Ist das erlaubt? Kugelkopf Ackerschiene aretierung?

Diskutiere Ist das erlaubt? Kugelkopf Ackerschiene aretierung? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Moin Moin viel wurde hier über das Thema schon diskutiert. Viel habe ich schon gelesen. Die grundzüge habe ich verstanden. aber konkret die Frage...
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saxones

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Moin Moin

viel wurde hier über das Thema schon diskutiert. Viel habe ich schon gelesen. Die grundzüge habe ich verstanden. aber konkret die Frage kann ich mir immer noch nicht beantworten.

Ist so eine Aretierung mit Oberlenker erlaubt???

http://www.ebay.de/itm/Drehsicherun...teile_Zubehör_Landtechnik&hash=item338049ce51

oder reicht die hier aus?

http://www.ebay.de/itm/Ackerschiene...teile_Zubehör_Landtechnik&hash=item4abf175ef6

Senken und Heben lässt sich am Hebel Sperren. (D25.2)

oder habt ihr noch einen ganz anderen trick? Will nicht illegal auf der Strasse unterwegs sein, aber schon mal einen PKW Hänger ziehen können.
danke für eure Antworten.
 
100 06A

100 06A

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Ein ganz klares: NICHT ERLAUBT

Das Teil hat kein Prüfzeichen! Prinzipiell kann man sich das beim TüV machen lassen, wird aber ein paar Euros kosten, und wird normalerweise nur für einen Schleppertyp genehmigt. So ist es zumindest bei meiner für den Mog.
 
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uli0601

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Hallo,

für dieses Teil bzw. für diese Drehsicherung wird es kein Prüfzeichen geben.

Nur mal zur Überlegung: Das Teil wird also hingebaut..so weit so gut. Nun kommt man beim Fahren aus "Versehen" an die Betätigung für die Hydraulik.. 8o
Dabei wird dann die ganze Dreipunkt Aufhängung erheblich unter Spannung versetzt!
Wie der TÜV das mit der Sperre für das Heben und Senken, beim jeweiligen Schleppertyp, bewerten wird ist allerdings die Frage. (Für die Verdrehgesicherte Ackerschiene) Da könnte man u.U. mal Nachfragen. (Bei meinem Schlepper läßt sich das allerdings nicht sperren) Ich denke aber eher das das auch nicht "durchgehen" wird da Fehlbedienungen zu erwarten sind..d.h. kein sicherer Betrieb dieser "Anhängevorrichtung" gewährleistet werden kann.

Ein Kugelkopf auf der Ackerschiene wird vom TÜV dann eingetragen wenn sichergestellt ist das die Ackerschiene fest ist. D.h. die darf sich nicht mehr bewegen können. Dazu muß die praktisch von den Hubarmen getrennt werden.
Manche Schlepper bieten dazu die Möglichkeit die Hubstreben von den Armen zu trennen und am z.B. Getriebegehäuse einzuhängen. So etwas kann vom TÜV eingetragen werden. (Diese Ausage habe ich vom TÜV)

Ansonsten bleiben nur die extra angefertigen und mit Prüfzeichen versehenen Anhängeböcke welche am Schlepper, unabhängig vom Dreipunkt, befestigt werden. (Siehe einige Beiträge im Forum)

Gruß Uli
 
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Stan_Bolle

Stan_Bolle

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uli0601 schrieb:
Hallo,

für dieses Teil bzw. für diese Drehsicherung wird es kein Prüfzeichen geben.

Nur mal zur Überlegung: Das Teil wird also hingebaut..so weit so gut. Nun kommt man beim Fahren aus "Versehen" an die Betätigung für die Hydraulik.. 8o
Dabei wird dann die ganze Dreipunkt Aufhängung erheblich unter Spannung versetzt!
Wie der TÜV das mit der Sperre für das Heben und Senken, beim jeweiligen Schleppertyp, bewerten wird ist allerdings die Frage. (Für die Verdrehgesicherte Ackerschiene) Da könnte man u.U. mal Nachfragen. (Bei meinem Schlepper läßt sich das allerdings nicht sperren) Ich denke aber eher das das auch nicht "durchgehen" wird da Fehlbedienungen zu erwarten sind..d.h. kein sicherer Betrieb dieser "Anhängevorrichtung" gewährleistet werden kann.

