Petition T und L Führerschein!

Diskutiere Petition T und L Führerschein! im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Hallo Zusammen, im Anhang habe ich einen Link für euch. Dort wurde eine offizielle Petition gestartet. Es betrifft die Führerscheine L und T...
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Dude23

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Ich habe ja in einem anderen Thread, wo es auch um Führerscheine ging, schon mal angemerkt: Es ist seltsam, dass ich mit einer Landwirtschaft einen Schlepper mit was weiß ich welchem Gewicht + Anhänger mit was weiß ich welchem Gewicht mit Führerscheinklasse L (bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit) fahren können soll. Ja, es wird davon ausgegangen, dass man damit umgehen kann. Jetzt ändert sich der Zweck der Fahrt und plötzlich soll ich damit nicht mehr umgehen können, brauche einen anderen Führerschein? Mir ist klar, dass L und T Zugeständnisse an die Landwirtschaft sind, finde ich auch völlig ok. Aber entweder ich kann etwas fahren (und zwar offiziell) oder nicht. In meinem konkreten Fall geht es zwar nur um den Anhänger, denn mein Schlepper geht mit 3,5t zGG auch mit Klasse B. Aber das ist ja erstmal egal. Dazu kommt noch, dass ich eigentlich gar keine Sinnlos-Fahrten unternehme, also auch keine Schleppertreffen oder so. Sondern Landschaftspflege, Obstwiesen, usw. Den Aufwand für einen landwirtschaftlichen Betrieb ist es aber nicht wert (wirft ja auch nichts ab).
 
Lasca34

Lasca34

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Hallo Martin,

Dein Beispiel zeigt sehr schön, warum ich Führerscheine (wie wir sie jetzt kennen) für genau so überflüssig halte, wie fast alle Zulassungsvorschriften. Warum muß die Benutzung eines Traktors beschränkt werden, wenn unter anderen Umständen, die mit der Sache nichts zu tun haben, die Benutzung freigegeben wird? Warum muß die Höhe irgendwelcher Leuchten an irgendwelchen Fahrzeugen geregelt werden, wenn zu Tausenden Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, und zwar für fabrikneue Fahrzeuge, keine Umbauten.

Der Wahnsinn dieser Gängelei gipfelt in einem gesonderten Führerschein, den man machen soll, wenn man am PKW einen Wagen hinter sich herziehen will. Was "lehrt" die Fahrschule denn da? "Achtung, Du mußt wissen, daß ein PKW mit Hänger länger ist als ein PKW alleine"? Nicht im Ernst, oder? Aber jeden Tag Tausende von Führerscheinen (gegen Gebühr, versteht sich) an Mitmenschen aushändigen, die eine Menge Talente haben mögen, aber ein Fahrzeug im Verkehr zu bewegen gehört sicher nicht dazu.

Ich habe die Petition schon deshalb unterzeichnet*, weil alles gut ist, was sich gegen diese wirklich irrwitzige Regulierungswut richtet.

Gruß
Michael

* daher weiß ich auch, wie "lange" das dauert :D
 
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Allerhand

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Hallo.

Nun ich werde da auch nicht meinen Namen drunter setzen.
Nicht aus den Gründen wie Stefan.

Der Unterschied zwischen den Fuhrerscheinklassen, besteht nun mal in der Verwendung und Art der Maschine.
Das ist immer so.
Sollte die Petition Erfolg haben, was ich nicht hoffe, führt die Klasse ins Aus.
Dann kann rechtlich gesehen nur ein kleiner Lkw Schein eingeführt werden.

Was soll das?

Meine Meinung.


Gruß Friedhelm
 
Replay

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Hallo,
ich habe diese Petition auch Unterschrieben, obwohl ich alles fahren darf,
ich habe einen kleinen Sohn,
der vielleicht ja auch mal das gleiche Hobby hat wie ich und dürfte dann später nicht mit meinen Treckern fahren.
Nicht immer nur an sich denken, auch mal an andere

