Pflanzenschutznachweis ab 2015

Diskutiere Pflanzenschutznachweis ab 2015 im Forum Aktuelles im Bereich Allgemeines - Hallo. Ist ja nicht mehr ganz aktuel, aber 2015 rückt ja näher. http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/2/nav/220/article/24903.html...
KS80

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Moin,

wenn du deinen Sachkundenachweis schon hast ist das ne lockere Veranstaltung...

War vor 3 Wochen dort, paar Stunden reinsetzen und zuhören :)

Lg
Kai
 
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Allerhand

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Hallo.

Wer die Nachweise hat, bekommt den durch einsenden des Nachweises und der online Beantragung.

Das ist dann gar keine Veranstaltung.


Gruß
Friedhelm
 
Obrschwob

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Hallo Friedhelm,

das stimmt so nicht - sofern ich Dich richtig verstanden habe mit Deiner Aussage.

Die 4 Stunden Weiterbildung sind KEIN Bestandteil des Sachkundenachweises, um die Pflanzenschutz-"Scheckkarte" zu bekommen. Die 4 Stunden Nachweise über die Weiterbildung innerhalb der 3-Jahresfrist sind aber relevant bei einer CC- oder Fachrechtskontrolle der Landwirtschaftsbehörden. Da das u.a. mein tägliches Geschäft ist und ich diese Anträge auch bearbeite, sollte dieses Mißverständnis hiermit geklärt sein.

Im Übrigen kann man die 4 Stunden Weiterbildung auch auf 2*2 splitten. Im Grunde kann man die Weiterbildung über sich rieseln lassen und den Weiterbildungsnachweis dann einstecken.
Wer die "alte" Sachkunde hat muß ja nur den Nachweis dieser bei der Antragstellung erbringen - online oder bei manchen Ämtern auch schriftlich - es gilt das Wohnortprinzip.

Grüßle
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Allerhand

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Hallo.

Es ist doch so, das diejenigen welche bereits sachkundig waren erst ab 31. Dezember 2015 sich um eine Weiterbildung Gedanken machen müssen.
Das wurde jedenfalls mit Inkraft treten des Gesetzes so festgelegt.

Es geht hier um den Ausweis. Den bekommt man mit dem Sachkundenachweis. Nicht mit der Fortbildung.

So lese ich das zumindest. Nach wie vor. ;)

Gruß
Friedhelm
 
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Heißt im Klartext : Kein Ausweis keine ordentlichen Spritzmittel ?
 
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Allerhand

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Hallo.

§ 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
(1) Pflanzenschutzmittel, die nur für die berufliche Anwendung zugelassen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn der Erwerber über einen Sachkundenachweis im Sinne des § 9 Absatz 1 verfügt. Derjenige, der ein Pflanzenschutzmittel abgibt, das nur für die Anwendung durch berufliche Anwender zugelassen ist, hat sich in geeigneter Weise den Sachkundenachweis des Erwerbers vorlegen zu lassen.
(2) Pflanzenschutzmittel dürfen nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. Die Vorschriften über die Abgabe gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen, die auf Grund des § 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und c des Chemikaliengesetzes erlassen worden sind, gelten für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln entsprechend.
(3) Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln hat der Abgebende über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels, insbesondere über Verbote und Beschränkungen, zu unterrichten.
(4) Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nicht-berufliche Anwender stellt der Abgebende darüber hinaus allgemeine Informationen über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung. Die allgemeinen Informationen berücksichtigen insbesondere den Anwenderschutz, die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Anwendung sowie die sichere Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko. Erfolgt die Abgabe im Wege des Versandhandels, sind die Informationen nach den Sätzen 1 und 2 und Absatz 3 bereits vor der Abgabe zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen.
(5) Die zuständige Behörde soll die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Handel ganz oder teilweise für eine Dauer von bis zu fünf Jahren untersagen sowie den Sachkundenachweis nach § 9 Absatz 3 entziehen, wenn der Abgebende wiederholt gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder der im Anwendungsbereich dieses Gesetzes erlassenen unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union verstoßen hat.



Gruß
Friedhelm
 
Obrschwob

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f.mannecke schrieb:
Hallo.

