Petition T und L Führerschein!

Diskutiere Petition T und L Führerschein! im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Hallo Zusammen, im Anhang habe ich einen Link für euch. Dort wurde eine offizielle Petition gestartet. Es betrifft die Führerscheine L und T...
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FloJo

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Ausser das der Lkw 80 km/h schnell fahren darf. Und da ganze dann mit bis zu 40t. Ist ja ein bisschen was Anderes. 8) Da ist doch auch ab einem gewissen Alter eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung vorgeschrieben. Macht mE auch Sinn...
 
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Oberwesterwälder

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Hallo,

jetzt driftet es aber ab....
Es geht in dieser Petition nicht darum, die Klassen L und T auf andere Fahrzeuge auszudehnen.
Es geht lediglich darum, ob eine Fahrerlaubnisklasse an einen Verwendungszweck, oder ausschließlich an eine Fahrzeugklasse gebunden sein sollte.

Davon abgesehen begrüße ich z.B. ausdrücklich, dass man mit einem PKW Führerschein,
nach der im dritten Anlauf bestandenen Fahrprüfung auf Golf mit Automatikgetriebe und Einparkhilfe,
nicht mehr mit einem 7,5 to LKW mit Zentralachsanhänger und 10,5 to, also insgesamt 18to und als "Jumbozug" 18 Meter lang, 4 Meter hoch und 2,55 Meter breit auf die Menschheit losgelassen werden kann, ohne dabei zu wissen, warum es immer so zischt, wenn man diesen roten Schlauch vom Anhänger da am LKW einsteckt. Und wofür ist der rote Schlauch überhaupt? Und wofür der Gelbe?

Ich kann lediglich überhaupt nicht verstehen, warum meine mir vom Staat in Form einer Fahrerlaubnis bescheinigten Fähigkeit ein bestimmtes Fahrzeug zu führen, davon Abhängig gemacht werden kann, ob ich eine Ladung Mist vom Bauernhof zum Feld , oder eine Ladung Sand vom Baustoffhändler in den Sandkasten meiner Enkelkinder bringen will.

Wie genau diese Befähigung zu überprüfen ist, also wie ausführlich dazu die theoretische und praktische Schulung und Fahrprüfung auszusehen hat,
darüber kann man gerne auch noch diskutieren. ( Ich vermute immer mehr, dass ich dabei mit @Lasca34 (Michael) konform gehe!)
Aber dann in einem eigenen Thread.
Dass hat nämlich mit dieser Petition nix zu tun.
 
S

stroma

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ich möchte gerne nochmal klären, wann der L Führerschein gilt. Bzw. Was ein LoF Zweck ist.
f.manecke war so freundlich den passenden Link zu teilen und direkt den entsprechenden Absatz hier herein zu kopieren.Danke:

Hier der link: agrarheute.com/landundforst/news/lizenz-fahren

Noch einmal deutlich hier her kopiert:
Die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern ist seit dem 28. Juli 2009 mit der Führerscheinklasse L oder T möglich. Bei der Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Transporten um lof-Zwecke handeln muss. Dabei spielt es keine Rolle in wessen Eigentum sich beispielsweise der Silomais befindet. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Fahrten mit lof Zwecken, auch wenn sie von oder für Gewerbebetriebe durchgeführt werden, mit den landwirtschaftlichen Führerscheinklassen möglich. Somit können z.B. Silomais, Gärreste, Getreide, etc. für eine gewerbliche Biogasanlage mit den Klassen L und T gefahren werden. Andere gewerbliche Transporte, z.B. die Beförderung von Erde, Sand oder Baumaterialien für einen Bauunternehmer, sind keine lof Zwecke und somit ist die Führerscheinklasse C/CE vorgeschrieben.
Gemäß der 2. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften können die Führerscheinklassen L und T auch eingesetzt werden


Da steht ganz eindeutig "gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen" geschrieben. Die von mir beschriebenen privaten Tätigkeiten ( Heu für eigene Reitpferde, Brandholz für Familie, Weide ( private Reitpferde) mulchen.....) sind keine gewerblich eingestufte

Tätigkeiten, da sie keinen Umsatz generieren. Somit liegt kein LoF Zweck vor und der L Führerschein gilt nicht. Wenn jemand anderer Meinung ist, bitte ich dies zu belegen. Dann wäre mir sehr geholfen und ich würde die Petition nicht mehr benötigen.
 
Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Hallo,
Zuerst: Warum soll man das Thema nicht hier sachlich ausdiskutieren?
Sehe ich keinen Grund zu das nicht zu tun.

Ich gehe mit Friedhelm und Steffan voll und ganz konform.
Ich halte das Gestz so wie es ist für gut. Denn:
Es geht in der Petition um die ERLAUBNIS, nur um das, nichts anderes, nicht um die Befähigung, seinen Traktor auch Hobbymäßig nutzen zu dürfen. Bzw. im Gesetz seinen Traktor nur für seine Bestimmungszwecke zu nutzen.
Ja, man kann mit einem Traktor bis an den Nordkapp fahren. Kann ich aber mit dem Auto viel besser.
Mich stört es ungemein wenn jemand mit seinem Traktor bloß aus Spaß sinnlos durch die Gegend fährt.
Beispiel:
Letzten Sonntag bin ich für einen Landwirt mit dem Intrac Schwaden gefahren. Die Straße die ich dafür nehmen muss ist lang und schmal zwischen zwei Ortschaften. Was hab ich vor mir?
Einen Blödmann aus dem Dorf der mit seinem D 6506 mit Anhänger dran Leute mit Grill dabei mit 15 km/h durch die Gegend fährt.....! Der Kerl und, auch ein paar aus dem Nachbardorf, fährt ständig mit dem Ding spazieren. Der Hat, und da bin ich mir sehr sicher, nicht einmal die Zapfwelle benutzt oder den Kraftheber.
So Leute machen;
1. Den Ruf der Landwirte kaputt
2. Stören

Ein Traktor ist und bleibt ein Arbeitstier und kein Hochzeitsauto! Ob man damit was anderes machen kann oder nicht.
Und so wie ich das verstanden habe, darf man ja für sich selber Land oder Forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausführen und seinen Traktor sinnvoll zu nutzen ist ja auch sinnig.
Was ich momentan blödsinn finde ist, dass das erst ab 3,5 Tonnen greift. Meiner Meinung nach sollte auch jeder Traktor mit 1, 2 oder 3 Zylinder darunter fallen, d.h. jedes Fahrzeug bei dem Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschiene im Schein steht.

Achja: Die Petition würde mich voll betreffen. Ich bin nämlich 16 und fahre nur Schlepper über 3,5 Tonnen.

Ja ich hab den Traktor natürlich auch schon mal anders verwendet, zugegeben. Ich denke nämlich auch das man einfach nicht zu kleinlich sein sollte.
Und ich wette dass der Satz wieder ganz ordentlich missverstanden wird.


Gruß
Jerome
 
Raini750

Raini750

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Moins Jerome,
Ja ich hab den Traktor natürlich auch schon mal anders verwendet, zugegeben. Ich denke nämlich auch das man einfach nicht zu kleinlich sein sollte.
das ist u.A. der Sinn dieser Petition. ;)
Wenn wir Spazierfahrten mal außen vor lassen, bleibt immer noch das Problemchen aus dem Zitat.
Ich würde das sicher auch nicht kleinlich sehen, aber ich bin auch nicht derjenige, der Dir mal eben die Fleppe abnimmt oder im Extremfall ein Urteil fällt.
Leute die das zu tun haben sind mehr oder weniger verpflichtet, das nicht nach gut Dünken zu entscheiden.

Und abgesehen davon, können die Besitzer von CE und C1E ganz genauso die Straße blockieren und zum Nordcap fahren. Die jetzige Regelung schützt also nicht vor Deinem Problem.