Gruß Markus
 
Kai6.05

Kai6.05

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Moin Michael,

genau das:
Der Wahnsinn dieser Gängelei gipfelt in einem gesonderten Führerschein, den man machen soll, wenn man am PKW einen Wagen hinter sich herziehen will. Was "lehrt" die Fahrschule denn da? "Achtung, Du mußt wissen, daß ein PKW mit Hänger länger ist als ein PKW alleine"? Nicht im Ernst, oder? Aber jeden Tag Tausende von Führerscheinen (gegen Gebühr, versteht sich) an Mitmenschen aushändigen, die eine Menge Talente haben mögen, aber ein Fahrzeug im Verkehr zu bewegen gehört sicher nicht dazu.
habe ich mich auch schon immer gefragt. Ich hatte damals nicht so ciel auf der hohen Kante um noch einen BE Führerschein zu machen, da mir die Genehmigung bis 3,5t (z.B. Auto mit zGg. 2,2t und Anhänger mit zGg. 1,3t) reichte. Wenn ich aber nun von der Firma aus einen Bulli mit Anhänger fahren will, liege ich über den 3,5t und darf damit nicht fahren. Mit dem Trecker durfte ich allerdings schon mit 16 Jahren zwei Anhänger mit Gesamtgewicht von 40t fahren. Ziemlich irrsinnig. :D

MfG Kai
 
DeutzTim

DeutzTim

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Hallo.

Nun ich werde da auch nicht meinen Namen drunter setzen.
Nicht aus den Gründen wie Stefan.

Der Unterschied zwischen den Fuhrerscheinklassen, besteht nun mal in der Verwendung und Art der Maschine.
Das ist immer so.
Sollte die Petition Erfolg haben, was ich nicht hoffe, führt die Klasse ins Aus.
Dann kann rechtlich gesehen nur ein kleiner Lkw Schein eingeführt werden.

Was soll das?

Meine Meinung.


Gruß Friedhelm
Dann zeig mir mal die Zweck Bindungen in den Jahrzehnten, in denen die alten Klassen Gültigkeit hatten!

Du nutzt deine Maschinen nur landwirtschaftlich und bist in einem Alter, bei dem man mehr fahren darf und das ohne Zweckbindung! D.h.: Man darf ein und das selbe Gespann für LOF Zwecke nutzen - aber nicht um damit Sand für den Garten zu holen oder Laub weg zu fahren. Das ist Schwachsinn.

Auch hier: Manchmal den Egoismus beiseite packen und an andere denken!
 
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Raini750

Raini750

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Moins Friedhelm,
ich kann Dir nicht folgen.
Ein Führerschein ist ein Nachweis für die Befähigung zum Fahren eines Fahrzeuges aus dreierlei Sicht:
  1. körperliche Fähigkeit
  2. geistige Fähigkeit
  3. rechtliche Fähigkeit
Für körperliche und geistige Befähigung sehe ich keine Unterschiede, ob in meinem Anhänger Getreide gefahren wird, oder Grünschnitt des privaten Gartens.
Viel mehr erfordern einige speziell landwirtschaftliche Einsätze höhere Parameter, z.B. Transportbreite von 3m, 2 Anhänger.
Somit könnte man doch behaupten, dass ein Lof-gebundener FS viel mehr Aufwand an Ausbildung, Übung und Kosten verursacht. Die Wirklichkeit ist aber genau anders herum: Von ein und dem selben Fahrer wird für den Gartenabfall im Heckcontainer ein höherer Befähigungsnachweis gefordert als für den Doppelzug Quaderballen im 3-Meter-Format - für mich völlig unlogisch.

Gruß Raini
 
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Allerhand

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Hallo.

Nun die Klassen um welche es hier geht besagen ja: Zugmaschinen für ldw-nutzung, welche auch so eingesetzt werden usw.

Wenn nun diese Maschinen nicht so eingesetzt werden, ist es nicht eine solche Maschinen und gehört in eine andere Fahrerlaubnissklasse.
Also nicht mehr t oder l.

Vergl. Die Regelung zum Busschein.
Oder Lkw Regelung bei Pkw mit Laderaum (ist somit kein Pkw mehr).

Das hat zunächst erstmal nichts mit der pers. Eignung zu tun.

Rechtlich ist das eben so.
Das ist nicht vereinbar.

Entweder es bleibt so wie es ist, oder man koppelt sich ab und macht einen Führerschein für sämtliche Motorfahrzeuge.

Auch dies ist derzeit rechtlich nicht möglich.

Da sind ja viele Dinge blödsinnig. Und das muss einem auch nicht gefallen.
Das fußt alles auf der Festlegung der Fahrzeugklassen.
So lange dieser Grundsatz besteht, ist rechts sicher keine andere Regelung möglich.