Wer die Nachweise hat, bekommt den durch einsenden des Nachweises und der online Beantragung.

Das ist dann gar keine Veranstaltung.


Gruß
Friedhelm

Richtig Friedhelm! Ich hatte das vorher nur so geschrieben, weil bei uns immer wieder Landwirte kommen und meinen, die Fortbildung sei zwingend für die Beantragung der neuen Karte. Die Nachweise darüber gebe ich ihnen dann mit entsprechendem Hinweis wieder mit nach Hause für die (möglichen) Kontrollakten (CC oder Fachrecht).

Der erste 3-Jahres-Zeitraum für Fortbildungen endet am 31.12.2015. Auch das ist richtig.

Grüßle
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Kurt

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Wie lange dauert es denn erfahrungsgemäß bis die "Scheckkarte" bekommt? Ich habe im Februar die Sackundeprüfung gemacht und sofort beantragt. Aber seitdem nichts mehr davon gehört.
Heute war ich einkaufen und habe das Zeugnis vorgelegt. Eigentlich müsstest du doch eine Karte haben? Ich weiß, aber ich habe seit 2 Monaten nichts gehört. Weder Rechung noch sonstwas. Ich wollte diese Woche mal nachfragen, aber entweder ging niemand ans Telefon, war das Telefon besetzt oder es ging jemand ran der keine Ahnung davon hatte.
Mach dir nichts draus, ich warte schon seit November auf meine Karte. Meine Kollegin wohnt im Nachbarkreis und hat ihre schon lange. Aber anscheinend habe sie im Kreis XY Schwierigkeiten mit dem Rechnungsprogramm. Ohne Rechung keine Karte. :rolleyes: Also mach ich ne Kopie von Zeugnis und wenn du dann mal eine Karte hast legts du sie eben vor. Soviel zum Thema Zeitnah. :P
 
Obrschwob

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Das hängt ganz davon ab, wann der Druck durch die Landwirtschaftsbehörde ausgelöst wird. Es gibt hier regelmäßige Termine, die aber durch die Osterfeiertage verschoben wurden.

Es kann also deutlich länger gehen. Bei mir werden grade die Februaranträge bearbeitet. 8 Wochen sind dann also zeitweise gar nichts bzgl. Wartezeit. Wer seine Gebühr dann noch verspätet bzw. nicht umgehend zahlt, wartet außerdem mindestens, bis der Folgedruck NACH der Bezahlung der Gebühr ausgelöst wird.

Was viele auch nicht wissen: oftmals kommen die alten Herren Landwirte und haben keinen Nachweis über ihre Berufsausbildung. Hier müssen dann erst Ersatzzeugnisse her, damit die Sachkunde überhaupt erst nachgewiesen ist. Fast jeden Tag kommen z.B. bei mir im Amt derartige anfragen und ich kann dann die alten Klassenbücher der Fachschule ab ca. 1950 wälzen und den Schulnachweis fertigen...

Grüßle
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Kurt

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Mich hat nur gewundert, dass die Dame schon seit November auf ihre Karte wartet. Während die Kollegin die im Nachbarkreis wohnt ihre schon lange hat. ?( Es liegt auch nicht am bezahlen, sondern am bezahlen können. Ohne Gebührenbescheid gehts eben nicht. Aber ich war nicht der Einzige der nur sein Zeugnis vorlegen konnte. :rolleyes:
Mir ist auch klar, dass gewisse Wartezeiten entstehen wenn alles bis zu einem best. Stichtag beantragt sein muß. Beim ersten ADR-Schein wurde sogar der Termin verschoben. Es war zeitlich gar nicht möglich, alle Tankwagenfahrer zu schulen innerhalb der kurzen First.
 
Catweazle

Catweazle

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Obrschwob schrieb:
Es kann also deutlich länger gehen. Bei mir werden grade die Februaranträge bearbeitet. 8 Wochen sind dann also zeitweise gar nichts bzgl. Wartezeit.

Na dann wirst Du meinen Antrag ja auch bald in den Fingern haben. :D

Dann habe ich ja noch Hoffnung dass ich den noch bekomme..-.

