Zulassung als "Ackerschlepper"

Diskutiere Zulassung als "Ackerschlepper" im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Guten Abend zusammen, habe heute versucht, meinen neu angeschafften F1L 514 bei der Zulassungsstelle Dortmund als "Zugmaschine /Ackerschlepper "...
späteinsteiger

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Guten Abend zusammen,

habe heute versucht, meinen neu angeschafften F1L 514 bei der Zulassungsstelle Dortmund als "Zugmaschine /Ackerschlepper " zuzulassen ( normales schwarzes Kennzeichen) . Das wurde mir verwehrt - da ich ja keine Land/Forstwirtschaft" hätte . Konnte mir auch niemand dort sagen was ich tun muss um diesen Eintrag so zu bekommen . Mein D25 wurde hier in Dortmund 2010 - zwar erst auf Anfrage- mit diesem Vermerk zugelassen. Der Tüv weiß auch keinen Rat. Ich möchte das so haben , weil ich beim Holz holen im Wald , schon einmal mit einem anderen Schlepper kontrolliert wurde, der nur die Eintragung - Zugmaschine - hatte . Da hat es Ärger gegeben weil ich einen , nur für -Landwirtschaftliche Fahrzeuge- freigegebenen Weg benutzt hatte , und der Schlepper ja nur als Zugmaschine ausgewiesen war . Kann jemand was dazu sagen ?

netten Gruß aus DO.

Peter
 

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Marcus Göbel

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späteinsteiger schrieb:
Da hat es Ärger gegeben weil ich einen , nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegebenen Weg benutzt hatte , und der Schlepper ja nur als Zugmaschine ausgewiesen war . Kann jemand was dazu sagen ?
Hallo Peter, zu recht hat das Ärger gegeben, der Weg war sicher gesperrt. Außer Landwirtschaft evt. Forstwirtschaft.
Wenn der Bauer mit seinem Trike dort entlangfährt um den Zahn zu reparieren, dann darf er das.
Wenn du mit deinem Ackerbulldog(gab es mal von Lanz) dort lang willst, verstößt du gegen das Gesetz.
Es kommt nicht drauf an, was für ein Fahrzeug du fährst, der Grund der Benutzung des Weges muss stimmen.
Bis bald
Marcus
 
späteinsteiger

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Hallo Markus, das war den Herren , damals noch in grün , eigentlich egal . ich hatte eine Kippkare mit Brennholz dran , die ich mit Erlaubnis des Fostbesitzers aus dem Wald geholt habe . Die haben sich wirklich nur daran gestoßen , dass im KFZ Schein "Zugmaschine" angegeben war . Hätte da "landwirtschafliche Zugmaschine oder Ackerschlepper " gestanden wäre alles recht gewesen. Darum der Versuch -das so eingetragen zu bekommen- .

Gruß

Peter
 
Marcus Göbel

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Hallo Peter, dann war doch alles oki, war der Anhänger denn auch angemeldet ? Denn sonst gibt es wieder Ärger, Schwarze Nummer und unangemeldeten anhänger geht nur wenn man im dienste der Land oder Forstwirtschaft unterwegs ist. Eigenes Brennholz holen zählt dann nicht, aber Holz vom Forstbesitzer zum Sägerwerk fahren, das geht :O)
Bis bald
Marcus
 
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1014ts

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Hallo,

"nur für -Landwirtschaftliche Fahrzeuge- freigegebenen Weg benutzt hatte "

war das wirklich so ?
Wenn ja darf da auch kein (!) anderes Fahrzeug hin! Weder Autos von Jägern oder Förstern!

Oder stand da: Land und forstwirtschaftlicher Verkehr frei
Dann darf jedes Fahrzeug (Auto,Krad desWaldbesitzers oder Waldarbeiter !) was mit lof zu tun hat den Weg befahren.

Ein Harvester oder Forwader hat meistens gar keine Zulassung.

Gruß
Thomas
 
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1014ts

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Hallo,

"habe heute versucht, meinen neu angeschafften F1L 514 bei der Zulassungsstelle Dortmund als "Zugmaschine /Ackerschlepper " zuzulassen ( normales schwarzes Kennzeichen) . Das wurde mir verwehrt - da ich ja keine Land/Forstwirtschaft" hätte"

was antworten denn die Staatsdiener wenn ein Lohnunternehmer seinen Schlepper anmelden will ?

Gruß
Thomas
 
N

NisHeinrich

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Hallo

Das ist ja der helle Wahnsinn... :D :D

Demnächst wird auch noch einer angezeigt, nur weil er in eine Straße einfährt "Anlieger frei"...