Gruß Friedhelm
 
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Allerhand

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vergessen darf man dabei nicht, das sämtlichen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, auf der Seite zur Festlegung in Fahrzeugklassen sind.

Die Argumente dagegen, haben ees ziemlich schwer.
 
Raini750

Raini750

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Moins,
Nun die Klassen um welche es hier geht besagen ja: Zugmaschinen für ldw-nutzung, welche auch so eingesetzt werden usw.
...
Rechtlich ist das eben so.
Das wissen wir! Und genau das ist es, was wegen "unlogisch" abgeschafft werden soll, so die Petition.
Warum begründest Du ein Gesetz mit "Na weil es eben so ist", wenn 100-fach wersucht wird, diesen vorgeblichen Sinn mit einleuchtenden Argumenten als Unsinn zu entlarven?

Die Eignung zum Personentransport (Busschein) hat ebenfalls nichts damit zu tun. Es dürfte offensichtlich sein, dass dafür tatsächlich höhere Anforderungen gestellt werden müssen.

vergessen darf man dabei nicht, das sämtlichen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, auf der Seite zur Festlegung in Fahrzeugklassen sind.

Die Argumente dagegen, haben ees ziemlich schwer.
Da muss ich ebenfalls widersprechen. Meinen "Traktorschein" habe ich zu einer Zeit gemacht, da gab es die Bezeichnung "Traktoren, Elektofahrzeuge, ... mit eine Geschwindigkeit von bis zu xx Km/h".
Eine Nutzungsbegrenzung in der Fahrzeugklasse gab es NICHT. Ich meine sogar, wenn meine Erinnerung mich nicht trügt, dass diese Fahrerlaubnis in der des PKW mit enthalten war!
Die Erfahrung dieser Jahrzehnte zeigt ebenfalls, dass diese Einteilung keine Probleme gegeben hat.

Gruß Raini
 
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DeutzTim

DeutzTim

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...und dennoch sind sie teilweise Irsinn. Das ist nicht meine Meinung alleine. Ich habe letztes Jahr CE gemacht. Prüfer Theorie, Prüfer Praxis, Stva Abteilungsleiter Bereich Führerschein, Fahrlehrer mit 40 Jahren Praxis, Fahrlehrer mit 20 und mit 10 Jahren Praxis - alle gleiche Aussage - Teilweise sind es völlig sinnlose und praxisuntaugliche Fragen und Regeln.

Was lernt man denn bei der Fahrerlaubnisklasse L und T in der Fahrschule, was eine ausschließliche Bindung an Landwirtschaft rechtfertigt?
Man lernt bei der Fahrschule einen Trecker mit Anhänger durch die Gegend zu schaukeln. Das gilt ausschließlich für T. Bei L reicht die allgemeine theoretische Prüfung zum führen der Gespanne. Dabei sind eine handvoll Fragen anders mehr nicht!

Interessant finde ich die praktische Umsetzung aus der Fahrschule. Da werden Landwirte dann zu Speditionen, die den ganzen Tag mit Anhänger durch die Gegend schaukeln.

Mit dir lohnt sich das diskutieren auch nicht. Harken dran und eben eine Unterschrift weniger - nein 2, Stefan wartet erst auf höhere Milchpreise!
 
Deutz8006Lukas

Deutz8006Lukas

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Hallo,

Auch ich habe unterzeichnet und diese Petition in meinem Bekannten-kreis weitergegeben.

Die Petition gibt genau das wieder, was ich darüber auch denke.

MfG.
Lukas
 
Lasca34

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ist es nicht eine solche Maschinen und gehört in eine andere Fahrerlaubnissklasse.
Ach Gottchen, Friedhelm, Du bist ja mal wieder goldig. Ich weiß nicht, ob Dir aufgefallen ist, daß die Petition gerade gegen diesen Blödsinn gerichtet ist. Die argumentierst wie einer der sagt, daß er bei Regen keinen Regenschirm mitnehmen kann, weil er dann nicht naß würde. Oder wie weiland Professor Galetti: "Es wäre ein großer Fehler, den Lateinunterricht an den Schulen abzuschaffen, denn dann würden in der Lateinprüfung alle durchfallen".

