Zulassung Importierter Schlepper aus NL

Diskutiere Zulassung Importierter Schlepper aus NL im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Zusammen Vor 3 Jahren habe ich meinen Intrac 2004 aus den Niederlanden geholt. Nun möchte ich den Schlepper gerne in Deutschland zulassen...
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Eichen

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Hallo Zusammen
Vor 3 Jahren habe ich meinen Intrac 2004 aus den Niederlanden geholt. Nun möchte ich den Schlepper gerne in Deutschland zulassen. Aber das scheint eine schwierige Sache zu sein. Natürlich habe ich einen Kaufvertrag (Privat) und dazu noch eine Bescheinigung von Deutz das der Intrac nach Holland ausgeführt wurde. Sonst habe ich keine Dokumente und bekomme auch nicht mehr. In Holland wurde damals der Schlepper nur Versichert und dann bekam der Bauer ein Nummernschild. Eine Zulassung mit Brief so wie bei uns gab es nicht.
Mein Straßenverkehrsamt, in Düren, kennt das Problem sagt aber ich benötige einen Brief. Für den Intrac ist aber noch nie ein Brief ausgestellt worden. Die Nachfrage bei Deutz ob sie mir einen Brief ausstellen können wurde verneinen.
Was jetzt? Hat vielleicht schon jemand das Problem gelöst?
Wie ist das wenn ich den Schlepper mit einen H Kennzeichen anmelde.
Ich bin für jeden Vorschlag dankbar denn ich mag meinen Intrac und er soll auf die Straße.
Schöne Grüße aus der Eifel
Eichen
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Wilfried

Wilfried

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Hallo Gerd, ich habe einem Bekannten zu einem 7807CA verholfen, der aus Luxenburg stammte. Er ist damit zu einem Autohaus gefahren und der Dekraprüfer sagte, das es kein Problem sei, da es ein deutscher Hersteller sei und die Daten in der Dekradatenbank gespeichert wären. er hat ihn so angemeldet bekommen, nur ein Kaufvertrag musste vorliegen,den er ja auch hatte. Der Tüv wollte eine ABE, die Dekra war so damit einverstanden.

Die Prüfer können wie sie wollen. Ich habe am vergangenen Freitag einen Dekraprüfer gefragt, ob er meine gebrauchte Druckluftanlage eintragen könne. Dann brauchst du eine Bescheinigung sagte er zu mir. Die hat Tietjen sagte er, aber da du da nicht gekauft hast ,rückt er die natürlich nicht raus.

darauf hin bn ich auf Konfrontation gegangen. Ich fragte ihn, hilfst du mir bei der Genehmigung oder soll ich woanders fragen. Ja , das kriegen wir sagte er. Ich soll ihn Donnerstag anrufen. Bin gespannt,wie er sich verhält.

Geht nicht, gibts bei mir nicht. Ich bin mir sicher, das er es kann, wenn er nur will.
 
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dieterpapa

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Moin Gerd,

Du musst zum TÜV und eine Vollabnahme machen lassen. Dann stellt der TÜV die neue Zulassungsbescheinigung aus.
Hilfreich ist auf jeden Fall, wenn Du etwas in der Hand hast, in dem steht, wann der Schlepper in NL das Nummernschild bekommen hat (Erstzulassung).

Der TÜV sollte alle notwendigen Daten vom Intrac 2004 haben, ansonsten frag nach Papieren hier im Forum als Kopie.

Tip: als erstes ab zum TÜV und das Vorhaben besprechen. Falls die lokale Prüfstelle zickt, nicht lang diskutieren sondern ab zur nächsten und dort fragen.

Dieter
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Moin,

was dem Schlepper in NL widerfahren ist, juckt keinen mehr.

Ansonsten ist der Weg von Dieter der richtige.

Wichtig ist deine Bescheinigung von Deutz !
Wichtig ist darauf die Fgst.-Nummer und das Baujahr, am besten mit Monat,
wenn nicht, reicht auch Quartal. Die Zulassungsstelle ist da flexibel.

Aber als allererstes, wie von Dieter beschrieben, ist die Vollabnahme.
Die bescheinigt dir die technische Seite, quasi die Voraussetzung überhaupt auf deutschen Straßen fahren zu können.

Wie Wilfried schreibt, lass dich nicht einfach abwimmeln.

