Grünes Kennzeichen und Haltertrennung?

Diskutiere Grünes Kennzeichen und Haltertrennung? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, das Thema grünes Kennzeichen wurde hier ja schon lang diskutiert, daher will ich da nichts in Detail gehen. Habe aber eine spezielle Frage...
Marlenchen

Marlenchen

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Hallo,
das Thema grünes Kennzeichen wurde hier ja schon lang diskutiert, daher will ich da nichts in Detail gehen. Habe aber eine spezielle Frage.

Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen, ob ich den Trecker mit grün anmelden kann. Es kam die Antwort: Nur wenn eine landwirtschaftliche Hofkennung vorliegt, sprich, jemand muss als Landwirt eingetragen sein.

So, ich selbst habe keine Kennung, da ich nicht bei der Landwirtschaftskammer geführt werde. Also kann ich mit einer eigenen Nummer nicht beim Finanzamt auflaufen.

Ich betreibe allerdings eine Tierzucht, auf dem Gelände eines eingetragenen Hofes (Lebensgefährte). Die Zucht und das Gewerbe läuft auf meinem Namen. Für diese Zucht haben wir den Trecker gekauft, der auf dem Hof eingesetzt wird. Mein Freund hat auch einige Tiere im Eigentum, also eine Art Zuchtgemeinschaft.

Frage: Gibt es eine Art Haltertrennung zwischen Hof-Nr und eingetragenen Halter? Kann ich mich als Halter bei der Zulassung im Brief eintragen lassen, aber die Nr. vom Hof angeben, wo der Trecker ja landwirtschaftlich im Einsatz ist, um so eine grüne Nr. zu bekommen?

Neben dem Trecker sind landwirtschaftliche Geräte vorhanden. Der Hof selbst erfüllt die Anforderungen an das grüne Kennzeichen, ich in Person aber nicht.....
Will aus Eigentumsverhältnissen nicht den Freund als Halter im Brief stehen lassen - man weiß ja nie....
Werde auch noch mal beim Finanzamt nachfragen, aber vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung damit. Danke
Heike
 
Stan_Bolle

Stan_Bolle

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Marlenchen schrieb:
Will aus Eigentumsverhältnissen nicht den Freund als Halter im Brief stehen lassen - man weiß ja nie....

Hallo Heike

Eigentümer ist der(die)jenige, der den Brief des Treckers hat.
Egal auf wen der Trecker angemeldet ist.
Es ist also kein "Risiko" dabei, den Trecker auf den Freund anzumelden.

Gruß Stan
 
H

haui

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In diesem Fall gibt es nicht nur "schwarz oder weiß". In Wikipedia ist wie folgt zu lesen:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion – daher steht auf diesem auch ausdrücklich, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen werde.

Weiterhin hat aber der Fahrzeugbrief auch Bedeutung für die Frage, ob bei einem Fahrzeugkauf ein Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 449 BGB vereinbart wurde: Behält der Verkäufer den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zurück, so ist dies als Indiz dafür zu werten, dass zwischen den Parteien ein Eigentumsvorbehalt gewollt war (BGH NJW 2006, 3488, 3489).
 
Marlenchen

Marlenchen

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Hallo,
Wie ist denn sowas geregelt, wenn eine grosse landwirtschaftliche Maschine geleast wird? Da bleibt ja Eigentümer die Leasingfirma und steht vermutlich auch im Brief. Diese wird ja auch keine landwirtl. Nr haben, sondern nur der Betrieb, wo die Maschine im Einsatz ist. Ist bei mir ja vergleichbar.....
Heike
 
D40+D50

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Hallo, mal was Anderes:



Marlenchen schrieb:
....betreibe allerdings eine Tierzucht, ... (Lebensgefährte). ... wir den Trecker gekauft, ....... Mein Freund hat auch einige Tiere im Eigentum, .........Zuchtgemeinschaft.
..........
Will aus Eigentumsverhältnissen nicht den Freund als Halter im Brief stehen lassen - man weiß ja nie....

Heike

Gemeinsame Tierzucht, gemeinsam auf Hof, gemeinsam Schlepper gekauft, und jetzt nichtmal so viel Vertrauen in den Freund das er den Schlepper anmelden darf ?

