Lückenloser Halternachweis

Diskutiere Lückenloser Halternachweis im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen, ich möchte meinen F2L612 zulassen, habe allerdings keinen Brief. Der Anruf beim Strassenverkehrsamt ergab, das ich einen...
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eklein

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Hallo zusammen,

ich möchte meinen F2L612 zulassen, habe allerdings keinen Brief.
Der Anruf beim Strassenverkehrsamt ergab, das ich einen lückenlosen Halternachweis vorlegen muss, da ansonsten nicht mal ebenso neue Papiere ausgestellt würden.
Aussage war, das der Trecker ja irgendwann schon mal zugelassen sein muss.
Mein Einwurf, dass der von 1958 ist und u.U. nur auf dem Hof eingesetzt war, wurde als lächerlich abgewiesen.
Hatte jemand schon mal so einen Fall, und wie wurde das gelöst?
Bei der Suche hier habe ich gefunden, dass ein Kaufvertrag, eine Nachfrage beim KBA oder ggfs. eine eidesstattliche Erklärung ausreichend waren.
Un nu?
 
D40+D50

D40+D50

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Hallo

ja, es ist im Prinzip so wie Du selbst schreibst, wie Du in der Suche gefunden hast.

Du musst zum TÜV, der erstellt ein Gutachten mit den Fahrzeugdaten, das hieß früher Vollabnahme, dann zur Zulassungsstelle, die können die Unbedenklichkeitsabfrage beim KBA online machen.
Mitbringen bzw. vor Ort ausfüllen musst Du noch eine eidesstattliche Erklärung, das Du den alten Brief verloren hast (oder der der ihn verloren hat*).
In meinem Zulassungsbezirk genügt auch die eidesstattliche Erklärung das man das Kfz ohne Brief erworben hat, die sind kulant, aber das nutzt Dir nichts wenn sie es bei Dir nicht sind.

Lückenloser Halternachweis ist Quatsch, wie soll das gehen. Das ist nicht der erste Brief der verloren geht, wenn da 5 oder mehr Vorbesitzer waren, wer soll das noch feststellen.
Wenn sich der Mensch an der Zulassungsstelle nicht auskennt, verlange den Amtsleiter.

Norbert

* wenn der, der ihn verloren hat unbekannt oder verstorben ist, währe es gut wenn Du den Brief verloren hättest. Alles klar ? ;)




.
 
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eklein

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Hallo Norbert,

danke für die Antwort.
Der Tüv sagt aber, er braucht erst die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Ist doch auch Quatsch, oder?
Das ist wie - Keine Arbeit - keine Wohnung, keine Wohnung keine Arbeit.
Am Montag soll im Amt eine andere Dame sein, allerdings sagte die heute gleich, ich solle mir da keine Hoffnungen machen, bis jetzt hätten alle den Halternachweis beigebracht, das ist echt zum K.....
 
G

GTfan

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Das mit dem lückenlosen Halternachweis ist Unsinn!!
Mal wieder eine Sachbearbeiterin, die keine Ahnung von den Dingen hat. Ist mir leider auch schon mehrfach unter gekommen. Lass dich zum Dienststellenleiter durchstellen, wenn es garnicht anders geht. Wobei auch die sich an verschiedenen Orten schon dicke Böcke geleistet haben...

Es ist lediglich nötig, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Das ist quasi die eidesstattliche Versicherung deinerseits, dass du den Schlepper rechtmäßig erworben hast und auch von keiner Straftat mit dem Schlepper weißt.
Gleichzeitig fragt die Zulassungsbehörde mit dem Dokument und der darin verzeichneten Fahrgestellnummer in der Datenbank ab, ob auf der Fahrgestellnummer etwas verzeichnet ist. Z.B. ob er als gestohlen gemeldet ist oder in andere Straftaten verwickelt war.
Danach kannst du den anhand der Papiere ohne Probleme neu zulassen.

Hier wurde das gerade auch abgehandelt:
http://www.traktorhof.com/forum/viewtopic.php?f=39&t=17233

Dass der TüV den Halternachweis braucht ist ebenfalls Unsinn!
Der TüV bescheinigt lediglich, dass das vorgeführte Fahrzeug mit der vorliegenden Fahrgestellnummer den Vorschriften entspricht.
Ich habe auch schon Fahrzeuge durch die Prüfung gebracht, bei denen lediglich der Vorbesitzer im alten Schein eingetragen war, also der Prüfer eigentlich garnicht wissen konnte, dass ich der rechtmäßige Besitzer bin.

mfg
GTfan
 
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eklein

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Hallo,

danke für die Antwort.
Ich bin mal gespannt, werde es so angehen.
Ich war nur so perplex bei der TÜV-Dame, dass mir in dem Moment die Worte fehlten.
Den Artikel vom Traktorhof hatte ich vorhin auch gelesen ;)
Eine letzte Frage, um ganz sicher zu sein:
Die eidesstattliche Erklärung fülle ich bei der Zulassungsbehörde als Vordruck aus?!
 
D

deutz13006as

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eklein schrieb:
Der Tüv sagt aber, er braucht erst die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Ist doch auch Quatsch, oder?
Das ist wie - Keine Arbeit - keine Wohnung, keine Wohnung keine Arbeit.
...

Hallo,

erinnert ein bisschen an Asterix als er den Passierschein A38 brauchte.

Lass Dich nicht unterkriegen und wie schon gesagt wurde, zur Not den Amtsleiter holen, und sich schriftlich zeigen lassen, wo es stehen soll, das Du einen lückenlosen Halternachweis benötigst.


Viel Erfolg

Grüße

Thomas
 
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eklein

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Hallo zusammen,

musste zum Strassenverkehrsamt, um ein Motorrad umzumelden. habe die Gelegenheit genutzt, und um eine KBA Abfrage gebeten. Eingetragen ist nichts mehr. Die Dame sagte dann, es reiche, wenn der Vorbesitzer vor Ort eine eidesstattliche Erklärung abgibt, das der Brief nicht auffindbar ist.
Hört sich schon nicht mehr so schlimm an :)
 
Thema: Lückenloser Halternachweis

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