Petition T und L Führerschein!

Diskutiere Petition T und L Führerschein! im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Hallo Zusammen, im Anhang habe ich einen Link für euch. Dort wurde eine offizielle Petition gestartet. Es betrifft die Führerscheine L und T...
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo nochmal,

Vielleicht sollte der Petitionslink auch in div. sozialen Netzwerken geteilt werden.

Damit meine ich z.B. einige Facebook - Oldtimer -Traktoren - Gruppen.

Wird zwar schwierig etwas zu erreichen, aber ich selbst bin von der aktuellen Regelung in keinster Weise überzeugt, wie einer meiner Vorredner schon sagte " D - land , aus Freude am zahlen" .

MfG.
Lukas
 
BjoernS

BjoernS

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Moin,

Hab auch unterschrieben und bei "Gesichtsbuch " gepostet.
MfG
Björn
 
DeutzTim

DeutzTim

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Hallo nochmal,

...

Damit meine ich z.B. einige Facebook - Oldtimer -Traktoren - Gruppen.


...

MfG.
Lukas
Das habe ich schon in einigen Gruppen gemacht. Sollte es noch in Gruppen fehlen, attacke
wink.png
Daher habe ich auch den Link -> Facebook Seite der SchlepperPost
 
Henn2Zui

Henn2Zui

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Moin,
ich hab's auch unterzeichnet. Ich finde diese Zweckbindung an die Landwirtschaft auch unverständlich und unnötig.
Bei Facebook hab ich's auch geteilt. :thumbup:


@Fiedhelm, ich kann dir nicht folgen. Es geht hier darum, was im Gesetz steht. Das da eine Bindung an die landwirtschaftliche Nutzung angegeben ist, ist bekannt und es geht darum, dass eben dieser Sachverhalt geädert wird.
 
A

Allerhand

Guest
Hallo Michael.

Also ich weiß nicht was mit dir los ist.
Gut noch einmal ganz einfach zur Aufklärung.

(Tim deine von dir angeführte Klasse 5 passt nicht in die aktuellen Richtlinien zur Bildung einer Fahrerlaubnissklasse, und deren Ausgabe ist somit gestoppt. Anfang der 80er Jahre wurden Standarts geschaffen( Klassen A bis E). Die alten Klassen sind nach int. Recht nicht vereinbahr und hätten früher oder später nicht überal ihre Gültigkeit.)

(Raini, das ist keine Eignung. Das ist nur eine Erlaubnis. Nicht jeder mit einer Erlaubnis ist auch befähigt, ein Fahrzeug zu führen. Das sieht man jeden Tag)

Wie du (Michael) ja wohl weißt, gelten die Führerscheine der Klassen A bis E. Alles andere verliert (oder hat es schon) seine Gültigkeit. Andere Führerscheine haben ersteinmal KEINE Gültigkeit.
Absatz.

Was besagt denn nun A bis E nach den Richtlinien den Fahrerlaubnissverordnung?
Da steht NICHTS von Schleppern.
Die Zugmaschinen fallen unter den als allg. LKW-Schein genannten Teil.
Ergo1: Ab 21 Jahre
Ergo2: Vorraussetzung vorbesitz Klasse B.

Das steht da so. Hab mir das nicht ausgedacht.

Um nun diesen Missstand zu umgehen, KANN auf nationaler Ebene für solche Fälle eine Fahrerlaubnissklasse (nach ziemlich festgelegten Kriterien) geschaffen werden.
DIESES SIND DANN NATIONALE kLASSEN)
Hier T und L.
(Einachsschlepper, Krankenfahrstühle (ich meine bis 15kmh) und Schlepper unter 6km bedürfen keiner Ausweispflicht).
Wie gesagt, es gibt hierfür seitenlange Richtlinien zur Bildung einer solchen Klasse.

Diese Richtlinien sind das Problem. Und diese Richtlinien hat nicht der Bundestag ausgegeben.

Wenn man sich einmal ansieht, wie andere Mitgliedsstaaten das zusammengestrickt haben, läuft es einem kalt den Rücken runter.
Da haben wir, aus meiner Sicht eine elegante Lösung zur Umschiffung dieser blödsinnigen Regelungen und Richtlinien.

