Anhänger hinter Traktor (während Brauchtumsfest)

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achterwoelder

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Schongelesen ?
Das stand heute Im Wochenblatt:

Ernteumzug: Muss Anhänger zugelassen sein?


csm_Schwaney24.09.06SPI34_62022c4646.jpg

Für unseren Erntedankumzug möchte ich einen alten Gummiwagen schmücken und im Zug mitfahren. Allerdings habe ich keine Betriebs­erlaubnis mehr. Geht es auch ohne?
Bei Brauchtumsfahrten sollte die Betriebserlaubnis bzw. Zulassung des Anhängers mitgeführt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn am Anhänger Aufbauten vorhanden sind, bei denen die üblichen Abmessungen verändert worden sind. Ein entsprechendes Gutachten ist ebenfalls mitzuführen.
Die Weiterfahrt könnte untersagt werden, wenn das Gutachten fehlt. Bei fehlenden Fahrzeug­papieren kann es einen Punkt und 70 € Bußgeld geben.

Günter Heitmann (28.08.2014 - Folge 35)
 
100 06A

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Und wo steht in deinem Artikel, dass man keine BE für den Anhänger braucht?
Und warum sollte der Umzug unter LoF fallen?
Dein Artikel bestätigt meiner Meinung nach eher, dass man es nicht darf.
 
the-unknown

the-unknown

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seiddem mein vater einen auf den deckel bekommen hat, nachdem er sowas gefahren hat, sage ich immer vorsichtig sein.

trecker darf kein grünes kennzeichen haben, nicht schneller als 6km/h,

wir bekamen stress weil der anhänger nicht zugelassen war, bzw. auf diese art nicht zulassungsfähig war. alsoi min eine BE ist wohl nötig.
 
G

GTfan

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moin,

Unsinn, dass der Schlepper kein grünes Kennzeichen haben darf. Wenn es eine Brauchtumsveranstaltung ist, ist das erlaubt!

Wenn ein Anhänger, auch wenn er ein zulassungsfreier LoF-Anhänger ist, den gesetzlichen Richtlinien zur Straßentauglichkeit nicht entspricht, hat er auf der Straße auch nichts zu suchen. Egal ob zugelassen oder nicht, egal ob Brauchtumsveranstaltung oder nicht. Die 6 km/h sind nirgendwo festgeschrieben.

Eine Betriebserlaubnis muss eigentlich für jeden landwirtschaftlichen Anhänger vorhanden sein. Ganz egal ob Brauchtumsveranstaltung oder nicht. Wer ohne fährt geht ein Risiko ein, wer bei öffentlichen Veranstaltungen damit auftaucht, erhöht das Risiko des erwischt werdens...

mfG
GTfan
 
Homer Jay

Homer Jay

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Moin,
um alle Unklarhiten zu beseitigen, zu diesem Thema gibt es eine eigenes Merkblatt vom Bundesverkehrsministerium.
Da steht drin, was geht und was nicht. Wer das während einer Brauchtumsveranstaltung dabei hat, muss nicht sinnlos mit den Beamten diskutieren. Lesen können die sehr gut.
Anhang anzeigen Brauchtumspflege.pdf
Gruß
Jürgen
 
Steelstyler

Steelstyler

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Moin,

Es ist auch immer eine Auslegungssache wie das "Dorf" so drauf ist. Bei uns ist der Mann im grünen Anzug selbst hart wie eine Natter :whistling:

Und wenn es danach geht, ist jeder Umzug, Karneval oder Pfingstbaumpflanzen illegal, das mitführen von Personen ist auch nicht erlaubt und es wird gemacht.


Das ist eben eine "Grauzone" wo der gute Wille etwas für die Allgemeinheit mit einem **Auge zudrücken** gedankt wird.


