Zulassung Importierter Schlepper aus NL

Diskutiere Zulassung Importierter Schlepper aus NL im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Zusammen Vor 3 Jahren habe ich meinen Intrac 2004 aus den Niederlanden geholt. Nun möchte ich den Schlepper gerne in Deutschland zulassen...
O

Oberwesterwälder

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Das Ding heißt

Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO.

Das gibt es, wie man sieht beim TÜV. 8o

Wenn man eine Briefkopie (Oder neueurodeutsch Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder war es Teil 2? Keine Ahnung, verwechsle die immer!) hat,
geht es einfacher, sonst muß der TÜV Onkel die Daten aus seiner Datenbank raussuchen.
Solte beim Intrac 2004 kein Problem sein.
Gibt es im Forum bestimt genug Leute, die Ihre Papiere mal kopieren.

Mit diesem
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO
erstellt dann die Zulassungsstelle dan die neuen Papiere. 8)

Hab ich vor 4 Jahren auch so gemacht.
Wenn man irgendwelche technischen Änderungen vorgenommen hat (z.B. Umbereifung wie in meinem Fall) dann wird das gleich mit in dieses Gutachten eingetragen.
Natürlich nur wenn der Herr Inscheniör seinen Segen dazu gibt. :P

Alles ganz einfach. Nur fragen muß man.
Am besten den TÜV Onkel.
Oder den Dekra Onkel. Oder beide....
 
100 06A

100 06A

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Hallo,
Oberwesterwälder hat da recht.
Hier der Auszuf vom TüV:
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

Und meines Wissens darf dieses Gutachten entweder der Tüv oder die DEKRA, je nach Standort. und Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist das die DEKRA, auf dem Gebiet der ehemaligen BRD ist das der TüV.

Aber wir werden sehen, wie sich die Dinge bei Eichen entwickeln. Mir geht es hier darum, Ihn auf mögliche Probleme vorzubereiten.
Er kann natürlich auch in die Amtsstuube poltern und denen mal sagen, wie es geht. Da ist der schnelle Erfolg garantiert.
Oder er ggeht wie Passer in einem anderen Threat beschrieben den rechtlichen Weg, mit Sicherheit auch nicht die schnellste Variante.



@ GT-Fan: Da du ja hier am meisten Ahnung zu haben scheinst, kannst dem Schlepper ja eine Tageszulassung bei dir machen lassen, dann hat es Eichen mit Sicherheit einfacher...


Aber mal was anderes: Wer kennt sich mit dem System der Zulassungsstelle aus? Das ist doch direkt mit Flensburg gekoppelt, oder?
Angenommen man bekäme den TüV-Prüfer dazu, in dem Feld der Erstzulassung was einzutragen, würde das auffallen? Denn wenn es eine Erstzulassung gäbe, müsste sie ja im Zentralregister vermerkt sein, oder?
 
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Allerhand

Guest
D40+D50 schrieb:
Hallo

100 06A schrieb:
Hallo,

...... und Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist das die DEKRA, auf dem Gebiet der ehemaligen BRD ist das der TüV.....

... das ist Quatsch.

Standorte Dekra: http://www.dekra.de/de/standorte

Standorte TÜV: http://www.tuev-sued.de/tuev_sued_konzern/standorte#tab1

Norbert

Hallo.

Ja ne. Ich habe es auch erst viel später verstanden was er meinte.
Er meinte, dass die Gebiete zwischen beiden aufgeteilt wurden was die Datenblätter angeht.
Tüv -> alte Länder und Dekra-> neue Länder.

Dennoch geht es bei beiden. Zumindest habe ich das relativ sicher in Erfahrung gebracht.

Was der Quatsch mit DDR soll weiß ich trotzdem nicht.

Gruß
Friedhelm
 
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100 06A

100 06A

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Hallo Friedhelm,
versteh nicht was du für ein Problem mit meiner Aussage DDR und BRD hast, gefällt dir neue und alte Länder besser?
Gefällt es dir so besser:

Früher durfte dieses Gutachten auf dem Gebiet der alten Bundesländer nur der TüV, auf dem Gebiet der neuen Bundesländer nur die DEKRA, in Berlin beide erstellen.

Ich weiss nicht, ob sich das geändert hat, meines Wissens nicht. Da sich aber einiges in den Letzten Jahren getan hat, könnte es also auch anders sein.

