Anhänger von grün auf schwarz

Diskutiere Anhänger von grün auf schwarz im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, Ihr Experten. Auf ein neues: ich habe ein Angebot für einen restaurierten Einachser mit 3,5 t zul. GG- technisch soweit wohl in Ordnung...
klattix

klattix

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Hallo, Ihr Experten.

Auf ein neues: ich habe ein Angebot für einen restaurierten Einachser mit 3,5 t zul. GG- technisch soweit wohl in Ordnung, allerdings bis dato grün LoF angemeldet. Diesen möchte ich "schwarz" hinter meinen D 25 (schwarz angemeldet) hängen. Sollte mit Führerschein T laut Forum bis hier kein Problem sein.

ABER: wie stellt sich jetzt der TÜV bei der Abnahme an? Ist das jetzt eine Neuabnahme? Muss ich dann so neue Sachen wie Unterfahrschutz, Seitenleuchten, Mehrkammerrückleuchten etc. berücksichtigen?

Für eine Kaufentscheidung wäre ich für geschilderte Erfahrungen dankbar. Der TÜV-Mann hat leider nicht verstanden, was ich von ihm wollte und mich an die Zulassungsstelle verwiesen. Aber an die habe ich ja gar keine Fragen.

Geht gleich gut los
Grüsse aus dem Lipperland - Klatti
 
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Ich denke du musst dir einen von der DEKRA angeln. Der muss dir sagen können was er dazu braucht weil der es ja auch ist, der die nötigen Papierchen unterschreibt.

Hier aus dem Forum kannst du eimerweise Vorschläge bekommen die du mit dem Eimer dann in den Ausguss schütten kannst wenn der mit der Unterschrift das anders sieht...
 
U

uli0601

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Hallo,

was hat der T mit dem Schwarzen Schlepper zu tun.... ?(

aber zu Deiner Frage:

Welche Papiere hast Du zu dem Anhänger?

Gruß Uli
 
klattix

klattix

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Hallo.

Ich habe nur möglichst viel Info in den Thread bringen wollen. Der T sollte nur aussagen, dass ich Gewichte und Achsen (eh' nur eine)in Kombi mit Schlepper fahren darf.

Zu den Papieren: ob und welche, kann ich nicht sagen. Irgendwo muss man anfangen mit Recherche und da ich grade im Krankenhaus liege, war das Forum erste Wahl.

Weiterhin habe ich die Erfahrung gemacht, dass Anmeldung ohne Papiere keine Schwarze Magie mehr ist. Bei unserem Wohnwagen war das alles nur eine Frage des Geldes.

Grüsse aus dem Lipperland
Klatti
 
C

cs

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Hallo Klatti,

zuerst mal gute Besserung !

Bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, aber wenn der Anhänger keine Papiere hat (und kein Typenschild) wird es entweder aufwendiger oder sogar unmöglich.
Du solltest (wenn du wieder draußen bist :D) dir einen TÜV-Mann "krallen" und direkt vor Ort die Möglichkeiten mit ihm besprechen.
Was nützt dir der Anhänger wenn du ihn nicht zugelassen bekommst.
Habe auch einen 3,4 t Kipper, dieser hatte auch keine Papiere. Allerdings hatte ich das Glück das der Anhänger Baujahr 58 war.
Habe dann eine Vollabnahme (§ 21) machen lassen "und alles war gut".

Gruß
Christoph
 
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H

Herbert-Ver

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Moin Klatti,
gute Besserung erst einmal.
Mein Weg, den ich gegangen bin.
Habe einen 4,5to Anhänger aus der LoF mit grünem Kennzeichen übernommen.
Hersteller war die Firma Krone. Da ich ihn auch auf schwarz anmelden mußte,
habe ich mir von der Firma Krone eine ABE besorgt. Konnte
aber glücklicherweise am Anhänger bzw. an der Deichsel noch das Typenschild
einigermaßen erkennen.Für die ABE wollte Krone vor ca 3 Jahren um die 40.-€
haben, wenn ich es noch richtig im Kopf habe.
Mit der ABE und dem Anhänger zum TÜV. TÜV Abnahme war kein Problem.
Es wurde die Lichtanlage, sprich Blinker und Rücklicht und die Auflaufbremse auf Funktionalität überprüft.
Das Wars auch schon.
Mit der TÜV Abnahme und der ABE zur Zulassungsstelle und der Kuchen war
gegessen. Dachte ich.
Mußt dann leider feststellen, dass die Zulassungsstelle die 2 Jahre TÜV Abnahme auf ein Jahr umgestempelt hatte.
Den Fehler haben die dann aber kostenlos korrigiert.
Nun zahle ich 216.-€ Steuern und 30.-€ versicherung und gut isses.

Hoffe Dir geholfen zu haben.

