Anhängelast F2L612

Diskutiere Anhängelast F2L612 im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Deutzfreunde, beim Werkeln heute (Hydraulik erfolgreich angebracht) hat mich ein Freund gefragt, was denn mein kleiner 18er ziehen darf...
jomi

jomi

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Hallo Deutzfreunde,


beim Werkeln heute (Hydraulik erfolgreich angebracht) hat mich ein Freund gefragt, was denn mein kleiner 18er ziehen darf.
Ich habe ganz selbstbewusst einfach mal die Papiere gezückt und musste feststellen, dass unter Anhängelast garnix eingetragen ist. Nur ein Strich.
Wie viele Kilo darf denn ein Schlepper nun ziehen? Oder hängt das mit der Kupplung zusammen? Er hat halt nur die Maulkupplung eingetragen. Darf die denn "soviel" wie er gerade schafft, ziehen?
Und wie sieht es dann mit mit einer Kugelkopfkupplung aus? Ich meine, ich weiss, dass die eingetragen werden muss und das an starrer bzw. starr befestigter Schiene usw.
Aber wieviel kg darf er denn an soner Kugelkopf ziehen, wenn ich die eingetragen bekommen würde?

Gruß
Micha
 
P

Poioss

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Hallo,
bei Zugmaschinen errechnet sich laut Tüv Püfer zGG ZugmaschineX1,5=Anhängelast.
Ich würde mit nem Hinteradantrieb Max mit faktor 1 fahren egal ob der Anh. ne Bremse hat oder nicht.
Mit faktor 1,5 fahre ich nur mit durchgehender Bremsanlage.
Ich will nicht bei Hans Meiser in die Sendung oder mit nem Schwarzem Kombi zum Kühlschank gefahren werden.
Kleiner Tipp von nem Alten Feuerwehrhäupling:
Macht langsam wir haben es Eilig!

MFG
Peter
 
I

ismirschlecht

Guest
Hallo Jomi,
interessiert mich auch Deine Frage.
An meinem 612-er ist an einer starren Eigenbau-Schiene eine
Kugelkopf-Kupplung befestigt. Auf der befindet sich eine Ein-
prägung >2 to < ...2Tonnen.
Habe aber für meinen Deutz keine Papiere, weiß daher auch nicht,
was der Inschenör dazu sagt.
Kugelkupplung 2 Tonnen, muß dann aber schon mal im Vorfeld fest-
gelegt worden sein ( als max. Belastung der Kupplung, NICHT des
Treckers !!! )
 
Werner Peterlick

Werner Peterlick

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Hallo,

Zur max.Anhängelast bin ich im Prospekt fündig geworden, mit dem Deutz damals um die Gunst der Bauern warb. Ich kann allerdings nur für den F1L612 mit 11 PS die Werte angeben. Deutz gab an:

Zugkraft am Haken: 800kg
Zugkraft nach Marburg-Test. 1335 Kg
Bruttoanhängelast in der Ebene: 7 t

Die 7 t würde ich meinem 11er nicht zumuten. Das maximale, was ich bisher dranhängen hatte, war mein Miststreuer mit ca. 3,5t. Da ist er schon ganz schön gefordert
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Micha,

wenn ich die Daten der BA von meinem F2L612/6 richtig in Erinnerung hab:
> max 19 Tonnen
> max 1,5 Tonnen Zuglast an der AHK

Werd heut abend noch mal nachschauen; sitz gerade in der Arbeit.

Diese Werte sind aber jenseits von gut & böse.

Ungebremst würd ich max. das Eigengewicht ranhängen; du willst (oder musst 8o ) schliesslich irgendwann wieder stehen bleiben...
 
jomi

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Hallo,

das ist natürlich klar, Tim, dass man irgendwann nochmal anhalten will/muss....

