Schlepperzug

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DX80

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Hallo Leute

In der neuen Schlepperpost ist mir auf Seite 11 ein Beitrag aufgefallen. In der Schweiz hat Oldtimerbesitzer A Schlepper mit einer kurzen Schleppstange so zusammen gekuppelt daß 3 Schlepper auf der Hinterache als " Anhänger" laufen.
Wäre so ein Schlepperzug auch bei uns in Deutschland zulässig?

m.f.G.DX80
 

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DeutzTim

DeutzTim

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Habe ich auch gesehen Kras oder ;)

Ich glaube nicht das dass hier erlaubt wäre

Ich habe schon mal auf nem Treffen gesehen das sich ein Älterer Herr eine Konstruktion gebaut hat wo er einen Dahinter hatte und das war per Tüv abgenommen und Offiziel angemeldet.

Er hat es als Gespann eingetragen gekriegt also wie Zugmaschine und Anhänger (In etwa wie mit Stange)
 
DX 3 S

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Moin,

in dieser Form ist das sicherlich nicht zulässig, da man ja nur max. zwei Anhänger mitführen darf. Also drei angehängte Traktoren ( egal ob man sie als Anhänger ansieht oder nicht ) sind nicht drin.

Gruß Martin
 
D30S-Benny

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Hab ich auch gesehn! Wahnsinn!
Hat mich auch gewundert. Wenn du damit in eine Straße abbiegst, muss das ganz schön eng zugehen. :D :D :D

Aber ne gute Idee isses.


@DX80: Pass wegen dem Copyright auf. Nicht das jemand was zu meckern hat. 8o :)

Aber psst, ich sag nix =)
 
Tim_Tayler2

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Wir "alte 5er" Fahrer haben nur 3 Beschränkungen:

> Max. 40 Tonnen Gesammtgewicht
> Max. 18 Meter länge
> Max. 2 Anhänger

Mir ist mal auf der Autobahn die "zivile" Version von sowas begegnet.

Ich glaub, es war ein Holländer (ausnahmsweise ohne Wohnwagen :D ) mit einem Wohnmobil; hinten hing ein Clio dran, als Anhänger auf den eigenen 4 Rädern.
 
G

Gast300

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Hallo,

so viel ich weiß ist das so in der Schweiz zugelassen.
Ich wohne ja hier in Grenznähe Schweiz und wenn die Schweizer hhier in Deutschland Treffen besuchen, hängen die Ihre Schlepper wie oben gezeigt, aneinander.
Bei uns ist das ja verboten.

Gruß
Jürgen
 
Rüdiger

Rüdiger

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Moin,

also hier sind meine Kopfgedanken zu diesem Thema.

1. Anhänger? Wo?

Als Anhänger (umgangssprachlich auch: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die über keinen eigenen Antrieb verfügen und hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.

Also ich sehe auf dem Foto keinen Anhänger!!

Gem. StVZO sind hier zu Lande 2 Anhänger hinter ZM erlaubt.

2. Was kann es sein?

Es könnte sich jedoch um das SCHLEPPEN (nicht ABSCHLEPPEN) von Kfz handeln.


Beim Schleppen wird ein Kfz von einem anderen gezogen. Das gezogene Kfz muss dabei roll-, manövrier- und bremsfähig sein. Der Führer des schleppenden Kfz muss aufgrund der Anzahl der Achsen des gebildeten Gespannes die Vorschriften für Lkw (Gesamtgewicht, Anzahl der Achsen) beachten, z.B. fahrerlaubnisrechtlich Z.B. in Deutschland gilt ein an Seil oder Stange gezogener Pkw als Anhänger mit einem Achsabstand von mehr als 1 m. Somit muss der Fahrer im ziehenden Fahrzeug den Lkw-Führerschein der alten Klasse 2 bzw. neu CE besitzen. Der Fahrzeugführer im gezogenen Fahrzeug muss den entsprechenden Führerschein nur für dieses Fahrzeug haben. Weiterhin muss für das Schleppen (mind. in Deutschland) die Beleuchtungsanlage des ziehenden Fahrzeuges durchgängig sein. Dies wird z.B. mit einem Beleuchtungsbalken erreicht, welcher am Heck des gezogenen Fahrzeuges angebracht und in der Anhängersteckdose des ziehenden Fahrzeuges eingesteckt ist. Fahrzeuge über 4 Tonnen dürfen nicht mit einem Seil geschleppt werden! Für das Schleppen (mind. in Deutschland) ist eine sogenannte "Schleppgenehmigung" zwingend erforderlich. Diese wird in der Regel von den Landratsämtern ausgestellt. An Abschleppunternehmen werden jährlich gültige Pauschalgenehmigungen ausgestellt, welche meist nur für ein Bundesland gültig sind. Privatpersonen oder andere welche einen Schleppvorgang ausführen wollen, erhalten eine Einzelgenehmigung. In dieser sind in der Regel der genaue Tag, die Uhrzeit und die Strecke vermerkt, in welcher der Schleppvorgang durchgeführt werden darf. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften führt zu erheblichen Strafen, ggf. Führerscheinentzug und im Schadenfall zum Verlust des Versicherungsschutzes!


Das in aller kürze


Gruß

Rüdiger
 
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Rainer267

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Schade, daß es früher keine Digitalkameras gab!
Sonst hätte man mal Fotos machen können, wie wir früher öfters die Traktoren aus Köln geholt haben. Das sah nämlich genau so aus, waren nur alle grün. Wenn die Haupt-Verkaufssaison bei meinem Onkel losging haben wir die Schlepper öfters so nach Bitburg gebracht. War schließlich billiger, schneller und unkomplizierter als die Bahnverladung/entladung. Dafür hab ich dann auch meinen Führerschein bezahlt bekommen ;)

Der stärkste/größte kam vornedran und ab ging die Luzie. Unterwegs wurde man dann ganz schön müde, schließlich gings morgends früh schon um 05.00 Uhr in Bitburg mit nem Kombi los nach Kölle. Die B 51 durfte man damals noch durchgängig mit Bulldogs befahren, es gab aber meistens auch damals schon Riesenstaus dahinter. Und!!! Anfang der 80er war das sogar auch noch erlaubt. Wie das heute ist weiß ich allerdings leider auch nicht.