Gruß Raini
 
S

stroma

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Und so wie ich das verstanden habe, darf man ja für sich selber Land oder Forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausführen und seinen Traktor sinnvoll zu nutzen ist ja auch sinnig.
Dem ist nicht so! Oder wo hast du das schwarz auf weiß ?
In dem offiziellen Text steht "Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen
". Tätigkeiten wie: Obstwiese mähen, für die Haustiere Heu machen, Schneeräumen, Brennholz für den eigenen Kamin machen usw. werden nicht durch den L Führerschein abgedeckt!!! Falls du zu solchen Zwecken einen Traktor mit ZgG größer als 3,5t fährst und keinen C Führerschein besitzt stehst du theoretisch mit einem Fuß im Knast. Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Dies gilt natürlich auch für Landwirte. Besitzt man einen Ackerbaubetrieb und nutzt den Traktor für das werben des privaten Brennholzes für das Wohnhaus ist diese Tätigkeit nicht mit dem L oder T Führerschein gestattet. Sollte ich mich irren, bitte ich dies zu belegen.Ich würde mich freuen wenn ich mich Irre und den L Führerschein auch privat nutzen könnte.
 
Henn2Zui

Henn2Zui

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Raini,
da bin ich voll deiner Meinung.

Jerome, wenn du, während du "mal anders" unterwegs bist, einen Unfall hast (bei dem du meinetwegen komplett unschuldig bist), bist du trotzdem dran, weil dann ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Und in dem Fall zahlt keine Versicherung, was für dich bedeutet, du musst dann alles aus eigener Tasche bezahlen, was grade bei Personenschäden schnell in Mio-Höhe gehen kann. Denk mal drüber nach.

Was ich momentan blödsinn finde ist, dass das erst ab 3,5 Tonnen greift. Meiner Meinung nach sollte auch jeder Traktor mit 1, 2 oder 3 Zylinder darunter fallen, d.h. jedes Fahrzeug bei dem Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschiene im Schein steht.
Das hat erstmal nichts mit L/T zu tun. Die gelten für Landwirtschaftliche Fahrzeuge auch darunter, sprich auch mit einem D15 darfst du nicht privat rumtuckern. Beim Autoführerschein (B) gibt's dann L mit dabei. Damit darf mal alles mit unter 3,5 t fahren (Motorräder und Kleinbusse mit mehr als 9 Sitzplätzen ausgenommen), also auch einen Trecker bis 3,5 t und zwar so viel, wie mal will. Hat man BE, darf man auch noch einen Anhänger mitziehen. Mittlerweile max darf dieser auch nur noch 3,5 t zul, Ges.gew. haben, ältere Führerscheine (vor 2013 gemacht?) haben diese Limitierung aber noch nicht.
 
Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Hallo,
Ja die Folgen sind mir bekannt und das sind ja auch Gründe die mich überlegen lassen, ob ich das nicht doch unterzeichne.
Natürlich kann man dann halt auch mit dem CE fahren. Aber wie hier ja schon beschrieben wurde, macht den nicht jeder mal einfach so.

Da
Und so wie ich das verstanden habe, darf man ja für sich selber Land oder Forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausführen und seinen Traktor sinnvoll zu nutzen ist ja auch sinnig.
möchte mich nicht festlegen! Falls ich mich da irre unterschreibe ich sofort!
Mein Fahrschullehrer hat mir das so erzählt.
Aber verschiedene Texte, ja zugegeben im Netz, lassen das auch so deuten.

Ihr dürft mich da nicht falsch verstehen, ich bin im Grundsatz auch dafür das ein Schlepper privat sinngerecht genutzt werden darf. Aber nicht um damit zur Eisdeale zu fahren. Und das würde durch die Petition nunmal erlaubt werden.

Gruß
Jerome
 
Raini750

Raini750

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Moins Jerome,
Ihr dürft mich da nicht falsch verstehen, ich bin im Grundsatz auch dafür das ein Schlepper privat sinngerecht genutzt werden darf. Aber nicht um damit zur Eisdeale zu fahren. Und das würde durch die Petition nunmal erlaubt werden.
nein, wir verstehen Dich sicher nicht falsch, aber die Petition so:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fahrerlaubnisklassen L und T (bekannt als „Traktorführerscheine“) für private, nicht-gewerbliche Zwecke, ausser für Fahrten zur Eisdiele, freigegeben werden.
klingt nicht so überzeugend. :D

Das steht im Führerschein C/C1 auch nicht so drin, und trotzdem ufert das nicht zu Problemen aus. ;)

