Feldscheune

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Deutzi

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Hallo zusammen,
möchte für meinen Deutz D25 ein Zuhause bauen. Bin mir aber nicht sicher, ob auserhalb geschlossener Ortschaften eine Scheune/Schuppen möglich ist. Beim Bauamt möchte ich nicht nachfragen, da auf dem Grundstück schon eine nicht genehmigte Garage steht. Angeblich ist der Bau möglich, wenn man eine bestimmte Fläche Ackerland besitzt.
Hat jemand Erfahrung mit der Genehmigung unter diesen Umständen?
 
kohlemann

kohlemann

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Wer viel fragt bekommt auch viele Antworten,Du verstehst was ich meine? ;)
Wenn Du das aus Holz baust,dürfte es nicht viele Schwierigkeiten geben wenn jemand vom Amt kommt,da Du es ja jederzeit wieder abbauen kannst.
Gruß Ralf
 
Meiko

Meiko

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Hallo Deutzi,

Meines wissens ist das Baurecht Ländersache und wird dann auch noch durch die jeweiligen Landkreise unterschiedlich gehandhabt.

Was Du mit dem Ackerland verbindest, bezieht sich meist auf Tierhaltung und Lagerung Landwirtschaftlicher Erzeugnisse, aber nicht auf Maschinenhallen.

In Niedersachsen sieht das so aus: Landwirtschaftlichen Betrieben ist die baugenehmigungsfreie Errichtung von Gebäuden im Aussenbereich (ausserhalb Bebauungsplan/geschlossene Ortschaft) zur vorübergehenden Tierhaltung (Weideschuppen) und zur Vorübergehenden Lagerung Landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Stroh-Unterstand, Sialagemiete) erlaubt. Hierbei müssen je nach Landkreis unterschiedliche Maximalmaße unterschritten bleiben, z.B. die Firsthöhe, wobei bei der Grundfläche wiederum Tierrecht vor Baurecht geht. Dann verlangen einige Kommunen auch noch eine "sich in das Landschaftsbild integrierende Bauweise", d.h. man darf da nicht mit glänzenden Trapezblechen Verkleiden, sondern muß z.B. eine Holzfassade erstellen.

Du kannst noch so viel vorab Fragen, es kann Dir hinterher trotzdem passieren das Du noch was ändern oder gar wieder abbauen mußt.

Wenn Du im Dorf keine Feinde hast bzw. die Nachbarn zum Richtfest einlädst, dann kanst Du sicher einfach bauen. Wenn Du dabei die Maßgrenzen einhältst, kannst Du zur Not hinterher eine Baugenehmigung im Bestandsschutz zum überhöhten Kostenbeitrag bekommen (d.h. kleine Strafe, aber nicht abreißen). Die Maßgrenzen wissen oft die örtlichen Baustoffhändler die mit Carports und Garten-Blockhäusern handeln, denn die sind meistens Baugenehmigungsfrei da sie innerhalb der Maßgrenzen liegen.

Gruß
 
Werner Peterlick

Werner Peterlick

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Hallo,

Bei uns in Baden-Württemberg dürfen nur privilegierte Landwirte, d.h. Haupterwerbslandwirte, im Aussenbereich Schuppen und Weideunterstände aufstellen. Ich bin als Hobbylandwirt mit eigenen Landw. Grundstücken selbst davon betroffen. Ich darf auf meiner Wiese keinen Weideunterstand aufstellen, obwohl ich mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt komme, wenn ich meine Pferde im Sommer auf die Weide bringe.
Frage doch mal bei Bauern in der Nachbarschaft, für geringes Entgeld (50€ in Quartal) habe ich meinen F2L514/50 bei einem Bauern untergebracht.

Gruß Werner
 
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Deutzi

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Hallo zusammen,
zuerst vielen Dank für Eure Beiträge.
Da ich aus Baden Württemberg komme, kann ich das wohl vergessen mit der "Maschinenhalle".
Muß mein Deutz halt alleine in der Garage bleiben. Er sollte eigentlich Gesellschaftvon einem Porsche bekommen. Aber mit einem Reihenhaus ist halt nix mit Platz für mehrere Traktoren.
Bleiben halt meine Autos auf der Straße, und mein Deutz steht alleine im trockenen.
 
Thema: Feldscheune

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