Gruß Rainer
 
D30S-Benny

D30S-Benny

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@Rainer:Habt ihr früher einen Landmaschinenhandel gehabt?
Mit Deutz?

Würde mich mal interessieren. :D

mfg
Benny
 
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Rainer267

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Ja, war mein Onkel.
Als der letztes Jahr gestorben ist hat mein Cousin den Laden übernommen.
Mein Vater hat zwar mit dem aktiven Geschäft ansich nix mehr zu tun, macht aber so aus Spaß an der Sache immer noch die Betreuung seiner alten Kundschaft hier in der Ecke.
Die Firma hat die Deutz-Vertretung seit den 30er-Jahren.

Gruß Rainer
 
Deutz5006A

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Hallo Rüdiger,

und was ist bei einer Panne?
Nach Deinen Ausführungen müsste ich den Eintrag CE im Führerschein haben, wenn ich einen PKW mit Motorschaden abschleppe.
Gilt bei Pannen eine Ausnahmegenehmigung?

Gruß
Johannes
 
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Ölhand

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Deutz5006A schrieb:
Hallo Rüdiger,

und was ist bei einer Panne?
Nach Deinen Ausführungen müsste ich den Eintrag CE im Führerschein haben, wenn ich einen PKW mit Motorschaden abschleppe.
Gilt bei Pannen eine Ausnahmegenehmigung?

Gruß
Johannes

hallo Johannes,
deshalb hat er ja schleppen geschrieben! Abschleppen ist was ganz anderes und hat Rüdiger ja auch extra ausgeklammert.
Gruß, Achim
 
DX 3 S

DX 3 S

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Moin Johannes,

das Abschleppen ist auch in der STVO gergelt.
Da es sich hierbei um eine Notsituation zur Gefahrenabwehr handelt ist hier die Führerscheinregelung sehr viel liberaler. Der abschleppende Fahrer braucht den Führerschein für das abschleppende Fahrzeug, der abgeschleppte Fahrer braucht keinen Führerschein. Er muß aber laut STVO körperlich und geistig in der Lage sein dieses Fahrzeug zu lenken.

Gruß Martin
 
Masseyferguson_Deutz

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Wir hängen öfters mal ein trecker hinten Dran wird dann mit zugpendel hydraulik und selbst gebauter halterung vorne hochgehoben. machen wir aber nur wenn der tracktor kaputt, oder un angemeldet ist z.B. ein neuerwerb. Hier ein beispiel:

Ps der Traktor davor ist nur so groß weil der vorher noch wo raus gezogen wurde.
 

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DeutzTim

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Nabend

Das sieht ziemlich nach Achsbruch aus oder ??

Hast du noch mehr Bilder ?
 
Rüdiger

Rüdiger

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Moin,

hier noch ein paar Infos

ABSCHLEPPEN:

bezeichnet das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der sogenannten Nothilfe. Die Betriebsunfähigkeit eines Fz infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsmäßige Verwendung nicht mehr sicher gestellt ist und dieser Mangel nicht vor Ort ohne großen Aufwand wieder hergestellt werden kann. Die Nothilfe läßt nur ein Abschleppen vom Pannenort zu bestimmten Orten auf dem kürzesten Wege zu. Zu diesen Orten zählen u. a. die nächste Werkstatt, ein nahegelegener Standort (Wohnung) oder Schrottplatz oder Verladebahnhof. Die Entfernung sollte max. 45 Km betragen (Gerichtsurteile), weitere Entfernungen stehen nicht mehr im Einklang mit der Nothilfe.

SCHLEPPEN:

Unter Schleppen versteht man, das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kfz auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz. Grundsätlich dürfen zwar Fz, welche nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kfz bestimmt sind, nicht als Anhänger verwendet werden. Die Verwaltungsbehörde kann jedoch Ausnahmen genehmigen, näheres wird im § 33 StVZO geregelt. Man unterscheidet seitens der Behörde genehmigtes und ungenehmigtes Schleppen. Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmebescheinigung der Behörde mitzuführén und auf verlangen auszuhändigen.


Bei Verstoß gegen das Schleppen werden min. 25 € fällig.

Gruß

Rüdiger
 
Masseyferguson_Deutz

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Hier noch ein paar Bilder:

Weiter Bilder sind in meiner Galerie.
 

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Deutzland

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Moin
Puh, gut das bei uns Flachland ist das sieht ja sehr übel aus ! Der arme Ferkelsohn wie konnte das passieren ? Was war alles kaputt dabei die komplette Vorderachse oder noch mehr ?
Gruß Jürgen
 
Masseyferguson_Deutz

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Tja das kommt davon wenn man den Traktor verleiht. Trecker wurde abgestellt zum wender einklappen, angeblich handbremse angezogen (beim rausziehen haben wir festgestellt das man sie ohne weiteres noch 2 zähne hätte ziehen können) und räder gegen den Berg gelenkt.

Kaputt war (ist) :
Voerderachse
Vorderrad Felgen
Lenkgestänge
Lenkgetriebe
Motorhaube
Und das amaturen Brett ist ein stück nach vorne gebogen.

Achja. Hand und Fußbremse waren ein paar monate zuvor neu belegt worden, und funktionierten einwandfrei.
 
Thema: Schlepperzug

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