Mit 3m Transportbreite auf der Straße - Schmettlingsmähwerk - Sondergenehmigung ?

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Bernd

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Hallo zusammen,

Ich habe ein Schmetterlingsmähwerk gekauft, bestehend aus einem Frontmähwerk mit 3 m Transportbreite, und einem Heckmähwerk mit 3 m Transportbreite.
Am Frontmähwerk sind vorne und hinten Warntafeln angebracht, am Heckmähwerk hinten.
An den vorderen Warntafeln des Frontmähwerks habe ich Positionsleuchten (Weiß) und Blinker angebaut. Das Heckmähwerk hat hinten eine komplette Anhängerbeleuchtung erhalten, mit Bremslicht, Blinker und Rücklicht.

Habe ich damit alle StVO - Vorschriften erfüllt ?
Brauche ich eine Sondergenehmigung dafür ? Evtl. wegen Frontmähwerk ? Wo bekommt man die ? Was muss ich dafür wissen ? ( Komme aus Baden Württemberg, falls es da Unterschiede gibt ... )

Ich bin viel auf der Straße unterwegs, da ich als Lohnunternehmer arbeite, mit dem Mähwerk.

Noch ne andere Frage:

Folgenden Fall angenommen:
Ich fahre auf einer schmalen Straße, habe 3 m Transportbreite. ich fahre so weit wie möglich rechts, weiter rechts geht nicht, wegen Leitplanke, Seitenpfosten, Straßengraben etc ..
Es kommt mir ein Fahrzeug entgegen, und es kommt zum Zusammenstoß, weil für das 2. Fahrzeug ( das entgegenkommende ) nicht genug Platz auf der Straße ist ...
Wer ist schuld ?

Ich kann zwar bremsen, und anhalten, aber das geht ja meistens sehr schnell, oder ist in einer unübersichtlichen Kurve ..

Vielen Dank im Voraus
Gruß Bernd
 
D

doppelfischkopp

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Moin,

die Transportbreite ist ok.
Wartafeln und Beleuchtung klingen schon einmal gut.

Ist der Traktor mit beiden angebauten Geräten auch kürzer als 12m (max. Länge Einzelfahrzeug)?
Wahrscheinlich schon.

Das Problem dürfte jedoch sein, daß die "Ladung" nach vorne nur max. 50cm überstehen darf (jedenfalls bis 2,50m Höhe und Mähwerke sind ja nun einmal unten angebaut...)
Arbeitsgeräte dürfen nicht mehr als 3,50m von der Lenkradmitte nach vorne ragen. Sichtfelder und diverse andere Sachen sind auch noch einzuhalten.
Und genau hier dürfte es ganz eng werden, da die meisten handelsüblichen Mähwerke zu weit vorbauen (Schnauze vom Traktor ist ja meist auch nicht ganz kurz).

Sondergenehmigung dürfte grundsätzlich schwierig werden, weil die Anbaugeräte - steckt ja schon im Namen - halt demontiert und z.B. auf einem Anhänger transportiert werden können - egal, ob das praktisch ist oder nicht.

Wenn wirklich was passiert (womöglich noch mit Personenschaden) dann wird ein Gericht all die Vorschriften und Regeln für Dich verbindlich auslegen. :(
Grundsätzlich problematisch könnte im Falle des Falles werden, daß es sich um ein "Fahrzeug mit erhöhter Betriebsgefahr" handelt, dessen Führer besonders umsichtig sein muß.

Viele Grüße

dfk
 
DeutzTim

DeutzTim

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Nabend.

Grundsätzlich würde ich dfk erst einmal zustimmen. Allerdings würde ich mich da ganz gezielt in die Gesetzestexte einlesen oder dich professionell beraten lassen.

Man sieht in der Heusaison immer wieder die dicken Brocken mit Front und Heckkombi durch die Gegend knallen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die alle Sondergenehmigungen haben bzw schwarz durch die Gegend fahren. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das von LUs oder großen Landwirten (die auf den Führerschein und die Maschinen angewiesen sind) riskiert würde. Zu mal bei einem Unfall ganz schnell die Lichter ausgehen.

