Rückstosskipper Welcher Hersteller???

Diskutiere Rückstosskipper Welcher Hersteller??? im Forum Identifizierung im Bereich Sonstiges - Hallo Ich habe heute endlich einen kleinen Anhänger bekommen ^^ . Muss ich zwar einiges dran machen ,aber das ist genau das was ich gesucht habe...
von Daheim

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Hallo
Ich habe heute endlich einen kleinen Anhänger bekommen ^^ .
Muss ich zwar einiges dran machen ,aber das ist genau das was ich gesucht habe.
Problem ist nur,ich weiß nich von was für einer Firma er gebaut wurde .
Typenschilder keine mehr dran und Einschlagnummern habe ich noch keine gefunden.
Kann mir eventuell einer von euch weiterhelfen.
Vielleicht hat ja noch jemand so einen Anhänger
Gruß Marco
DSC_0367.JPGDSC_0368.JPGDSC_0369.JPGDSC_0370.JPGDSC_0371.JPGDSC_0364.JPG
 
von Daheim

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Hab noch mal ein paar Bilder gemacht nachdem ich ihn vom Acker geholt habe.
Vielleicht kann mir doch einer etwas über den Anhänger sagen.
Er wurde nach Aussage des Landwirts damals bei einem Händler neu gekauft.
Gruß Marco
DSC_0382.JPGDSC_0379.JPGDSC_0380.JPGDSC_0381.JPGDSC_0386.JPGDSC_0387.JPGDSC_0389.JPGDSC_0390.JPG
 
Grafen

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Hallo,

der Kipper ist vermutlich von einem örtlichen Schmied oder Schlosser hergestellt worden. Es wurde verwendet, was gerade zur Hand war (z.B. Rautenblech an der Deichselaufhängung). Die Achse ist wohl die Vorderachse von einem Hanomag LKW Typ L 28. Das grenzt das Baujahr schon ein. Der Kipper wird wohl Ende der 1950 bis Mitte der 1960 Jahre gebaut worden sein. Insgesamt ist die Konstruktion nach dem was auf den Bildern zu erkennen ist, recht solide. Eine schöne Basis zum Restaurieren. Allerdings wird es mit der Betriebserlaubnis wohl etwas schwerer werden, vor allem mit der verbauten Achse.

MfG
 
von Daheim

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Hallo Grafen
Danke für deine Info
Ja der Anhänger ist sehr solide gebaut und passt an meinen 4005 wie die Faust aufs Auge.
Werde mal beim TÜV vorsprechen ob es eine Möglichkeit gibt den anmehmen zu lassen.
Wäre schade wenn ich ihn wieder verkaufen müsste.
Grüß Marco
 
N

niedersasse

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Hallo,

eine Einzelabnahme ist immer möglich. Das Geld dafür will aber meist keiner ausgeben.

Grüße

Richard
 
von Daheim

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Hallo Richard
Hast du das schon mal machen lassen?
Was kostet so etwas ungefähr?
Gruß Marco
 
J

Josef Ernst

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Hallo Marco,
wenn ein landwirtschaftlicher Anhänger vor dem 01.07.1961 in den Verkehr gekommen ist, braucht er keine Betriebserlaubnis.
Gruß
Sepp
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Josef Ernst,
Hallo Marco,
wenn ein landwirtschaftlicher Anhänger vor dem 01.07.1961 in den Verkehr gekommen ist, braucht er keine Betriebserlaubnis,

  • wenn er in einem LoF Betrieb für LoF Zwecke eingesetzt wird!
  • wenn er mit max. 25Km/h eingesetzt wird und entsprechend gekennzeichnet ist.
  • wenn er über eine Beleuchtung nach StVZO ......
  • wenn ......

