vordere Kotflügel Pflicht bei 29 km/h?

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J

Johannes

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Hallo,

ich habe bei dem D10006A die vorderen Kotflügel erstmal abgebaut, da die total verzogen sind und einer auch schon weit seitlich über stand.
Die Kotflügel kommen natürlich später wieder dran, nur derzeit habe ich keine Zeit die zu richten.

Jetzt muss ich allerdings bald zum TÜV, daher meine Frage:
Sind vordere Kotflügel bei einem Schlepper mit einer eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h Pflicht?

Wäre doch ärgerlich wenn die mich sofort wieder nach Hause schicken :D

Gruß,
Johannes
 
Ö

Ölhand

Guest
Hallo Johannes,
ja.
Die Grenze liegt, bei 20 oder 25 km/h. Ich frage aber Freitag meinen Dekra Prüfer. Wo sie genau liegt. Über 25 km/müssen aber auf jeden Fall welche dran.
Gruß, Achim
 
hensenpe

hensenpe

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Ja,
ab 25 Km/h eingetragene Geschwindigkeit sind Vorderradkotflügel vorgeschrieben.

Und ausserdem auch ab 25 ein Rückspiegel !!!

Wenn der Prüfer scharf ist schickt er dich einfach wieder nach Hause.
 
J

Johannes

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hensenpe schrieb:
Und ausserdem auch ab 25 ein Rückspiegel !!!

Dann werde ich die Kotflügel jetzt doch vorher richten müssen.

Ein Rückspiegel ist auch ohne Verdeck und Kabine Pflicht?

Gruß,
Johannes
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Johannes,
bis 25 km/h sind die Kotflügel keine Pflicht. Auch die Abdeckung der hinteren Räder ist nicht vollständig notwendig. z.B hatten die Ford Dexter Traktoren nur eine kleine Blechwand zum Fahrer hin.

Für die Spiegelbefestigung bei fehlender Kabine haben die Deutz 06er am hinteren Kotflügel zwei Löcher (neben der Positins/Blinkleuchte vorne auf den Kotflügeln. Die Deutz-Spiegelhalterung hat dann als Vibrationsdämpfer auf und unter dem Kotflügel eine ca. 1,3 cm dicke Gummiunterlegscheibe.

Gruß Elmar
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo, für alle hier ein Auszug aus der StVZO, was natürlich nicht ohne Komentare bleibt.

Gruß

Rüdiger

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36a Radabdeckungen, Ersatzräder


(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

(2) Absatz 1 gilt nicht für

Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,

die Hinterräder von Sattelzugmaschinen, wenn ein Sattelanhänger mitgeführt wird, dessen Aufbau die Räder überdeckt und die Anbringung einer vollen Radabdeckung nicht zuläßt; in diesem Falle genügen Abdeckungen vor und hinter dem Rad, die bis zur Höhe der Radoberkante reichen,

eisenbereifte Fahrzeuge

Anhänger zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),

Anhänger, die in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,

land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,

die hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b);

die Vorderräder von mehrachsigen Anhängern für die Beförderung von Langholz.

(3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch 2 voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, daß eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere - insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler - ausfällt.
 
DX80

DX80

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Hallo Leute

War gestern mit meinem Güldner G30S beim TÜV hatte aber noch nie Probleme wenn keine vorderen Kotflügel dran sind. Obwohl der Prüfer sich den Traktor gründlich angesehen hat und sogar die Fahrgestellnummer kontrolliert hat.
Die Kotflügel hat mein Vater irgrndwann mal abgebaut weil sie ebenfalls total verbogen waren und seither wurden sie nicht mehr gerichtet.


m.f.G.DX80
 
Lars

Lars

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Hi DX 80,

auch wenn dein Prüfer es nicht bemängelt hat, weil er es übersehen oder es ihm egal war oder er es nicht wußte, die Dinger sind Vorschrift. Siehe Rüdigers Erläuterungen.

Rückspiegel sind eigentlich auch gar nicht so blöde. Fällt mir immer auf, wenn ich ein längeres Stück auf der Straße fahre, insbesondere auf dem Weg zu Treffen, wenn ich sehen will, ob der Kollege hinter mir mitkommt.
Kann man ja so anbringen, dass sie leicht wider abgehen, z.B. wie bei Spiegeln für Wohnwagen.

Gruß
Lars
 
Thema: vordere Kotflügel Pflicht bei 29 km/h?

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