Fru_Schmitt
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Hallo zusammen,
ich habe einen Deutz D 3005 übernommen. Das letzte Mal TÜV-fällig war er 2010, d.h. 2008 war die letzte HU. Seitdem fuhr er nur noch auf dem Hof mit gründem Kennzeichen, das er auch jetzt noch hat.
Also: Eigentümerwechsel, Wechsel des Zulassungsbezirks und Wechsel des Kennzeichens (grün auf normales schwarzes Nummernschild).
Nun erhalte ich bei meiner zuständigen Zulassungsstelle im Kreishaus bezügl. der für die Durchführung des Halterwechsels nötigen Unterlagen folgende Information:
1) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
2) Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
3) Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
4) Fahrzeugschein
5) Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
6) Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
Für mich alles kein Problem, bis auf Punkt sechs. Eine gültige HU hat der Schlepper nicht; ich habe ihn ja übernommen, um ihn schrittweise wieder TÜV-fertig zu machen.
Meine Frage an die Zulassungsstelle, ob eine Umschreibung ohne TÜV nicht möglich sei, wurde kategorisch mit "Nein" beantwortet. Grund: Die HU sei auch bei Halter-/ Eigentümerwechsel nötig, da die Zulassungsstelle davon ausgehe, dass ich das Fahrzeug weiter auf öffentlichen Straßen betreiben wolle.
Ist das wirklich so? Muss der Deutz jetzt auf den vorherigen Halter angemeldet bleiben, bis ich ihn TÜV-fertig habe, bzw. ist die einzige Alternative, den Schlepper komplett abzumelden? Aber dann stehe ich ja immer noch nicht als rechtmäßiger Neu-Besitzer in den Papieren!
Und am wenigsten will mir in den Kopf, dass alle in Deutschland gehandelten Fahrzeuge grundsätzlich über einen gültigen TÜV verfügen sollen.
... oder seh ich da was falsch?
Langer Rede kurzer Sinn - für Tipps und Erklärungen bedanke ich mich im Voraus.
Gruß
Georg
ich habe einen Deutz D 3005 übernommen. Das letzte Mal TÜV-fällig war er 2010, d.h. 2008 war die letzte HU. Seitdem fuhr er nur noch auf dem Hof mit gründem Kennzeichen, das er auch jetzt noch hat.
Also: Eigentümerwechsel, Wechsel des Zulassungsbezirks und Wechsel des Kennzeichens (grün auf normales schwarzes Nummernschild).
Nun erhalte ich bei meiner zuständigen Zulassungsstelle im Kreishaus bezügl. der für die Durchführung des Halterwechsels nötigen Unterlagen folgende Information:
1) Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
2) Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
3) Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
4) Fahrzeugschein
5) Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
6) Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
Für mich alles kein Problem, bis auf Punkt sechs. Eine gültige HU hat der Schlepper nicht; ich habe ihn ja übernommen, um ihn schrittweise wieder TÜV-fertig zu machen.
Meine Frage an die Zulassungsstelle, ob eine Umschreibung ohne TÜV nicht möglich sei, wurde kategorisch mit "Nein" beantwortet. Grund: Die HU sei auch bei Halter-/ Eigentümerwechsel nötig, da die Zulassungsstelle davon ausgehe, dass ich das Fahrzeug weiter auf öffentlichen Straßen betreiben wolle.
Ist das wirklich so? Muss der Deutz jetzt auf den vorherigen Halter angemeldet bleiben, bis ich ihn TÜV-fertig habe, bzw. ist die einzige Alternative, den Schlepper komplett abzumelden? Aber dann stehe ich ja immer noch nicht als rechtmäßiger Neu-Besitzer in den Papieren!
Und am wenigsten will mir in den Kopf, dass alle in Deutschland gehandelten Fahrzeuge grundsätzlich über einen gültigen TÜV verfügen sollen.
... oder seh ich da was falsch?
Langer Rede kurzer Sinn - für Tipps und Erklärungen bedanke ich mich im Voraus.
Gruß
Georg