Wie bereits gesagt, die Alternative ab 21 Jahre und der Vorbesitz der Klasse B sind in meinen Augen nicht akzeptabel.

Noch einmal der ges.Text zu den thematisierten nationalen Klassen:
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau,
Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft,
Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende
Landschaftspflege
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere
überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung
der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie
Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis
5 eingesetzt werden und
7. Winterdienst.

Ist diese Bindung nicht gegeben, fällt das Fahrzeug im innergemeinschaftlichen Raum nicht mehr in die nationale Klasse.
Das hieße, die nationale Klasse verliert ihre Gültigkeit. -> Vorher Klasse B, Ab 21 Jahre.

Vielleicht ist#s nun verständlicher.

Gruß
Friedhelm
 
A

Allerhand

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dieser Antrag ging problemlos durch.


Gruß Friedhelm
 

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Barrett

Barrett

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Die Verpflichtende Ausrüstung von Fahrzeugen mit "Schweinwerfern" würden wahrscheinlich auch arge Probleme mit dem Tierschutz nach sich ziehen...

MfG
Hendrik
 
A

Allerhand

Guest
:D
Na ja belassen wir es dabei.
Eine weitere Diskussion bringt auch nichts.

Wobei irgendwie immer noch nicht klar ist, wozu der Antrag gut sein soll.
Damit rechtlich Heranwachsenden die Möglichkeit gegeben ist vor Erwerb der entsprechenden Klasse, mit einem schweren Schlepper aus Langeweile herumzufahren?
Echt jetzt? 8|

Jeder andere Fall ist durch obiges abgedeckt.
Auch eine Anfahrt um z.b. eine Ostwiese zu mähen.
Wo steht denn, dass man einen landwirtschaftlichen Betrieb führen muss?

Seit der 2. Verordnung sind sogar Brauchtumsveranstaltungen abgedeckt.
Stand mal irgendwann in der Zeitung.

Gruß Friedhelm
 
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Offesser

Offesser

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Hab auch mitgemacht, obwohl es mich nicht betrifft.
Es ist einfach eine nervige Regelung, von der niemand etwas hat.
Leider werden die nötigen 50.000 Stimmen wohl niemals erreicht, selbst wenn die Petition noch fünf Jahre laufen würde.
Dafür sind einfach zu Wenige betroffen.

Viele Grüße,
Lutz
 
Nightingale

Nightingale

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Für mich wäre das schon sehr sinnvoll:

Aktuell liegen 3 unserer 4 Traktoren mit dem zulässigen Gesamtgewicht über 3500kg.

Im Moment noch auf "Grün" laufend, ist das ja kein Problem.
Aber das soll sich bald ändern (H- Kennzeichen bzw. "schwarze Nummer":( somit wars das für mich bzw. ich müsste einen LKW- Schein machen.

Was hat das also mit Heranwachsenden zu tun?
 
A

Allerhand

Guest
wieso?

Die Farbe des Kennzeichens ist völlig egal.
Das hat nichts mit dem Führerschein zu tun.

Ich kenne mehrere Leute, die haben mit der Landwirtschaft nicht viel zu tun.

Helfen mit ihren Schleppern aber anderen Betrieben. Geht.

Einer hat keine Landwirtschaft. Macht aber Holz.
Das geht alles.

Wenn nun einer von Oma 0.1 ha Obstwiese geerbt hat.
Dann darf auch er fahren.

Ganz einfach, weil es so geschrieben steht.
Spätestens seit der 2. Klarstellung wegen dem Brauchtum. ( auch hier entkoppelt von der Kennzeichenfarbe)

Wo ist denn un das wirkliche Problem?

Ich habe es noch immer nicht verstanden.
Wer kann mir ein Beispiel nennen, wo es Probleme gibt?

Bitte aber nun nicht die Jugendlichen vorschieben, die sich in Blankeneese einen 1050 hinter Papies Ferrari stellen wollen.

Erschreckend.
Absolut unglaublich.
Das kann keiner wollen. Oder doch?

Der Hobbytraktorist, welcher Holz macht, sonstiges mäht oder einfach nur zu einem Treffen fährt, der darf das ja jetzt schon.

Was denn noch?



