Schwarzes Folgekennzeichen???

Diskutiere Schwarzes Folgekennzeichen??? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Folgendes habe ich gesehen: auf dem Weg zum Dienst bin ich an einem D40 mit Einachshänger vorbeigefahren. Der Trecker hatte eindeutig ein...
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AntonDosenkohl

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Folgendes habe ich gesehen: auf dem Weg zum Dienst bin ich an einem D40 mit Einachshänger vorbeigefahren. Der Trecker hatte eindeutig ein schwarzes Kennzeichen. Der Hänger hatte ebenfalls ein eindeutig schwarzes Kennzeichen mit derselben Buchstaben-Zahlenkombi wie der Traktor. Es war nur eine Plakette drauf, die vom Zulassungskreis. Keine TÜV Plakette.
Ein paar Minuten später ein weiteres Gespann, Deutz diesmal mit 2-Achshänger. Wieder beide mit eindeutig schwarzem Kennzeichen, schwarzen Folgekennzeichen am Hänger und Zulassungskreisplakette. Die waren auf dem Weg zu einem Treckertreff in Waurichen/NRW. Beide Hänger waren an allen Seiten mit 25er Schildern versehen.
Ich dachte bislang, das ginge so nicht. Oder doch? ?( Ich bin jetzt etwas verwirrt. 8o
wer kann das erklären????

Gruß
Anton
 
Christian2911

Christian2911

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Ist doch ganz klare Sache!
Die haben das vordere Kennzeichen vom Schlepper abmontiert und gegen eines ohne Plakette ausgetauscht. Das abgebaute mit Plakette haben sie dann am Hänger befestigt. Das fällt meiner Meinung nach in den Bereich Täuschung und ist eine Straftat. Bei vielen Schleppertreffen habe ich das gesehen. Auch ganz hoch im Kurs ist mit 07er roten Kennzeichen zwei Oldtimer zu bewegen. Das ist mir an zweit nebeneinander stehenden Unimogs aufgefallen. Beide vorderes Kennzeichen ohne Siegel, dafür beide das selbe Kennzeichen. Habe den Besitzer angesprochen wie das geht, da hat er nur geschmunzelt.
 
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uli0601

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Hallo,

anbei der Text des §22 Stvg:

(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

In diesem Sinne Gute Fahrt für die "erfinderischen" Zeitgenossen

Gruß Uli
 
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AntonDosenkohl

Threadstarter
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schaaaaade ;(

Und ich hatte gehofft, dass es doch eine einfachere Möglichkeit der Hängerzulassung gibt.

wenn ich einem Landwirt so einen 25-er Hänger mit Auflaufbremse abkaufe, mit welchen Kosten hätte ich denn so zu rechnen, um ihn auf schwarzes Kennzeichen zulassen zu können?

Gruß
Anton
 
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Andy 411

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Wenn der Anhänger alt genug ist und über eine ABE bzw. Kfz-Brief verfügt, ist die Zulassung auf H-Kennzeichen möglich und ab einem bestimmten Gesamtgewicht auch die günstigste Alternative. Die Steuer beträgt dann ca. 192€ im Jahr, genau wie beim Kfz.. Die andere Möglichkeit wäre, auf das Wechselkennzeichen zu warten, welches im nächsten Jahr kommen soll.

Viele Grüße

Werner
 
Christian2911

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AntonDosenkohl schrieb:
schaaaaade ;(

Und ich hatte gehofft, dass es doch eine einfachere Möglichkeit der Hängerzulassung gibt.

wenn ich einem Landwirt so einen 25-er Hänger mit Auflaufbremse abkaufe, mit welchen Kosten hätte ich denn so zu rechnen, um ihn auf schwarzes Kennzeichen zulassen zu können?

Gruß
Anton

Das kannst Du ganz einfach im Netz berechnen. Gehe unter KFZ-Steuer und den Link Deiner Versicherung rein und berechne Deinen Betrag.