Gruß Rene
 
Homer Jay

Homer Jay

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Moin Kurt,
Für mich ein klarer Fall. Mit einem 6 km/h Schild den Anhänger kennzeichnen, mitfahren und Spaß haben. Für angemeldete Umzüge, Schützenfeste, Karneval ist das überhaupt kein Problem. Im Gegenteil es wird sogar in der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften geregelt und im Grunde genommen wird die Klasse L und T hier sogar erweitert.
Dazu ist aktuell aus 2014 was Ausführliches aus Bayern Anhang anzeigen Brauchtum._nähere Erläuterungen.pdf, aber auch zur Steuerbefreiung also aus Berlin Anhang anzeigen Bundesministerium der Finanzen Copy.pdf zu finden.

  • Fahrzeuge die an Brauchtumsveranstaltungen teilnehmen benötigen bis 6km/h keine BE,
  • alle anderen Fahrzeuge benötigen eine BE. Durch die vorgenommenen Umbauten erlischt die BE nicht, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
  • Fahrzeuge die wesentlich verändert wurden und auf denen Personen befördert werden, benötigen eine Abnahme durch den Sachverständigen. D.h. Für Fahrzeuge ohne Personenbeförderung und mit nur geringfügigen Veränderungen, muss kein Gutachten erstellt werden.
Die Beleuchtung muss nach StVZO angebracht sein; dies gilt aber nur auf den An- und Abfahrten. Wahrend der Veranstaltung, auf abgesperrten Strecken, wird keine Beleuchtung benötigt. Sie kann durch Aufbauten verdeckt werden, oder demontiert werden (Lichtleiste).


Zulässige Höchstgeschwindigkeit:
  • 6 km/h für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis
  • 6 km/h für Fahrzeuge mit kritischen Aufbauten
  • 6 km/h während der Veranstaltung
  • 25 km/h auf An- und Abfahrten für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis.

Ein entsprechendes Geschwindigkeitsschild nach § 58 StVZO, ist am Fahrzeugheck für An-/Abfahrten anzubringen

Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung:
  • rutschfester Boden für sicheren Stand
  • Haltevorrichtungen Geländer / Brüstungen
  • >1000mm Höhe bei stehenden Personen und zusätzlich 800mm Höhe bei Kindern
  • > 800mm Höhe bei sitzenden Personen, verschraubte Bänke
  • Beim Mitführen von Kindern, muss mindestens eine geeignete/erwachsene Person als Aufsicht anwesend sein
  • Ausstiege sind nach UVV auszugestalten, möglichst hinten vorsehen; keinesfalls zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger; Einstiege sind zu sichern
  • Abweiser/seitliche Schutzvorrichtung -> 250mm über Boden; die Abweiser sind seitiich, zwischen den Achsen anzubringen; bei Zentralachsanhangern, vor den Achsen
  • Auf-/Einbauten sind mit dem FZG fest zu verbinden
  • Auf An-/Abfahrten dürfen keine Personen auf dem Fahrzeug befördert werden
Gruß
Jürgen
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo
Selbstverständlich sind Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen (also steuergefreit) bei Brauchtumsveranstaltungen erlaubt,das ist auch keine Steuerhinterziehung. Der Paragraph wurde vor etlichen Jahren mal überarbeitet und um die Brauchtumspflege,Feuerlöschzwecke und Papiersammeln etc. erweitert und damit für Fahrzeuge mit Steuerbefreiung legalisiert.Ebenso selbstverständlich darf durch die Erweiterung ein Anhänger mitgeführt werden obwohl es keinem LOF-Zweck dient.Auch LOF Anhänger müssen eine Betriebserlaubnis haben,wie hier schon richtig geschrieben wurde.
Unsinn wird bei den Themen viel verzapft,sogar in der Fachpresse,sieht man ja auch in der aktuellen Schlepperpost wo geschrieben wurde das Traktoren mit schwarzem Kennzeichen in Umweltzonen Probleme bekommen können.Das ist absoluter Unsinn,denn Traktoren sind durch ihre Bauart von der Feinstaubregelung ausgenommen,egal welche Kennzeichenfarbe sie haben.
Gruß Ralf
 
Thema: Anhänger hinter Traktor (während Brauchtumsfest)

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