Hallo alle zusammen,
um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen. Ja, der (die) Erbe(n) müssen bei einer Erbschaft den Schlepper ummelden, war bei mir als Erbe auch so. Wenn auch mit einer Verzögerung von einigen Jahren, wurde ich zur Ummeldung vom Finanzamt auf gefordert.
Versicherungstechnisch war ist das kein Problem, als Erbe tritt man ja in ein bestehendes Vertragsverhältnis ein und die Versicherungsbeiträge wurden ja in voraus bezahlt. Da man als Erbe den Vertrag quasi miterbt, zahlt man einfach weiter und das war es dann auch schon. Bei der Versicherung wird man automatisch als Eigentümer weitergeführt, weil die gehen davon aus, dass man bei "Gelegenheit" die Ummeldung macht. Der bestehende Versicherungsvertrag wird also weitergeführt, wenn man das will und auch weiter bezahlt. Dabei ist es der Versicherung völlig egal, wer die Beiträge für den versicherten Traktor bezahlt. Alles andere ist Unsinn, oder verhilft einem Versicherungsvertreter zu einer netten Provision für einen Neuabschluß einer Versicherung.
Als Erbe wackelt man also zur Straßenverkehrszulassungsstelle, legt seinen Erbschein und den Fahrzeugbrief vor. Dort wird ohne weiteres das Fahrzeug umgeschrieben, vorerst behält man auch das Fahrzeugkennzeichen, also die "grüne Nummer". Nach ca. 3 - 4 Wochen bekommt man dann komischerweise einen Fragebogen vom Finanzamt, denn man ausfüllen muss. Macht man da die falschen Kreuzchen, wird mit einem Steuerbescheid aufgefordert, Steuern für den Traktor zu zahlen und das grüne Kennzeichen gegen ein schwarzes zu tauschen.
Die Finanzämter erteilen nur noch eine grüne Nummer, wenn die Personen als Landwirt Gewinn aus einer LOF Tätigkeit erzielen, fremde Flächen bearbeiten und möglichst Mitglied in der BG oder AK sind. Nebenerwerbslandwirte erhalten heute in der Regel nur noch eine teilweise Steuerbefreiung je nach Arbeitskraftaufwand!
Bekommt man so eine Aufforderung, gibt es zwei Möglichkeiten. Man "vergisst" diese Aufforderung des Kennzeichentausches, (zahlen muss man trotzdem) und geht nicht zur Zulassungsstelle, dann sollte man schleunigst mit seinem Versicherungsheini Kontakt aufnehmen, weil die Versicherung nur das grüne Kennzeichen abdeckt und eigentlich das schwarze Kennzeichen notwendig wäre, weil man aber quasi immer noch das grüne hat, ist man ohne richtigen Versicherungsschutz unterwegs, was im Schadensfall erhebliche Konsequenzen nach sich zieht. Oder man nimmt eine neues "schwarzes" Kennzeichen in Kauf und schließt eine neue Versicherung ab.
Sollte einem die erste Möglichkeit über den Weg laufen, ist natürlich die Teilnahme an jedem Oldtimer Treffen mit dem Zweiachsanhänger nicht genommen. Nur die wenigsten Ordnungshüter werden ein Problem damit haben. Erstens zahlt man ja Steuern für seine Schlepper, also ist das keine Steuerhinterziehung, weil fehlender Voraussetzung LOF in dem Sinne. Zweitens kann kein Ordnungshüter kontrollieren, ob man auf der notwendigen Hin- und Rückfahrt LOF Tätigkeiten ausführt.
Nur Versicherungstechnisch wird das bei einer Teilnahme am Oldtimertreffen dann aber schon wieder fragwürdig.
Wählt man hingegen das schwarze Kennzeichen, steht man bei einer Teilnahme an einem Oldtimer Treffen auf dem Schlauch, wenn man seinen frisch restaurierten Zweiachsanhänger mit Klasse 3 bei sich führt. Das nennt man dann fahren ohne Fahrerlaubnis, weil dann muss man bei einer Kontrolle eine Fahrt aufgrund LOF nachweisen können!Das grüne Folgekennzeichen ist in diesen Fällen nämlich nicht ok.
Das Endgebniss meiner Ausführungen,
man muss ummelden.
Aber wie man das clever macht, hängt von jedem selber ab, man kann sich durch Dummheit auch selber schaden.
Gruß
Jürgen