Ein Kugelkopf auf der Ackerschiene wird vom TÜV dann eingetragen wenn sichergestellt ist das die Ackerschiene fest ist. D.h. die darf sich nicht mehr bewegen können. Dazu muß die praktisch von den Hubarmen getrennt werden.
Manche Schlepper bieten dazu die Möglichkeit die Hubstreben von den Armen zu trennen und am z.B. Getriebegehäuse einzuhängen. So etwas kann vom TÜV eingetragen werden. (Diese Ausage habe ich vom TÜV)

Ansonsten bleiben nur die extra angefertigen und mit Prüfzeichen versehenen Anhängeböcke welche am Schlepper, unabhängig vom Dreipunkt, befestigt werden. (Siehe einige Beiträge im Forum)

Gruß Uli

Fehlbedienung???
Dann ist mein Lenkrad auch nicht erlaubt, weil bei Fehlbedienung bin ich im Gegenverkehr... 8o 8o
Ich muss mein Lenkrad nicht mal "falsch bedienen", es reicht, wenn ich es kurzzeitig nicht bediene... :D

Gruß Stan
 
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hh

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Hallo Stan Bolle,

Ich muss mein Lenkrad nicht mal "falsch bedienen", es reicht, wenn ich es kurzzeitig nicht bediene..
diese Aussage von dir widerspricht sich ja selbst !
Eine "Nichtbedienung" zum falschen Zeitpunkt ist im Endeffekt immer eine Fehlbedienung !
Es kann natürlich sei das du während der Fahrt aus Langeweile an allen Hebeln spielst, dieses Verhalten zeigen normalerweise aber eher Kinder.
Die Aussage "Fehlbedienung" ist zutreffend da ein Lenkrad während der Fahrt andauernd "bedient" wird, der Hebel für die Hydraulik wohl eher nicht.

Gruß
Christoph

PS: @ saxones
Ist nicht erlaubt !
 
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saxones

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danke für die Antworten!
ich werde mich somit auf Hänger mit ZugmaulKupplung beschränken!!

grüße
Chris
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo
Also das mit der Fehlbedienung ist totaler Quatsch,denn ob ich hinten einen Anhänger dran habe oder eine Strohpresse macht keinen Unterschied.Das ist eine endlose Debatte,die in jedem Einzelfall anders gehandhabt wird.
Richtig ist,das der Kugelkopf geprüft ist,aber nicht in Verbindung mit der Ackerschiene nicht mehr geprüft und somit nicht erlaubt.
Rein technisch ist es für mich völlig unverständlich,warum ich in die verdrehsichere Ackerschine eine Strohpresse anhängen darf,aber keinen Autoanhänger mit Kugelkopf.
Gruß Ralf
 
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uli0601

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Hallo,

@Ralf...richtig, das ist eine endlose Debatte und nicht leicht zu verstehen da ja auch indirekt eine Anhängekupplung am Dreipunkt erlaubt ist und zwar am Anbaugerät und dazu ist da dann noch nicht mal eine Bauartprüfung notwendig.

Hängt die Strohpresse wirklich an einer verdrehgesicherten Ackerschiene?..ich dachte bis jetzt das dazu eine Ackerschiene notwendig ist welche sich verdrehen kann bzw. wie hängt die Strohpresse bei dir an der Ackerschiene?
(Die haben doch eine U-förmige Anhängeöse welche dann die Ackerschiene umgreift so das sich die Ackerschiene drehen können muß wenn die Arbeitshöhe eingestellt wird..oder? ?(

Gruß Uli
 
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GTfan

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moin,

natürlich darf die Presse an einer verdrehbaren Ackerschiene montiert sein. Die Presse hat ja selbst eine Spange, die um die Schiene herum geht und diese dadurch am kompletten Verdrehen hindert.
Desweiteren ist das ganze ja durch einen Bolzen verbunden.