(Wobei mein Landhändler mir ja die Pflanzenschutzmittel bis jetzt auch so gibt).

Grüße
Catwerazle
 
Obrschwob

Obrschwob

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Hei Gunter,

des hosch'd etzt aber schea gsait! Jo, des daurat no a Weile.
Es sind ja auch bislang "erst" 3650 Anträge alleine im Kreis LB - wir rechnen bis Ende 2015 mit 8000.

Andere Landkreise (in Ba-Wü) haben da weniger, weil bei uns viele kleine Nebenerwerbs- und Hobbywengerter die Karte wollen und wir teils auch die ganzen Scheine für die Bediensteten im Pflanzenschutzverkauf der Baumärkte und Landhäuser dazu umschreiben müssen.

Durch die Verwaltungsreform 2005 in Ba-Wü sind außerdem die Landkreise selbst jeweils Herr der Gebührenverfahren und somit sind für dasselbe Problem "Umschreibung Sachkunde" 39 Systeme der Abrechnung bzw. Gebührenbescheiderstellung vorhanden. Andere Bundesländer haben da nur ein Verfahren landesweit. Das macht die Sache also auch nicht grade schneller. (Soviel zum Thema Synergien bei Verwaltungsreformen - in Ba-Wü auch "Teuflischer Plan" genannt).

Grüßle
Obrschwob
 
otto2

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Meine kam letzte Woche (Nord-Sachsen).

Was mich etwas verwundert hat, ist jedoch das Startdatum der Gültigkeit: 2013 obwohl ich ja erst Ende letzten Jahres zur "Schulung" war.
Durch den 3-Jahres Rhythmus muss ich denn wohl 2016 schon wieder zum Vortrag?

... was ein Quark.
 
Obrschwob

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Ja, das ganze System ist schlichtweg Murks. Der erste 3-Jahreszeitraum begann am 01.01.2013 und endet am 31.12.2015. Also beginnt der nächste 2016 und endet Ende 2018 usw. Ursprünglich waren sogar 2-Jahresintervalle geplant!

Es muss innerhalb der 3 Jahre der Nachweis über 4 Stunden Fortbildung erbracht werden. Es reicht also in Deinem Fall 2018 noch, sofern entsprechende Schulungen angeboten werden. Relevant wird der Nachweis bei der Betriebskontrolle, denn da muss der Nachweis vorliegen.

Grüßle Obrschwob
 
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Kurt

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Ist es normal dass ich noch nichts gehört habe?
Ich habe Ende Februar den Antrag gestellt. Ich bekomme auch niemand ans Telefon. Ich vermute mal, irgendwas läuft da gehörig schief.
 
Obrschwob

Obrschwob

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Hallo Kurt,

es gibt alleine in Baden-Württemberg 35 verschiedene Lösungen für die Ausstellung der Karte, also je Landkreis EINE! Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du zuhause bist, aber ich würde immer wieder nachhaken! Andere Bundesländer haben eine einzige Landeslösung. Es hängt meist an den Zahlungsmodalitäten wegen der Vergabe der Kassenzeichen (Rechnungsnummern). Die Gebühr muss ja VOR der Lieferung der Karte eingegangen sein. Durch die Kammeralistik ist das ein umständliches Verfahren für die Verbuchung der Gebühren bei den Behörden. Dazu braucht es für jede Buchung eine sog. Annahmeanordnung, die die Einnahme der Gebühr bei der Behörde erst erlaubt.... Erst danach wird der Kartendruck und Versand veranlasst.

Außerdem druckt die zuständige (Karten-)Druckerei nicht täglich, sondern nur zweimal im Monat, was wiederum verzögert.

Grüßle
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Kurt

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Ich wohne im Kreis Böblingen. Aber nachhaken geht praktisch nicht. Ich habe bisher noch nie jemand ans Telefon bekommen. ?( Egal zu welcher Uhrzeit. Andere Telefonnummern kennen sich damit nicht aus. Interessanterweise gibts im Februar einen neuen Kurs bei dem man sich unter dieser Nummer anmelden könnte. Wenn mal jemand das Telefon abnehmen würde. :rolleyes:
 
Thema: Pflanzenschutznachweis ab 2015

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