Bauwagen zulassen

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dieselross567

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Hat jemand Erfahrung mit einer Zulassung für einen Bauwagen?
Ich habe gerade letzte Woche meinen Bauwagen nach 1 1/2 Jahren Bauzeit vom Tüv als fahrbare Baubude abgenommen bekommen und vom Straßenverkehrsamt die Betriebserlaubnis erteilt bekommen. Der Ausbau besteht aus Tisch ,Bank,Toilette mit Waschbecken ,Kühlschrank,Spülbecken und 2 Schlafplätze.
Ich möchte damit auf Oldtimertreffen und auch schon mal auf einen Campingplatz.
Ich habe dieses auch dem Leiter unseres Straßenverkehrsamt so mitgeteilt.Für Ihn war es so ok und der Bauwagen auch immer noch zulassungsfrei .
Ich habe da allerdings ein etwas ungutes Gefühl und hätte den Wagen gern zugelassen mit eigenen Kennzeichen . Wie kann ich dieses machen um auf der sicheren Seite zu stehen?
MFG Thomas
 
xaverl

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Das ist ganz einfach,da du die nötigen Unterlagen hast, gehst zur Zulassungsstelle und meldest ihn an.Zahlst aber dann Steuer und Versicherung. erkundige dich dort mal.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

schau bitte mal im Bereich TÜV nach, dort steht einiges zu dem Thema Zulassung.

Sollten noch Fragen sein, mail mich an per PN oder Mail.

Gruß

Rüdiger
 
Hatzienda

Hatzienda

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Hallo ! frag doch mal nach ob es evtl. nur nötig / möglich ist nur zu versichern . beste Grüße
 
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Hallo,

zulassungsbefreite Bauwagen, nur von gewerblichen Betrieben !

Gruß
Klaus
 
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uli0601

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Hallo,

@Klaus, "nur für gewerbliche Betriebe" kann man pauschal so nicht unbedingt sagen....entscheidend für diese Zulassungsfreiheit dieser "fahrbaren Baubuden" ist deren tatsächliche Verwendung eben als Baubude auf z.B. Baustellen.

Wenn eine "Privatperson" so einen Wagen eben auf der eigenen Baustelle, z.B. beim Hausbau, nutzt muß der auch nicht zugelassen werden. (Alle anderen Dinge wie max. Geschwindigkeit, evtl Kennzeichnung und die anderen Betriebsvorschriften müssen natürlich eingehalten werden) .

Gruß Uli
 
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passer montanus

passer montanus

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dieselross567 schrieb:
Hat jemand Erfahrung mit einer Zulassung für einen Bauwagen?
Ich habe gerade letzte Woche meinen Bauwagen nach 1 1/2 Jahren Bauzeit vom Tüv als fahrbare Baubude abgenommen bekommen und vom Straßenverkehrsamt die Betriebserlaubnis erteilt bekommen. Der Ausbau besteht aus Tisch ,Bank,Toilette mit Waschbecken ,Kühlschrank,Spülbecken und 2 Schlafplätze.
Ich möchte damit auf Oldtimertreffen und auch schon mal auf einen Campingplatz.
Ich habe dieses auch dem Leiter unseres Straßenverkehrsamt so mitgeteilt.Für Ihn war es so ok und der Bauwagen auch immer noch zulassungsfrei .
Ich habe da allerdings ein etwas ungutes Gefühl und hätte den Wagen gern zugelassen mit eigenen Kennzeichen . Wie kann ich dieses machen um auf der sicheren Seite zu stehen?
MFG Thomas

Hallo,

es kommt auf die Nutzung an. Vorher war es ein Bauwagen
"Baubude". Dafür sind Dir die Vorschriften bekannt.

Jetzt soll eine Nutzung als Wohnwagen erfolgen, und somit
gelten die Vorschriften für Wohnwagen.

Du willst Sonntags spazieren fahren:
Erforderlich ist ein Schwarzes Nummernschild mit entsprechender Versicherung.
Somit benötigt auch das Zugfahrzeug eine schwarze Nummer.

PM

P.S. Dass es viele anders machen ist mir bekannt. Bin selber
einmal als Gast in einem Konvoi von 7 Gespannen auf
einem Schleichweg zum Treffpunkt gefahren.
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

es ist nicht zwingend erforderlich das die Zugmaschine auch ein schwarzes kennzeichen besitzt. Es ist erlaubt auch mit einem grünen Kennzeichen einen Anhänger mit schwarzen Kennzeichen zu ziehen.

