Führerscheinklasse L ohne Ziffer 174

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Deutz2016

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Hallo zusammen,

ich habe in meinem Führerschein die Klasse L, aber leider keine Ziffer 174. Wenn ich die Forentexte richtig verstehe, bedeutet das, dass ich einen kleinen DEUTZ D40 nur in LOF-Tätigkeit fahren darf.

Gilt das nur für eine "schwarze" Anmeldung und gibt es bei H- oder 07er Kennzeichen andere Regelungen, oder muss ich jetzt den Führerschein L nachträglich machen, um an die Ziffer 174 zu gelangen?

Lieben Gruß,

Jürgen
 
DX85

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L mit Ziffer 174 kommt durch die Umschreibung der alten Klasse 5 oder der Klassen 3/4 etc... (beinhalteten 5).
Damals gab es keine LoF Einschränkung dieser Klasse.
Für den D40 passt aber auch die aktuelle Klasse B, also brauchst Du Dir da keine Gedanken zu machen.
Gehe davon aus das Du den Schlepper rein privat nutzt....

Lars
 
Deutz2016

Deutz2016

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Hallo Lars,

danke für die schnelle Antwort. Ja, rein privat! Dann brauche ich mir ja keine Sorgen machen!

Ich hatte meinen Führerschein erst 02/1999 gemacht und daher keine Ziffer 174 erhalten.

Lieben Gruß,

Jürgen
 
M

michiwi

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hallo, die Farbe des Kennzeichens, H und sonsitges ist erstmal egal. Wenn du privat "spazieren" fährst, gilt Klasse B bzw BE. Wenn das Gespann größer wird C bzw CE. Auch hier gilt Mindestalter 18.

Mit det Klasse L darfst du NUR zu Lof Zwecken fahren. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.
 
Deutz jojo

Deutz jojo

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Hallo,
Das mit der Klasse "B" geht bis 3,5t wenn du "BE" hast kannst du auch noch etwas mehr vorspannen. Allerdings ist außerhalb des Land und Forstwirtschaftlichenzweckes nix mit Zulassungs freien Wagen. Im falle das du doch einen Land und Forstwirtschaftlichenzweck hast, was immer dann geht wenn du die Berufsgenossenschaft hast (z.B. Jagdt) kannst du deinen Schlepper auch Grün anmelden.( Seid dem es der Zoll macht wohl schwieriger aber Möglich)Du bist ebenfalls LoF unterwegs wenn du einen Bauern unterstützt.
MfG
Johannes
Hallo
 
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GTfan

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Hallo,
Das mit der Klasse "B" geht bis 3,5t wenn du "BE" hast kannst du auch noch etwas mehr vorspannen.
Unsinn. Das Zugfahrzeug darf nicht mehr als 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben, um es mit B fahren zu dürfen. Mit BE darf man auch Anhänger abseit der Fliegengewichte ziehen. ABER: Wer BE nach 2013 erworben hat, darf auch keine Anhänger über 3,5t zGg mehr ziehen! Für Autos irrelevant, für Schlepper äußerst relevant.
Das gilt natürlich nur bei privatem Betrieb mit schwarzem Kennzeichen.

Für die Erteilung eines grünen Kennzeichens gibt es regional verschiedene Handhabungen. Richtig ist, dass das Finanzamt bzw. der Zoll da einzig und allein drüber zu entscheiden haben.

mfG
GTfan
 
Deutz jojo

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Hallo,
mit dem Führerschein den ich erworben habe am 4.4.13 darf ich, hätte ich nur B, Gespanne fahren die max 3,5t wiegen, dabei ist zu beachten das das zugfahrzeug schwerer als der Wagen sein muss.
MfG
Johannes
 
G

GTfan

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moin,

über diese Regelungen ist schon so viel geschrieben worden und es ist alles auf offiziellen Webseiten in richtiger Erläuterung nachlesbar. Warum macht das keiner??