Gruß Raini
 
D

doppelfischkopp

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Moin,

Letzten Sonntag bin ich für einen Landwirt mit dem Intrac Schwaden gefahren. Die Straße die ich dafür nehmen muss ist lang und schmal zwischen zwei Ortschaften. Was hab ich vor mir?Einen Blödmann aus dem Dorf der mit seinem D 6506 mit Anhänger dran Leute mit Grill dabei mit 15 km/h durch die Gegend fährt.....! Der Kerl und, auch ein paar aus dem Nachbardorf, fährt ständig mit dem Ding spazieren. Der Hat, und da bin ich mir sehr sicher, nicht einmal die Zapfwelle benutzt oder den Kraftheber.
So Leute machen;
1. Den Ruf der Landwirte kaputt
2. Stören
Das würde ich wiederum ganz anders sehen. Seid doch froh über jeden Hobbytraktoristen, weil der die Landwirtschaft positiv sieht.

In einer Zeit, wo in den Dörfern die immer größere Mehrheit (Vorsicht, in einer Demokratie entscheidet die Mehrheit) mit der Landwirtschaft nichts mehr zu tun hat, sind die Privilegien stets in Gefahr. Da kann es m.E. nichts schaden, wenn größere Kreise ein gewisses Verständnis für die Landwirtschaft entwickeln.

Provokantes Gegenbeispiel: Der Bauer fährt mit seinem 250 PS-Boliden und dem Tridem-Ladewagen die ganzen Nebenstraßen kaputt. Und das auch noch steuerfrei, während der Hobbytraktorist für seinen D15 brav Steuern bezahlt. ;)

Leben und Leben lassen...

Viele Grüße

dfk
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Ich habe auch gerade mit gemacht.


warum kann mal was nicht so bleiben wie es ist/war, alle Furz was neues und meist mit viel Geld finanziert.


Gruß Norbert
 
Lasca34

Lasca34

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Mich stört es ungemein wenn jemand mit seinem Traktor bloß aus Spaß sinnlos durch die Gegend fährt.
Wenn dieser Thread eines lehrt, dann das: Es schein immens viele Zeitgenossen zu geben, die sich wirklich nur für sich selber interessieren. Alles, aber auch wirklich alles andere geht denen am Arsch vorbei.

Da ist dann auch kein Argument zu dämlich. Nachdem klar genug dargelegt wurde, daß nach aktueller Gesetzeslage sich die Eignung eines Menschen zur Führung eines bestimmten Kraftfahrzeugs von einer Minute auf die andere hin und wieder her ändern kann, ohne daß sich faktisch überhaupt irgendetwas bewegt hat, kommt einer mit dem "Argument", daß andere Kfz-Führer ihn manchmal stören. Ja, reich doch eine Petition ein, daß überhaupt nur Du einen Führerschein bekommst. Es gebe nie wieder Staus auf deutschen Straßen.

Ein anderer reitet als "Argument" gegen eine Änderung der Gesetzeslage ständig darauf herum, daß das nun mal die Gesetzeslage sei. Ein dritter erklärt allen Ernstes, daß er die Bemühungen anderer Leute erst dann unterstützt, wenn seine persönlichen Forderungen vollständig erfüllt worden sind.

Ich muß sofort raus, den Acker umbrechen und Gras säen. Die Zahl der Rindviecher wird immer größer.

Gruß
Michel
 
G

GTfan

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Da steht ganz eindeutig "gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen" geschrieben. Die von mir beschriebenen privaten Tätigkeiten ( Heu für eigene Reitpferde, Brandholz für Familie, Weide ( private Reitpferde) mulchen.....) sind keine gewerblich eingestufte

