Anhänger Trecker und Versicherung

Diskutiere Anhänger Trecker und Versicherung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Moin Treckerfahrer!!! Also mann darf hinter einen Schlepper mit schwarzen Kennzeichen einen Anhänger mit grünen Kennzeichen hinter hängen soweit...
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Der Ralf

Der Ralf

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Moin Treckerfahrer!!!

Also mann darf hinter einen Schlepper mit schwarzen Kennzeichen einen Anhänger mit grünen Kennzeichen hinter hängen soweit habe ich das verstanden so und nu meine Fragen dazu

1. Kann mann ein Folgekennzeichen (grün oder schwarz oder sogar rot) an seinen Schlepper hängen wen dieser ein schwarzes Kennzeichen hat. (ich habe zum beispiel ein 07 Kennzeichen ((rot)) kann ich da einfach ne Folgekennzeichen in rot dranhängen oder Andy D40 hat ein schwarzes Kennzeichen darf der ein schwarzes Folgekennz. oder ein grünes dran bauen).

2. Nehmen wir mal an ich habe mein Schlepper schwarz angemeldet und ich habe einen Anhänger kann ich mir da einfach ein grünes Folge-Schild dranhängen / oder ein Schwarzes???

3. Schlepper hat schwarzes Schild und ich leih mir von Bauer xy ein
anhänger mit grünen Schild (für lof zwecke das darf ich ja)
was sag ich den wen mich Rüdiger`s Kollegen anhalten....

4. Für mich das aller wichtigste
Wie sieht das Versicherungstechnisch aus ist ein Anhänger mit folgekennzeichen an einen roten / grünen / schwarzen Traktor
versichert????

Freue mich auf eure Antworten

Der Ralf
 
Rüdiger

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Moin,

verstehe den ertsen Teil Deiner Frage nicht ganz.

Folge Kennzeichen sind nur in der LoF erlaubt und da nur bei Anhängern.

07-Kennzeichen: ist ein sogenanntes Sammelkennzeichen, Du kannst dieses Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge nutzen. Das Fahrzeug muß mind. 30 Jahre sein. Du zahlst nur einmal Steuer (ca. 190€) für alle Fahrzeuge. Also für Sammler eigentlich optimal.

Der Nachteil dieses Kennzeichens ist die festgeschriebene Verwendung:
1. um zu Oldtimerveranstaltungen zu kommen,
2. um an Oldtimerveranstaltungen teilzunehmen,
3. zur Durchführung von Prüfungsfahrten, Probe- u. Überführungsfahrten,
4. für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der Fahrzeuge.

Jede andere Verwendung im Alltag ist verboten und Tabu. Also auch die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen usw.

Es ist somit auch kein Folgekennzeichen erlaibt, da hier die LoF verboten ist.


06-Kennzeichen: dieses kennzeichen dient der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten.

Hier ist auch keine LoF-Nutzung gegeben.

Die einzige Möglichkeit wäre Du würdest eine Probefahrt mit einem neuen Schlepper machen um das Fahrverhalten im Einsatz (hier LoF) zu testen.


Grundsätzlich sollte das Folgekennzeichen (Bei LoF) der farbe des Shleppers entsprechen.

Sollten Dich meine Kollegen mal anhalten, weil Du so schön mit Anhänger durch die Landschaft fährst, bist Du doch sicherlich in der LoF-Nutzung unterwegs, für den Bauern.


Die in der LoF-Nutzung zulassungsfreie Anhänger sind von der Versicherungspflicht befreit. Die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges kommt hier für etwaige durch den Anhänger verursachten Schaden auf, wenn diese in Verbindung mit dem Betrieb des Zugfahrzeuges steht.

Bei nicht bestimmungsmäßigen Einsatz des Anhängers liegt zwar ein verstoß gegen die versicherungspflicht vor, die aber hier nicht strafbar wäre, da hier eine Leistungspflicht über das Zugfahrzeug besteht.
Die Vertragsverletzung könnte aber hier zu einem Rückgriff des Versicherers führen.



Hoffe es sind ein paar Fragen geklärt.