Find ich lustig :]

Norbert :D
 
Marlenchen

Marlenchen

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Da ist jemand etwas vorschnell... Wir haben noch getrennte Wohnungen, sind noch nicht lange zusammen und der Trecker ist allein von mir gekauft und gehört zum Betriebsvermögen meines eigenen Gewerbes, wo der Freund kein Teilnehmer ist. Die Tierzucht ist mein Gewerbe, ihm gehören aber auch Tiere, mit klaren Eigentumsabgrenzungen. Muss ich hier aber auch nicht näher darstellen oder verteidigen.
Fakt ist, das der Trecker alleine mir gehört und auch im Streitfall, was ja kein Sonderfall ist, bei mir bleiben soll.
Mir geht es um die Vorteile der grünen Nr insbesondere zum Thema landwirtschaftliche Anhänger. Habe wenig Interesse den Miststreuer und Kipper auch noch zu versichern, wenn es anders geht. Der Trecker wird aber auf dem Hof eingesetzt und auch von beiden gefahren und genutzt.

Daher nochmal die Frage: Muss im Brief die Person mit der landwirtschaftlichen Kennung stehen oder reicht der Einsatzort?
Heike
 
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Marlenchen schrieb:
....
Daher nochmal die Frage: Muss im Brief die Person mit der landwirtschaftlichen Kennung stehen oder reicht der Einsatzort?
Heike


Hallo

da das in den verschiedenen Bundesländern (oder sogar Landkreisen ? ) immer noch verschieden gehandhabt wird, kann das eigentlich nur die für dich zuständige Zulassungsstelle beantworten.

Bei uns z.B. genügt das Ausfüllen dieses Formulares, eine Betriebsnummer oder sowas will da niemand wissen.
http://www.main-spessart.de/Dox.asp...9b&orgid=c31e1788-a45d-46e9-8369-a6caa22eb13a

Norbert
 
H

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Hallo Heike,

du hast vollkommen recht etwas vorsichtig zu sein, man (Frau) weiß nie wie es im Leben mal gehen kann !
In dem Antrag für die grüne Nummer muss in aller Regel ein Fahrzeughalter eingetragen werden ! Diese Eintragung in der Zulassungsbescheinigung gilt als Anscheinsbeweis für die Halterschaft und die Eigentümerschaft.
Du solltest dir auf jeden Fall die Abweichung des Fahrzeughalters vom Eigentümer von deinem neuen Freund schriftlich bescheinigen lassen (sprich, er soll dir einfach separat schriftlich bestätigen das der Schlepper sich in deinem Eigentum befindet).
Daneben sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II und der Kaufvertrag des Schleppers in deinem Besitz finden, mit diesen Sachen bist du dann auf der absolut sicheren Seite !

Gruß
Christoph
 
Johannes5506

Johannes5506

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Hallo zusammen,

Christoph, lesen kannst du schon? Stan_Bolle hat absolut korrekt geantwortet Lies dir das von dir angegebene Feld, in dem von dir verlinkten Fahrzeugbrief nochmal durch.

@Heike: Es sollte kein Problem sein den Schlepper auf deinen Freund anzumelden, während du des selbigen Eigentümerin bleibst. Das Beispiel mit den Leasingfahrzeugen hast du ja selbst schon gebracht. Nach deinen Beschreibungen sieht es aber für mich so aus, als würdest du selbst auch die Kriterien für eine KFZ-Steuerbefreiung erfüllen. Bleibt nur noch die Frage nach deinem Erstwohnsitz, denn nur auf diesen kannst man ein Fahrzeug anmelden. Wegen der Steuerbefreiung würde ich mal beim Bauernverband (Ortslandwirt) nachfragen, das war für mich eine kompetente Anlaufstelle.

Gruß, Johannes
 
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Hallo Johannes,


Stan Bolle schrieb:
Eigentümer ist der(die)jenige, der den Brief des Treckers hat.

Vielleicht habe ich ja Tomaten auf den Augen, aber ich lese unter Punkt C4c nur
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Was übersehe ich denn da ?

Übrigens, deine Aussage
Bleibt nur noch die Frage nach deinem Erstwohnsitz, denn nur auf diesen kannst man ein Fahrzeug anmelden.
ist leider nicht richtig, wer zum Beispiel in Hessen wohnt kann auch bei einer Anmeldung des ersten Wohnsitzes in einer anderen Stadt sein altes Kennzeichen behalten.
Soll ab diesem Jahr sogar flächendeckend in ganz Deutschland möglich sein.
http://www.stern.de/auto/news/reform-bei-der-kfz-zulassung-ein-schild-reicht-fuers-ganze-autoleben-1815410.html

Gruß
Christoph
 
Johannes5506

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Hallo Christoph,

du übersiehst dass Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nicht das selbe ist wie Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II).
Kurz gesagt: Teil I ist für den Halter, Teil II für den Besitzer.

