Grünes Kennzeichen und trotzdem Steuern

Diskutiere Grünes Kennzeichen und trotzdem Steuern im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Moin zusammen, ich habe nun echt viel über die Zulassung in schwarz oder grün gelesen und ich glaube, es zum größten Teil auch verstanden zu...
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glasni

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Moin zusammen,

ich habe nun echt viel über die Zulassung in schwarz oder grün gelesen und ich glaube, es zum größten Teil auch verstanden zu haben, auch wenn unheimlich viele Meinungen das nicht ganz einfach machen. Aber eine Frage konnte ich nicht klären:
Angenommen, ich melde meinen Trecker mit grünem Kennzeichen an, zahle dann aber trotzdem Steuern dafür, kann ich dann das grüne Kennzeichen behalten?
Kann ich dann meinen Hobby-Pferdemist mit meinem 2-Achs-Anhänger 7,5to mit Folgekennzeichen meines Treckers auf das Feld meines benachbarten Bauern bringen?
Und da ich ja Steuern zahle müsste ich doch auch zum Einkaufen damit fahren können, oder?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten schonmal im Voraus.
 
D40+D50

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Hallo,

zu Einkaufen kannst Du fahren, zur Not fahr halt beim nächsten Raiffeisen-Lagerhaus vorbei und kauf eine Tüte Futterrübensamen. ;)

Anhänger mit Folgekennzeichen darfst Du nicht ziehen, das Folgekennzeichen ist nemmich an die LoF Nutzung gebunden und nicht an die grüne Nummer.

Aber das steht alles schon zichmal hier im Forum.....

Norbert :rolleyes:
 
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GTfan

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glasni schrieb:
Angenommen, ich melde meinen Trecker mit grünem Kennzeichen an, zahle dann aber trotzdem Steuern dafür, kann ich dann das grüne Kennzeichen behalten?

Mit dem einfach mal auf grünem Kennzeichen anmelden ist das nicht so einfach! Da werden in der Regel bereits bei der Zulassung entsprechende Nachweise der Berechtigung gefordert, spätestens aber bei der Steuerabrechnung kommen die Fragen!

Aber natürlich kann man einen grün zugelassenen Schlepper nachträglich versteuern. Monatsweise usw, da gibt es Möglichkeiten. Und wenn du nachweisen kannst, dass du in dem Zeitraum der Nicht-LoF-Nutzung Steuern zahlst, kannst du damit alles tun was du willst!

Aber Vorsicht, bei Schleppern ist der L und T-Führerschein außerhalb des LoF-Einsatzes nicht gültig! Sofern du bei einem zGG des Schleppers von über 3,5t keinen LKW-Schein vorweisen kannst, ist es dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis"! Bei bis zu 3,5t ist das durch den B-Führerschein abgedeckt, der natürlich auch vorhanden sein muss.

mfg
GTfan
 
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glasni

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Wenn ich Pferdemist im Auftrag eines Bauern auf sein Feld bringe, sollte das doch wohl LoF-Nutzung sein, oder warum nicht?
 
passer montanus

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glasni schrieb:
Wenn ich Pferdemist im Auftrag eines Bauern auf sein Feld bringe, sollte das doch wohl LoF-Nutzung sein, oder warum nicht?

Hallo,

achtung für Schweinemist gelten Sonderbestimmungen.
Hierfür ist beim Amt für öffentliche Unordnung eine
gebührenpflichtige Transportgenehmigung einzuholen.

In dem Fall kann der Transport ohne Nummernschild
erfolgen.

Gruß PM
 
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glasni schrieb:
Wenn ich Pferdemist im Auftrag eines Bauern auf sein Feld bringe, sollte das doch wohl LoF-Nutzung sein, oder warum nicht?

Hallo,

oben hast Du noch geschrieben "Hobby-Pferdemist".
Du kannst jetzt natürlich so lange hier rumknöhren bis Du endlich die Antwort bekommst die Du haben willst, aber das ändert nichts an den Tatsachen.

Mach doch einfach wie Du denkst, nur posaun es nicht in einem Internetforum heraus, man kann sich auch die Hose mit ner Kneifzange anziehen.

Wenn die Nutzung für Dich so eindeutig LoF ist, warum willst Du dann überhaupt Steuern zahlen?

