Tüv seit 18 Monaten abgelaufen

Diskutiere Tüv seit 18 Monaten abgelaufen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo zusammen Ich bin neu hier und habe zum thema das Forum schon durchforstet aber nichts gefunden. Der Sachverhalt ist wie folgt: Habe seit 2...
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nobbi63

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Hallo zusammen

Ich bin neu hier und habe zum thema das Forum schon durchforstet aber
nichts gefunden.
Der Sachverhalt ist wie folgt:
Habe seit 2 Jahren einen Getriebeschaden ( 4.Gang geht nicht mehr an meinem 5506) bin deshalb nicht zur letzten HU gefahren (25KM im 3.Gang)
habe jetzt wieder alles repariert.
meine Frage:Wie bringe ich den Schlepper zur HU ? muß ich den schlepper verladen oder abschleppen lassen?
Oder gibt es andere Möglichkeiten ?
Vielleicht könnt Ihr helfen !!
Gruß Norbert
 
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1014ts

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Hallo Norbert,
ist der Schlepper zugelassen?
Wenn ja,hast Du kein Problem.Fahr zur Prüfstelle und gut ist.
Ganz ängstliche hohlen sich vorher einen Termin.Es heißt Anmeldung zur Hauptuntersuchung.

Wenn der Schlepper ohne Zulassung ist:
Frag mal bei der nächsten Werkstatt oder Tankstelle.Ich habe es schon gehabt das der Prüfer den Kilometer Umweg zu mir machte.

Gruß
Thomas
 
omma

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Hallo,

Wenn der Schlepper angemeldet ist, kannst du so zum Tüv fahren. Falls du bei einer Fahrt ohne Hu erwischt wirst, die nicht als Hin oder Rückfahrt zum TÜV gilt, kann man dich belangen.

Ganz sicher ist es, wenn du vorher einen Termin vereinbarst. Muß aber nicht.

Gruß Hubert


Uii da war der Thomas etwas schneller...... ;)
 
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nobbi63

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Vielen dank für die schnelle Hilfe !!!
Da der Schlepper angemeldet ist kann ich aloso ohne aktuellen Tüv bis zu meiner Werkstatt fahren auch wenn der TÜV 18 Monate abgelaufen ist ?

Gruß Norbert
 
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nobbi63

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Habe gleich noch eine Frage:
Muß ich jetzt doppelte Gebühren zahlen wenn ich 2 J TÜV möchte ?

Gruß Norbert
 
omma

omma

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Hallo,

das sowieso. Ab 01.07.2012 gibt es doch schärfere Regeln, wenn man z.B. 2 Monate über Tüv ist. Was im Falle von 18 Monaten ist weiß ich nicht. Frag mal nach und berichte. Würde auf jeden Fall dem Prüfer sagen, das durch eine langwierige Reparatur der Deutz nicht fahrbereit war und erst jetzt nach Reparatur wieder vorgeführt werden konnte.

Gruß Hubert
 
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nobbi63

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Hallo Hubert
Habe am 14.08.12 einen Tüv Termin in meiner Werkstatt.
Der Werkstattmeister hat mir am telef. gesagt wenn ich auf der Fahrt dahin
von der Polizei angehalten würde gibt es eine Anzeige
Werde trotzdem hinfahren ,wäre Pech wenn ich auf den 15km gerade angehalten würde!
Werde mich dann melden wie es gelaufen ist
Gruß Norbert
 
Raini750

Raini750

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§ 10 (4) FZV
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Moins,
diesen Text würde ich so interpretieren, wie es Hubert schon geschrieben hat, also erlaubt

zu den Kosten:

Zitat TÜV Süd
Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.

P.S.: Ist die Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen und man gerät in eine Vekehrskontrolle, muss man mit einem Verwarnungsgeld bis hin zu Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, wenn man mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird. Dann kann man von der Versicherung entsprechend belangt werden.

Gruß Raini
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo
Folgendes kann ich zum Thema Tüv abgelaufen berichten:
Bisher war es so,das die Plakette rückdatiert wurde oder man bei länger abgelaufenem Tüv (mehrere Jahre) eine Tüv-Plakette für einen Monat bekam und dann nach einer nochmaligen Tüv-Abnahme die Plakette für zwei Jahre erteilt wurde.
Nun ist seit Juli 2012 diese Rückdatierung gekippt worden und die Plakette wird auch bei Überziehung wieder für volle zwei Jahre erteilt,allerdings mit einem Aufschlag von ca.20% auf die Prüfgebühr.
Gruß Ralf
 
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merziger

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Hallo,

bei uns im Ort fährt niemand zum Tüv.
Der freundliche Prüfer kommt vor Ort.
Oft tun sich dazu einige Nachbarn zusammen.
Und war nur 3, 4 € teurer, als wenn man auf den Hof des Tüv´s vorfährt.
Frage mal, ob bei Euch nicht so was möglich ist.
Dann brauchst Du nicht ohne TÜV über die Straße zu fahren.

Grüße
Robert
 
omma

omma

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Hallo,

wenn man 2 Monate oder mehr über dem Datum ist, bezahlt man 20% mehr und es wird genauer geschaut. Allerdings bei Schleppern gilt dies noch! nicht. War heute mit meiner Omma beim Prüfer meines Vertrauens (Vor 1 Stunde) und der hat es mir so berichtet.
War einen Monat drüber und wurde nicht rückdatiert.

Gruß Hubert
 
K

Kuchi94

Guest
War diesen Monat mit unseren Fendt als auch mit unseren D4506 zum TÜV.