Andy 411 schrieb:
... Die andere Möglichkeit wäre, auf das Wechselkennzeichen zu warten, welches im nächsten Jahr kommen soll.

Viele Grüße

Werner

Aber so wie ich gehört habe, soll ich das Kennzeichen nur unter gleichen Fahrzeugen tauschen können (Traktor-Traktor, Anhänger - Anhänger) Ich denke mal da müssen wir noch genaueres von der Regierung abwarten.
 
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uli0601

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Hallo,

mein Einachsanhänger mit einem zu. Gesamtgewicht von 3.2 Tonnen
kostet 89 Steuern im Jahr. Die Versicherung beläuft sich auf 16 Euro pro Jahr. Die Kosten für die Erlangung der BE belaufen sich auf ca. 100 Euro je nachdem welche Unterlagen vom Anhänger bereits vorhanden sind. Relativ einfach ist die Geschichte wenn die ABE noch vorhanden ist bzw. leicht vom Hersteller besorgt werden kann. (Zweitschrift).

Die Zulassung auf H wird sich nur bei schweren Anhängern rechnen.

Gruß Uli
 
nfdeutz

nfdeutz

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Moin,

das dürfte dann ja nur zu diesem Treffenfahren so zutreffen?

Habe einen D40L mit schwarzem Kennzeichen, habe damals bei der Zulassung ein drittes schwarzes Folgekennzeichen für einen Hänger ohne Zulassung und Anmeldung (eben nur zum Mistwegfahren) bekommen nach Rücksprache mit der Zulassungsstelle und der Versicherung.

Laut Beitrag von Rüdiger http://www.deutzforum.de/thread.php?threadid=4554 dürfte das dann eben bei nur LOF und den weiteren geforderten Bestimmungen auch so erlaubt sein?!
?(

Gruß Dieter
 
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uli0601

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Hallo,

laut den gesetzlichen Bestimmungen gibt es keine "schwarzen" Folgekennzeichen. Wenn die Zulasungsstelle dies so "genehmigt" hat muß man sich wirklich die Frage stellen auf welcher gesetzlichen Grundlage dies steht. Gibt es hier dann doch irgendwelche Ausnahmesituationen?

Warum hat Dir die Zulasssungsstelle dann nicht gleich ein grünes Kennzeichen für den Schlepper gegeben?

Gruß Uli
 
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uli0601

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Hallo,

kleiner Nachtrag zu meinem letzten Beitrag;

Ich neide keinem sein "Grünes" also Steuerfreies Kennzeichen bzw. irgendwelche andere Kennzeichen welche zugeteilt wurden. ;)

Gruß Uli
 
Chibo

Chibo

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Hm, jetzt hab ich auch mal ne Frage dazu:

Behauptung: wenn ich am Schlepper ein schwarzes Kennzeichen fahre, kann ich damit mehr oder weniger machen was ich will.

Annahme: wenn ich mit diesem Schlepper einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen ziehe, darf der Anhänger nur für LoF-Zwecke genutzt werden.

Frage: Bin ich jetzt richtig oder falsch? Muß der Schlepper in diesem Fall auch ein grünes Kennzeichen haben oder ist das egal?

Anmerkung: den LoF-Zweck kann man ja mit entsprechender Ladung relativ einfach herstellen...

Gruß, Chibo.
 
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uli0601

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Hallo,

das Problem an der Sache ist folgendes:

Der Anhänger muß ein Folgekennzeichen haben welches zu einem Schlepper gehört welcher auf einem Betrieb läuft der berechtigt ist solche Kennzeichen zu führen. D.h. Du kannst serwohl mit Deinem "Schwarzen" Schlepper einen Anhänger mit grünem Kennzeichen ziehen wenn Du im "Auftrag" des entsprechenden Betriebes unterwegs bist. Der Betrieb darf allerdings seine "Grünen" Anhänger auch nur an andere Lof Betriebe ausleihen oder halt an jemanden der dann in seinem Auftrag seine Felder/Wälder "bewirtschaftet".

