Gewährleistung

Diskutiere Gewährleistung im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, leider wird mein 4005 wieder vom Händler geholt - Getriebe ist kaputt. Jetzt war ich bei nem Händler (Goos in Keidenzell) und hab mir...
Frank_Baumann

Frank_Baumann

Beiträge
63
Likes
3
Hallo,

leider wird mein 4005 wieder vom Händler geholt - Getriebe ist kaputt.

Jetzt war ich bei nem Händler (Goos in Keidenzell) und hab mir einen 4006 angesehen.

Er wird den Motor überholen und gibt Gewährleistung auf den Schlepper bis 31.12.13.

Ist aber Gesetzkich nicht 12 Monate vorgeschrieben??? Also wenn ich gestern unterschrieben habe sollte es doch bis März Gewährleistung geben???
Wenn ihr wollt könnt ihr euch ein Bild von dem Schlepper ansehen -

www.goos-landmaschinen.de
NR. 2-199

Falls den Händler jemand kennt, bitte positives und negatives über ihn mal schreiben.

Gruss
Frank
 
Lasca34

Lasca34

Beiträge
17.762
Likes
1.237
Hallo Frank,

wenn Du kein Vollkaufmann bist ( z.B. Bauern sind Vollkauleute ) gilt der gesetzliche Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Der kann bei gebrauchter Ware ( die liegt hier vor ) auf ein Jahr verkürzt werden. Deshalb wird das auch immer gemacht.

Im Verkehr unter Vollkaufleuten kann jede beliebige Gewährleistungsfrist frei vereinbart werden, einschließlich Ausschluß der Gewährleistung.

Zur Fa. Goos: Du brauchst Dir nur seine Gebrauchtmaschinenangebote anzusehen, um festzustellen, daß Farbe und Pinsel bei Goos eine große Rolle in der Gebrauchtmaschinenvermarktung spielen. Bei Goos ist das so ausgeprägt, daß mir das schon vor Jahren aufgefallen ist. Ich mache um solche Händler einen großen Bogen.

Lies Dir doch einfach mal diesen Bericht über Goos durch - den er zu allem Überfluß auch noch stolz auf seiner Homepage präsentiert. Danach weißt Du Bescheid. Aber langsam und zwischen den Zeilen lesen!

Gruß
Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
D_4006

D_4006

Moderator
Beiträge
2.357
Likes
388
Michael dieser Bericht ist einfach genial. Wie kann man auf eine solche Arbeit stolz sein?
Bauernblind in Perfektion. Dort würde ich auch nichts kaufen.

Gruß
Maximilian
 
06bismk3

06bismk3

Beiträge
1.993
Likes
214
Hallo Michael,

zeig doch mal genauer auf, was du zwischen den Zeilen rausliest.
Ich denke den Bericht würde jeder Händler der mit soetwas sein Brot verdient auf seine HP setzen.
 
Lasca34

Lasca34

Beiträge
17.762
Likes
1.237
Du hast es also schon entdeckt - das, was zwischen den Zeilen steht :) : Ich bin stolz darauf, wie gerissen ich mit Schuhwichse aus jedem Klepper einen schneidigen Rappen mache. Ich bin stolz darauf, wie gerissen ich potentielle Kunden aufs Kreuz lege.

Falls Dir noch nicht aufgefallen ist, daß Dir das Wesentliche aufgefallen ist :D, hier ein paar Erklärungen:
- Dieses an Dämlichkeit wirklich nicht zu überbietende Argument, der alte Fendt sei "noch deutsche Wertarbeit" als wesentliche Verkaufsstrategie zu loben, zeigt, wes Geistes Kind der Goos ist.
- wie hier schon oft erörtert: Man kann einen alten Traktor nicht wirtschaftlich sinnvoll und gut ( sorgfältig, dauerhaft usw. ) lackieren. Also bleiben zwei Möglichkeiten: Die Angebote sind sehr teuer, damit Goos nicht Pleite macht. Oder die Lackierung ist Pfusch.
- Goos bietet für EUR 2500,- Schlepperlackierungen an. Andere Händler werben mit ihrer Reparaturkompetenz und ihrem Ersatzteillager. Ich glaube nicht, daß es reiner Zufall ist, daß alle Händler, bei denen die Sprühpistole das wichtigstes Werkzeug zur sog. Instandsetzung ( richtig wäre: Verkaufsbereitmachung ) ist, vom gleichen Schlag sind.
- Warum lackiert man einen Schlepper , um ihn zu verkaufen?

Alles klar?