Gruß


Rüdiger
 
kohlemann

kohlemann

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Rüdiger,hier hast Du nicht ganz recht.
Ich habe diesen Fall in unserem Traktorstammtisch,habe ich hier auch schonmal erwähnt.
Mein Bekannter hatte hinter seinem schwarzen Traktor einen Anhänger mit Folgekennzeichen,hat die Maschine jetzt auf 07er Kennzeichen laufen,ebenfalls mit Folgekennzeichen.
Das alles mit Absegnung der Dekra,Straßenverkehrsamt und Versicherungsunternehmen,ist sogar schon von der Polizei angehalten worden und nach Durchsicht der Papiere stand der Weiterfahrt nichts im Wege.
Auch zahlst Du keine Steuer,sondern eine einmalige Gebühr für die Erteilung der Nummer.
Da kann ich aber in Kürze mehr drüber berichten,da ich auch die 07er Nummer beantragen möchte und meinen Tieflader dann mit Folgekennzeichen fahren möchte.
Gruß Ralf
 
AndyD40

AndyD40

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Hallo Rüdiger,

zur frage 1 von Ralf kann ich dir ein bißchen helfen, und zwar möchte Ralf wissen wie es ist wenn ich jetzt eine Zugmaschine habe mit Roter, Schwarzer oder sogar Grüner Nummer und an meinen Anhänger einfach ein Folgekennzeichen ran machen kann ?

Aber ich denke mal das ich dann einfach zum Schildermacher gehe mir ein Folgekennzeichen holle ( im meinen fall Schwarz ) und es an meinen Anhänger ran mache.

Und Versichert müßte doch der Anhänger durch meine Traktorversicherung sein ???

Viele Grüße
Andy
 
Der Ralf

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Moin,

ja genau so meine ich das wie Andy es schreibt.....

und Versichert bin ich dann über den Traktor....????

und schwarzes Folgekennzeichen bzw. rotes Folgekennzeichen ist erlaubt ????

Dazu würde ich ja echt gerne mehr erfahren!

Und was mein Namensvetter schreibt ist nicht ganz richtig ...

mann zahlt Steuern und zwar 192.- Euro im Jahr für das 07er Kennz.
Versicherung kostet ca 42.- pro Traktor und ca 150.- für PKW / Lkw
im Jahr es mußen alle Fahrzeuge bei der Zulassung und Versicherung angegeben und eingetragen werden und man muß ein Fahrtenbuch
führen...... aber ob ich da ne Anhänger mit Folgekennzeichen an meinen deutz mit 07er dran machen darf weiß ich immer noch nicht

Der Ralf
 
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Der Ralf

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und nochmal ich .....

zu Andy ......

ich denke Schwarze Anhänger mußen angemeldet sein ....oder doch nicht wen sie nur zu lof Zwecken eingesetzt werden.

Der Ralf
 
Rüdiger

Rüdiger

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Anhänger hinter einem Zugfahrzeug mit 07-Kennzeichen !!

Es wird immer wieder (nicht nur hier) die Frage auf geworfen, Anhängerbetriebe hinter Fahrzeugen, welches ein 07er-Kennzeichen tragen, darf ich oder darf ich nicht?

Die 49. Ausnahmeverordnung der STVZO regelt hier klar den Betrieb eines Fahrzeuges mit diesem Kennzeichen. Erlaubt sind hier Probe- und Überführungsfahrten, die Fahrt zu und von Oldtimerveranstaltungen und die Fahrt/Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
Das Ziehen eines normalen Anhängers hinter einem solchen Fahrzeug fällt grundsätzlich nicht unter diese Regelung.

Eine Besonderheit sind die jedoch Anhänger, welche mit dem Zugfahrzeug ein historisches Ggespann darstellen.
Wird dieses Gespann auf einer Oldtimerveranstaltung ausgestellt, so erfüllt es diese Vorschrift. Im Gesetz ist ein historisches Gespann leider nicht genau definiert. Aber im Sinne dieser Verordnung sind jedoch Gespanne anzusehen, deren Anhänger ebenfalls als historisch anzusehen sind. Dieser Anhänger selbst muss demnach mind. 30 Jahre alt sein, im original Zustand sein, restauriert oder sehr gur erhalten sein. Somit wäre auch sichergestellt, dass sowohl die Zugmaschine und auch der Anhänger von historischen Intersse sind. Daher ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Oldtimer-Zugmaschine mit 07er-Kennz. mit einem Oldtimer-Anhänger (die Bauart ist unerheblich) zu einer Oldtimerveranstaltung fährt um dort teilzunehmen. Auch sind die oben aufgeführten Fahrten (Probefahrten usw.) zulässig.

Nicht erlaubt im Sinne der 49. Ausnahmeverordnung der STVZO sind jedoch Fahrten zu Transportaufgaben, ebenso sind nicht erlaubt eine Urlaubsfahrt oder Einkaufsfahrten jeglicher Art.

