Generator auf Anhänger zulassen?

Diskutiere Generator auf Anhänger zulassen? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Zusammen! Ich bin vor ein paa Wochen zu einem Generator (Motor Deutz A3L514, Generator Still 30KvA, Bj. ca. 1965) gekommen. Dieses Gerät ist...
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Ballermann

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Hallo Zusammen!
Ich bin vor ein paa Wochen zu einem Generator (Motor Deutz A3L514, Generator Still 30KvA, Bj. ca. 1965) gekommen.
Dieses Gerät ist auf einem Einachsanhänger verbaut, der eine Auflaufbremse und ein Zulässiges Gesamtgewicht von 2,1t hat.
Nach einigen Wartungsarbeiten (Alle Dichtungen am Tank erneuern, Öl und Filterwechsel) ist das Gerät nun einsatzbereit und ich möchte es vom jetzigen Standort zu mir nach Hause fahren. (ca. 20 km)
Ich bin Besitzer eines Kramer Schleppers, der auf ein schwarzes Kennzeichen zugelassen ist. (quasi wie ein Auto, keine LOF Nutzung!)
Schlepper ist mit einer Geschwindigkeit von 19kmh eingetragen.

Trotzdem habe ich hierzu einige Fragen, die trotz intensiver Suche noch offen sind:

Langt es am Anhänger einfach ein 25kmh Schild und ein Folgekenzeichen zu befestigen um durch die Gegend zu fahren bzw. kann hier von einem Arbeitsmaschinen-Anhänger gesprochen werden?

Falls nein, muss ich ja sicherlich zum TÜV, den Generator versichern und zulassen? Papiere wie Betriebserlaubnis sind leider nicht vorhanden.


Ich im zwar Hier im Forum auf die ein oder andere Antwort gestoßen, nur finde ich leider nichts passendes wie in meinem fall.

MFG Tom
 
F

F1L612/53

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Hallo Tom,

bei LoF Zwecken kommt es beim Anhängerbetrieb nicht auf die Kennzeichenfarbe des Treckers an.
Mit "schwarzem" Kennzeichen darfst Du z.B. einem Landwirt bei der Arbeit helfen und bis zu zwei Anhänger mit Folgekennzeichen fahren.
Wie gesagt, hier kommt es auf den LoF Zweck an. Ohne LoF Zweck darf nur ein zugelassener Anhänger gezogen werden.
Würde Dich ein Landwirt beauftragen, den Generator zu holen ;) , so könntest Du das machen. So als Notstromgenerator für den Hof.
Allerdings solltest Du mal in Deinen Versicherungsvertrag schauen, welche Nutzung erlaubt bzw. ausgeschlossen ist.

Ohne Papiere und ABE wird es natürlich schwierig, den Anhänger anzumelden. Bei alten Anhängern ohne Typenschild oft schwierig bis hoffnungslos.
Wenn es nur wegen einmal 20 km Strecke zwecks Abholung geht, ist ein Transport mit Spedition bestimmt günstiger. ;(


MfG

Jürgen
 
Lasca34

Lasca34

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Ohne LoF Zweck darf nur ein zugelassener Anhänger gezogen werden.
Wie kommst Du denn darauf, Jürgen? Zugmaschinen, zu denen auch Ackerschlepper gehören, dürfen immer und überall in Deutschland überall zwei Anhänger ziehen. Das hat nichts mit Folgekennzeichen, lof Zwecken usw. zu tun.

Ebenso falsch ist nach den Informationen hier im Forum das hier:

Ohne Papiere und ABE wird es natürlich schwierig, den Anhänger anzumelden. Bei alten Anhängern ohne Typenschild oft schwierig bis hoffnungslos.
Eine Betriebserlaubnis kann demnach nach Begutachtung durch einen Sachverständigen erstellt werden. Offen bleibt die Frage, ob das dann nicht ein sehr teurer Anhänger wird.

Ich fände es ganz gut, wenn bei derart delikaten Fragen nur jene Auskunft gäben, die im Thema wirklich sattelfest sind.

