Grüne Nummer bei Baustellenfahrzeugen

Diskutiere Grüne Nummer bei Baustellenfahrzeugen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Leute Daß klasische Baufahrzeuge wie Radlader und Co. eine grüne Nummer habe ist mit vertraut. Nur war ich ein wenig überrascht daß auch...
DX80

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Hallo Leute

Daß klasische Baufahrzeuge wie Radlader und Co. eine grüne Nummer habe ist mit vertraut.
Nur war ich ein wenig überrascht daß auch Geländewagen in der Größe von ein Suzuki Jimmy von Baufirmen eine grüne Nummer bekommen können.
Da dachte ich immer dafür muß ein gewisser Laderaum vorhanden sein, sprich Pickup oder größer Geländewagen mit eine großen Nutzlastabteil.

m.f.G.Harald
 
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deutzjoe87

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Naja, wenn er als LKW sprich Zugmaschine läuft, geht das schon.

Gruß, Jochen
 
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Also warum der LKW dann eine grüne Nummer bekommen sollte wüsste ich gerne. Auch bei den Baumaschinen bin ich mir nicht sicher, bei mir in der Gegend sind alle schwarz angemeldet. Oder bis 20km/h gar nicht, weil zulassungsfrei da Arbeitsmaschine.
 
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deutzjoe87

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Servus, doch das geht. Z.b. wenn der Bauunternehmer auch landwirtschaftlich tätig ist. Unser Bauunternehmer hat bspw. seinen großen Radlader (Liebherr 531 ) und seinen Unimog (U 1600) grün angemeldet.

Irgend eine Gesetzeslücke gibts da.

Gruß, Jochen
 
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Dann darf er aber auch nur mit dem Teil Land- oder Forstwirtschaftlich tätig sein, das ist ja gerade der Haken.
Wenn er ihn auf Baustellen einsetzt, ist das Steuerhinterziehung!
 
schluetel

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Man kann z.B. einen LoF-Traktor, der ein grünes Nummernschild hat zeitweise nachversteuern.
Dann behält er sein grünes Kennzeichen, darf aber auch außerhalb LoF-Bereichen eingesetzt werden z.B. Baustellen.

Mark
 
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....
die eigendliche Frage ging ja in Richtung Geländewagen.
Ich hab aber, um ehrlich zu sein, auch noch kein Baufahrzeug mit grünem Zeichen gesehen. Wozu auch wenn man es als Arbeitsmaschine bewegen kann?
 
100 06A

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Hallo Jürgen,
die neueren Bagger, Radlader etc. fahren schneller als 20 km/h und sind somit zulassungspflichtig. Aber eben schwarz!
Und für steuerbefreite Zugmaschinen gibt es strenge Regeln, das Baugewerbe fällt da nicht drunter...
 
schluetel

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die neueren Bagger, Radlader etc. fahren schneller als 20 km/h und sind somit zulassungspflichtig. Aber eben schwarz!

Das stimmt nicht!
Selbsfahrende Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Mähdrescher, Autokran usw) sind von der KFZ-Steuer befreit, auch wenn sie schneller als 20 Km/h sind.
Also ab 20Km/h grünes Kennzeichen, HU und Versiicherungspflicht.

Mark
 
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uli0601

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Hallo,

wollt gerade etwas zu einem Beitrag schreiben, hab mich jedoch verlesen.....hat sich damit erledigt.

Gruß Uli
 
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Hallo Mark, klar hast du recht.
Da hab ich gar nicht mehr dran gedacht!
Allerdings muss es da auch einen Haken geben, da bei uns in der Gegend die Baumaschinen zum größten Teil "schwarz" fahren.

Ich hatte immer noch die Zugmaschine im Kopf, da ist es schwer mit grünem Kennzeichen. Gibts glaub nur bei Pendelverkehr zwischen Hersteller und Hafen. (Und die übrigen Außnahmen LoF, sozialer Zweck,)
 
DX80

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Hallo Leute

Dieser Grader der beim Bau der Umgehungsstrasse einegsetzt wird ist auf grün zugelassen.
Was mich etwas wundert da es sich nach dem Aufkleber ja um eine Leihmaschine handelt.
Hatte bei dem Werkstattwagen der auch auf grün zugelassen ist leider keine Kamera dabei.


m.f.G. Harald
 

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schluetel

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Der Grader ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine über 20Km/h und damit steuerfrei, also grünes Nummernschild.
Ob der nun vermietet wird oder vom Bauunternehmer selber angeschafft wird ist völlig egal.

Allerdings muss es da auch einen Haken geben, da bei uns in der Gegend die Baumaschinen zum größten Teil "schwarz" fahren.

Welche Baumaschinen?
Wonach sollte die Steuer einer Baumaschine bemessen werden?
Schaufelbreite, Hubkraft, Hubraum, Gesamtgewicht, Sitzplätze? :D

Alles ziemlich schwierig bei einer Baumaschine!

Mark
 
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uli0601

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Hallo,

§3 Absatz 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz schreibt dazu folgendes:

Zitat:

3. Fahrzeugen, solange sie für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband oder einen
Zweckverband zugelassen sind und ausschließlich zum Wegebau verwendet werden. Voraussetzung ist,
dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind;

Zitat Ende

Also ist nicht unbedingt jede selbstfahrende Arbeitsmaschine Steuerfrei...soweit ich jetzt das aus dem Gesetzestext herauslese. Ist eh irgendwie manchmal komisch..bei mir in der Gegend 2 Zimmereien jede hat einen Autokran der eine "Schwarz" der andere "Grün" angemeldet....

Gruß Uli
 
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