Presse / Pressemitteilungen / 10. Juni 2011: MdB Karl Holmeier informiert: Wann brauchen landwirtschaftliche Anhänger eine Zulassung und eine Betriebserlaubnis?
MdB Karl Holmeier informiert: Wann brauchen landwirtschaftliche Anhänger eine Zulassung und eine Betriebserlaubnis?
Zahlreiche Traktorfahrer, die mit ihren Anhängern unterwegs waren, wurden in letzter Zeit verstärkt von der Polizei kontrolliert. Viele wurden dabei zu einer Geldbuße verpflichtet, weil ihre Anhänger angeblich nicht ordnungsgemäß zugelassen waren. Zur Begründung wurde auf eine Neuregelung im Straßenverkehrszulassungsrecht verwiesen.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Schwandorf/Cham, Karl Holmeier, MdB, hat sich daraufhin in die Angelegenheit eingeschaltet. Er hat dabei vor allem auf den Vertrauensschutz für die Traktorfahrer beharrt, die bislang nie Probleme mit der Zulassung ihrer Anhänger hatten.
Nachdem Karl Holmeier zunächst erreicht hatte, bis zur abschließenden Klärung der Sache, keine weiteren Kontrollen in dieser Hinsicht durchzuführen, hat er die Angelegenheit jetzt mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lösen können.
„Ab heute habe ich es schwarz auf weiß“, so der CSU-Abgeordnete. „Landwirtschaftliche Anhänger mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sind zulassungsfrei. Sind diese Anhänger darüber hinaus noch vor dem 1. Juli 1961 erstmals in Verkehr gekommen, benötigen sie auch keine Betriebserlaubnis. Eine von den Polizeibehörden geforderte nachträgliche Einholung einer solchen Betriebserlaubnis ist daher nicht erforderlich“.
Zudem weist Karl Holmeier darauf hin, dass die genannten Anhänger auch kein eigenes Kennzeichen benötigen. Vielmehr muss am Anhänger nur ein solches Kennzeichen angebracht sein, das der Halter des Zugfahrzeuges für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf.
Das dürfte doch noch aktuell sein.
Gruß BrunoG