Gruß
 
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CheGeWara

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Rüdiger schrieb:
es ist nicht zwingend erforderlich das die Zugmaschine auch ein schwarzes kennzeichen besitzt. Es ist erlaubt auch mit einem grünen Kennzeichen einen Anhänger mit schwarzen Kennzeichen zu ziehen.

aber nur zu Land und Forstwirtschaftlichen Zwecken... selbst das "Ich fahr mal schnell einen Klowagen fürs Dorffest spazieren" ist eigentlich ein Fall für Schlepper mit schwarzem Kennzeichen, hier gerade noch Grenzwertig von wegen Brauchtumspflege. Einen Wohnwagen mit dem man zum Treffen fährt fällt da eher raus.
 
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uli0601

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Hallo,

@CheGeWara...kann man so auch nicht pauschal sagen...man kann einen "Grünen" nämlich auch "Nachversteuern"..entweder nur für kurze Zeiträume oder auch Ganzjährig...das geht! Damit wäre die Steuerseite erledigt, jedoch ist dann das Fahrerlaubnisrecht zu beachten, gerade für Führerscheinklasse 3 Kandidaten...3 Achsen, mehr sag ich nicht.. ;)

Gruß Uli
 
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dieselross567

Threadstarter
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Naja der Gutachter hat mir den Wagen so als Baubude abgenommen und für den Chef vom Straßenverkehrsamt ist das auch alles ok.Er sagte noch warum ich zahlen möchte, wenn ich es doch gar nicht muss.Als Wohnwagen geht nicht da ich dann ein 80 kmh Fahrgestell und andere Bremswerte haben muss.
Der Trecker hat Schwarze und ist normal versichert nicht als Oldtimer. Zusätzlich ist der Bauwa auch nochmal Versichert fals er mal nicht am Harken hängt.
Gruß Thomas
 
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Hallo dieselross567

Naja der Gutachter hat mir den Wagen so als Baubude abgenommen und für den Chef vom Straßenverkehrsamt ist das auch alles ok

1. Der Gutachter hat aber nichts mit dem Betrieb des Bauwagens auf öffentlichen Straßen zu tun, er bescheinigt nur das der Bauwagen den dementsprechenden Anforderungen genügt !
2. Der Chef vom Straßenverkehrsamt wird ganz schnell sich nicht mehr an seine mündliche Aussage erinnern wenn es bei einem Unfall zu Problemen kommt !

@Uli
Wenn eine "Privatperson" so einen Wagen eben auf der eigenen Baustelle, z.B. beim Hausbau, nutzt muß der auch nicht zugelassen werden. (Alle anderen Dinge wie max. Geschwindigkeit, evtl Kennzeichnung und die anderen Betriebsvorschriften müssen natürlich eingehalten werden) .
diese Aussage ist leider falsch, der Gesetzgeber macht eine Nutzung des Bauwagens abhängig von einer gewerblichen Versteuerung, gilt also auf keinen Fall für den privaten "Häuslebauer"!

Gruß
Klaus
 
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Rüdiger

Rüdiger

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Moin Thomas,

wo hat den der Chef vom Straßenverkehrsamt die Regelung mit dem Wohnwagen her?

Nach meinem Wissenstand gibt es eine solche Regelung in der STVZO bzw. FZV nicht, ich wüsste nicht das ein Wohnanhänger min. 80 kmh haben muss.

Gruß
 
U

uli0601

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Hallo,

@Klaus, das die Nutzung eines Bauwagen abhängig von einer "Versteuerung" also das damit die Zulassungsfreiheit für die "fahrbare Baubude" wirklich nur in einem Betrieb möglich ist, habe ich so nicht aus der Fahrzeugverordnung herausgelesen..Auch in diesem Bericht kann ich das nicht herauslesen:

http://www.bernd-huppertz.de/Fachartikel Download/1992-9.pdf

Ich möchte aber hier keinen Mist erzählen...kannst Du mir dann sagen wo man das nachlesen kann... ?( :)

Gruß Uli
 
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H

hh

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Hallo Uli,

habe mal einen Beitrag gelesen der mit Steuerrecht und fahrbaren Baubuden zu tun hatte, weiss aber nicht mehr "wo" !