Diese Stückelei, und hier noch eine kleine Info zusätzlich, dort eine weitere, bringt andere Leser nur unnötig durcheinander. Alle, die sich zu derart wichtigen Themen mit im Zweifelsfall rechtlichen Problemen äußern, sollten doch bitte mal die Führerscheinverordnungen durchlesen, bevor sie hier etwas schreiben. Halbwissen hilft niemandem weiter!
Hallo,
mit dem Führerschein den ich erworben habe am 4.4.13 darf ich, hätte ich nur B, Gespanne fahren die max 3,5t wiegen, dabei ist zu beachten das das zugfahrzeug schwerer als der Wagen sein muss.
MfG
Johannes
Und das ist wiederum "seit jeher" für den B-Führerschein so gültig. Man beachte, dass das Zug-Gesamtgewicht dort gemeint ist!
Ich hatte oben etwas vom Anhänger-Gewicht geschrieben und mich auf BE bezogen.

mfG
GTfan
 
D

doppelfischkopp

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Moin,

die Leergewichtsregelungen sind seit Januar 2013 entfallen.

Bei B und BE darf das Zugfahrzeug immer nur 3,5t haben (bei nur B der gesamte Zug). Und bei BE ist auch das Anhängergewicht auf 3,5t begrenzt (für die älteren FS gibt es aber Bestandschutz). Schwerere Anhänger fallen jetzt unter C1E, den aber wohl kaum jemand neu erwerben wird wegen der hohen Kosten.

@GTfan
Für die Schlepperfreunde (ohne LoF) ist das wirklich blöd, denn für die Traktoren ab 3,5t (und die sind schnell erreicht - mein Deutz hat schon 6,6t) gibt es keine "passende" Fahrerlaubnis mehr. C1E oder gar CE werden ja schnell teuerer als der ganze Schlepper...
Vielleicht sollte der Gesetzgeber bei Klasse L die lof-Zweckbindung für Fahrzeuge bis 32 km/h wieder aufheben, so wie es früher auch war.

Viele Grüße

dfk
 
Lasca34

Lasca34

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Vielleicht sollte der Gesetzgeber ...
Ja. Oder meinem seit Jahren gemachten Vorschlag folgen, und die gesamte Führerscheinpflicht aufheben. Das gibt nur einmal Geschrei bei der Lobby, die z.B. den Extra-Führerschein für das Hinterherziehen eines Bollerwagens (vulgo PKW-Anhängers) durchgesetzt hat*, aber danach ist endlich Ruhe. Man braucht sich nur auf den Straßen umzusehen, um festzustellen, daß es anscheinend überhaupt nichts bringt, ob jemand einen Führerschein hat oder nicht. Also weg mit dem Blödsinn. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, den Fahrschulen ihre Pfründe per Gesetz zu sichern.

Ihr und ich, wir sind natürlich Ausnahmen. Aber alle anderen
  • blinken niemals, bevor sie abbiegen, sondern immer nur während des Abbiegens (was nun wirklich keiner braucht).
  • fahren 70 km/h, weil sie dort immer 70 km/h gefahren sind, und lassen sich durch dichten Nebel davon nicht abbringen.
  • sind regelmäßig auf der Beschleunigungsspur der Autobahnen davon überrascht, daß diese Dinger da so schnell fahren und die Beschleunigungsspur irgendwann zu Ende ist.
  • ignorieren, daß die Haftfähigkeit der Reifen bei trockener und bei nasser Fahrbahn erheblich unterschiedlich ist.
  • meinen, daß Winterrreifen nur auf Schnee sinnvoll sind.
  • haben überhaupt keine Vorstellung davon, mit welcher Geschwindigkeit sie gerade unterwegs sind.
  • beschleunigen deshalb zwar in Zeitlupe, aber dafür unbegrenzt. D.h., wenn die Straße nur lange genug geradeaus geht und leer ist, fahren die irgendwann mit 180 km/h oder schneller, egal, wann, wo und wie.
  • fahren in der Ortschaft 70 km/h, wenn sie auf der Bundesstraße vorher auch 70 km/h fuhren (bei erlaubten 100 km/h).
  • benutzen bei dreispuriger Fahrbahn niemals die rechte Spur, denn sie fahren ja schließlich keinen LKW.
  • usw.
Gruß
Michael

*der separat zu erwerbende Führerschein, wenn man Fahrgäste mitnehmen möchte, einen weiteren für den Transport von Gepäck im Kofferraum, je einen für das Fahren ín der Stadt und auf dem Land, das alles kommt erst noch.
 