Ein Kugelkopf ist hingegen nicht mehr sicher, wenn die Ackerschiene wegkippt. Dann kann die Kugel aus der Pfanne springen (z.B. bei einer Bremsung), und schon ist keine sichere Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger mehr gegeben.

Mit anderen Worten: Die Ackerschiene kann bei einer Presse keine Relativbewegung zur Deichsel machen, bei einer Kugelkopfkupplung jedoch schon. Und das ist rein physikalisch schonmal bedenklich.

Zusätzlich kommt, unabhängig von der Verdrehsicherung, dann noch der Gesetzestext, der besagt, dass Kugelkopfkupplungen nicht an höhenverstellbaren Vorrichtungen montiert sein dürfen. Es muss eine mechanische Sperre vorhanden und genutzt sein.
Z.B. ist es bei vielen Hanomags möglich, die Hubstreben direkt an der Getrieberückseite einzuhängen. Bei vielen Fendt gibt es einen dicken Bolzen, der in die Hubarme gesteckt werden kann. Mit diesen beiden Sicherungen habe ich schon abgenommene Kupplungskonstruktionen im Kraftheber gesehen, jeweils mit verdrehgesicherten Ackerschienen.

mfg
GTfan
 
*ALFNO*

*ALFNO*

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saxones schrieb:
danke für die Antworten!
ich werde mich somit auf Hänger mit ZugmaulKupplung beschränken!!

grüße
Chris

Hallo Chris,

alles zu dem Thema ist im DLG Merkblatt 333

Anhängevorrichtungen an Traktoren beschrieben 8)

HP DLG.de!
 
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uli0601

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Hallo,

@Alfno..das mit dem Merkblatt hatten wir schon mal. ;) Ich habe damals einen
Hersteller von solchen Kugelköpfen angeschrieben und gefragt ob den in der ABE das so drinsteht, also das keine Änderungsabnahme erforderlich ist wenn so ein Kugelkopf an die fixierte Ackerschiene montiert wird. Leider war die Antwort dazu negativ..also das das in der ABE eben nicht so drinsteht. Gut...das war jetzt nur ein Hersteller aber die Leute haben gesagt es würde keinen Hersteller von solchen Kugelköpfen geben wo dies so drinsteht... ?(

Ich habe es dann bleiben lassen, also noch weiter zu suchen ob es einen Hersteller gibt der in seiner ABE das so drinstehen hätte..

Gruß Uli

..Beim DLG habe ich übrigens auch nachgefragt wie das genau zu verstehen wäre, da kam jedoch nicht mal eine Antwort.
 
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kohlemann

kohlemann

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Hallo
@GTfan
Es gibt auch Ackerschienen mit Verdrehsicherung,die können sich auch bei einem Kugelkopf nicht verdrehen.
@Uli
Die Presse kann natürlich an einer verdrehbaren Ackerschiene montiert werden.Das Beispiel sollte eigentlich nur verdeutlichen,das eine Ackerschiene als Zugvorrichtung für Anhängegeräte zugelassen ist und es daher für mich nicht nachvollziehbar ist,warum man keinen Kugelkopf für einen Autoanhänger montieren darf.
Gruß Ralf
 
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3607

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Hallo,

mir erschließt sich die Funktionsweise dieses ersten ebay-Angebotes nicht so ganz - also die Verdrehsicherung:

Wenn ich die Ackerschiene runter oder hoch lasse, wird diese doch vom Oberlenker gewaltsam verdreht und das schon bei wenigen cm Höhenabweichung oder bin ich auf dem Holzweg?

Ich für mich würde dazu schon rein technisch sagen: "Das geht ja gar nicht!"
 