Gruß
Michael
 
F

F1L612/53

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Hallo Michael,

zu Deinem Punkt 1: Das habe ich wohl schlecht formuliert . Das "ein" bezieht sich auf "zugelassener" Anhänger. Das es auch 2 zugelassene Anhänger sein dürfen, da hast Du natürlich recht. War so aus meinem Text nicht ersichtlich.

zu Deinem Punkt 2: Natürlich kann man einen Sachverständigen beauftragen. Und die meisten Anhänger kann man in der Tat über diesen Weg auf die Straße bekommen. Nur Aufwand und Kosten dafür bedeuten oft das "Aus" für so ein Vorhaben. Kommt halt darauf an, was es einem Wert ist.


Gruß

Jürgen
 
Deutz jojo

Deutz jojo

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Hallo,
Sprech doch mal mit einem Bauern bei euch aus dem Ort. Wenn dieser mitspielt und er dir gemäß dem Falle das du angehalten wirst bestätigt das du den Wagen für ihn holst, dann würde bis auf die Betriebserlaubnis mit einem 25km/h Schild und einem Folgekenzeichen alles passen.
MfG
Johannes
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo,

Dein Trecker hat ein schwarzes Kennzeichen und somit kannst Du das Gerät mit einem geliehenen
PKW Trailer nach Hause transprotieren. Eine weitere Möglichkeit Du schaffst den Generator
mit geliehener roten Nummer in eine Werkstatt mit TÜV. Läßt die Bremsen usw nachschauen
und Du hast eine HU Abnahme. und fertig. Nach der neuen Regelung bekommst Du dann auch
ein Überführungskennzeichen und kannst Dein Ding hinziehen wo Du willst.

Ein Generator auf Rädern macht nur einen Sinn, wenn das Ding auch gezogen werden kann.

Gruß PM

P.S. In Deinem Fall kannst Du grüne Nummer und steuerfrei und alle andere was dazu gehört vergessen.
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Tom

geht es nur darum, den Generatoranhänger erst mal nach Hause zu bekommen?

Dann sehe ich das ähnlich wie PM. PKW Trailer und gut ist.
Dazu muss aber dein Schlepper eine zugelassene Kugekupplung (PKW Anhängerkupplung)haben, das ist oft nicht der Fall.
Wie sieht es denn mit der Verfügbarkeit eines Zugfahrzeugs aus der Sprinter- oder Geländewagenklasse
im privaten und beruflichen Umfeld aus?
Da lässt sich doch eventuell was finden. Und so ein 3to. PKW Trailer wird meistens schon für kleines Geld vermietet.

Wenn der generator dann öfters im Straßenverkehr bewegt werden soll,
um z.B. auf Oldtimertreffen zu fahren, wird man sich wohl oder übel um eine Zulassung kümmern müssen.
Dazu ist es sehr vorteilhaft, wenn auf der Achse und der Zugeinrichtung / Auflaufeinrichtung Typenschilder sind.
Und wenn man vorher mal mit dem zuständigen "Onkel" vom TÜV spricht.
 
B

Ballermann

Threadstarter
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Morsche!
Erstmal danke für die antworten. Lösungen wie "fahr das teil mit einem anderen Anhänger durch die Gegend" wäre für mich kein Problem, gibt genug LKW´s und Anhänger im Freundeskreis. Es wäre aber trotzdem nur eine Notlösung, denn wie PM schon schrieb, möchte ich den Generator auch mal anhängen und an einen anderen Ort verbringen.

Meine Grundsatzfrage war ob ich hierfür überhaupt eine Zulassung benötige, denn wie ich es im Gesetz lese, sollte es sich ja um ein Arbeitsmaschine Anhänger handeln und ich das Teil mit einem 25kmh Schild und meinem Traktor ziehen möchte.
Ist ein 25kmh Schild für Privatpersonen wie mich überhaupt zugelassen?

Oder Benötige ich nur eine ABE? Typenschild des Anhängers und Auflaufbremse sind vorhanden, ebenso eine Fahrgestellnummer. Eine ABE kann ich also sicherlich bekommen.
Momentan ist ein Behörden-Nummernschild montiert, ohne TÜV Stempel oder sonstigem.
 