Norbert :rolleyes:
 
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Deutzbär

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Geh einfach zur Zulassungsstelle, beantrage ein grünes Kennzeichen, beantworte schön alle Fragen und du wirst sehen, ob du das grüne bekommst.

Und WENN du das grüne Kennzeichen bekommst, dann wird irgendwann später evtl. ein Briefchen von deinem zuständigen Finanzamt kommen. Dort werden auch Fragen an dich gestellt, die du beantworten solltest/musst, möglichst wahrheitsgetreu, bzw. noch einige Nachweise in Schriftform zufügen. Es wird dir dann wieder ein Schreiben vom Finanzamt zugestellt mit dem Bescheid, spätestens dann weißt du, ob du ein grünes Kennzeichen für deinen Schlepper haben kannst/darfst.

Ich geh mal davon aus, dass du einen Schlepper mit 7 Litern Hubraum dein Eigen nennst, denn sonst würde sich das Ganze ja nicht wirklich rentieren. Ich mit meinen 2,8 Litern Hubraum zahle rund 180.- Euro im Jahr.
Klar, sagt mancher, haben oder nicht haben. Aber ich kann mit meinem schwarzen Kennzeichen sowas von entspannt spazieren fahren, da muss ich mir wegen Steuerhinterziehung keine Birne machen.

Aber jeder wie er will.

Ist immer lustig hier, wenn Fragen gestellt werden, und man dann mit der Antwort nicht zufrieden ist....

Gruß Deutzbär
 
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GTfan

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glasni schrieb:
Wenn ich Pferdemist im Auftrag eines Bauern auf sein Feld bringe, sollte das doch wohl LoF-Nutzung sein, oder warum nicht?

Sporadische Hilfe in einem LoF-Betrieb ist keine Berechtigung für ein grünes Kennzeichen!!
Erst recht nicht, wenn es sich um eine private Pferdehaltung handelt.

Und wie mein Vorredner schon sagte, informier dich doch mal nach den Steuern für deinen Schlepper. Vermutlich werden die dich nicht in die Armut treiben.
Oder geht es dir nur darum, einen alten landwirtschaftlichen Anhänger ohne Papiere bewegen zu dürfen? Den darfst du (ausschließlich im LoF-Einsatz) auch mit einem schwarzen Kennzeichen (= Steuern für den Schlepper zahlend) fahren.

mfg
GTfan
 
Deutz5506

Deutz5506

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Moin,

sehe ich ähnlich. Unser 5506 (ca. 3,7L) liegt kostet irgendwas um die 250,- Steuern und dafür haben wir auch keinen Stess, wenn man mal nicht LOF-technisch unterwegs ist. Vor allem sind die 250,- Euro ein Klacks gegen das, was man so im Laufe der Zeit in den Traktor steckt oder stecken kann...

Wie Du sagst, dass muss aber jeder für sich entscheiden...

Gruß,
Markus
 
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uli0601

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Hallo,
@Deutzbär und Markus...eine Zugmaschine (Schlepper) wird nicht nach Hubraum besteuert.. ;)...sondern nach zulässigem Gesamtgewicht..

Gruß Uli
 
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Deutzbär

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Hallo Uli,

bist du dir sicher? Ich meinte, da was von 9,20 Euro pro 100 cm³ zu wissen.

Aber selbst wenn du Recht hast, es gibt keinen 7 to Schlepper mit einer 2 Liter Maschine und keinen 1,5 to Schlepper mit 8 Liter Antrieb.

Gruß Stefan
 
kohlemann

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Hallo Stefan
Da hat Uli vollkommen recht,Schlepper werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert,sonst würdest du keine 180 Euro Steuern zahlen,oder?
2,8 Liter Hubraum x 9,20 Euro,da können keine 180 Euro rauskommen. :rolleyes:

Ich frage mich die ganze Zeit,was der Themenstarter überhaupt bezwecken will?
Wozu ein grünes Kennzeichen,wenn er sowieso bereit ist Steuern zu zahlen?
Ist es nur,weil ihm grüne Kennzeichen besser gefallen?
Vielleicht kann er uns da mal etwas über seine Beweggründe aufklären,bevor hier wieder heiße Diskussionen starten für nichts.
Gruß Ralf
 
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Deutzbär

Deutzbär

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Hallo,

hab´s eben gegoogelt......