Gruß Jörg.
 
100 06A

100 06A

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Das Problem ist die Erstzulassung, das kann massive Probleme geben.
Wenn da ein Dippelschisser am Schreibtisch sitzt, hast du keine Chance. Der Schlepper entspricht nicht den heutigen Anforderungen, z.B. Abgasnorm.
Und in den Bestimmungen steht, diese gelten bei Erstzulassung, und das ist bei dir der Fall. Es wäre zu prüfen, ob du vom niederländischen "Flensburg" irgendeine Bescheinigung besorgen kannst, wann er dort zugelassen, bzw. angemeldet war...
 
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Eichen

Threadstarter
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Hallo zusammen
Die Antworten machen mir Mut. Als erstes mache ich jetzt die Vollabnahme und dann werde ich einmal zur DEKRA gehen und treuherzig schauen. Vielleicht hilft es ja.
Erstmal vielen Dank ich halte euch auf dem laufenden.
Gerd
 
100 06A

100 06A

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Was willst du bei der DEKRA?
Du kommst doch aus der Eifel?
BRD-> TüV
DDR-> DEKRA

nur diese Organisation kann dir neue Papiere ausstellen, die anderen sind nicht berechtigt. Da ist auch nicht das Problem, die machen dir eine Vollabnahme und erstellen eine ABE, sieht aus wir die Zulassungsbescheinigung.
Am einfachsten ist es, wenn du eine Kopie eines baugleichen Schleppers mitbringst, dann muss der TÜV-Mann nicht so lange suchen, das freut ihn...

Das Problem gibt es dann auf der Zulassungsstelle, es kann sein das das Programm anhand der Fahrzeugnummer erkennt, das der Schlepper noch nie zugelassen war. Und eine Erstzulassung ist wie oben geschrieben nicht möglich. Du musst dann die nette Berarbeiterin dazu bringen, dass sie ein Datum kurz nach dem Baujahr eingibt.....
 
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GTfan

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moin,

das mit einer Erstzulassung ist in dem Fall recht irrelevant.
Das Fahrzeug hat sein Baujahr, wenn die EZ unbekannt ist wird in der Regel der Juni angenommen.

Für dich ist der 1.Absatz von der oben verlinkten Dekra-Seite wichtig:
Bei serienmäßigen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - "CoC-Papier") mit eingetragener Fahrzeugidentifizierungsnummer erfolgt die Zulassung problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle oder Straßenverkehrsamt). In dem CoC-Papier sind in der Regel alle technischen Angaben enthalten, so dass eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgefertigt werden kann.
Die Typgenehmigung ist in der Datenbank enthalten, da das Fahrzeug so auch am deutschen Markt verkauft wurde braucht es kein CoC-Papier.

Das Fahrzeug muss auch lediglich den Bestimmungen des Baujahres entsprechen, nicht den Aktuellen (z.B. Abgasbestimmungen). Dass dieses konkrete Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen war und sich auch keine Daten aus dem EG-Raum besorgen lassen hat eigentlich keine Relevanz, da es um die Typ-Musterzulassung geht. Diese entspricht dem auf einer ABE und in den Datenbanken der Prüf- und Zulassungsorganisationen hinterlegten Datum.

Du könntest nun also eine normale Hauptuntersuchung machen, mit der Bescheinigung davon zur Zulassungsstelle gehen und dir für den Typ passende Papiere ausstellen lassen, gleich im Rahmen einer Neuzulassung. Mit dem Kaufvertrag kannst du nachweisen, dass das Fahrzeug dein Eigentum ist.

Insgesamt sollte sich deine Zulassung nicht weiter von der Zulassung eines Fahrzeugs unterscheiden, das 20 oder mehr Jahre bei dir in der Ecke stand und nun ohne alte Papiere wieder zugelassen werden soll.
Dies kann auch die Dekra machen. Die Papiere stellt letztlich die Zulassungsbehörde aus.

So die Theorie, wenn alle Ämter und Sachbearbeiter ihre Pflichten, Rechte und Möglichkeiten kennen und wahrnehmen.
Wie gesagt, alle nötigen Daten müssten eigentlich auch in der Datenbank der Zulassungsbehörde vorhanden sein. Jedoch ist es häufig einfacher, eine Kopie eines baugleichen Fahrzeugs vorzulegen, da der Rückgriff auf die Datenbank scheinbar sehr unbeliebt ist.

mfg
GTfan
 
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100 06A

100 06A

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@ friedhelm: Was ist daran falsch?
Papiere erstellen und Voll, bzw. Neuabnahmen darf immer nur eine Prüfstelle..
 
