K
Kurt
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Da es vorkommt das einige Teilnehmer hier ihren Schlepper mit schwarzem Kennzeichen zur Ernte oder andern Tätigkeiten bei einem Landwirt einsetzen.
Bitte folgendes Beachten:
Hier noch die Quelle, GüKG §2 Ausnahmen.
Ansonsten braucht ihr, falls das Gespann über 3,5t Gesamtgewicht hat, eine Güterkraftverkehrsgenehmigung.
Kein Transport ist, wenn Anbau- oder Anhängegeräte wie z.B. ein Pflug usw. mitgeführt werden.
Kurt
Bitte folgendes Beachten:
(1a) Werden bei Beförderungen nach Absatz 1 Nr. 7 nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge eingesetzt, hat der Beförderer dafür zu sorgen, dass während der Beförderung ein Begleitpapier oder ein sonstiger Nachweis mitgeführt wird, in dem das beförderte Gut, Be- und Entladeort sowie der land- und forstwirtschaftliche Betrieb, für den die Beförderung erfolgt, angegeben werden. Das Fahrpersonal muss das Begleitpapier oder den sonstigen Nachweis nach Satz 1 während der Beförderung mitführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen oder in anderer Weise zugänglich machen.
Hier noch die Quelle, GüKG §2 Ausnahmen.
Ansonsten braucht ihr, falls das Gespann über 3,5t Gesamtgewicht hat, eine Güterkraftverkehrsgenehmigung.
Kein Transport ist, wenn Anbau- oder Anhängegeräte wie z.B. ein Pflug usw. mitgeführt werden.
Kurt
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