Ich kenne den Händler, wenn es auch schon ein paar Jahre her ist, daß ich das letzte Mal dort war. Die Ecke mit den "aufbereiteten" Fahrzeugen, jene mit dem noch zu lackierenden Material, die Ecken mit den Altteilen, das Auftreten des Personals - alles, aber auch wirklich alles läßt bei mir meine natürliche Aversion gegen Viehhändler aufkommen. Verlaß Dich drauf: Sobald der merkt, daß Du Dich mit der Materie auskennst, hat er kein Interesse mehr an Dir als potentiellem Kunden. Ggf. läßt er Dich fallen wie eine heiße Kartoffel und wendet sich dem nächsten ahnungslosen Holzjunkie, "auch einen Traktor haben"-Woller usw. zu.

Die Brandts, Ternes', Siebens und eben auch Goos' dieser Republik sind nun mal alle aus demselben Holz geschnitzt.

Gruß
Michael
 
1

1014ts

Beiträge
2.450
Likes
88
Hallo,
offenbar steht wirklich jeden 3.Tag ein Dummer auf. ;(
Frank: Ich kaufte da nix.Ich hallte den Mann für ist ein Schwätzer.
Eines muss ich ihm lassen,er versteht es ein Geschäft zu machen.
Es ist unmöglich einen Schlepper wirtschaftlich in einen neuwertigen Zustand zu versetzen!
Nicht einmal ist eine neuwertige Lackierung möglich.

Gruß
Thomas
 
Frank_Baumann

Frank_Baumann

Threadstarter
Beiträge
63
Likes
3
Danke für eure ehrliche Meinung.

Warscheinlich ist er überteuert - er macht aber neue Kolben, Zylinder , Buchsen und Zylinderkopf. Die Bremsen sind neu gemacht, Bereifung ist neu und alles ist dicht - bei der Besichtigung war nirgens Öl zu sehen. Vom Getriebe war nichts zu höhren und die Kupplung ist denk ich (leihe) auch in Ordnung.

Das einzige was ich nicht verstehe - warum nur bis ende 2013 Gewährleistung?? und nicht 12 Monate.

Nach der pleite mit meinem 4005 ist es mir wichtig einen technisch guten Traktor zu bekommen. Die Lakierung ist da nebensächlich.

Ich mache seit 15 Jahren 30-50 Ster Holz und habe alles auf dem Rücken aus dem Wald zum Weg getragen und wollte mir das Leben jetzt etwas erleichtern - die nächsten 10 Jahre ohne größere Reparaturen.

Gruß
Frank
 
06bismk3

06bismk3

Beiträge
1.993
Likes
214
nun ja wie michael oben schon schrieb, kommt es darauf an ob du vollkaufmann bist oder nicht.
Da ich davon ausgehe dass du den Schlepper nicht als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs sondern zum Hobby/Privat gekauft hast, sollte demnach 1Jahr Garantie auf den Schlepper sein!
 
Frank_Baumann

Frank_Baumann

Threadstarter
Beiträge
63
Likes
3
Hallo,

da ich 2 ha Wald von meiner Mutter gepachtet habe, (mehr Fläche haben wir nicht) um ein grünes Nummernschild zu bekommen bin ich ja bei der BG angemeldet. Ich weiß nicht ob das als Vollkaufmann zählt. Und außerdem von dem ganzen weiß der Goos ja nichts.

Gruß
Frank
 
06bismk3

06bismk3

Beiträge
1.993
Likes
214
aber er weiß dass du ihn mit grüner nummer angemeldet hast?!

ein aktiver Landwirt bist du auf keinen fall. Da fehlt der Umsatz.
Aber das wäre Steuerrechtlich relevant. Wie das auszulegen ist in deinem Fall ....musst du warscheinlich sogar Rechtsverdreher fragen.

Sprech doch den Händler einfach mal drauf an, warum du als Privatmann kein komplettes Jahr Gewährleistung bekommst?
 
Frank_Baumann

Frank_Baumann

Threadstarter
Beiträge
63
Likes
3
das werde ich auf jeden fall machen.
Ich schreib was dabei rausgekommen ist!
 
Frank_Baumann

Frank_Baumann

Threadstarter
Beiträge
63
Likes
3
Hallo,

also der Händler hat gesagt, die gesetzliche Gewährleistung von zwölf Monaten ist mit Einschränkungen (Verschleißteile). Die Gewährleistung von ihm bis 31.12.13 beinhaltet alles, egal was ist, er kommt bzw. holt den Schlepper und repariert.