Kleiner Ausflug in die Vergangenheit: Ich komm ja ausm Westerwald. Und der ist ja nicht ganz so bergig wie die Voralp, aber auch nicht flach wie das platte Land. Irgendwann in den frühen 80ern ist mal son heftiger Sturm über uns gebraust und hat ein paar Eichen in unserem Wald umgehauen. Mein Vater hat die dann zu Brettern und Bohlen verarbeiten wollen und ist mit so einem Langholzwagen zum Sägewerk (mit dem 18er Deutz). Ich weiss nicht, wie schwer die ganze Sache war. Ich glaube, es waren drei Stämme mit 3-5 Meter und sicherlich im Schnitt 70cm Durchmesser (kann man dann ja grob ausrechenen). Ich weiss nur noch, wie er dann erzählt hat, dass er an so einer abschüssigen Strecke trotz angezogener Bremse am Wagen und kleinem Gang ziemlich ins Schwimmen gekommen ist..... aber das nur am Rand.

Also, wie gesagt, mir ist klar, dass man nicht alles ziehen muss, was man vielleicht darf. Ich war nur total irritiert, dass da in meinen Papieren nix eingetragen war. Das 19Tonnen bisschen sehr viel sind für den kleinen ist mir schon klar. Und ich finde, 2,2 bis 3,3 Tonnen auf so einem normalen gebremsten PKW-Anhänger ist ja auch schon sehr reichlich.

Aber last ruhig weiter hören, welche Erfahrung und Werte ihr so gemacht habt.

Gruß
Micha

PS: Sag mal TT2,so ganz verstehe ich die Angaben von dir nicht. max 19Tonnen und max 1,5Tonnen Zuglast an der AHK. Was ist denn dann mit den 19Tonnen gemeint bzw. was ist mit den 1,5Tonnen gemeint.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Moin,

der § 42 STVZO (Anhängelast hinter Kfz u. Leergewicht) kommt nach meiner Meinung hier nicht zum tragen.

Hier ist der § 35 STVZO (Motorleistung) anwendbar und auch nur dann, wenn es sich um eine nicht lof-Zugmaschine handelt.

Bei den lof-Zgm. ist die Anhängelast sowie die Achslast wichtig.


Hier ist ein Link zu diesem Thema: http://www.dlg-test.de/pbdocs/merkblatt/dlg-merkblatt_333.pdf


Gruß

Rüdiger
 
jomi

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Super Rüdiger,

sowas habe ich gesucht. Da werde ich mich wohl mal bisschen durcharbeiten. Danke.

Zu deiner Bemerkung bzgl. lof-Zugmaschinen und nicht lof-Zugmaschinen: Ist ein Trecker immer lof-Zugmaschine oder ist der Einsatzzweck wichtig? In meinen Papieren ist er schon als LOG. Zugm. Ackerschlepper eingetragen. Aber ich habe ja keine grüne Nummer.

Aber wahrscheinlich mache ich jetzt hier wieder ein Fass auf, was schon öfter besprochen wurde.....

Gruß Micha
 
Tim_Tayler2

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jomi schrieb:
Was ist denn dann mit den 19Tonnen gemeint bzw. was ist mit den 1,5Tonnen gemeint.

Einmal ist es das Gesammtgewicht, das hinten dran hängt.
Die Zuglast an der AHK ist die Kraft, die horizontal auf Kupplung u. Bolzen wirkt, um das Gesammtgewicht in Bewegung zu setzen (zu beschleunigen -> positiv wie negativ).

Zum Bleistift:

4 t Gesammtgewicht des Anhängers benötigen vielleicht nur 200 Kg Zug an der AHK um die Fuhre ins Rollen zu bringen.
Is aber nur geschätzt... :rolleyes:
 
jomi

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Hi TT2,

verstehe jetzt. Ist auch klar. Also z.B. ein Zweiachser-Anhänger mit gut geschmierten Lagern, der schön für sich alleine steht ohne eine große Stützlast etc kann dann mit Zugmaschine insgesamt 19t auf die Waage bringen, aber darf an Zugkraft eben nicht die 1,5t übersteigen.

So, und da wären wir dann bei allen anderen "Einwänden": die insgesamt 19t bekommt mein "Kleiner" mehr oder minder beschleunigt (positiv) und transportiert, aber eine negative Beschleunigung muss man erst 2Wochen vorher ankündigen und langsam einleiten, sprich Bremsen wird ähnlich reaktionsschnell sein, wie bei der Deutschen Bahn und Anhalten bergrunter geht nur über Notfallspur....


