Petition T und L Führerschein!

Diskutiere Petition T und L Führerschein! im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Hallo Zusammen, im Anhang habe ich einen Link für euch. Dort wurde eine offizielle Petition gestartet. Es betrifft die Führerscheine L und T...
A

Allerhand

Guest
so.
Jetzt sollte ja erst mal klar sein,
was landwirtschaftliche Zwecke sind.
Was gewerbliche Zwecke sind.
Was gewerbliche landwirtschaftliche Zwecke sind.
Was Winterdienst ist.
Und
Das das herum Fahren ohnehin nicht geht.

Da sollte die Petition nun auch für jeden klar sein.
Auf Seite 3 habe ich die 2. Verordnung gepostet.
Und ich habe einen link gepostet und Auszüge daraus.

Ab hier ist alles gesagt.


Gruß Friedhelm
 
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D

Dude23

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@dude: DIE Größe der Luf ist icht entscheident.
Der Zweck ist entscheidend!
Der Zweck.
Hallo Friedhelm,

die Größe spielt meiner Ansicht nach schon auch eine Rolle, denn bis wohin ist es einfach ein "Garten" (grob gesagt) und ab wann ist es Landwirtschaft/Obstbau? Wenn ausschließlich der Zweck ausschlaggebend wäre, könnten auch die vier Apfelbäume in meinem 500 m² Garten (fiktiv) als Obstbau zählen. Aber ich denke eben, dass der Gesetzgeber hier durchaus höhere Anforderungen stellt als man vielleicht denkt. Und diese Anforderung lässt sich eben am leichtesten (aber nicht ausschließlich) über die Größe erreichen. Das ist aber eben nicht klar definiert und deshalb finde ich die Formulierung schwammig, sie lässt einfach zu viel Interpretationsspielraum.

Kurzum: Natürlich ist der Zweck ausschlaggebend, aber die aufgeführten Zwecke sind nicht klar definiert, es ist also unklar ab wann ein Zweck erfüllt wird.

Grüße,
Dude
 
A

Allerhand

Guest
Hallo Dude.

Noch einmal.
Dann höre ich auf.

Auch Gartenarbeiten, Parkpflege, Böschungspflege usw gehen mit L und T.

Habe ich auch mehrfach geschrieben.

Allein wenn ich Lukas seinen Beitrag lese, der unterzeichnet, weil er Kies fahren möchte.

Lukas, da haste umsonst unterzeichnet.


Gruß Friedhelm
 
D

Dude23

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Ja gut, damit hast du Recht. Für mich ist es eh unerheblich, fahre ja wie erwähnt einen Schlepper mit 3,5t. Mein Problem ist der Anhänger, aber das steht auf einem anderen Blatt.
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Friedhelm,

Niemand behauptet, dass Winterdienst mit L und T nicht geht.
Niemand zweifelt an, dass irgentwo festgelegt wurde, was mit L und T erlaubt ist, und was nicht.

Das Problem ist die Bindung der Fahrerlaubnis an einen Zweck, anstatt an ein Fahrzeug / eine Fahrzeugklasse.

Weil die Definition dieser Zwecke, wie so oft bei behördlichen Regelungen nicht eindeutig ist.
z.B. wurde schon angesprochen: "Brauchtumsveranstalltung"
Wer definiert das?
Wer entscheidet, was eine Brauchtumsveranstatung im Sinne dieser Verordnung ist?
Ich will das wissen bevor ich mit meinem Schlepper dahin fahre, und nicht erst hinterher von einem Richter entschieden haben.

Und komm mir jetzt nicht mit EU, auch EU Gesetzte und Verordnungen werden im Parlament beschlossen.
Und da sitzen Abgeordnete, vom Volk gewählt.
Da kann das Volk auch schonmal sagen, was es denkt und eine Änderung der Gesetze und Verordnungen anregen.
Dazu ist diese Petition da.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
 
S

Stefan26AN

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Hallo,

ich finde Friedhelm hat es schön durch seine Beispiele zusammengefasst was mit der bisherigen Regelung bereits alles möglich ist.
Ich denke dass viele die Petition gar nicht wirklich benötigen sondern sich einfach unsicher sind was sie dürfen und was nicht.
Also an dieser Stelle mal ein Danke an die Erklärungen und auch an die Links und Gesetzestexte.


Für mich abschließend kann ich sagen, bis auf die Beiträge einer Person die mit Begriffen wie (assozial, egoistisch, Geistesfürze, dämliche Argumente, Rindviecher, Gedankenkotze) um sich wirft ist das hier ja ein schöner Meinungsaustausch. Aber man weis ja von wem es kommt und lächelt da nur drüber...

Gruß, Stefan
 
A

Allerhand

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Hallo Martin.

Die Zweckbindung bleibt ja.
Diese soll mit der Petition nur für private Zwecke erweitert werden.

So steht es zumindest da geschrieben.

Und natürlich hat hier jemand behauptet, dass Winterdienst und Lohnunternehmungen mit l und T nicht gehen.
Was definitiv falsch ist.

Gruß Friedhelm
 
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DeutzTim

DeutzTim

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Private Zwecke = kein LoF!