Evtl kann dir Peter @pelikan dazu etwas stichhaltiges sagen. Er betreibt ja nunmal selbst einen ziemlich großen und vorallem gewerblich und professionell geführten Lohnbetrieb. Er müsste es sicher wissen. Ich kann dir das nicht stichhaltig und vorallem schwarz auf weiß belegen. Ich kann genauso wie dfk und der Großteil hier nur vermuten.

Neben Peter gibt es ja auch hier noch andere Jungs, die bei LU oder großen Betrieben arbeiten.
 
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Allerhand

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Hallo.

Das ist landesanhängig.
In Niedersachsen gilt ein vereinfachtes Verfahren.
Einzelfahrzeuglänge: 13.20m
Breite nicht über 3.5m.

Landesweit gilt:

Das mit den 3.5m nach(ab Lenkrad mitte) vorn:
Da geht mehr. ABER NUR MIT EINWEISER oder ner Kamera.
4 m sind keine Seltenheit.


Gruß Friedhelm
 
A

Allerhand

Guest
Also noch mal deutlich.
Das passt so.
(Höhe ist noch zu prüfen).
Ggf musst du dich an Ausfahrten einweisen lassen oder Spiegel montieren.

@doppElfk: sondergen. sind kein Thema.
Diese werden grundsätzlich vom Anbaugerät auf das Fahrzeug übertragen.
Im Fzg-Schein.
Das auch Auf alle Fahrzeuge im Fuhrpark

Wird hier aber nicht benötigt!
Gerade mal nachgesehen: $29stvo ist das.

Gruß Friedhelm
 
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doppelfischkopp

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Moin Friedhelm,

ja, wenn der Hersteller eine Sondergenehmigung mitliefert, dann ist ja alles in Butter.

Ich wäre mir auch nicht sicher, ob wirklich alle 100% legal unterwegs sind... Gilt natürlich nicht für mich... :saint:

In der Tat gibt es zwischen den Bundesländern und sogar zwischen den einzelnen Behörden Unterschiede. Und ich wäre sogar nicht sicher, ob selbst alle erteilten Ausnahmegenehmigungen vor Gericht Bestand hätten.

Und egal, ob genehmigt oder nicht, die erhöhte Betriebsgefahr bleibt.

Allzeit gute Fahrt!

dfk
 
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Allerhand

Guest
Hallo dfk.

Noch einmal: wenn es vorn weiter als 3.5m raus geht ist das so.
Deshalb braucht man keine Erlaubnis.
Aber einen Einweiser oder andere geeignete Dinge.
Das Gerät bildet eine Einheit.

Gruß Friedhelm
 
D

doppelfischkopp

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Hallo Friedhelm,

wir sind doch fast einer Meinung...

Ja, die Geräte darf man anbauen. Allerdings steht im Merkblatt immer auch drin, daß man ohne ausreichende Sicht nicht fahren darf. Nur weil man es anbauen darf, bedeutet das nicht, daß man damit auch immer fahren darf...

Und dafür ist nun einmal der Fahrer verantwortlich. Genau das meinte ich mit der "erhöhten Betriebsgefahr". Wenn jetzt etwas passieren sollte, dann könnte es durchaus sein, daß das Gericht zu dem Schluß kommt, die Sicht war eben doch nicht ausreichend. Und das könnte für den Fahrer eben blöd enden.

Daher würde ich bei Gespannen, die aus dem Rahmen fallen, immer besonders vorsichtig sein und z.B. alle Warntafeln, Leuchten, Sicherungen, Splinte und Abdeckungen benutzen - auch wenn das nervt -, weil der Fahrer damit eben zeigt, daß er sich Gedanken gemacht hat und Gefahren minimieren wollte.

Viele Grüße

dfk
 
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1014ts

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Hallo,

"Es kommt mir ein Fahrzeug entgegen, und es kommt zum Zusammenstoß, weil für das 2. Fahrzeug ( das entgegenkommende ) nicht genug Platz auf der Straße ist ...
Wer ist schuld ? "

meistens beide!
Du bist nur "unschuldig" wenn festgestellt werden kann daß du gestanden hast. Man muß so fahren das man auf halber Sichtweite anhalten kann! Nur wer macht das schon?

Gruß
Thomas
 
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