Jetzt ists klar....Danke

Gruß
Micha
 
Michael Roth

Michael Roth

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Wenn Du 19t Bremsen willst brauchst Du:

1. eine mächtig laute Hupe
2. eine gute Versicherung :D

Ich denke auch, das war ein wichtiges Verkaufsargument damals, mehr nicht.

Viele Grüße
Michael
 
Tim_Tayler2

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So,

hier ist der Auszug der BA v. F2L612/6.

Hab mich getäuscht. Es sind "nur" 14 Tonnen. ;)

Aber ich glaube, das macht nicht viel unterschied...

Wenn man 14t zum stehen bringen muß, braucht man einen mächtig grossen Rammschutz und 'nen ausgewachsenen Geländewagen vor sich. :D
 

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Moin Micha,

als ich meinen LKW - Führerschein machte, habe ich gelernt, daß eine Zugmaschine mind. 3 PS ( LKW = 6 PS )pro Tonne Gesamtgewicht des Zuges haben muss. Daraus ergibt sich ein Gesamtgewicht deines Zuges von max. 6 t. Bei einem Eigengewicht des Treckers von ca. 1300 kg darfst du also maximal 4,7 t gebremste Anhängelast ziehen.
Die Angaben zur Anhängelast, Bereifung, etc. stehen im technischen Beiblatt zum KFZ - Brief und dieses wird vom Werk bei der Auslieferung des Schleppers mitgeliefert.

Gruß Martin

P.S. laut Beiblatt ist für meinen 60 PS - Schlepper eine max. Anhängelast von 18 t angegeben ( Eigengewicht ca. 2,5 t ).
 
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jomi

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Moin Martin,

mal davon abgesehen, dass 6t Gesamtzuggewicht vollkommen ausreichend sind, welches Gewicht ist denn nun maßgebend? Das von TT2 in der BA gefundene von 14t oder das von dir errechnete mit 6t?
Aber wie gesagt, 6t sind sicherlich absolut ausreichend (und alles mehr eh nicht zu verantworten).

@TT2:
du hast doch so einen schönen 2Achser dir hergerichtet und auch angemeldet. Wieviel darf der denn laden und was kostet der im Unterhalt? Ich überlege nämlich, ob ich mir mit nem Freund, der demnächst einen 11er bekommt, nicht einen Anhänger zulege.

Gruß
Micha
 
Tim_Tayler2

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jomi schrieb:
@TT2:
du hast doch so einen schönen 2Achser dir hergerichtet und auch angemeldet. Wieviel darf der denn laden und was kostet der im Unterhalt?
Micha

2,7 ZGG - 2,2t Nutzlast, 28€ pro Jahr als Schwarzfahrer ;)
 
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jomi

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Was? Nur 28Euro pro Jahr als Schwarzfahrer?! Da werde ich mir wohl auch so ein Teil besorgen. Das ist echt günstig. (Ok, nicht so günstig, wie bei den Grünfahrern)

Vielen Dank für die Info
 
100 06A

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Hallo TT2

wie hast den denn angemeldet?

Steuer für Anhänger: ca 7,20€ pro angefangene 200kg zGG
Laut kfz-steuer.de: 104€

Das sind die Steuersätze, die ich kenne.

Gruß Ruben
 
Tim_Tayler2

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Ahhh - gute Frage... Haftpflicht?? Weiß nich, wie der Betrag zustande kommt. :rolleyes:

Hab mir vor 'nem halben Jahr 'ne DoKa geholt, und bin vor 2 Wochen (nach dem Restaurieren - angemeldet war er schon länger) zu meinem Versicherungsvertreter um ihm das Kennzeichen mitzuteilen.

Bei der Gelegenheit hab ich gefragt, was mich der kostet.
Haben dann noch die Teilkasko weggelassen und gut is...

Werd mal bei Gelegenheit in meinen Unterlagen wühlen und sie dann hier einstellen.
 
100 06A

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Hallo TT2

28€ Versicherung kann sein, aber du hast doch als Unterhaltskosten 28€ angegeben, da kommt also noch Steuer dazu!?

Gruß Ruben
 
Thema: Anhängelast F2L612
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