Deutz jojo

Deutz jojo

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Hallo,
PM dir muss ich etwas widersprechen man braucht am Zugfahrzeug keine Grünenummer um einen Zulassungsfreien Wagen zuziehen. Es kommt wie ich das oben beschrieben habe auf den Einsatzzweck an.
MfG
Johannes
 
passer montanus

passer montanus

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Hallo Ballermann,

hat Dein Geschoss eine schwarze Nummer, dann kannst Du ihn mit Deinem Trecker ziehen,
und auch mit einem Unimog oder ähnlich.
Ob Du den richtigen Führerschein hast, musst Du selber feststellen.

PM

P.S. Mein Wohnwagen hat ebenfalls eine schwarze Nummer und ein 20er km/h Schild.
Wird der Wohnwagen mit dem Auto gezogen, wird das 20 km/h Schild mit roten Streifen
kreuzweise abgeklebt.
 
Deutz jojo

Deutz jojo

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Junge,
Ich glaube hier wollte nur jemand wissen, wie er günstigs ans Ziel kommt. Meine Aussage steht. Mit 96,5kg dahinter.
 
G

GTfan

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moin,

eine ABE brauchst du definitiv, um das Teil in jeder Form legal auf der Straße zu bewegen.

Wenn du nachweisen kannst, dass der Anhänger vor 1962 gebaut wurde, wäre im normalen zulassungsfreien Baustellen- oder LoF-Betrieb keine ABE nötig, da es damals noch keine ABEs gab. Da würde ein Bestandsschutz greifen.

Du als Privatperson sitzt jedoch leider ziemlich zwischen den Stühlen. Ganz besonders wichtig ist es, mit deiner Versicherung abzuklären, was diese abdeckt. Ob eben auch zulassungsfreie Anhänger berücksichtigt werden. Normalerweise sind sie in einer Betriebshaftpflicht, in normalen Versicherungen eben nicht. Darauf wird als erstes geguckt.

Denkbar wäre ein grünes Kennzeichen für den Anhänger, da sich ja definitiv nichts mit transportieren lässt, sondern es eine Arbeitsmaschine ist. So wie beispielsweise eine gezogene Estrichpumpe auch.

mfG
GTfan
 
D

doppelfischkopp

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Moin,

fassen wir noch einmal zusammen:

a) sofern der Generator fest auf dem Anhänger verbaut ist (und keine Ladeflächen/-Kästen "übrig" sind), handelt es sich um einen "Anhänger Arbeitsmaschine".

b) Anhänger Arbeitsmaschine wäre von der Zulassung befreit, wenn er mit 25 km/h gekennzeichnet ist. In diesem Fall genügt eine Folgekennzeichen. Die Farbe wäre streitbar, ich würde sagen, gleiche Farbe wie das Zugfahrzeug.

c) Der Anhänger Arbeitsmaschine ist von der Kfz.-Steuer befreit, daher würde er - auch bei regulärer Zulassung - ein grünes Kennzeichen erhalten.

d) Im LoF benötigen angehängte Arbeitsgeräte bis 3t keine BE. Anhänger sind jedoch i.A. keine Arbeitsgeräte, Ausnahmen wären hier die Anhängespritze oder die Ballenpresse. Der Generator dürfte aber kein Arbeitsgerät sein, sondern ein regulärer Anhänger, daher

e) sofern nach 1961 gebaut, wird eine BE benötigt. Wenn die benötigt wird, dann kann sehe ich folgende Möglichkeiten:
  • der Anhänger ist ein "Standardanhänger" eines Herstellers, der noch existiert; evtl. kann dieser eine BE nachliefern.
  • der Anhänger ist so gut in Schuß, daß er problemlos eine TÜV-Prüfung übersteht, dann eine neue BE beantragen. Ideal ist, wenn Papiere eines baugleichen Anhängers vorgelegt werden können. Ist der Anhänger ein "Eigenbau", dann sollten an den vorgeschriebenen Teilen (Achse, Bremse, Gabel, Auflaufeinrichtung) noch lesbare(!) Typenschilder sein. Das dürfte aber einiges an Geld kosten.
  • den Anhänger gegen einen anderen (ggf. neuen) Anhänger mit BE tauschen, indem der Generator verpflanzt wird.
Viele Grüße

dfk
 
Thema: Generator auf Anhänger zulassen?

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