Gruß
Sepp
Und noch ein wenn:
Wenn mich meine alten Augen nicht täuchen, dann hat Marco ein schwarzes Kennzeichen an seinem Deutz montiert.
Damit gibts kein wenn und aber,
er muß den Anhänger zulassen sobald er im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird.
 
von Daheim

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Stimmt, das ist ja das hüpfend Komma.
Ich habe ein schwarzes Kennzeichen und da gibt's kein wenn und aber.
ich möchte da schon auf der sicheren Seite sein
Grüß Marco
 
von Daheim

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Tach
War heute mit dem Anhänger auf dem TÜV.
Vollabnahme -120,90€.
Ergebnis - TÜV  bestanden :) .
Jetzt müssen die Papiere vom TÜV noch nach Marburg wegen der neuen Betriebserlaubnis und dann kann ich ihn anmelden.
Freu
Gruß Marco 
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Hallo Marco,
bitte kläre mal die Prozedur für die Erteilung der Betriebserlaubnis.
Der Hänger hat ja keine Typenschilder oder Nummer, weder auf der Achse noch auf dem Aufbau, fährt man damit einfach zum TÜV der Prüfer schaut sich das an sagt ja woll für 25km/h sieht das stabil aus, kloppt eine Nummer in den Rahmen und gut ist es?
Auch wenn der Landwirt sagt er wäre neu gekauft worden, sieht der Hänger wie ein Eigenbau eines Schmiedes aus was nicht schlecht sein muss, die meisten Großen haben ja auch mal klein Angefangen.

Hintergrund es laufen sehr viele stabil gebaute (vom Dorfschmied/ Schlosser) Hänger ohne Zulassung/Betriebserlaubnis in Deutschland.
Es besteht bestimmt Interresse den einen oder anderen Hänger im öffentlichem Bereich zu Nutzen, was ja leider ohne Betriebserlaubnis oder Zulassung scheinbar nicht möglich ist.
Wir sprechen hier von Anhänger die max. 25km/h fahren sollen und max. 2-2,5Tonnen Gesamtgewicht erreichen, nicht von einem z.B. Güllefass mit 30000Liter Fassung und welches hinter einem JCB Truck hängt.
Ich bin Begeistert das Dir das gelungen ist, Hut ab.
Die Abnahme müsste ja Deutschland weit vom TÜV möglich sein.

Bitte berichte mal.

Gruß Norbert
 
Lasca34

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Ich bin Begeistert das Dir das gelungen ist, Hut ab.
Hallo Marco,

ich auch :) . Stramme Leistung, das für so einen Anhänger bis zum Ende durchzuziehen.
Die Abnahme müsste ja Deutschland weit vom TÜV möglich sein.
Hallo Norbert,

in der BRD (Bananenrepublik Deutschland) ist das keineswegs sicher. Vor allem dort, wo noch feudalistisches Obrigkeitsdenken herrscht (manchmal beim TÜV u,ä, ganz oft auf Behörden) verstecken sich zwar immer alle hinter den Vorschriften, die sie angeblich "nun leider mal" haben, die aber gar nicht existieren, nicht rechtskonform sind ("der Bürger kann ja klagen, wenn es ihm Spaß macht") oder völlig falsch (und jedenfalls unterschiedlich) verstanden werden, regieren Glaube, Dünkel und Bakschisch; jedenfalls weder Verstand noch Fakten. Sonst wäre es schließlich nicht möglich, daß der eine Verwaltungs-Scherge erklärt, es sei völlig unmöglich, dieses oder jenes zu erlangen, der andere hingegen die Bewilligung ohne zu zucken unterschreibt.

Gruß
Michael
 
von Daheim

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Tach
Also die Abnahme kann man nicht an jeder TÜV Stelle machen lassen.
Es muss ein Amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefügnis (Prüfingenieur) sein,der "normale TÜV-Sachverständige darf das nicht machen.
Ich habe jetzt erst mal die Vollabnahme bei dem TÜV gemacht und muss nun in Marburg eine Betriebserlaubnis nach §21 StVZO beantragen.
Wenn ich diese habe erkläre ich die ganze Prozedur mal am Stück.
Kosten bis jetzt.
Vollabnahme 120,90€
Antrag auf betriebserlaubnis 39,80€
Da kommt für so einen Anhänger schon was zusammen,er muss ja auch noch angemeldet werden.
Aber bei einem Unfall ohne Versicherung da zu stehen kommt noch viel teurer.
Gruß Marco
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo Marco,
bitte kläre mal die Prozedur für die Erteilung der Betriebserlaubnis.
Der Hänger hat ja keine Typenschilder oder Nummer, weder auf der Achse noch auf dem Aufbau, fährt man damit einfach zum TÜV der Prüfer schaut sich das an sagt ja woll für 25km/h sieht das stabil aus, kloppt eine Nummer in den Rahmen und gut ist es?