U

uli0601

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Hallo,

@3607..du hast Recht. Durch Heben und Senken der Ackerschiene, was ja weiterhin funktionieren würde außer der Hebel für die Hydraulik würde genau in der richtigen Stellung blockiert, wird sich die Ackerschiene verdrehen!
Senkt sich dann die Ackerschiene, z.B. durch eine Leckage im Hubkolben,
dreht es den Kugelkopf in Horizontale Lage und es wird nur eine Frage der Zeit sein bis sich der Kugelkopf aus der Anhängevorrichtung gedreht hat..!!
(Das ist mir beim ersten Blick noch gar nicht aufgefallen..)
Also von "Verdrehsicherung" kann in keiner Weise die Rede sein.

Etwas "besser" wäre es wenn eine verdrehgesicherte Ackerschiene montiert wäre denn dann wirkt der Oberlenker als Stütze und soll verhindern das sich die Schiene heben und senken kann.

Aber selbst dann treten schon erhebliche Kräfte auf die Teile auf wenn sich die Ackerschiene, durch das Betätigen der Hydraulik, etwas Auf und Ab bewegt, (wie am Anfang schon geschrieben) da sich dann u.a. die Ackerschiene verdrehen will. (Biegung kommt dann auch noch dazu..)

Schon aus diesem Grund, weil also diese erheblichen Kräfte wirken können, wird es für so ein Teil kein Prüfzeichen geben.

Da ist der Kugelkopf auf der verdrehgesicherten Ackerschiene, aiso ohne diese Zusatzteil, noch die sicherste Variante. Wenn dann zudem noch die Ackerschiene in der Höhe fixiert werden kann, durch Schleppereigene Möglichkeiten, hat man eine Lösung die, wie schon geschrieben, eingetragen werden kann.


Gruß Uli
 
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W.Stockem

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Diese Kupplung ist mit Tüv und eingetragen in den Papieren.Kosten Tüv,Fulda und Anmeldung.Der hacken in diesem fall 750 kg
 

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W.Stockem

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Hallo,ich habe ein Foto mit eingestellt.Die Herren beim Tüv haben sich den Kugelkopf mit Tüv angeschaut.Dann wollten Sie wissen wer es geschweist hat,kann evt ein Lama Betrieb machen,was für ein Material,in diesem Fall ST52,dann stand dem Stempel nichts im wege.Mit dem Oberlenker ist ok.Nur muß ich die Hebel sichern gegen bedienen.An dem kleinen Holder ist dieses ja möglich.
 
graf-deutz

graf-deutz

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Hallo Werner,

bei meinem letzten Besuch beim TÜV Nord Rheine, vor 4 Wochen, (Reifen wurden eingetragen) habe ich auch wegen einem Kugelkopf auf der Ackerschiene nachgefragt.
Laut Aussage des TÜV-Mitarbeiters war es bis vor ca. 8-10 Jahren kein Problem
mit der Eintragung. Heutzutage ist es nur noch möglich, wenn man eine separate Halterung mit Kugelkopf baut. Dann allerdings nur mit Einzelabnahme,
die natürlich nicht gerade billig ist.
Ansonsten "wo kein Kläger, da kein Richter".
Davon bin ich aber nicht gerade begeistert. Ich wäre froh wenn es eine halbwegs günstige legale Möglichkeit gäbe.

Gruß Carsten
 
Brennholz Jürgen

Brennholz Jürgen

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graf-deutz

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Hallo,

das funktioniert aber nicht bei PKW-Anhänger die wechselweise am PKW und am Trecker betrieben werden sollen.
Ansonsten keine schlechte Idee.

Gruß Carsten
 
Brennholz Jürgen

Brennholz Jürgen

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@Graf-deutz
Wenn du mich meinst? Die Zugöse oder Kupplung sind doch DIN Teile. Ich darf mein Auto doch auch mit Winterreifen oder Sommerreifen fahren. Muss halt bei beiden schrauben. Brennholz Jürgen
 
Thema: Ist das erlaubt? Kugelkopf Ackerschiene aretierung?

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