...und er wohnt da gar nicht... 8o 8o 8o

Faule Ausreden wie mein Oma wohnt da, ich bin von DPD und liefere Pakete aus...
...werden sofort nieder geschmettert und straferschwerend vermerkt. X(

Nis
 
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kohlemann

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Hallo
Da hast du aber wieder einmal ein paar Koryphäen bei der Zulassungsstelle erwischt,die absolut keine Ahnung von ihrem Beruf haben.Mich wundert allerdings,das die Herren vom Tüv ebenfalls keine Ahnung davon hatten.Was steht denn bei dir im Brief?
Nicht die Verwendung eines Fahrzeugs ist bei der Zulassung entscheidend,sondern die Bauart und die ist nun mal bei einem F1L514 Zugmaschine/Ackerschlepper.Selbst wenn der Traktor zum einkaufen genutzt wird,bleibt es nach der Bauart ein Ackerschlepper,lass dir da nichts vom Pferd erzählen und bleib hartnäckig,wenn nötig mache einen Termin beim Amtsleiter und läßt ihn mal in den Text der Zulassungsverordnung schauen,das wirkt oft Wunder.
@Nis
Das ist ja auch nicht zulässig,eine Anliegerstraße ist nun mal nur für Leute gedacht,die dort ein "Anliegen" haben und nicht für jedermann.
Gruß Ralf
 
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späteinsteiger

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Moin zusammen

Hat jemand von euch eine KFZ Brief oder einen KFZ Schein von einem F1 L 514/51 der auf eine normale schwarze Nummer zugelassen ist , in dem steht :

Zugmaschine /Ackerschlepper

oder

landwitschaftliche Zugmascine

wenn ich eine Kopie von so etwas hätte , wäre lt. Zulassungstelle die Zulassung mit diesem Vermerk möglich


Hilfe wäre nett

Gruß aus Dortmund

Peter
 
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Seppo

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Hallo Peter,

das ist ja wohl wieder ein Beweis dafür, dass die Herren und Frauen der Zulassungsstellen keinen Plan haben. Die müssten mal eine Schulung für LoF machen.

Gggf. wären sie schlauer
 
G

grüner drachen

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Hallo,

die Eintragung definiert sich über die Bauart. Einzige Grundlage, welche ich jetzt dazu gefunden habe ist FZV § 2 Ziff. 16, der lautet:
"land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;"

Hier gibt es wohl Probleme mit der Auslegung, weil diese von Zulassungstelle zu Zulassungstelle divergiert. So kenne ich aus meinem Nachbarbezirk Fälle, wo eine Zapfwelle oder eine Hydraulik verlangt wurden. In einem Fall war ein Unimog betroffen. Dieser hatte keine LW-Ausstattung.
Ich kenne mich mit den ganz alten Schleppern nicht so aus. Aber es könnte vll. sein, dass dein Deutz noch keine Heckhydraulik hat.
Auf jeden Fall ist der zitierte Gesetzespassus ziemlich offen. Gehe, wie hier schon geraten, zum Amtsleiter oder auf die Ebene über der/dem Schalterbeamten. Selbst wenn dein Deutz diese Dinge nicht haben sollte, ist wohl unbestritten, dass er ursprünglich für den Einsatz auf dem Acker gebaut wurde. Zumal noch genügend weiter Bauteile bleiben, die ihn als Schlepper qualifizieren. Natürlich wird alleine eine Zugeinrichtung nicht ausreichen, da er dann nur eine Zugmaschine ist. ;)
Berichte, wie die Sache weitergeht.
 
kohlemann

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Hallo Peter
Die Farbe des Kennzeichens ist völlig irrelevant,egal ob grün,schwarz oder rosa gepunktet,ein Deutz F1L514 ist und bleibt ein Ackerschlepper,egal welches Kennzeichen man da dranhängt.
Ich hätte eine passende Kopie für dich,wenn du mir per PN deine Adresse mitteilst.
Der Schlepper läuft zwar auf grüne Nummer,die Kennzeichenfarbe ist aber wie ich oben schon schrieb völlig uninteressant.Mir ist gerade aufgefallen,das in den alten Kraftfahrzeugbriefen nur Zugmaschine steht und in den neueren Zugmaschine/Ackerschlepper,das ist scheinbar irgendwann mal als Zusatz dabeigekommen.
Gruß Ralf
 
Seppo

Seppo

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grüner drachen schrieb:
Hallo,


Hier gibt es wohl Probleme mit der Auslegung, weil diese von Zulassungstelle zu Zulassungstelle divergiert. So kenne ich aus meinem Nachbarbezirk Fälle, wo eine Zapfwelle oder eine Hydraulik verlangt wurden. In einem Fall war ein Unimog betroffen. Dieser hatte keine LW-Ausstattung.
Ich kenne mich mit den ganz alten Schleppern nicht so aus. Aber es könnte vll. sein, dass dein Deutz noch keine Heckhydraulik hat.
Auf jeden Fall ist der zitierte Gesetzespassus ziemlich offen. Gehe, wie hier schon geraten, zum Amtsleiter oder auf die Ebene über der/dem Schalterbeamten. Selbst wenn dein Deutz diese Dinge nicht haben sollte, ist wohl unbestritten, dass er ursprünglich für den Einsatz auf dem Acker gebaut wurde. Zumal noch genügend weiter Bauteile bleiben, die ihn als Schlepper qualifizieren. Natürlich wird alleine eine Zugeinrichtung nicht ausreichen, da er dann nur eine Zugmaschine ist. ;)
Berichte, wie die Sache weitergeht.

da sieht man wieder welch ein Gesetztdurcheinander wir haben.
Sicher ist es ein Ackerschlepper auch wenn er keine Hydraulik und oder Zapfwelle hat. Ich sach ja das ist lächerlich was manche sich da abhalten.
 