ASCHE ÜBER MEIN HAUPT!!!!

Aber letztendlich kann die Steuer für den Schlepper, den unser Freund noch garnicht benannt hat, soooo hoch nicht sein. Egal ob nach schwer oder viel Blubb.

Ist nur meine Meinung: Ich hab auch nix zu verschenken, aber ich zahl lieber Steuer für meine Emma und hab dann dafür bei der Rennleitung oder dem Fiskus ein breites Grinsen, wenn ich Sonntags mal einen Ausritt riskiere.

Gruß Stefan
 
I

Intrac 2004 TGI

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Hallo Zusammen,

schwarze Kennzeichen bedeuten auch:

-Anhänger (auch selbs gezimmerte) müssen angemeldet und auch Tüv abgenommen sein und das je nach Ges.Gewicht Jährlich!

-Mit schwarzer Nummen kein LoF, desshalb sind Wald oder Feldwege gesperrt!

- Über 7,5 ges. Gew. Sonntagfahrverbot.

Ab 30 ar bis 20 Ha ist eine pauschalbesteuerung nach §13a möglich, meiner Meinung die beste Möglichkeit ein grünes Kennzeichen zu bekommen und zu behalten.

Übrigens ab 1.4.2014 geht die Besteuerung vom Finanzamt zum Zollamt und da werden alle Halter noch einmal Überprüft, da wirds dann nur noch 2 Möglichkeiten geben, Besteuerung der Einnahmen (Pauschal nach §13a) oder schwarzes Kennzeichen mit all seinen Nachteilen (Die paar € für den Schlepper ist da das kleinste Problem) aalso aufpassen...

Viele Grüße
Andreas
 
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uli0601

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Hallo,

@Andreas...soweit ich informiert bin gilt das Sonntagsfahrverbot nur für LKW über 7.5 Tonnen bzw. kleine LKW mit Anhänger...etc. Zugmaschinen (Schlepper) dürfen Sonntags fahren.

Gruß Uli
 
Deutzbär

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Hallo Andreas,

ICH WIDERSPRECHE!!!

Genau das Problem hatte nämlich ich, ich will mir einen Anhänger selber zusammen schustern, habe aber einen Schlepper mit schw. Kennzeichen (habe mich ja bereits weiter oben "geoutet").
Deshalb fragte ich mal nach, ob ich überhaupt nach so einem Anhänger Ausschau halten soll.

LoF definiert sich nach Aussage meiner Kollegen vom Verkehrsdienst nach dem Zweck bzw. Handeln. Selbst ich Privatholzer betreibe beim Holztransport LoF.
Im Gegenzug kann der Landwirt mit 1.000.000 Ha Wald seinen Schlepper steuerpflichtig zulassen, keiner kann diesem ein grünes Kennzeichen aufzwingen. Interessant für die Leute, die den Schlepper auch zweckentfremdet benutzen.

Einzig der Anhänger, also der zulassungsfreie, darf dann auch NUR für LoF eingesetzt werden.

So die Aussage meiner Kollegen.

Gruß Deutzbär
 
passer montanus

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glasni schrieb:
Angenommen, ich melde meinen Trecker mit grünem Kennzeichen an, zahle dann aber trotzdem Steuern dafür, kann ich dann das grüne Kennzeichen behalten?

Halllo,

das grüne Nummernschild beinhaltet eine Steuerbefreiung.
Deine oben gestellte Frage solltest Du dem Finanzamt vorlegen.

Hier im Forum wirst Du die richtige Antwort nicht finden.

Gruß PM

P.S. Ich liebe diese hypothetischen Fragen im Forum. ?(

Übermorgen kommt Rüdiger und macht den Laden dicht. hi hi
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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Hallo

Wenn ich nun im Sonntagnachmittagausgehanzug auf dem Trecker sitze mit leerem 2-Achser hinten dran (grünes Folgeschild eines Landwirtes) und dabei Gummistiefel mit Mist dran trage, ist das dann eine LOF Fahrt ?

Gruß Stan

PS: Natürlich mit 2-Kreis Blinkanlage und wie jeder Bauer auch bei fast total Duster ohne Licht.
 
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