Wir haben uns bis jetzt aber nur mit der Zugmaschine mit 07er_Kennzeichen befasst. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einen historischen Anhänger mit 07er-kennz. zuzulassenn. Die Vorausetzungen sind aber die gleichen wie beim Fahrzeug selbst, 20 Jahre, Original usw.

Auch besteht hier die Möglichkeit Zugfahrzeug und Anhänger auf ein 07er-Kennz. einzutragen. Von Versicherungsseite besteht hier kein Problem, den der Anhänger ist im Gespannbetrieb mit der Zugmaschine mitversichert.
Die unzulässige Zulassung von zwei Fahrzeugen auf ein rotes Kennzeichen ist hier ebenfalls nicht gegeben, da die Eintragung eines Fahrzeuges auf ein rotes Kennzeichen, hier die Ausstellung eines roten Fahrzeugscheines, ist keine herkömmliche Zulassung, sie unterscheidet sich mit Absicht von der normalen Zulassung. Für diese Art der Zulassung benötigt man keine Betriebserlaubnis und es werden dem Fahrzeug keine Kennzeichen zugeteilt. Die Aussage dieser roten Kennzeichen ist, das mit diesen mehrere Fahrzeuge mit jeweils eigenen roten Kennzeichen bewegt werden dürfen.

Der Sinn in einem Kennzeichen liegt darin , den Halter und das Fahrzeug selbst zu identifiziern, welches hier klar gewährleistet ist. Es besteht daher kein Grund, weder ein zulassungsrechtliches noch ein versicherungstechnischer, zu erkennen, weshalb ein Anhänger eines solchen historischen gespannes nicht das gleiche Kennzeichen wie das der Zugmaschine haben darf, wenn für beide Fahrzeuge jeweils ein Fz.schein mit dem selben roten Kennzeichen ausgesellt wurde. Diese Vorgang wurde bereits von einigen Zulassungsbehördeb in die Tat umgesetzt.

Da die Möglichkeit besteht, pro rotem Kennzeichen bis zu vier verschiedene Kennzeichentafeln bei nachweisbarem Bedarf auszugeben, empfiehlt es sich hier, dafür zu Sorgen, dass der Inhaber des roten Kennzeichens für den Anhänger ei Kennzeichen zusätzlich zu den Kennzeichen der Zugmaschine erhält.

Zu empfehlen ist ein Eintage im roten Fz.schein des Anhängers: "Darf auch zusammen mit der Zugmaschine xyz betrieben werden"

Damit wird auftreteten Problemen bei Verkehrskontrollen entgegen gewirkt.


So Hoffe es bringt wieder etwas Licht in das Dunkel.


Gruß

Rüdiger
 
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AndyD40

AndyD40

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Hallo,

dann haben wir ja die 07er geschichte erledigt :D :D :D :D :D

Dann fehlt nur noch die Geschicht mit den Schwarz und Grünen Kennzeichen.

So, da ich mich auch schlau gemacht habe ( wegen Versicherung ) habe ich meinen Versicherungs Spezi anrufen und um rat gebeten.

Er meint wenn ich jetzt mit einen Zugfahrzeug mit Schwarzer Nummer einen Grünen Anhänger ziehe, darf dieser nur zur LoF gezogen werden, und dieser muß auch wenn kein Folgekennzeichen dran ist Versichert sein.

Aber es ist immer zu 85% das die Schlepper Versicherung für alles greift, die Hänger Versicherung ist nur dafür da wenn z.b. der Hänger sich selbstständig macht und was beschädigt.

Und wenn man jetzt einen Schlepper mit Schwarzer Nummer hat kann man nicht einfach an Hänger ein Folgekennzeichen ran machen, dieser muß auch Versichert und Versteuert werden.

Viele Grüße
Andy
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Rüdiger
Erstmal vielen Dank,daß Du Dir diese ganze Mühe machst und Dir fast die Finger wund tippst um uns auf dem Laufenden zu halten. :P
Das muß auch mal gesagt werden.Die ganzen Gesetzestexte rauszusuchen und einzutippen ist ne Menge Arbeit.
Jetzt habe ich auch endlich die Erklärung,warum mein Bekannter den Hänger ziehen darf,nämlich als historisches Gespann. :]
Ich wußte bis jetzt nur,das er es darf,aber nicht warum. ?(
Gruß Ralf
 
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