Gruß Friedhelm
 
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Barrett

Barrett

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H-Kennzeichen und T bzw L Schein dürfte aber nicht gehen oder? Darf man ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zu LoF oder Gewerblichen Zwecken überhaupt nutzen?

Theoretisch ist es für den Staat ja sogar ein Vorteil, für den Historischen zahlt man ja sicherlich mehr Steuern, aber in Deutschland ist sowas ja gern komisch...

MfG
Hendrik
 
A

Allerhand

Guest
Hallo.

Nochmal:

Der Zweck ist entscheidend.

Nur der.
Und solange in den Papieren landw. Zugmaschine steht ,geht das.

Die Zwecke habe ich oben eingefügt.

H Kennzeichen, grün, schwarz, ob man Landwirt ist, usw. Völlig egal.

Für den Fuhrerschein.
Steuerlich ist das ges. zu betrachten

So langsam komme ich den Bereich, wo ich sagen muss, dass dies keine Rechtsberatung ist.

Wer möchte, darf sich mal auf die Suche nach Vergleichsurteilen machen.

Und nochmal die Frage: wer hat ein Problem außer die oben angeführten Kids?
Will hier jemand die halt erkämpften Stellungen (im Fahrerlaubnissrecht) der Landwirtschaft erweichen?

Sehr sonderbar.

Diese haben ja traditionell und aktuell ihre klare Bedeutung.
Was wenn der Landwirtsohn die eigenen Maschinen nicht fahren darf?

Das Ganze ist eine Notwendigkeit gewesen und eine absolute Ausnahme.

Jetzt will jeder 16 Jährige seinen eigenen großen Schlepper.

Pfft.


Und am besten auch noch die Dieselrückvergütung was?

Was glaubt ihr denn zu sein?
Ganz im Ernst.

Das ist sowas von verwerflich wie ebenso nicht nachvollziehbar.
Das Rechtlich wie moralisch.

ENTSCHULDIGUNG.

Das ist nun einmal eine nationale Fahrerlaubniss, welche auf einem zweckgebundenen Ausnahmerecht fußt.



;)

Gruß Friedhelm
 
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A

Allerhand

Guest
H-Kennzeichen und T bzw L Schein dürfte aber nicht gehen oder? Darf man ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zu LoF oder Gewerblichen Zwecken überhaupt nutzen?

Theoretisch ist es für den Staat ja sogar ein Vorteil, für den Historischen zahlt man ja sicherlich mehr Steuern, aber in Deutschland ist sowas ja gern komisch...

MfG
Hendrik
nochmal Hallo.

Ich kann das auch.
Also von der anderen Seite kommen.

Stell dir vor mit dieser Regelung, strebt der Staat eine fortführende landwirtschaftliche Nutzung von landwirtschaftlichen Geräten an.

Boa.

Nun, tatsächlich ist das nicht so.
Könnte man aber denken. :D

Gruß Friedhelm

Tim, du wartest ja schon lange auf deinen dir zustehenden Seitenhieb.
Ja wieso kann man nicht diskutieren?
Kann man.
Muss man aber nicht.
Das habe ich bereits erwähnt.

Wenn jedoch jemand sagt, man könnte mit MIR nicht diskutieren, liegt das oft (bei weitem nicht immer. So ca 30 bis 70 %) daran, dass man keine Argumente hat oder im allgemeinen zu unverschämten posts neigt.
Zweitens ist mir bei dir nicht aufgefallen.
Oder aber mich nicht verstanden hat.

Wenn man mich nicht versteht kann dies wiederrum mehrere Ursachen haben.
Oft drücke ich mich oberflächlich aus.
Das kann daran liegen, dass ich in einer Diskussion Dinge voraus gesetzt habe, welche nicht vorhanden waren.
(Dafür entschuldige ich mich.)
Und bitte darum, erneut nach zu fragen, was nicht verstanden wurde.

Nur weil man mich nicht verstanden hat, ist es etwas dünn, ausgerechnet demjenigen zu unterstellen das Thema nicht erfasst zu haben.

Denk mal darüber nach.

Ich pampe hier ja auch niemanden an.

Es muss ja nicht zur Mode werden, dass Leute, welche Themen nicht verstehen einfach um sich hauen und sagen alle doof.