100 06A

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hier mal ein Auszug:

Mit dem Datum einer frühen Erstzulassung in Deutschland sind möglicherweise Privilegien verbunden, die vor allem aus verkehrsrechtlichen Zulassungsbestimmungen unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes:

Lautstärke-Vorschriften, § 72 i. V. m. § 49 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, wurden seit 1953 in Schüben verschärft; ein „älteres“ Fahrzeug darf jeweils lauter sein, was bei einigen speziellen Motorrädern, z.B. Harley-Davidson, öfter mal ausgenutzt wird, indem ein uralter Rahmen durch Unfall als verschrottet deklariert wird und mit derselben Fahrgestellnummer ein neueres Fahrzeug zugelassen wird, nur um mit dem pro forma-Uralt-Datum einen extrem lauten Auspuff fahren zu dürfen.
Sicherheitsbestimmungen, z. B. keine Notwendigkeit von Sicherheitsgurten und Kopfstützen (ca. 1965?);
Abgasnorm, z. B. keine Notwendigkeit einer Abgas-Untersuchung (vor Juli 1969 bzw. Januar 1977) und Einteilung in Emissionsklassen gemäß § 72 i. V. m. § 47 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung;
Zulassungsfähigkeit als Historisches Fahrzeug (Monat der Erstzulassung liegt 30 Jahre oder länger zurück, plus Prüfung auf zeitgerechten Originalzustand) mit ermäßigt pauschaler Kraftfahrzeugsteuer und de facto günstigen Versicherungsprämien, was jedoch nicht auf verkehrsrechtlichen Bestimmung, sondern versicherungsmathematischen und wirtschaftlichen Überlegungen beruht;
Zulassungsfähigkeit auf rote 07er-Wechselkennzeichen, bei Fahrzeugen mit min. 30 Jahren Alter (Oldtimer im zulassungsrechtlichen Sinne gemäß § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, vormals 20 Jahre mit Fortgeltung laut Übergangsregelung)
 
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100 06A

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Bei der Zulassung als Oldtimer ist es definitiv so, dass das Datum der Erstzulasssung zählt, nicht das wahre Alter.
Da hab ich schon einen harten Kampf gegen den Chef unserer Zulassungsstelle verloren. Es steht in dem Paragraphendschungel tatsächlich, das es nicht vom Baujahr, sonder vom Datum der Erstzulassung abhängt...
Bei uns in der Firma werden alle Fahrzeuge einen Tag zugelassen, auch wenn sie die nächsten Jahre oder Jahrzehnte nur auf dem Wereksgelände fahren, eben aus dem Grund, dass es bei einem späteren Verkauf, oder externer Nutzung die problemlose Möglichkeit einer Wiederzulassung gibt...
 
100 06A

100 06A

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Weiterhin hab ich mal einen Hänger mit Einkreisbremse zugelassen, das war auch eine Erstzulassung, das gab Probleme, weil man heute eigentlich keine Fahrzeuge mit Einkreisbremse mehr zulassen kann. Da gab es aber ein Schlupfloch mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25km/h...
 
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dieterpapa

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Der Schlepper hatte doch in den NL ein Kennzeichen, also war er dort zum öffentlichen Verkehr zugelassen. Darüber ist halt ein irgendwie gearteter Nachweis zu bringen - FALLS das ein Thema bei der Erstellung der neuen Papiere sein sollte.

Aber nochmal: fahr zur nächsten TÜV Prüfstelle und lass Dich beraten.

Dieter
 
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GTfan

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100 06A schrieb:
Bei der Zulassung als Oldtimer ist es definitiv so, dass das Datum der Erstzulasssung zählt, nicht das wahre Alter.

Ja, aber wenn das Datum der Erstzulassung unbekannt ist, wird der Juni des Herstellungsjahres angenommen. Praxis u.A. bei den ganzen importierten Oldtimern mit amerikanischer Erstzulassung. Sei es nun ein Ford Mustang oder ein VW T1.
Auch bei anderweitig nicht vorhandenen Papieren (verloren, etc) wird das so angewendet.