Bleibt nur noch die Frage nach deinem Erstwohnsitz, denn nur auf diesen kannst man ein Fahrzeug anmelden.

ist sehr wohl richtig, denn es geht um eine Neuanmeldung. Ein Kennzeichen "mitzunehemen", so wie es in Hessen möglich ist, ist ja ein anderer Sachverhalt. Wenn Man ein Fahrzeug neu zulassen will, kann man ja nicht in irgend einen x-beliebigen Ort zur Zulassungsstelle gehen und sein Fahrzeug zulassen.

Gruß, Johannes
 
H

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Hallo Johannes,

natürlich weiß ich das die Zulassungsbescheinigung Teil I etwas anderes ist als die Zulassungsbescheinigung Teil II !

Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht doch (auch deiner Ansicht) dem ehemaligen Brief !
Früher stand in keinem Brief ""Der Inhaber des KFZ-Briefs wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Deine Aussage
Kurz gesagt: Teil I ist für den Halter, Teil II für den Besitzer.
kann ich nicht verstehen und ist auch falsch !
Ein Besitzer ist kein Eigentümer !!!

Unabhängig davon, meine Aussage das die Zulassungsbescheinigung Teil II kein Eigentümernachweis darstellt ist (und war) richtig !
Heike sollte sich (um rechtlich weitestgehend abgesichert zu sein) eine schriftliche Bestätigung ihres Freundes geben lassen das der Schlepper ihr Eigentum ist !

Gruß
Christoph
 
-Jan-

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Eigentumsrechtliche Fragen regelt das BGB, nicht das Straßenverkehrsamt. Infolgedessen geht das Eigentum einer beweglichen Sache stets an denjenigen über, dem es vom (vorherigen) Eigentümer übergeben worden ist. Zumindest dann, wenn sich beide einig darüber sind, dass überhaupt ein Eigentumsübergang erfolgen soll, beispielsweise im Falle eines Verkaufs. Festgehalten wird derlei Eigentumsübergang im Regelfall durch einen schriftlichen Kaufvertrag.

Wie schon weiter oben geschrieben, kommt der Zulassungsbestätigung allerdings wohl häufig eine Indizfunktion diesbezüglich zu, sodass man sich im Streitfall m.E. darauf vorbereiten sollte, sein Eigentum mit dem entsprechenden Kaufvertrag nachweisen zu können. Eine parallele Vereinbarung mit dem Freund, dass mit dem Eintrag in die Papiere lediglich betriebsbedingte Zwecke verfolgt werden sollten und dass damit keinerlei Eigentumsübergang einher ging, kann aber sicher nicht schaden.

Aus Erfahrungen im Bekanntenkreis kann ich zudem noch beisteuern, dass es bei Pfändungen diesbezüglich zu elendigen Laufereien kommen kann. Der Gerichtsvollzieher muss sich nicht zwangsläufig erst mit den Eigentumsrechten befassen und nimmt u.U. erst einmal mit, was er für das offensichtliche Eigentum des Schuldners hält.

Gruß
Jan
 
Marlenchen

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Hallo zusammen,
mal ein kurzer Zwischenstand zum Grundthema. Habe beim Finanzamt angerufen. Es sieht so aus, dass ich bei der eigentlichen Anmeldung nichts vorlegen muss bezüglich grünem Kennzeichen.
Die Anmeldung wird elektronisch ausgesteuert an das Finanzamt. Diese verschicken dann ein Formular, wo die landwirtschaftliche Nutzung belegt werden muss.

Nach dem ersten Gespräch sieht es so aus, das ich den Traktor auf mich anmelden kann und dann im Formular den Betrieb angeben muss. Dieser muss nicht mein Betrieb sein. Wichtig ist die landwirtschaftliche Nutzung und somit der Nutzungsort. Also wirklich so, wie z.B. bei Leasingfahrzeugen o.ä. Ich soll am Donnerstag aber noch mal anrufen, dann ist die Expertin wohl wieder im Büro.