M

MartinBD

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Hallo Michael,

dein Ansatz ist echt gut.
Vielleicht könnte der Gesetzgeber in erster linie den Führerschein auf lediglich 2 Klassen reduzieren. In Einspurige und mehrspurige Fahrzeuge!
Als Anfang.
Viele, die einen Führerschein besitzen, würde den auf anhib ohne Lernen/üben nicht ein 2. mal erhalten.

Grüße

Martin
 
Deutz jojo

Deutz jojo

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Hallo,
Was ich doch etwas Unfair finde gegen über älteren ( Führerschein vor 1980), dass die mit dem reinen Autoführerschein mit etwas Geschick AM,A1,B,BE,C1,C1E,L,T haben. Und jetzt die Jüngere Generation dafür mindestens 3 Führerscheine machen muss.
Ich will jetzt hier mal eine waage Behauptung aufstellen, das man daran sieht wer es macht.
MfG
Johannes
PS:
Und ganz ehrlich lernt man fahren in der Fahrschule? Mir ist es bis Heute noch nicht lieb mit einem 3 Achser Drehschemel auf der Landstraße zu wenden (Natürlich mit Einweiser).
 
D

Dude23

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Hallo,

da geht es wohl tatsächlich mehr ums Geld als ums Lernen. Gerade die Klasse L ist doch das beste Beispiel: Mit LoF-Zweck soll ich mit etlichen Tonnen hinten dran ohne weiteres umgehen können, aber ohne LoF-Zweck plötzlich nicht mehr? Das folgt doch keiner Logik.

Grüße,
Dude
 
M

michiwi

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Da geht es NUR ums Geld, Mit dem T darf man 40 Tonnen Fahren, aber keinen größeren Autoanhänger :D
 
Intrac Suchti

Intrac Suchti

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Ja oder 40 Tonne und ab 18 mit dem dicksten 60km/h Schlepper davor, aber keinen 7,5 Tonnen 80km/h Unimog? Oder 7,5T LKW?
Wenn ich sehe, was für Geschosse an Traktoren hier durch die Gegend mit Ahänger brettern, dagegen ist ein 7,5t LKW mit Anhänger oder Unimog Spielzeug. :thumbdown:

Gruß
Jerome
 
D

deutz13006as

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Das könnte man noch lange so weiter machen.

Ein 16 jähriger Landwirtssohn ( oder Tochter natürlich ) darf mit dem Traktorführerschein einen 600 er Lexion mit hinten angehängten Schneidwerk durch die Gegend fahren, aber ein 18 jähriger darf mit dem Pkw Führerschein keinen Anhänger mehr an seinen Polo hängen, oder einen Lkw über 3,5 Tonnen lenken insofern er nicht zusätzlich die Führerscheinklasse dazu erwirbt.


Grüße

Thomas
 
Lasca34

Lasca34

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Viele, die einen Führerschein besitzen, würde den auf anhib ohne Lernen/üben nicht ein 2. mal erhalten.
Das stimmt, Martin. Als ich meinen PKW-Führerschein machte (Klasse 3 sagte man dazu), hing das Wohl und Wehe davon ab, daß ich auf Anhieb die zul. Gesamtlänge und das zul. Gesamtgewicht von Gelenkbussen, Sattelzügen und LKW-Zügen herbeten konnte. Sonst wäre ich durchgefallen. Auf den folgenden 1 1/2 Mio. Kilometern mit meinen Privatwagen und den weiteren Kilometern mit Firmen- und Mietwagen habe ich das nie wieder gebraucht. Für mich nicht überraschend.

In meiner theoretischen Prüfung hatte ich Punktabzug, weil ich auf die Frage, was ich mache, wenn sich an einem mit Andreaskreuz beschilderten Bahnübergang von rechts eine Diesellok nähert, geantwortet habe, daß ich anhalte. Das ist falsch, wie ich heute weiß. Die Antwort muß lauten "anhalten und warten". Weißte Bescheid.