Wenn du meinen Beitrag oben nochmal ausgiebig liest, versteht du auch, wieso du dir unnütze Arbeit mit dem Heraussuchen der Änderungsjahre mancher Bestimmungen gemacht hast. Es wird nach dem Datum der Typprüfung gegangen, die der Hersteller vor dem offiziellen Verkauf der gesamten Serie dieses Typs hat machen lassen. Diese bescheinigt dem Fahrzeug eine Übereinstimmung mit den aktuell (zu dem Zeitpunkt) gültigen Bestimmungen, u.A. der StVZO, später dann auch mit den jeweils von dir aufgezählten Daten die hinzu gekommenen Regelungen.
Aber wenn ein Fahrzeug 1974 auf den Markt kam, musste es die 1974 gültigen Bestimmungen erfüllen. Und das auch heute noch. Mehr nicht. Das nennt sich Bestandsschutz.

100 06A schrieb:
@ friedhelm: Was ist daran falsch?
Papiere erstellen und Voll, bzw. Neuabnahmen darf immer nur eine Prüfstelle..

Die Vollabnahme gibt es in dieser Art nicht mehr, eine Neuabnahme ist ebenfalls nicht nötig. Eine normale HU ist ausreichend, da ja keine technischen Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Die Papiere erstellt die Zulassungsstelle, ja. Aber das ist weder TüV noch Dekra, sondern die Kommune!

mfg
GTfan
 
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Lasca34

Lasca34

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GTfan schrieb:
.....Die Vollabnahme gibt es in dieser Art nicht mehr, ...

Hallo Fabian,

die DDR auch nicht. Das scheint sich in der Pfalz noch nicht überball herumgesprochen zu haben, aber das kommt mit der Zeit :D.

@100 06A:

Hallo Ruben,

der Freilandversuch auf deutschem Boden wurde 1990 mit klaren Ergebnissen beendet. Das machen Wissenschaftler immer so, wenn die Ergebnisse vorliegen.

Zum Thema: Mein dbzgl. Erlebnis ist schon lange her. Aber diese Erfahrung gilt heute auch noch: Eine Behörde à la Zulassungsstelle fragt zwar schon mal nach einem Kaufvertrag, wenn das Fahrzeug aus dem Ausland, aber sie weiß nicht, was sie da tut. Also kann der "Kaufvertrag" auch drei Minuten vor dem Betreten der Amtsräume gefertigt wrden sein. Die Behörde bekommt das nicht mit. Wie denn auch?

Und wie GTfan schon schreibt: Schon damals ( 1993 ) hat kein Mensch die Einhaltung heutiger Bestimmungen gefordert - außer jenen, bei deren Einführung ausdrücklich geregelt wurde, daß ältere Fahrzeuge nachzurüsten sind ( z.B. Blinker 1962, später Warnblinker usw. ).

Bzgl. der Forderung nach einem "Brief": Ist der Brief bei einem seit jeher in Deutschland zugelassenen Fahrzeug verschollen, wird der aufgeboten und wenn sich keiner meldet, ein neuer ausgestellt. Bei in NL verkauften Schleppern geht das natürlich nicht. Es kommt doch darauf an nachzuweisen, daß das Fahrzeug nicht einem anderen rechtmäßig zusteht. Vielleicht könnte da so was wie eine eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers der Behördenwillkür in Düren begegnen?

Gruß
Michael
 
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100 06A

100 06A

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Mit dem TüV/Dekra magst du Recht haben, bzgl. Voll-/Neuabnahme, da gab es in den letzten Jahren einige Änderungen.
Übrigens sehe ich dort auch nicht das Problem, das sehe ich bei der Zulassungsstelle...

Außerdem wird der kein Baujahr haben, das stand früher nicht auf dem Typenschild...

Die Zulassungsstellen haben da einigen Spielraum, mag sein dass es bei Dir so ist.
Ein Freund von mir hat sich eine Harley in England gekauft, die war in England auch zugelassen. Er hat in Deutschland über ein halbes Jahr suchen müssen, bis er eine Möglichkeit zur Zulassung gefunden hat, da sie ihm kein Tüv abgenommen hat, weil sie keine E-Nummer hatte.