Wäre toll, wenn es wirklich so klappt, dann wäre alles geregelt. Ich kann zur Sicherheit für alle Fälle im Brief stehen und die landwirtschaftliche Nutzung mit entsprechenden Vorteilen (z.B. Anhänger, Steuerfreiheit) kann genutzt werden. Selbst bei einer Stichprobe wäre ja alles gut, weil der Traktor auf dem Hof geparkt ist, weil er ja nun auch da im Einsatz ist. Ich melde mich nochmal, wenn wirklich alles so klappt. Bin aber guter Dinge.
Heike
 
Marlenchen

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Hallo,
so, heute der Anruf beim Finanzamt.
Für die Berechtigung eines grünes Kennzeichens muss der landwirtschaftliche Hof eine landwirtschaftliche Einheitswertnummer aufweisen und eine klare eindeutige Gewinnabsicht haben. Die Nummer alleine, oder eine BG-Nr reicht nicht aus. Dies ist ggf. durch Einkommensnachweise zu belegen. Hilfreich hierbei ist der Nachweis von Ackerland, nur reine Weideflächen helfen oftmals nicht weiter. Es liegt dann der Verdacht nahe, dass der Hof als Hobby betrieben wird. Die nette Frau beim Finanzamt hat mich extra auf diese Punkte hingewiesen.

Heißt leider für uns, dass wir auf schwarz anmelden. Der Hof ist zwar eingetragen, aber nur mit Weiden und eine eindeutige Gewinnabsicht wird (noch) schwer nachweisbar sein. Zwar ist die Tierzucht als Gewerbe angemeldet, aber das hilft uns auch nicht, da Gewerbetriebe auch nicht grün fahren dürfen. Erschwerend für uns ist leider auch, dass bis dato kein Traktor vorhanden war.

Irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, das der Fahrer beim grünen Kennzeichen eingeschränkt wäre, also nur Angestellte bzw. Personen die im Arbeitsverhältnis stehen. Diese Aussage ist falsch, es darf jeder fahren, sofern die Fahrt landwirtschaftlichen Einsatz hat. Habe extra gefragt. Nur mals als Hinweis, falls jemand sonst nach diesem Thema sucht.

Gruß
Heike
 
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Kurt

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Dann frag mal die freundliche Dame wieviel sie dir Subvention bezahlt damit du Gewinn machst. :D
Man muß nur am "wirtschaftlichen Warenverkehr" teilnehmen. Siehe hier. Das stammt aus diesem Thread. Also z.B. die Weide abmähen und das Gras an eine Biogasanlage verkaufen, die Tierzucht eben landw. statt gewerblich betreiben, einen kleinen Acker pachten und Kartoffeln und Gemüse anpflanzen und verkaufen usw. Ich würde da noch ein paar Tage drüber nachdenken und dann nochmal nett mit dem Finanzamt plaudern. Es ist ja nicht nur der Schlepper, sondern auch Anhänger (Zulassungsfrei) und Co.

Kurt
 
Manni

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Moinsen Kurt,,

also bei uns ist es noch schlimmer. Da muss man nicht "nur" Gewinnabsicht, sondern wirklich einen gewinnbringenden Betriebszweig nachweisen, sonst ist nix mehr mit grüner Nummer. Ist bei uns seit dem 1.1.2012 so. Ich wollte meinen nach Papas tot auch bei meinem Onkel mit anmelden, aber der darf auch keine mehr neu zulassen. Gewinnabsicht alleine reicht bei uns auch schon nicht mehr.

Howdy, Manni.
 
Stan_Bolle

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Hallo Manni
KFZ-Steuerrecht ist Bundesrecht
Also nehme diesen Ausdruck, und gehe damit zum Finanzamt.
Ein kleiner Kampf wird es schon, aber das muss es Dir Wert sein.
Hier im "Ländle" (Baden-Würtemberg) hat auch jeder Landkreis nach "Gutsherrenart" entschieden wie es gerade so "drauf" war.
Gruß Stan
 
K

Kurt

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Nun rate mal warum mein Beitrag mit
Dann frag mal die freundliche Dame wieviel sie dir Subvention bezahlt damit du Gewinn machst.
anfängt. ;)
Die Kfz-Steuer hat nichts mit Gewinn tun. Oder dient bspw. ein Pferdeanhänger für die Freizeit zum Geldverdienen? Oder warum sonst bekommt für den ganz legal eine grüne Nummer?

Kurt
 
Thema: Grünes Kennzeichen und Haltertrennung?

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