Da steht gezielt etwas zum Thema "Hobby Oldtimertraktoren"

:whistling: :whistling: :whistling: Bin ich froh, wenn die Petition abgelaufen ist. Dann müsst ihr euch einen neuen Zeitvertreib suchen :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:
 
F

falcon

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Nochmal aus meiner Sicht:

Diese Petition ist für Fahrer welche ab 1.1.1999 den Führerschein gemacht haben.
Alle davor haben keine Zweckbindung (174 als Schlüsselnummer im Schein eingetragen)
und dürfen 7,5 Tonnen + Anhänger (12 t insg.) fahren (was die meisten Traktoren ebenfalls abdecken würde).

Das ist was die Petition bewirken soll: die junge Generation soll ebenfalls Traktoren mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5t auch als Hobby fahren dürfen, nicht nur im LoF Betrieb.

Deswegen verstehe ich nicht wieso sich einige hier quer stellen und der jüngeren Generation mit scheinheiligen Argumenten das Leben schwer machen wollen....

Schaut ruig mal auf euren Führeschein, alle welche die Schlüsselnummer 174 oder 7,5t (12t insg.) CE fahren dürfen können sich freuen, sie haben mit der Petition eh nichts zu schaffen.
Es wäre aber umso wünschenswerter wenn gerade diese Personen einen guten Willen für die Jugend zeigen würden.
Ihr habt Klasse L ohne Zweckbindung und dazu sogar noch CE geschenkt bekommen, wahrscheinlich sogar noch viel weniger Fahrstunden machen müssen und weniger bezahlt.....

Was ist von einigen das Problem mal über den eigenen Schatten zu springen?!
Schon schwer sich mal für andere einzusetzen...5 min Arbeit.... aber hier jede Menge Arbeit in Posts stecken um zu belegen wieso ja sowieso alles scheiße ist und nicht noch mehr Trecker sinnlos durch die Gegend fahren sollen.....
 
DeutzTim

DeutzTim

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Hey Stefan (Falcon),

schade, dass man nur 1x gefällt mir drücken kann!
 
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Allerhand

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Hallo falcon.

Ich fasse es nicht.
Wieder falsch.

Natürlich haben auch die eine Zweckbindung.
Odendrein die T mit Schlüsselzahl 181.
Also keine T.

Tim, solange hier eigentlich keiner weiß, was er bisher darf, macht eine Diskussion durchaus Sinn.


Gruß Friedhelm
 
DeutzTim

DeutzTim

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Das siehst du so - auf keiner anderen Plattform wird diskutiert! Nirgendwo! Entweder sie Unterschreiben oder eben nicht! Dieses ständige Diskussionsbedürfnis gibt es nur hier!
 
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Allerhand

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Das siehst du so - auf keiner anderen Plattform wird diskutiert! Nirgendwo! Entweder sie Unterschreiben oder eben nicht! Dieses ständige Diskussionsbedürfnis gibt es nur hier!
Und du meinst jetzt, dass es ein Qualitätsmerkmal ist, falsche Informationen unkommentiert stehen zu lassen.

Ok 8|

Es ist ja nun ohnehin das wichtigste gesagt.

Gruß Friedhelm
 
DeutzTim

DeutzTim

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Dann können wir ja zum Heiland beten und dankbar sein. Gut das wir das Thema nun über 6 Seiten gezogen haben ohne Ergebnis! Immerhin gibt es einen, der genau Bescheid weiß!
 
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Stefan26AN

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Hallo Falcon,

Der T-Schein war doch schon immer der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten.
Es ist ein Zugeständnis an die Leute die den Traktor zum Geld verdienen und überleben benötigen.

Dieses Zugeständnis dass der Landwirtschaft das leben erleichtern soll, soll nun zur bespaßung zweckentfremdet werden.
Das finde ich falsch.

Das hat rein gar nichts mit der jungen Generation zu tun.

Gruß, Stefan
 
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falcon

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@Friedhelm

im Text zu 174 steht nichts von Gewerbe oder LoF Zweckbindung.

Zitat zu Schlüsselnummer 174:

" Klasse L - gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden"

Erklärung zu 174* :
"Die Schlüsselzahlen 171 bis 175, 178 und 179 dürfen nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 31. Dezember 1998 und in den Fällen des § 76 Nummer 11a erteilt worden sind, verwendet werden. Die Schlüsselzahl 182 darf nur bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen, die bis zum 18. Januar 2013 und in den Fällen des § 76 Nummer 11a erteilt worden sind, verwendet werden. "


Die welche nach 1998 den Schein gemacht haben, haben keine Schlüsselzahl drin stehen, also will uns die Schlüsselzahl etwas sagen....

Und selbst wenn dem so wäre dass eine Zweckbindung für die alten Scheine besteht, ist das Fahren durch den CE welchen man damals einfach so mitbekommen hat abgesichtert....



@Stefan26AN

Wo hab ich irgendwann etwas über Klasse T geschrieben / erwähnt?!
 
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Kai6.05

Kai6.05

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Moin Friedhelm,

Darf (bzgl. Führerschein) Landwirtssohn "F" mit seinem Trecker (6t zGg 40kmH) und einem 25kmH 5,7t Krone Kipper Mutterbodern von seinem Kumpel aufholen und aud dem Land verteilen, wenn er nur Klasse T besitzt?

MfG Kai
 
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Allerhand

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Hallo Kai.

Aus meiner Sicht: wenn der Mutterboden den Luf Zwecken dient.
Was nachvollziehbar wäre, ja.

Wenn es eine Abfallentsorgung ist, nein.
Dann ist der Führerschein aber das kleinste Problem.

Gruß Friedhelm
 
Thema: Petition T und L Führerschein!

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