Immerhin hast Du mal wieder die Gelegenheit ergriffen, ein großes Volumen abgehackter Geistesfürze abzusondern. Das sei Dir zugestanden: Das Volumen ist immer wieder beeindruckend. Jetzt wäre auch mal ein bißchen Masse angezeigt.

Gruß
Michael
 
Lasca34

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Ein Führerschein ist ein Nachweis für die Befähigung zum Fahren eines Fahrzeuges
Hallo Raini,

das sehe ich anders. Ein Führerschein ist eine Fahrerlaubnisbescheinigung, keine Fahrbefähigungsbescheinigung. Denn ginge es nach Befähigung, dürfte nicht ein und derselbe Mensch einmal fahren (z.B. in einem ldw. Betrieb zu lof Zweck mit grüner Nummer und was weiß ich nicht noch alles), ein anderes mal aber nicht fahren (z.B. wenn der Schlepper "nachversteuert" und für einen nicht-ldw. Zweck verwendet wird). Die Befähigungen des jungen Mannes oder der jungen Frau (nun gut, hier reden wir eher über Bubi und Mädchen) kann sich so schnell gar nicht ändern, wie es die Berechtigungen tun.

Gruß
Michael
 
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Allerhand

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Hallo Michael.

Der Grund ist schnell genannt.
Anfang der 80er war von einem gesonderten Führerschein für Schlepper gar nicht die Rede.
Es hat lange gedauert, bis die Möglichkeit bestand, früher als mit 21 Jahren einen Schlepper zu bewegen.
Zum damaligen Zeitpunkt, wäre alles das grob unter lkw gefallen.

Nicht nur deshalb hat die Einigung ja ca 10 Jahre gedauert.
(Nationale Klassen, mal so als Begriff in den Raum geschmissen. Auch für die Bildung dieser gibt es Vorgaben).

Nur mit der Einschränkung wie wir sie heute haben (t und l) ist es möglich den Vorbesitz der B auszuklammern.
Das ist geltendes Recht.
Die Petition ist ohnehin, aus meiner Sicht, nicht an den Bundestag zu stellen.

Statt groß loszupoltern Michael, lese dir doch erst einmal die ges. Grundlagen an. Also die Richtlinien über die Führerscheine.
Die ist es als Sonderausgabe für jedes EWG land.

So. Gut ists. Hier geht's ja nicht um eine Diskussion darüber.

Gruß Friedhelm
 
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Lasca34

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Der Grund ist schnell genannt.
Welcher Grund wofür, Friedhelm? Bekommst Du nichts mehr mit?
Anfang der 80er war von einem gesonderten Führerschein für Schlepper gar nicht die Rede.
Na, Du kennst Dich aus :thumbdown: . Aber anderen den Rat erteilen, sich irgendwas anzulesen.
Die Petition ist ohnehin, aus meiner Sicht, nicht an den Bundestag zu stellen.
Nee, is klar. Die ist direkt an Dich zu richten. Du regierst Deutschland, wahrscheinlich hast Du auch schon die Weltherrschaft übernommen, aber psssst! Noch weiß das außer Dir noch keiner. Will man geltendes Recht ändern, muß man sich direkt an Dich wenden. Ministerien, Bundestag, Kanzlerin, Verwaltungsbehörden, alles fest in Deiner Hand. Nur wissen darf das (noch) keiner. Darum beschränkst Du Dich so hartnäckig auf Andeutungen. Aber wenn Du mal auspackst, eines Tages, dann geht es aber rund hier!

Kann diesen Kerl, der immer so tut, als wüßte er etwas, nicht mal jemand stoppen?

Gruß
Michael
 
Nightingale

Nightingale

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So, auch mal unterzeichnet.

Übrigens könnte es sein, das die Registrierung auf der Seite eventuell etwas abschreckt. Da muss man sich ja extra anmelden, um zu unterzeichnen. :D

Es wäre wirklich schön, wenn so eine Petition zu einem positiven Ergebnis führen würde. Dann könnte ich nämlich weiterhin unsere Traktoren fahren, sobald die auf H- Kennzeichen oder "Schwarz" laufen, ohne mit einem Bein im Knast zu stehen. 8o

Diese Regelung hab ich ausserdem noch nie verstanden. X/
 
Thema: Petition T und L Führerschein!

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