bündig erklärt. Allerdings muss auch ich gestehen das ich mit meinen 18 km/h bei so mancher Nachtfahrt vom Schleppertreffen schon "Blut und Wasser" geschwitzt habe weil ich Angst hatte das derjenige Verkehrsteilnehmer der jetzt mit 100 km/h von hinten kommt meine Geschwindigkeit vielleich völlig falsch beurteilt oder mich nicht rechtzeitig als fast stehendes Fahrzeug wahrnimmt.

Daher hatte auch ich schon mit dem Gedanken gespielt mir für die Nachtfahrt so eine Rundumleuchte vielleicht mit Magnetfuss anzuschaffen. Aber die Rechtslage ist ja eindeutig. Dies wird auch an anderen Stellen hier im Forum eindeutig beschrieben.

Schon bei Tage ist es ja so, daß man auf manchen Strecken den anderen Verkehrsteilnehmern für sein Hobby einiges Zumutet und wenn ich miterlebe was für Überholmanöver, welches Vorbeifahrverhalten oder Auffahrwagnis man erleben darf, ist dies bei eingeschränkter Sicht umso dramatischer.
Nun, vielleicht bin ich auch zu zimperlich. Aber ich möchte ja nicht, dass jemand zu Schaden kommt, wenn ich zufrieden und entspannt, mit meinem Deutz, zum Zweck des Hobbys, langsam von A nach B schleiche. :rolleyes:
 
Lu-Event

Lu-Event

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Hallo,
Neben den beschriebenen Vorgaben ist das gelbe Blinklicht nach § 38 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weiterhin nur zulässig, um auf Arbeits- oder Unfallstellen oder vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen zu warnen.
wobei dieser Punkt schon recht schwammig ist, ab wann ist ein Fahrzeug ungewöhnlich langsam?
Auf einer Landstraße die mit 100km/h Freigegeben ist könnte man durchaus den Traktor der mit 20 oder 25 km/h vor sich her schleicht durchaus als ungewöhnlich Langsam Definieren bzw. auslegen. Selbiges wenn dieser durch Angehängte Ladung den Berg kaum mit mehr als 8km/h auf einer solchen Landstraße hoch kommt.

Gerade in diesem Passus sehe ich doch in der Definition der StVo eine ziemliche Grauzone.
 
D

deutz13006as

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Hallo,

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine gelbe Rundumleuchte niemanden von der Rennleitung stört, wenn man mit Traktor und größerem Gerät unterwegs ist.
Solange die nicht blau Leuchtet

Grüße

Thomas
 
Petersnr1

Petersnr1

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Allerdings muss auch ich gestehen das ich mit meinen 18 km/h bei so mancher Nachtfahrt vom Schleppertreffen schon "Blut und Wasser" geschwitzt habe weil ich Angst hatte das derjenige Verkehrsteilnehmer der jetzt mit 100 km/h von hinten kommt meine Geschwindigkeit vielleich völlig falsch beurteilt oder mich nicht rechtzeitig als fast stehendes Fahrzeug wahrnimmt.
Wie recht Du hast!!
Ich habe eimal so eine Nachtfahrt gemacht, ca. 25 km auf einer Bundestraße mit Schwerlastverkehr. Nie wieder, für kein Geld!
LG
Peter
 
K

Karel Vermoesen

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Hallo Jan,
Sowohl, wie ich so lese die Vorschriften bezüglich Rundumleuchten unterschiedlich sind in Belgiën und Deutschland,
kann ich mir vorstellen das Deutschland und Österreich auch nicht die selben Vorschriften haben.
Da würde ich an deiner Stelle, mal in Österreich nachhören. Es gibt noch keine EU Vorschriften desbezüglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Karel Vermoesen
 
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1014ts

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Auf einer Landstraße die mit 100km/h Freigegeben ist könnte man durchaus den Traktor der mit 20 oder 25 km/h vor sich her schleicht durchaus als ungewöhnlich Langsam Definieren bzw. auslegen.
Hallo,
welches Fahrrad oder Mofa ist denn schneller?
Bei den ganzen gelben Rundumleuchten achtet doch keiner mehr auf die wirklich "schweren Kisten".

Gruß
Thomas
 
Lu-Event

Lu-Event

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@1014ts mit ging es auch nur um die Definition in der StVo welche an der stelle Geschwindigkeit doch etwas schwammig Formuliert ist.

Das keiner mehr auf die Lampen achtet ist hier auch, aber wenn wundert es wenn selbst die Stadt teilweise auf einem Smart die Gelbe Lampe drauf hat nur weil am Kofferraum ne Mülltone hängt. Und so fahren die auch auf der Straße mit Lampe an.

ähnlich diesem Modell.
ltdbrain-wien-smart-muellentsorgung-schnellste-muelltonne-welt-940.jpg
 
Drafnar

Drafnar

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Vielen Dank für eure Antworten, also muss man die nicht haben, nur das wollte ich wissen, dann wird wohl auch keine angebaut :D

Gruß Jan
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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...wenn selbst die Stadt teilweise auf einem Smart die Gelbe Lampe drauf hat nur weil am Kofferraum ne Mülltone hängt...
Obwohl, ich muss sagen, die Leuchte am Smart ist durchaus gerechtfertigt, so ist doch die Tonne fast so groß wie das Auto.
Ich meine, Smart sollten grundsätzlich mit Warnleuchten aller Art ausgestattet sein... :D




Sicher achtet man, bei allem was heute so blinkt und leuchtet, bald wirklich nicht mehr auf Rundumleuchten.
Aber grade bei großen Geräten, die zB am Schlepper hängen, finde ich eine gute Beleuchtung wichtig, am Anbaugerät selbst, wie natürlich auch am Schlepper. Dazu finde ich auch eine Rundumleuchte am Schlepper durchaus angebracht, die sollte besonders im dunkeln darauf aufmerksam machen soll, das da etwas unterwegs ist, was eben vllt etwas größer/breiter/länger ist.

Gruß Jörg.
 
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1014ts

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Aber grade bei großen Geräten, die zB am Schlepper hängen, finde ich eine gute Beleuchtung wichtig, am Anbaugerät selbst, wie natürlich auch am Schlepper. Dazu finde ich auch eine Rundumleuchte am Schlepper durchaus angebracht, die sollte besonders im dunkeln darauf aufmerksam machen soll, das da etwas unterwegs ist, was eben vllt etwas größer/breiter/länger ist.
Hallo,
das ist völlig richtig!

Ein D25 mit 10 Arbeisscheinwerfern und angehängter Sturzkarre gehört sicher nicht dazu!

Gruß
Thomas
 
F

FloJo

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Hallo,
man achtet automatisch immer auf sich ändernde/bewegende Gegenstände, vor allem Lichter. Wenn es da Probleme gibt sollte man sein Fahrzeug stehen lassen bis ein Arzt das abgeklärt hat. War ein wenig überspitzt....
Bei den Tagfahrlichtern hieß es auch das dann die Motoradfahrer übersehen werden.
Wenn man mit 20km/h im Dunkeln auf Landstrassen unterwegs ist hat so eine Warnleuchte meiner Meinung nach durchaus Sinn. Andere sollen ja vor einer besonderen Situation gewarnt werden. Und hier nicht unbedingt länger/breiter, sondern extrem langsam....
Viele Grüße
Flo
 
Thema: Gelbe Drehleuchte in der LW, pflicht oder verboten ...

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