Unabhängig davon, die Definition
Fahrbare Baubuden sind Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt und geeignet sind, auf Baustellen als Lagerraum für Geräteund Materialien oder als Aufenthaltsraum für das Personal der Baustellen zu dienen; dies soll auch dann gelten, wenn der Bauführer oder Schachtmeister in der Baubude schriftliche Arbeiten erledigt, sie also als „Büro“ nutzt (Quelle BMV)
lässt für mich nur einen steuerbefreiten zweckgebundenen Einsatz erkennen !

Gruß
Klaus
 
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uli0601

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Hallo Klaus,

....dies habe ich auch schon mehrmals so gelesen, jedoch fehlt, meiner Ansicht nach, übrigens auch in der Fahrzeugverordnung, der eindeutige Hinweiß auf den "Betrieb". Bei den zulassungsfreien Anhängern, z.B. in der LOF ist dieser Hinweiß, also den Land- oder Forstwirtschaflichen Betrieb, jedoch eindeutig in der Fahrzeugverordnung enthalten!

Das hat mich dann zu meiner Aussage "verleitet"... ;)


Gruß Uli
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo
Der Text aus der Zulassungsverordnung sagt doch alles:
Fahrzeuge,die nach ihrer Bauart......
Du kannst dir also ganz gelassen deinen Bauwagen,sofern es einer ist,hinter deinen Traktor mit schwarzem Kennzeichen hängen und damit zum Treffen fahren.Der Bauwagen ist als Anhänger über die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs (in deinem Fall dein Traktor) versichert.Die Nutzung ist in der Zulassungsverordnung nicht vorgeschrieben,sondern nur die Bauart und das ist der springende Punkt.
Diese Informationen habe ich auch von dem Hauptverantwortlichen des Tüv Rheinland,der für solche schwierigen Zulassungsfragen zuständig ist und auch solche Fahrzeuge abnimmt.
Da kannst du ganz beruhigt sein.
Gruß Ralf
 
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uli0601

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Hallo,

@Ralf...bist Du Dir da wirklich sicher?

Der Begriff der "fahrbaren Baubude" ist auch vom Gesetzgeber definiert worden..siehe mein eingestellter Link...

Wird die Baubude also Zweckentfremdet, z.B. für die Fahrt zu einem Treffen ist die Vorraussetzung für die Zulassungsfreiheit nicht mehr gegeben!!!

Gruß Uli

P.S. und da hätte die Polizei in beiden Fällen nicht korrekt gehandelt..

http://www.main-netz.de/nachrichten/blaulicht/obb/art3919,2097425

P.s. der Link scheint nicht zu funktionieren..einfach in "Google" "fahrbare Baubude" eingeben...der 6 oder 7 Eintrag läßt dann den Artikel erscheinen " 2 fahrbare Baubuden an einem Tag"
 
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kohlemann

kohlemann

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Hallo Uli
In deinem eingestellten Artikel steht doch genau das gleiche drin,wie ich geschrieben habe: Der Bauwagen muß als solcher noch erhalten sein und bei den Bedingungen der Zulassungsfreiheit steht keine Zweckbindung,sondern nur die
Kenntlichmachung,Höchstgeschwindigkeit,Zugfahrzeuge etc.
Wie gesagt,mir wurde das von einem TÜV-Fachmann bestätigt,den wir extra wegen solcher Fragen einmal eingeladen haben und der sich nur mit solchen Sachen rumschlägt.Ein Oldtimerfreund hat nämlich auch einen Bauwagen und hat genau diese Frage der Zulassung und Verwendung gestellt.
Und was die Polizei angeht: die wissen noch längst nicht alles,da gibt es auch Spezialisten und Ahnungslose.
Gruß Ralf
 
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uli0601

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Hallo Ralf,

also das steht u.a. "unter einer fahrbaren Baubude ist ein Fahrzeug....das nach seiner Bauart geeignet und t a t s ä c h l i c h dazu bestimmt ist...

In diesem Wort "Tatsächlich" sehe ich den entscheidenden Knackpunkt..

Gruß Uli

P.S. ich hätte kein Problem damit wenn das so wäre wie Du schreibts.. ;)
 
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Thema: Bauwagen zulassen

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