Hier nochmal ein Auszug:

Brief/Zulassungsbescheinigung
wurde für das Fahrzeug noch
nie ausgestellt (z.
B. im Ausland
zugelassen)

Zulassungsverfahren bei der Behörde einleiten; Auskunft aus dem zentralen
Fahrzeugregister des KBA einholen, dass Fz. in Deutschland noch nie zugelassen war bzw. nicht als gestohlen gemeldet ist. Benötigt werden zudem
die technischen Daten für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung.
Gegebenenfalls kümmern sich die Prüforganisationen, aber auch die
historischen Abteilungen der Fahrzeughersteller sowie Markenclubs (z.
T. gegen Kostenpauschale) um die Beschaffung. Technische Prüfstelle
erstellt ein Gutachten nach § 21 und § 23 StVZO (u.
U. nach Beseitigung beanstandeter Mängel, wozu auch die Nachrüstung von Blink- und
Warnblinkanlage sowie Diebstahlsicherung gehören). Aushändigung von
Zulassungsbescheinigung I und II erfolgt über die Zulassungsbehörde.
Bei Zulassung im EU-Ausland reicht eine Hauptuntersuchung (ggf. mit
AU) und eine Bescheinigung der zulassungsrelevanten Daten für die
Zulassung in vielen Bundesländern aus. Zuvor also Kontakt mit der
zuständigen Zulassungsstelle aufnehmen und klären, welche Untersuchungen gefordert werden.


So, auch hier steht, dass es abhängig von den Zulassungsstellen ist....
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Lasca34 schrieb:
...vielleicht könnte da so was wie eine eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers der Behördenwillkür in Düren begegnen?

Gruß
Michael

Ja.
Sie kann auch in Düren begegnen.

Mir ist sie in Bayern begegnet, aber auch nur bei der Zulassungsstelle in meinem Gay, einen Ort weiter wieder nicht, da hat man danach noch nicht einmal gefragt.

Alles eine Frage der Tippse, bzw des Stationsvorstehers.

Sowas zu besorgen kann nämlich in Arbeit ausarten, besonders wenn der zu fragende Kollege ( Vorbesitzer ) in einem anderen Land beheimatet ist.

Gruß Jörg.
 
G

GTfan

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D40+D50 schrieb:
Hallo

100 06A schrieb:
Hallo,

...... und Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist das die DEKRA, auf dem Gebiet der ehemaligen BRD ist das der TüV.....

... das ist Quatsch.

Standorte Dekra: http://www.dekra.de/de/standorte

Standorte TÜV: http://www.tuev-sued.de/tuev_sued_konzern/standorte#tab1

Norbert

Nur weil beide Organisationen bundesweit Standorte haben, ist noch lange nicht alles überall möglich. Die beiden genannten Prüforganisationen haben von den jeweiligen Bundesländern hoheitliche Aufgaben gebietsbezogen exklusiv übertragen bekommen.

@ 100 06A:
@ Oberwesterwälder:
Alles klar, ihr habt Recht.
Für Fahrzeuge ohne Papiere muss weiterhin eine §21-Vollabnahme gemacht werden, wie es oben weiter zitiert ist. Damit ist das der nächste Schritt, den der Themenstarter nun gehen muss. Und nicht wie von mir ursprünglich genannt die normale HU beim TüV. Das hätte er beim TüV dann auch erfahren müssen.
Im Zuge der Vollabnahme wird das oben abgebildete Datenblatt dann eh mit ausgehändigt, es ist Teil der Vollabnahme.
Die Abschaffung der Vollabnahme beschränkte sich auf die Wiederanmeldung längerfristig abgemeldeter Fahrzeuge mit noch vorhandenen Unterlagen.

mfG
GTfan
 
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Eichen

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Hallo zusammen
Da scheine ich ja ein richtiges Fass aufgemacht zu haben.
Der Stand bis jetzt :
-Der Schlepper ist in der Werkstatt und wird für den TÜV vorbereitet.
-Von Deutz habe ich die ABE Nummer passend zur Fahrgestellnummer bekommen. (Damit kann der TÜV die Daten passend zum Schlepper aus seiner Datenbank abrufen.)
Wie gesagt : Vorhanden ist der Kaufvertrag und die Bescheinigung von Deutz über die Ausfuhr nach NL.
Ich werde weiter scheiben was noch passiert.
Bis dahin
Gerd
 