Herbert
 
U

uli0601

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Hallo Klatti,

auch von mir gute Besserung!

So wie bei Herbert ist es mit meinem Krone Optimat auch gelaufen. Das vorhandensein der ABE hat die Sache erheblich erleichtert.

Sollte der Wagen keine Papiere haben, da z.B. Selbstbau, läuft das auf eine komplette Neuabnahme hinaus dabei gelten, für die Zulassung, dann die Bestimmungen von heute. In dem Falle auf jeden Fall die Sache dem TÜV/Dekra vorstellen ob eine Zulassung überhaupt möglich ist.

Gruß Uli
 
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D40+D50

D40+D50

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Hallo

cs schrieb:
Bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, ......

Diesen Eindruck könnte man haben, wenn man das:

cs schrieb:
.......oder sogar unmöglich.

liest. :D

Wieso soll es unmöglich sein, einen Anhänger bis 25km/h zul. Höchstgeschw. zuzulassen ?
Natürlich muß er den entsprechenden Vorschriften entsprechen.
Und ob der Aufwand und die Kosten sich lohnen muß im Einzelfall entschieden werden.
Aber da Klattix noch nicht erzählt hat ob es jetzt Papiere gibt, ob der Anhänger ein Eigenbau oder das Produkt eines namhaften Herstellers ist, ist momentan hier eh alles nur Spekulation.

Norbert
 
C

cs

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Hallo D40+D50,

Original von cs
Bin zwar kein Experte auf diesem Gebiet, ......

Diesen Eindruck könnte man haben, wenn man das:
Original von cs
.......oder sogar unmöglich.
liest :D

Auch diese Aussage
Wieso soll es unmöglich sein, einen Anhänger bis 25km/h zul. Höchstgeschw. zuzulassen ?
deutet praktisch darauf hin das laut deiner obigen Aussagen jeder Anhänger bis 25 km/h in Deutschland "zulassungsfähig" ist.

Dann nehmen wir mal einen Starrdeichselanhänger als Beispiel !
"Wie sieht es denn aus" wenn klattix sich einen ungebremsten Anhänger kauft der seiner Aussage nach ein zul.GG. von 3,5 t hat und dann mit schwarzem Kennzeichen "betrieben" werden soll ?

Jetzt erkläre mir mal wie man den zulassen kann !

Christoph

PS: Wäre schön wenn du nicht nur stänkern würdest !
Vielleicht kannst du dem "Neuling" klattix ja auch "sinnvolle" Ratschläge geben !
 
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Raini750

Raini750

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Moins,

darf ich ein bisschen mitzählen bei den Erbsen? ;)

Wenn von einem...

zul.GG. von 3,5 t

...die Rede ist, dann steckt da versteckt das Wörtchen "Zulassung".

Damit lässt sich spekulieren*, dass der Hänger zumindest zulassungsfähig ist, oder gar schon zugelassen war.

Gruß Raini

*Selbstverständlich nur Spekulation. Genaueres werden wir erst erfahren, wenn klattix wieder auf den Beinen ist!
Und damit Gute Besserung!!!
 
D40+D50

D40+D50

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Hallo Christoph

warum so ungehalten?

Bereits in meinem letzten Beitrag habe ich mit dem Satz

"Natürlich muß er den entsprechenden Vorschriften entsprechen"

Deine Frage beantwortet, bevor Du sie gestellt hattest. :rolleyes:

Den von Dir als Beispiel gebrachten Starrdeichsel-Anhänger könnte man z.B. mit einer Sibra-Umsteckbremse nachrüsten, oder ihn bei der "Erstellung des Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubniss" gleich ablasten lassen.
Zu "Kosten", "Aufwand" und "lohnen" habe ich ja bereits was geschrieben.

Aber zuerst muß Klattix den Anhänger näher beschreiben.

Norbert
 
xaverl

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"Wie sieht es denn aus" wenn klattix sich einen ungebremsten Anhänger kauft der seiner Aussage nach ein zul.GG. von 3,5 t hat und dann mit schwarzem Kennzeichen "betrieben" werden soll ?

Ganz einfach ungebremste Hänger dürfen nur mit einem zul.GG.von 750kg betrieben werden. egal ob grün oder schwarz.
 
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klattix

klattix

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Hallo, Ihr Experten.

Ihr wollt doch wohl nicht streiten?! Wie schon richtig erkannt, befinde ich mich momentan noch in der Lernphase, deshalb übt bitte ein wenig Nachsicht, ob meiner vielleicht nicht immer präzisen Fragen. Ich gebe mir alle Mühe.

Zum Anhänger: Beschreibung durch einen Zweizeiler im Lokalblatt mit Bild, so wie es sich auf dem Land gehört. Ist ein restaurierter 1-Achser mit 3,5 t. Dem Bild nach könnte es durchaus ein Krone sein.