Gruß
Frank
 
-Jan-

-Jan-

Beiträge
78
Likes
10
Da geht irgendwas durcheinander. Entweder er erklärt es Dir so konfus oder Du hast die Begriffe Gewährleistung und Garantie vertauscht. Das sind zwei grundverschiedene Dinge.

Wie bereits geschrieben, ist der gewerbliche Verkäufer beim Verkauf an privat zu 24 monatiger Gewährleistung verpflichtet, welche sich bei Gebrauchtgegenständen auf 12 Monate verkürzen lässt und in der Tat einige Ausschlüsse bezüglich Verschleißteilen enthält (gängige Rechtsprechung beachten!). De facto ist die Verkürzung immer Bestandteil des Kaufvertrages. Bezüglich etwaiger Gewährleistungsansprüchen trifft den Verkäufer in der ersten Hälfte der Gewährleistungszeit die Beweislast, dass der Schaden zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen hat. Anderenfalls ist er in den meisten Fällen zum Ersatz verpflichtet. In der zweiten Hälfte der Gewährleistungszeit obliegt die Beweislast diesbezüglich dem Käufer.

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Deren Laufzeit kann frei gewählt werden. Sämtliche Schäden innerhalb der Garantiezeit sind gem. den Garantiebedingungen vom Garantiegeber (zumeist ein vom Verkäufer beauftragter Garantiegeber wie beispielsweise eine Versicherung) zu tragen.

Findige Händler versuchen nun gerne das Eine mit dem Anderen zu verquicken, in dem sie eine Garantieversicherung dazu geben, die häufig nicht das Papier wert ist, auf das sie gedruckt wurde und im Schadensfall dann behaupten, die Garantie entbinde sie von ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Gewährleistung. Dies ist aber mitnichten der Fall.

Gruß
Jan
 
Lasca34

Lasca34

Beiträge
17.762
Likes
1.237
Hallo Jan,

nanu? Hat sich da etwas geändert? Ich war bisher davon ausgegangen, daß weiterhin die Beweislastumkehr sechs Monte lang gilt, aber nur bei Verkauf neuer Ware von Vollkaufleuten an Privatkunden. Wann wurde das geändert?

Gruß
Michael
 
-Jan-

-Jan-

Beiträge
78
Likes
10
Hallo Michael,
geändert wurde an den Bestimmungen seit ihrem Bestehen zum 01.01.2002 meines Wissens nichts Wesentliches diesbezüglich. Mein Text mag insofern etwas missverständlich sein, weil ich von der ersten Hälfte der Gewährleistungszeit schrieb. Dies war auf den Satz zuvor bezogen (Verkürzung auf ein Jahr). Unmissverständlicher wäre gewesen, gleich von grundsätzlich sechs Monaten zu schreiben.

Weniger würde ich mich auf den Begriff des Vollkaufmannes abstützen. Das deutsche Schuldrecht definiert die beiden Parteien des Verbrauchsgüterkaufes im Wesentlichen als Verbraucher und Unternehmer gem. §§ 13 und 14 BGB. So kann ein Haftungs- bzw. Gewährleistungsausschluss z.B. auch dann als unwirksam erklärt werden, wenn dem Verkäufer bezogen auf den jeweiligen Kaufvertrag nachgewiesen werden kann, dass er die Ware planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt anbietet. Hierzu gibt es zahlreiche Urteile von Landesgerichten, die sich allerdings auch nicht selten widersprechen.

Gruß
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Lasca34

Lasca34

Beiträge
17.762
Likes
1.237
Hallo Jan,

vielen Dank für die Klarstellung. Also Unternehmer statt Vollkaufmann. Wichtig zu wissen scheint mir, daß, laienhaft ausgedrückt, Verbraucher und Geschäftsleute jeweils unterschiedlich behandelt werden - sowohl als Käufer wie als Verkäufer.

Gruß
Michael
 
A

achterwoelder

Beiträge
108
Likes
0
-Jan- schrieb:
So kann ein Haftungs- bzw. Gewährleistungsausschluss z.B. auch dann als unwirksam erklärt werden, wenn dem Verkäufer bezogen auf den jeweiligen Kaufvertrag nachgewiesen werden kann, dass er die Ware planmäßig und dauerhaft gegen Entgelt anbietet.
Gruß
Jan

Ha,
da hab ich hier mal gleich so einen Anbieter, dem man oben zitierte planmäßigkeit und dauerhaftigkeit wohl sehr leicht nachweisen könnte.
www.ebay.de/itm/400440121051
 
Thema: Gewährleistung
Oben