Tätigkeiten, da sie keinen Umsatz generieren. Somit liegt kein LoF Zweck vor und der L Führerschein gilt nicht. Wenn jemand anderer Meinung ist, bitte ich dies zu belegen. Dann wäre mir sehr geholfen und ich würde die Petition nicht mehr benötigen.
Und genau darum geht es und deshalb wage ich zu behaupten, "brauchst" du die Petition. Wenn du es schon so formulierst. Eben weil der Führerschein bisher zweckgebunden an die gewerbliche Nutzung im LoF-Zwecke ist. Gewerbliche Nutzung im Lohnunternehmen wird dann schon wieder wackeliger, Winterdienst oder Gartenbau fallen definitiv raus! Das sind keine LoF-Nutzungen. Gerade auch als Info an Jerome.
Mein Fahrschullehrer hat mir das so erzählt.
Das ist ganz dünnes Eis. Ich habe Freunde auch schon darüber aufgeklärt, dass deren Söhne eben nicht mit dem gerade in Arbeit befindlichen L-Führerschein (16 Jahre alt) die alten Hanomags fahren dürfen. Obwohl die sich als ganze Familie in der Fahrschule informiert hatten, wie es denn möglich sei die Schlepper möglichst bald zu fahren. Daraus entstand dann die Empfehlung, den L zu machen. Sie waren allesamt sehr erstaunt, als ich einige Monate später, kurz vor der Fahrprüfung, die LoF-Bindung ins Spiel brachte. Viel verlorenes Geld...

mfG
GTfan
 
A

Allerhand

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Hallo.

Nu mal langsam.

Gewerbliche landwirtschaftliche Erzeugnisse, dass sind Erzeugnisse von Gewerbetreibenden.
Also nicht von klassischen Landwirten.

Somit wurde klar gestellt, das L und T nicht nur für Luf gibt, sondern, auch eben für gewerbliche.

Auch gt Fan hat es falsch formuliert.
L ne T sind für landwirtschaftliche Zwecke freigegeben. Alles was dazu dient.
Und ein paar andere Dinge.
Später wurden sie um gewerbliche Luf erweitert.

Nicht alles durcheinander werfen.

Ebenso: es gibt keine vorraussetuung, das Gewinne dahinter stecken müssen.
Wenn das so wäre, dürften Milchviehbetriebe seit Monaten ihre Schlepper nicht mehr fahren.

Gruß Friedhelm
 
A

Allerhand

Guest
Mal ein paar Beispiele:

A hat einen 8006. Keinen landw. Betrieb.
Hilft bei der Gemeinde Grünflächen zu mähen, Fährt Grünabfälle ab.
-> ist über L und T abgedeckt.

B hat auch einen 8006. 0,07ha von Oma geerbt.
Hier wird ab und an gemäht.
Bei nem Nachbarn macht er Holz im Wald.
-> ist über L und T abgedeckt.

C hat auch einen 8006. hat einen landw. Betrieb.
Obendrein fäht er Silomais für einen gewerblichen Betrieb.
-> ist nun auch durch Lund T abgedeckt.

D hat keinen Schlepper. Fährt bei einem Lohnunternehmer.
-> Silomais fahren, und anderes was der Luf Tätigkeit nahe ist oder dient ist durch L und T abgedeckt.
-> Mit einem Schlepper und der gleichen Mulde Sand fahren -> NICHT durch L und T abgedeckt. Auch mit der Petition nicht!

A,B und C einern nun allesamt mit ihren 8006ern zur Kiesgrube und wollen Baumaterial für einen ortsansässigen Bauuntern. fahren.
-> NICHT durch L und T abgedeckt.
Auch mit der Petition nicht.

Wo wäre denn da die Gerechtigkeit?
Merkt ihr was ich meine?

Erschreckend, das offenbar sämtliche Unterzeichner den Text der Petition nicht verstanden haben, da ihnen die Definition der gewerblichen Landwirtschaft nicht bekannt ist.

8|
Gut wenn euch das auf Seite 5 klar wird was ihr unterzeichnet habt.

Man o man. Dolles Ding.

Gruß
Friedhelm
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dude23

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Ihr dürft mich da nicht falsch verstehen, ich bin im Grundsatz auch dafür das ein Schlepper privat sinngerecht genutzt werden darf. Aber nicht um damit zur Eisdeale zu fahren. Und das würde durch die Petition nunmal erlaubt werden.
Hallo Jerome,

du wirst lachen, aber ich fahre meinen 3,5t Schlepper mit B. Deshalb aber auch nicht damit zur Eisdiele :)
Abgesehen davon ist "unnützes Hin- und Herfahren" sowieso grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und die Grill-Geschichte deines Vordermanns, bzw. die Personenbeförderung auf dem Anhänger, mit ziemlicher Sicherheit auch nicht erlaubt. Diese Probleme sind also anderweitig geregelt und du willst ja sicher nicht den Führerschein Klasse B auf berufliche/gewerbliche Zwecke beschränken, nur weil manche ihren Pkw aus deiner Sicht nicht bestimmungsgemäß einsetzen, z.B. bei einem Autokorso.