So. Ich werde mir gleich einen Zettel machen, auf dem ich sämtliche Punkte hinsichtlich Marke, Papiere, Typschild usw. am Telefon abhaken kann. Und das werden genau die Hinweise/Antworten sein, an die ich selber nie gedacht hätte und für den ich den Thread als erste Orientierung (nicht mehr und nicht weniger) gestartet hatte.

Also: vielen Dank für Genesungswünsche und Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen.


Grüße aus dem Lipperland
Klatti
 
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Hallo Norbert,

vielleicht schaffen wir es ja "vernünftig" miteinander zu kommunizieren !

Deine Aussagen
Den von Dir als Beispiel gebrachten Starrdeichsel-Anhänger könnte man z.B. mit einer Sibra-Umsteckbremse nachrüsten, oder ihn bei der "Erstellung des Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubniss" gleich ablasten lassen. Zu "Kosten", "Aufwand" und "lohnen" habe ich ja bereits was geschrieben.
sind nachvollziebar !

"Aber"; diese "Umbau- Maßnahmen" sind theoretisch zwar möglich (bei dem spekulativ angenommenem ungebremsten Starrdeichselanhänger), aber nicht "realistisch" !
Man müsste die vorhandene Achse gegen eine gebremste Achse austauschen und das "Bremssystem" mit Bowdenzug oder Gestänge verbinden. Für die Tüv-Abnahme müssten die verbauten Teile "nachvollziehbar" auch noch Typenschilder haben ( die Zugöse müsste eine DIN-Nummer haben) und die "Umbaumaßnahmen müssten handwerklich sauber gearbeitet sein (z.B Schweißnähte).
Falls klattix nicht im Fahrzeubau tätig ist kann er sich für das Geld einen nagelneuen "schönen" 3,5 t Anhänger kaufen !

Zum Ablasten möchte ich bemerken, dass meines Wissens nach (soviel weiß ich allerdings auch nicht) ein ungebremster Anhänger in Deutschland ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg haben darf (bei schwarzem Kennzeichen).
Falls der Anhänger schon ein höheres Eigengewicht hat ist eine Zulassung unmöglich !

Gruß
Christoph

PS: Habe jetzt genug spekuliert, "harren wir der Dinge die da kommen".
 
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cs

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Ups, hallo Klatti,

hatte beim "Verfassen" meine Beitrags nicht gesehen das du geschrieben hast !
Kannst du auf dem Bild sehen ob der Anhänger eine Auflaufbremse hat ?

Weiter gute Besserung !

Gruß
Christoph
 
marcus514

marcus514

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Mein Mullerup Vogn aus Dänemark ist auf schwarzen Kennzeichen zugelassen. Leergewicht ist 500 kg, Kastenmaß ist 165x305cm, zuässiges Gesamtgewicht 2500 kg. Der Anhänger ist Baujahr 1950 mit Achsschenkellenkung ohne Auflaufbremse. Ich habe den Anhänger vor 2 Jahren zugelassen. Kostenpunkt mit Einzelabnahme ca 500€.
 
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uli0601

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Hallo,

Zum Thema Bremsen: Unbebremste Anhänger sind unter bestimmeten Vorraussetzungen auch über 750 Kg zulässig egal ob Grün oder Schwarz.
Dies Beschreibt §41 Absatz 11 STVZO
Zitat Anfang:


(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muß die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe (§ 34 Abs. 1) getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen.

Zitat Ende

Gruß Uli
 
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Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Hallo CS, wie war das mit Deinem Anhänger speziell BJ.1958.
Der war dann schon von einer Firma gebaut oder war der selbstgemacht.
Ein Typenschild war sicherlich vorhanden.

Früher gab es ja viele Dorfschmiede die Wägen (sog. Gummiwagen) gebaut haben. Also irgend wie dann auch selbst gebaut.


Gruß Norbert
 
klattix

klattix

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Au weia, ich wage kaum...

Mein Anruf gestern wurde lippisch blumig mit "Nee, wah gleich wech" beantwortet. Ich habe mich damit dann auch gleich abwimmeln lassen.

Nichtsdestotrotz bedanke ich mich für die Hilfe durch Eure Antworten. Für mich haben sich die entscheidenden Kriterien herauskristallisiert und die passenden Fragen werde ich daher beim nächsten Angbot stellen können.

Außerdem werde ich das nächste mal mit der Anzeige zur technischen Überwachungsstelle laufen (nicht telefonieren) und den Prüfer von Anfang an mit ins Boot holen. Ich denke, dass es von entscheidendem Vorteil ist seinen Ehrgeiz und nicht seinen Widerwillen zu wecken.

Danke auch noch für die zahlreichen Genesungswünsche - sie haben gewirkt.


Grüße aus dem Lipperland
Klatti
 
Thema: Anhänger von grün auf schwarz

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