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G

GTfan

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moin,

das erinnert mich an den Fall, als ein Zulassungsamt in Sachsen folgende Phantasien hatte:
Ein Schlepper der 1950er Jahre, ist ja per se selbstfahrend. Da er in dem Fall auch unter 20 km/h lief, wurde von dem Sachbearbeiter höchst offiziell ein 20er-Schild ausgehändigt und das ganze als selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschine freigegeben. Sogar eine ABE hat er ausgestellt gekriegt - was genauso abstrus ist, da die Datenbank entsprechende Datensätze zur Zulassung des Typs ausspucken kann. Wenn man sie denn fragt.
Hier die ganze Geschichte:
http://www.traktorhof.com/forum/vie...19&p=121136&hilit=Zulassung+/+Güldner#p123351
Und ja, mir sind natürlich die Bedingungen bekannt, zu denen man einen Schlepper auch höchst offiziell, rechtlich abgesichert und mit allen Gesetzen übereinstimmend als selbstfahrende Arbeitsmaschine eingestuft bekommt. Diese Bedingungen waren hier jedoch absolut nicht erfüllt.

Also nochmal:
Tanz den Sachbearbeitern so lange auf den Tischen rum, bis die zur Vernunft kommen. Du bist im Recht!

mfg
GTfan
 
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Seppo

Seppo

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Oumann da schüttelt man nur noch mim Kopf.

Hoffentlich klappt das dann beim Auto anmelden :rolleyes: :rolleyes:
 
Diesel_Joerg

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Seppo schrieb:
Hoffentlich klappt das dann beim Auto anmelden :rolleyes: :rolleyes:

Muss nicht, zumindest nicht unbedingt...

:D

Ist schon etwas länger her.

Zulassungsstelle Hannover. Fahrzeug: Chevy Caprice, Bj. um Ende der 70er.
Eingetragen als 6-sitzer, vorn 3, hinten 3.
Ist denen nicht klarzumachen gewesen, nicht ums verrecken nicht... :evil:

Gab eine Riesenlaberei, selbst der Stationsvorsteher war nicht zu überzeugen.

Fazit: Keine Zulassung, Fahrzeug muss vorgeführt werden.
Man wolle sich davon ein "Bild" machen, man könne sich nicht vorstellen mit 3 Leuts vorn zu sitzen... 8o

Es gab auch keine Kennzeichen, so dass ich die Feile wenigstens hätte dahin fahren können :evil:

Ja gut, ein Tag Urlaub futsch, Kurzzeitkennzeichen hätte ich besorgen müssen, konnte aber mit viel Geduld die rote Nummer unserer Dorfwerke haben.

Am Ende dann staunende Gesichter, 3 Leuts vorn dank durchgehender Sitzbank, alle sauber angeschnallt, alles bestens...

Gruß Jörg.
 
Seppo

Seppo

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Wie machen die das denn wenn ein Sprinter angemeldet wird, der vorne auch 3 Sitze hat 8o 8o 8o
 
O

Oberwesterwälder

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Hallo,

Da bin ich aber froh, das ich auf meiner Zulassungsstelle ( also sie gehört mir nicht :D :D , ist aber für mich "zuständig" =) ) bisher noch nie solche Probleme hatte.

Und mein erstes Kleinkraftrad habe ich 1981 angemeldet.

Noch nie Probleme!! In jetzt fast 35 Jahren.

Aktuell sind der Deutz , ein Motorrad (BMW R 45) und 4 PKW zugelassen.

Also Leutchens: Umzug in der Hohen Westerwald.
Und dann ab zur KFZ-Zulassung nach Westerburg.

Sogar der TÜV gleich in der Nähe, mit kompetentem Inscheniör!
 
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passer montanus

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späteinsteiger schrieb:
Moin zusammen

Hat jemand von euch eine KFZ Brief oder einen KFZ Schein von einem F1 L 514/51 der auf eine normale schwarze Nummer zugelassen ist , in dem steht :

Zugmaschine /Ackerschlepper

oder

landwitschaftliche Zugmascine

wenn ich eine Kopie von so etwas hätte , wäre lt. Zulassungstelle die Zulassung mit diesem Vermerk möglich


Hilfe wäre nett

Gruß aus Dortmund

Hallo,

das Problem ist, dass die Zulassungen in einigen Orten jetzt
von der Gemeinde und deren Verwaltungsangestellten erledigt wird.

Tipps wie so lange herumzutanzen bis die Zulassung erfolgt ist, ist einfach
Blödsinn.


Der richtige Weg ist, ein sachliches Schreiben aufsetzen. In dem eine
Feststellungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht angedroht wird.

Diesen Brief in der Dienststelle persönlich abgeben, einen Eingangsstempel
setzen lassen und eine Kopie aushändigen lassen.

Gruß PM


P.S. Im Anhang befindet sich ein Bild von dem F1L514 mit schwarzem
Nummernschild.

Via PN können wir uns über eine komplette Kopie unterhalten.
 

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