Der D4506 war seit 4/12 fällig, der Fendt 7/12.
Zuerst habe ich den Fendt zur benachbarten Landmaschinenwerkstadt gebracht wo wöchentlich ein Engel in Blau kommt. Nach Vorführung (leicht poröse Hinterreifen mit dezenten Hinweis auf wechsel bis zum nächsten Termin), gabs eine Plakette die bis 7/14 gültig ist. Danach habe ich bezahlt und bin nach Hause und habe den D4506 zur Werkstadt gefahrenn.
Nach fast mangelfreier Abnahme (rechter Vorderreifen etwas porös), gab er mir die Plakette, mit den dezenten Hinweis "Hier hast ein paar Monate mehr, verstehs als Massenrabat". Auf der Plakette steht 7/14, also volle zwei Jahre. Bezahlt habe ich das selbe wie auch beim 104er Farmer....

Ein sehr freundlicher Herr, wörtlichst ein "Engel in Blau".

Gruß
Florian
 
H

holgi

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Hallo Florian,

die "paar Monate mehr" waren kein "Massenrabatt", sondern die seit Juli 2012 geltende gesetzliche Grundlage. Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist seit Juli 2012 die Plakette volle 2 Jahre ab Prüfung gültig, die Rückdatierung entfällt.

Einzig die 20% Aufschlag hat dir der Prüfer erlassen, was ja aber auch sehr nett ist.

Gruß
Holger
 
H

hh

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Hallo,

§ 10 (4) FZV (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,....
ohne TÜV-Termin kein nachweisbarer Zusammenhang !


wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt
Meinem alten Glühkopf hat die Behörde auch mal 1951 ein Kennzeichen "vorab" zugeteilt ! :D


Der Werkstattmeister hat mir am telef. gesagt wenn ich auf der Fahrt dahin von der Polizei angehalten würde gibt es eine Anzeige

Wenn er einfach so fährt kann er echte Probleme wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug bekommen !

Gruß
Klaus
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

im § 10 Abs. 4 FZV steht, " sowie Fahrten zur Durchfühurung einer HU" , d. h. diese Fahrt muss also nicht im Zusammenhang mit einer Zulassung sein.

Ob der Werksattmeister Gesetzestexte lesen kann, ??.

Weiterhin hat die zuständige Behörde auch einen Ermessensspielraum.

Ebenfalls kann ich nicht erkennen, wo hier Steuerhinterziehung und Versicherunsbetrug sein soll, ich lese nur das der Traktor nicht beim TÜV war, von Abmeldung habe ich nichts gelesen. Es müsste hier also noch Steuer und Versicherungsbeitrag gezahlt worden sein.

Gruß

Rüdiger
 
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U

uli0601

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Hallo,

dieser §10 Abs. 4 bezeiht sich aber doch recht eindeutig auf die Fahrten mit "ungestempelten" Kennzeichen...dies liegt hier in keiner Weise vor. Es handelt sich hier eindeutig um einen zugelassenen Schlepper welcher bereits gestempelte Kennzeichen hat. Dieser §10 Abs.4 trifft hier, meiner Ansicht nach, nicht zu.

Im vorliegenden Falle wird mit einer weit überzogenen Prüfplakette gefahren.

Ich würde mir da vorher eine Art "Freigabe", für diese Fahrt, einholen z.B. am Landratsamt oder evtl. bei der zuständigen Polizei.

Gruß Uli

P.S. http://www.helpster.de/tuev-ueberzogen-was-tun_9458
 
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Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

das ist wieder wie mit allen Zulassungsfragen, jede Zulassungsbehörde sieht das anders

Gruß
 
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1014ts

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Hallo Klaus,

"Wenn er einfach so fährt kann er echte Probleme wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug bekommen !"

wieso? ?( Der Schlepper ist doch zugelasssen.

Welche Versicherung betrügt er?

Gruß
Thomas
 
DX80

DX80

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Hallo Leute


Hallo Klaus,
"Wenn er einfach so fährt kann er echte Probleme wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug bekommen !" wieso?
Der Schlepper ist doch zugelasssen.
Welche Versicherung betrügt er?

Das sehe ich auch so denn solange ein Hahrzeug zugelassen ist und dafür brav auch die Beiträge für Versicherung und wenn nötig Steuer bezahlt werden ist doch von dieser Seite alles in Ordnung.
Da spielt es keine Rolle wie lange der TÜV überzogen ist.
Und für die Fahrt zur Prüfung könnte es sinnvoll sein eien Beleg für den Prüftermin mit zu führen. So könnte die Rennleitung im Falle einer Kontrolle ein Auge zudrücken.
Denn anhand der Farbe vom Stempel und den schwarzen Balken sieht der geübte Beamte schon von weitem wie lange der TÜV Termin überzogen ist.
Einzig der Prüfen könnte unter Umständen etwas meckern je nach dem wie gut oder schlecht er drauf ist.
Habe vor vielen Jahren es mal erlebt daß ein Landwirt tatsächlich einen Schlepper in erbärmlich Zustand und um Jahre überzogenem Termin im Schlepp zur Prüfung mitgebracht hatte.
Der Prüfer der vorher recht gut drauf war schlug buchstäblich die Hände über dem Kopf zusammen. Da der Schlepper aber technisch bis auf einige Fehler in der Elektrik funktionierte ging es doch zur Prüfung.
Naja zum Stempel reichte aber doch nicht ganz, nun wusste der Gute was er noch zu machen hatte.
Das war aber noch bevor es die Rückdatierung gab, so sparte der Besitzer die Prüfungen einiger Jahre.
Zugelassen war der Schlepper die ganze Zeit ob das allerdings heutzutage auch noch so einfach ablaufen würde da wäre ich mir nicht sicher.

m.f.G.Harald
 
Thema: Tüv seit 18 Monaten abgelaufen

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