..............
Bitte berichte mal.

Gruß Norbert
 
Lasca34

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Hallo Marco,

Norbert, Martin und Michael sind ganz gespannt auf Deine Erläuterungen :) .

Gruß
Michael
 
von Daheim

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Hatte ich doch geschrieben.
Ich habe jetzt die Betriebserlaubnis beantragt und wenn ich die habe schreibe ich einmal komplett wie das gelaufen ist.
Bis jetzt habe ich nur ein Gutachten das der Anhänger verkehrstechnisch in Ordnung ist.
Gruß Marco
 
D

Dude23

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Und noch ein wenn:Wenn mich meine alten Augen nicht täuchen, dann hat Marco ein schwarzes Kennzeichen an seinem Deutz montiert.
Damit gibts kein wenn und aber,
er muß den Anhänger zulassen sobald er im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird.
Hallo Oberwesterwälder,

das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Ich weiß, das Thema wurde schon oft behandelt...Wie es früher in der StVZO geregelt war weiß ich nicht; aber in der FZV, in der das seit einiger Zeit geregelt ist, steht recht eindeutig, dass
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben zulassungsfrei sind, soweit sie zu lof-Zwecken eingesetzt und mit nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (und natürlich die weiteren bereits genannten Bestimmungen eingehalten werden)
b) Anhänger, die nach a) kein eigenes Kennzeichen führen müssen, an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen haben, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf (keine farbliche Einschränkung)

In einer Konstellation, in der ein Landwirt auf seine ihm möglicherweise zustehende Steuervergünstigung verzichtet und schwarze Kennzeichen am Bulldog hat, kann er also auch ein schwarzes Wiederholungskennzeichen am Anhänger anbringen. Der Anhänger ist allein durch seine Zulassungsbefreiung schon steuerbefreit, das Wiederholungskennzeichen wirkt nur für die Identifizierung, da es ja nicht abgestempelt wird.
Handelt es sich aber nicht um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, ist der zulassungsfreie Anhänger hinfällig.

Sorry für OT.
 
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O

Oberwesterwälder

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Hallo Dude23!

Das wollen wir jetzt aber nicht bis in kleinste Detail zerpflücken, oder?

Meine Antwort bezog sich auch eigentlich auf den Beitrag von Sepp:
Hallo Marco,
wenn ein landwirtschaftlicher Anhänger vor dem 01.07.1961 in den Verkehr gekommen ist, braucht er keine Betriebserlaubnis.
Gruß
Sepp
Meine Schlepper haben beide ein schwarzes Kennzeichen.
Wenn ich damit aber z.B. im Auftrag eines Landwirts bei der Heuernte helfe,
dann darf auch ich einen zulassungsfreien Anhänger benutzen.
Sogar einen zulassungsfreien Anhänger ohne Betriebserlaubnis, wenn dieser vor dem 01.07.1961 in Verkehr gebracht wurde.
(Wobei ich mich immer frage, wie ich im Falle eines Falles diese frühe Inverkehrbringung nachweisen kann?)

Hier ging es aber um Marco, der mit schwarzem Kennzeichen am Schlepper und ohne LoF Hintergrund unterwegs ist.
Und der braucht eine Betriebserlaubniss und eine Zulassung für seinen Anhänger, da sind wir uns wohl einig, oder?
 
D

Dude23

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Hallo Martin,

ja, in diesem Fall hast du natürlich recht. Aus dem Thread konnte ich nicht rauslesen, dass er ohne lof-Zweck unterwegs ist. Ich habe deinen Beitrag deshalb als "allgemeingültig" aufgefasst, dich aber wohl falsch verstanden.

Grüße,
Dude
 
Thema: Rückstosskipper Welcher Hersteller???

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