Aber ich verstehe deine Bedenken durchaus, nur wie gesagt: Da es auch einiges an Schleppern bis 3,5t gibt, notfalls durch Ablastung, sind die von dir angesprochenen Probleme meines Erachtens nicht durch Fahrerlaubnisklassen regelbar.

Auch ich würde bei der Durchsetzung der in der Petition dargelegten Forderung auch Probleme sehen, es gibt nie etwas, was ausschließlich positive Seiten hat. Das liegt ja durchaus immer an der Sicht des Betrachters. Ich würde zum Beispiel die Petition nur auf die Klasse L beschränken und T ausklammern. Aber da man nicht für jede spezifische Ansicht eine eigene Petition starten kann (oder sollte, so sie denn erfolgreich sein soll) habe ich selbstverständlich unterzeichnet.

Was mich grundsätzlich stört ist, dass die gesetzlichen Regelungen zum Teil schwammig und nicht aufeinander abgestimmt sind. Und irgendwie ist es immer unklar, wer denn nun rechtssichere Auskunft erteilen kann und was man sich im Notfall von dieser Auskunft kaufen kann. Das könnte man klarer definieren, denn im eben genannten Notfall ist es Auslegungssache ob meine 1000m² Streuobstwiese jetzt als "Obstbau" (§ 6 FeV) zählt oder nicht und ich befürchte, dass man das dann durchaus gegen mich auslegen wird.

Grüße,
Dude
 
A

Allerhand

Guest
Noch n Beispiel.

E fährt mit seinem 8006 aus seiner Werkstatt und eiert durch die Gegend.
-> nicht abgedeckt.
Mit keinem Führerschein.
-> ist es ne Probefahrt.
Abgedeckt durch L und T.

@dude: DIE Größe der Luf ist icht entscheident.
Der Zweck ist entscheidend!
Der Zweck.

Gruß Friedhelm
 
Lasca34

Lasca34

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Ebenso: es gibt keine vorraussetuung, das Gewinne dahinter stecken müssen.
Wenn das so wäre, dürften Milchviehbetriebe seit Monaten ihre Schlepper nicht mehr fahren.
Na, Friedhelm, schon wieder so ein Stammel-Anfall? Mußt Du schon wieder andeuten, was Du alles weißt?

Warum, zum Kuckuck, schreibst Du denn nicht, wie es ist? Nur abgehackte Gedankenkotze, nur Schnipsel, niemals etwas Brauchbares. Natürlich ist nicht von Gewinn, sondern von Gewinnerzielungsabsicht die Rede. Ein dicker Hund, daß ich das hier erwähnen muß, weil Du es natürlich wieder mal nicht fertig bringst.

Warum hältst Du nicht einfach die Griffel still, wenn Du doch nicht zur Aufklärung beitragen willst? Ach ja, Du stehst schließlich unter dem manischen Zwang andeuten zu müssen, Du wüßtest etwas. Happich eem nich an gedacht.

Gruß
Michael
 
A

Allerhand

Guest
Hallo Michael.

Die Aussage ist falsch. Gewinnabsicht ist nicht entscheidend.
Der Zweck ist entscheidend.


Mehrfach.
Mehrfach habe ich das geschrieben.
Auch das Winterdienst mit l und T geht.

Es liest keiner.
Wie kann das sein, das gt auf seine 5 behauptet, der Winterdienst geht mit L und T nicht.

Auch habe ich die Texte und den link kopiert.

Es versteht keiner. ( nicht Al der Text in der Petition ist verstanden worden.

Deshalb habe ich Beispiele gebracht.

Was denn noch?

Ok.
Noch nen Beispiel:
F fährt in der Gemeinde Winterdienst.
-> ist durch L und T abgedeckt.

Steht ganz vorne im Thema schon.
Besser?
(Seite 3)

Ok. Noch ein Beispiel:
Die Überwachung der Felder z.b.
-> Durch L und T abgedeckt.

Gruß Friedhelm
 
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Thema: Petition T und L Führerschein!

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