Die Zulassungsstelle kann auch auf ein Aufgebot und eidesstattliche Versicherung bestehen, dann dauerts eben länger...

Möglichkeiten gibt es immer, man muss sie nur finden...

Ein anderer Freund hat sich einen FOTON (Chinas Traktor) gekauft, den lässt dir auch nicht jede Zulassungsstelle zu. Da musste sich der Händler erst mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen und auf Urteile und Paragraphen verweisen. Er hat erzählt, dass manche Zulassungsstellen den Foton trotzdem nicht zulassen, dann meldet er Ihn einen Tag auf sich an, und schon kann man ihn ohne Probleme überall zulassen.
 
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GTfan

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100 06A schrieb:
Mit dem TüV/Dekra magst du Recht haben, bzgl. Voll-/Neuabnahme, da gab es in den letzten Jahren einige Änderungen.
Übrigens sehe ich dort auch nicht das Problem, das sehe ich bei der Zulassungsstelle...
Ja genau, diese Änderungen gab es. In Gestalt der Abschaffung der Vollabnahme... :rolleyes:
Und dass das Sache der Zulassungsstelle und nicht des TüVs ist, versuche ich dir schon seit über einer Stunde beizubringen.

100 06A schrieb:
Außerdem wird der kein Baujahr haben, das stand früher nicht auf dem Typenschild...
Da er existiert, hat er ein Baujahr. Das lässt sich über die Datenbank der zugelassenen Exemplare in Bezug auf die Fahrgestellnummer herausfinden.

100 06A schrieb:
Die Zulassungsstellen haben da einigen Spielraum, mag sein dass es bei Dir so ist.
Ein Freund von mir hat sich eine Harley in England gekauft, die war in England auch zugelassen. Er hat in Deutschland über ein halbes Jahr suchen müssen, bis er eine Möglichkeit zur Zulassung gefunden hat, da sie ihm kein Tüv abgenommen hat, weil sie keine E-Nummer hatte.
Wenn keine baugleiche Harley desselben Typs in Deutschland zugelassen ist, kann das gut sein. Da Deutz aber kein Hersteller einzelner Sonderserien war und obendrein noch in Deutschland beheimatet, d.h. der Datensatz zu dem Hersteller eh in Deutschland beheimatet ist, sind solche Sachen hier nicht zu erwarten.

100 06A schrieb:
Ein anderer Freund hat sich einen FOTON (Chinas Traktor) gekauft, den lässt dir auch nicht jede Zulassungsstelle zu. Da musste sich der Händler erst mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen und auf Urteile und Paragraphen verweisen. Er hat erzählt, dass manche Zulassungsstellen den Foton trotzdem nicht zulassen, dann meldet er Ihn einen Tag auf sich an, und schon kann man ihn ohne Probleme überall zulassen.
Auch da hast du nicht den kompletten Sachverhalt erfasst, sondern guckst durch ein Loch im Zaun.
Ich vermute, dass es sich so verhält:
Die Foton-Schlepper haben keine EG-Typzulassung, sondern werden über Einzelabnahmen durch den örtlichen Importeur oder Händler der jeweils örtlichen Zulassungsstelle vorgeführt. Das geht bis zu einer bestimmten jährlichen Stückzahl. Dann kommt man z.B. auch um gewisse Einschränkungen was die Zulassungsbestimmungen angeht herum. Diese gelten nämlich immer nur für die EG-Typzulassungen!!
So z.B. auch gehandhabt von dem berüchtigten Landwind-Geländewagen, der vor einigen Jahren für Angst und Schrecken bei Crashtests gesorgt hat. Er basierte auf der über 20 Jahre alten Isuzu-Konstruktion, die auch für den Opel Frontera genutzt wurde. Mit den Abgaswerten verhält es sich im Übrigen genauso...
Wenn nun der örtliche Händler den ganzen Papierkram mit seiner Zulassungsstelle einmal durch hat, sind weitere Zulassungen für ihn eher möglich, als sie es für eine Privatperson an einem anderen Ort wären

mfG
GTfan
 
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Oberwesterwälder

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Hallo Freunde!

Vollabnahme, wie es sie früher gab, gibts nicht mehr.

Wenn aber keine Papiere mehr vorhanden sind braucht man sowas:
 

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