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eklein
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Hallo zusammen,
ich möchte meinen F2L612 zulassen, habe allerdings keinen Brief.
Der Anruf beim Strassenverkehrsamt ergab, das ich einen lückenlosen Halternachweis vorlegen muss, da ansonsten nicht mal ebenso neue Papiere ausgestellt würden.
Aussage war, das der Trecker ja irgendwann schon mal zugelassen sein muss.
Mein Einwurf, dass der von 1958 ist und u.U. nur auf dem Hof eingesetzt war, wurde als lächerlich abgewiesen.
Hatte jemand schon mal so einen Fall, und wie wurde das gelöst?
Bei der Suche hier habe ich gefunden, dass ein Kaufvertrag, eine Nachfrage beim KBA oder ggfs. eine eidesstattliche Erklärung ausreichend waren.
Un nu?
ich möchte meinen F2L612 zulassen, habe allerdings keinen Brief.
Der Anruf beim Strassenverkehrsamt ergab, das ich einen lückenlosen Halternachweis vorlegen muss, da ansonsten nicht mal ebenso neue Papiere ausgestellt würden.
Aussage war, das der Trecker ja irgendwann schon mal zugelassen sein muss.
Mein Einwurf, dass der von 1958 ist und u.U. nur auf dem Hof eingesetzt war, wurde als lächerlich abgewiesen.
Hatte jemand schon mal so einen Fall, und wie wurde das gelöst?
Bei der Suche hier habe ich gefunden, dass ein Kaufvertrag, eine Nachfrage beim KBA oder ggfs. eine eidesstattliche Erklärung ausreichend waren.
Un nu?