Etwas nicht zu verstehen ist nicht schlimm.

Gruß Friedhelm
 
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A

Allerhand

Guest
Tim, meinetwegen auch Michael (welcher mir mit dem unverschämten Aussagen wesentlich stärker auffällt)

Es sollte doch möglich sein, eine sachliche Diskussion zu führen.
Egal in welchem Thema.

Weshalb muss auf ,nach meiner Auffassung vernünftig vorgetragene Wahrheiten ,immer so holzig geantwortet werden.

Besteht dazu wirklich die Notwendigkeit?

Mehrfach habe ich erwähnt, dass man mir erläutern möge wo der eigentliche Grund für diese Petition liegt.

Es liegt ja nun immer Nahe, bei einem hartnäckigen Gesprächspartner zu sagen 'das ist mir zu blöde'
Nun, mag sein.

Einen leichten wirst du in mir nicht finden.
Aber einen höflichen, der sachlich und vernünftig schreiben kann.

Und das ich Unwahrheiten verbreite ist nun auch Nicht mein Problem.
Wenn ich sowas verzapft habe, habe ich mich entschuldigt.
Dazu stehe ich auch.

Meistens war es allerdings anders herrum.
Es könnte nur keiner damit umgehen.

Ich bitte einfach darum, euch erwachsen zu benehmen.

Mit euch beiden habe ich privat bereits mehrfach über Jahre telefonisch oder per Mail Kontakt gehabt.
Da benehmt ihr euch wie Menschen.

Weshalb klappt das an eurer Tastatur ab und an denn nicht?

Wo ist das eigentliche Problem?

Sagt jetzt nicht Stress.

Den habe ich auch. Ganz eindeutig.

Gruß Friedhelm
 
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stroma

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@f.manecke:

Du hast selbst die Erklärung des "lof Zwecks" gepostet:
1. Betrieb von Landwirtschafr, Forstwirtschaft......


Wenn ich für mich und meine Familie Brennholz im Gemeindewald schlage, oder Heu für die Pferde meiner Frau transportiere, oder mit den Mulcher zur Pferdeweide fahre, ist dies kein lof Zweck, da ich keinen Betrieb führe ( Keinerleich Einnahmen aus der Land- oder Forstwirtschaft). Wäre mein Traktor also schwerer als 3,5t könnte ich diesen nicht mit B bzw. L fahren. Genau hier möchte die Petition erreichen, das Menschen wie ich nicht extra den C Führerschein machen müssen, wenn Sie einen Traktor mit über 3,5t ZgG bewegen wollen.
 
A

Allerhand

Guest
Hallo stroma.

Ja natürlich.

Du hältst das Unkraut kurz.
Und obendrein führst du eindeutig landwirtschaftliche Tätigkeiten aus.

Obendrein forstwirtschaftliche Tätigkeiten.

Abgedeckt. Steht im Gesetz.

Eindeutig.

Les es Bitte komplett.

Muss mal kurz den Schlag wechseln. Bin am dreschen.

Gruß
Friedhelm
 
A

Allerhand

Guest
Hallo. Ganz kurz noch einmal.

Wer landwirtschaftliche Tätigkeiten ausführt ist durch die Zweckbindung abgedeckt.
Auch für andere.
Ganz deutlich.

Steht in der 2. Verfassung und der Klarstellung.

Die Land und Forst hat dieses odendrein abgedruckt.
Wer möchte, dem schicke ich den link.

Morgen aber erst.

Gruß Friedhelm
 
stiphy

stiphy

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Hallo Friedhelm,

jupp den Link hätte ich gerne.

Gruß

Stephan
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin Friedhelm,

wenn ich nun mit meinem Trecker mit 6,5t zGg. und 40kmH bbH. zum Treckertreffen fahre, dann benötige ich ja die Klasse C richtig? Wenn ich nun hinter diesem Trecker einen Grubber hänge, dann bräuchte ich ja nur Klasse L, da ich ja einen Landwirtschaftlichen Zweck vorweisen könne (z.B. grubbern der Felder auf dem Veranstaltungsgelände), richtig?

MfG Kai
 
Thema: Petition T und L Führerschein!

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