Entscheidend für mich sind aber meine Beobachtungen im täglichen Straßenverkehr. Und wenn die alle, die sich benehmen, als wenn sie eine Autofahrt als Entspannungsphase mit abgeschaltetem Hirn betrachten, einen Führerschein haben, dann braucht man wirklich keinen. Wenn die hingegen alle keinen haben, braucht man erst recht keinen, denn dann haben anscheinend zwischen 80% und 90% keinen. Und dafür läuft der Straßenverkehr wiederum recht gut.

Gruß
Michael
 
T

Treckerralf

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Hallo Zusammen,
die Landwirtschaft ist privilegiert in der EU. Ist eine Tatsache, der man ins Auge blicken muss, was aber Gründe hat. Ich halte es auch nicht für richtig, das 16 jährige Fahrer mit 40 to und 40 km/h um die Ecke brettern, mit 18 Jahren sogar mit 60 km/h.

Es gibt schon einen guten Grund, warum man für die Klasse T einen Bedarf nachweisen muss und die nicht jeder bekommt. Welcher Landwirtschaftliche Betrieb kann sich andererseits einen Berufskraftfahrer erlauben? Und dann noch nur für 2 Wochen im Jahr für die Ernte? Da ist die Privilegierung natürlich schon hilfreich und ich denke aus diesem Grund wurde die auch eingeführt. Ob das prinzipiell richtig ist, mag ich nicht bewerten.

Die nationalen Schlüsselzahl sind aber nur in Deutschland was wert und werden woanders in der EU nicht anerkannt. Da ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, es sei, man hat einen internationalen Führerschein. Die Besitzstandregelung von Deutschland gilt jedenfalls nicht international, ist auch eine Tatsache.

Keine Führerscheinausbildung zu fordern, weil es hält sich sowieso niemand an die Verkehrsregeln ist ein Totschlagargument, was jegliche sachliche Diskussion unmöglich macht. Meiner Meinung nach gibt es sehr viele guter Gründe, Theorie und Praxis zu vermitteln, bevor jemand ein Fahrzeug führen darf.

Gruß Ralf
 
D

doppelfischkopp

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Moin Michael,
Vielleicht sollte der Gesetzgeber ...
Ja. Oder meinem seit Jahren gemachten Vorschlag folgen, und die gesamte Führerscheinpflicht aufheben.
Da wolltest Du mich aber bewußt mißverstehen. ;)

Ich bin nicht für die totale Abschaffung der Führerscheine, aber manches ist halt schon komisch.

Beim E zum B beispielsweise wäre es m.E. mit ein paar Fahrstunden mit Anhänger (gleich im Rahmen der B-Ausbildung) sowie etwas Theorie doch sicher ausreichend gewesen. Habe meinem Neffen zum 18. den E geschenkt, was mal eben 500 Euro gekostet hat.
Und dann die Begrenzung auf 3,5t beim Anhänger. Im Falle des Traktors bedeutet das doch, daß nur ein winziges Hängerchen (1achser) gezogen werden kann; dafür sind die 500 Euro dann doch heftig.

Bei B/BE wird sich wohl nicht viel ändern, da das zum harmonisierten Bereich gehört, aber L und T sind nationale Klassen, wo unser Gesetzgeber tätig werden könnte.

Meinetwegen würde es auch reichen, wenn die paar Oldtimerfreunde die Schlüsselzahl 174 nach ein paar - natürlich kostenpflichtigen - speziellen Theoriestunden bekommen könnten. Und ich glaube kaum, daß irgendjemand auf die Idee käme, einen Speditionsbetrieb mit 25 km/h (Zugmaschine mit Anhängern) zu gründen. Und wenn doch, dann dürfte "der Markt" das ziemlich schnell regeln. :D
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die Oldtimerfreunde, die an ihren D 30 einen 4t Plattformwagen anhängen, tatsächlich die Verkehrssicherheit signifikant gefährden.

Viele Grüße

dfk
 
Thema: Führerscheinklasse L ohne Ziffer 174

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