DEUTZ-Intrac-2004

DEUTZ-Intrac-2004

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Hallo Gerd, hallo an den Rest,
ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem. Spreche hier allerdings für eine Abwicklung in Baden Württemberg! Mag sein, dass die Abläufe in anderen Bundesländern etwas anders ablaufen.
Habe einen Intrac 2004 Bj. 1979 gekauft, der vorher in Holland gelaufen ist, allerdings noch nie angemeldet war. Hilfreich ist, wenn im Kaufvertrag folgendes vermerkt ist:
Der Verkäufer bestätigt, dass das Fahrzeug aus der Land- und Forstwirtschaft kommt und daher keine Papiere notwendig bzw. vorhanden sind, da dies in Holland nicht notwendig ist. <Datum und Unterschrift>
Über die Seriennummer des Traktors, kann jeder TÜV auf die Deutz Daten zugreifen und somit problemlos eine Vollabnahme, welche zwingend notwendig ist, durchführen.
Mein TÜV Gutachter hat mir noch geraten, eine Eidesstattliche Erklärung (Zweizeiler) auszustellen für die Zulassungsstelle (Vordruck aus Internet umformulieren), in welcher das Nichtvorhandensein jeglicher Papiere nochmals bestätigt wird. -> brauchte ich aber nicht.
Dann mit TÜV Gutachten, Versicherungsnummer, Personalausweis und Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und Traktor zulassen.
War völlig unproblematisch und unspektakulär.
Solltest Du noch Infos brauchen einfach kurz melden.
Gruß Herbert
 
Masseyferguson_Deutz

Masseyferguson_Deutz

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Jaja Düren... die wollen jedesmal wenn man da ankommt weitere unterlagen haben, hab ähnliche Probleme:

Schlepper ohne Papiere, brauchte erstmal von der Polizei irgend eine bescheinigung, dann zum Tüv anschließend Straßenverkehrsamt> geht nicht, benötigen eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer. Diese hab ich jetzt noch nicht, werde erst noch zu einer anderen Zulassung fahren (was ja inzwischen möglich ist) und da mein glück probieren.
 
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Eichen

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Das war ja jetzt einfach!!
Wie am Anfang erwähnt hatte ich :
Kaufvertrag
Exportbescheinigung von Deutz
Dann bekam ich von Deutz die Passende ABE Nr.
Und vom TÜV eine Einzelabnahme.
Mit den Unterlagen war ich in DN beim Straßen Verkehrsamt und der Schlepper wurde mit nur eine Frage zugelassen. (Wo sind die Papiere aus NL. Antwort: In NL gibt es keine Zulassungspapiere für Schlepper.)
Das war es!

Gerd
 
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Eichen

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Leider habe ich noch etwas vergessen.
Der TÜV Prüfer hat in den TÜV Bericht hinein geschrieben das in NL keine Zulassungspapiere ausgestellt werden und somit auch keine vorliegen können.
Also bitte recht freundlich mit dem TÜV oder DEKRA Menschen sprechen.
Gerd
 
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Oberwesterwälder

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Eichen schrieb:
...........
Also bitte recht freundlich mit dem TÜV oder DEKRA Menschen sprechen.
Gerd

Sag ich doch:
Oberwesterwälder schrieb:
....................
Alles ganz einfach. Nur fragen muß man.
Am besten den TÜV Onkel.
Oder den Dekra Onkel. Oder beide....

Schön, dass die Zulassung so problemlos funktioniert hat.! :) :)
 
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Deutzwiesel

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Hallo, auch wenn das Thema schon etwas älter ist, hätte ich doch eine Frage.
Bei Schleppern aus den Niederlanden sieht man auf dem Typenschild
häufig die Kombination 6 S F E.
Was verbirgt sich hinter 6 und E ? $_86.jpg$_86.jpg
 
K

Karel Vermoesen

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Hallo,
Nummer 6 betrifft die Teile-Nummer Ausgabe.
S bedeutet schnelle Getriebe Ausführung also 26 km/h.
F bedeutet Doppelkupplung.
E bedeutet Export Ausführung.
Mit freundlichen Grüßen,
Karel Vermoesen
 
D

Deutzwiesel

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Vielen Dank für diese Information.
Heißt das dann ,daß die Blinker komplett nachgerüstet werden müssen ?
 
K

Karel Vermoesen

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Hallo,
Auch Export Traktoren der 05 Reihe haben bereits Blinker.
Mit freundlichen Grüßen,
Karel Vermoesen
 
Thema: Zulassung Importierter Schlepper aus NL

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