Gruß Uli
 
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Christian2911

Christian2911

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Chibo schrieb:
Hm, jetzt hab ich auch mal ne Frage dazu:

Behauptung: wenn ich am Schlepper ein schwarzes Kennzeichen fahre, kann ich damit mehr oder weniger machen was ich will.

Annahme: wenn ich mit diesem Schlepper einen Anhänger mit grünem Folgekennzeichen ziehe, darf der Anhänger nur für LoF-Zwecke genutzt werden.

Frage: Bin ich jetzt richtig oder falsch? Muß der Schlepper in diesem Fall auch ein grünes Kennzeichen haben oder ist das egal?

Anmerkung: den LoF-Zweck kann man ja mit entsprechender Ladung relativ einfach herstellen...

Gruß, Chibo.

Wenn ein schwarzer Schlepper einen Hänger mit grün zieht, muß grün ein Folgekennzeichen eines grünen Schleppers sein. So darfst Du nur LoF fahrten im Auftrag des Landwirtes oder Halters des grünen Schleppers durchführen. Wirst Du so angehalten, kannst Du davon ausgehen, das die Streife Dich befragt was Du holen willst und dann den Landwirt kontaktiert. Decken sich Eure Aussagen nicht, dann geht es Euch beiden an den Kragen. Dir wegen Steuerhinterziehung, vermutlich Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, ihm vermutlich wegen Duldung dergleichen.

Lass es lieber wegen den Paar Kröten für die Zulassung und Steuer.
 
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1014ts

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Hallo Chibo,
da liegst Du falsch.
Ein Anhänger mit grünem Kennzeichen darf von einem Schlepper mit schwarzem Schild gezogen werden.
Anhänger mit grünem Kennzeichen dürfen nur (es gibt auch noch Schausteller,aber das gehört sicher ins Kirmes-Forum :D :D ) für lof Zwecke genutzt werden,oder müssen einem lof Betrieb dienen.
Damit ist eigentlich alles klar.

Gruß
Thomas
 
Christian2911

Christian2911

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uli0601 schrieb:
Hallo,

das Problem an der Sache ist folgendes:

Der Anhänger muß ein Folgekennzeichen haben welches zu einem Schlepper gehört welcher auf einem Betrieb läuft der berechtigt ist solche Kennzeichen zu führen. D.h. Du kannst serwohl mit Deinem "Schwarzen" Schlepper einen Anhänger mit grünem Kennzeichen ziehen wenn Du im "Auftrag" des enstprechenden Betriebes unterwegs bist. Der Betrieb darf allerdings seine "Grünen" Anhänger auch nur an andere Lof Betriebe ausleihen oder halt an jemanden der dann in seinem Auftrag seine Felder/Wälder "bewirtschaftet".

Gruß Uli

Hey Uli, Du bist schnell.....
 
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1014ts

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Hallo Christian 2911,
mich kann die Streife,zu diesem Thema,fragen was sie will,ich sage dann: Schreiben sie mir,ich schreibe zurück.

Gruß
Thomas
 
Chibo

Chibo

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Hallo Jungs,

vielen Dank für die Antworten. Muß den hinter dem Anhänger auch zwangsweise eine Betrieb stehen?

Beispiel: ich fahre mit meinem schwarz gekennzeichnetem Schlepper und einem grün gekennzeichnetem Hänger Brennholz für den Eigenbedarf aus dem Wald, welches ich dort erworben habe. Der LoF-Zweck ist doch eigentlich eindeutig.

Ich kenne auch einige Waldbesitzer, die problemlos alles in grün gekennzeichnet haben, ob die deswegen einen Betrieb besitzen, ist mir zur Zeit unklar.

Da ich selber weder Weide noch Acker noch Wald besitze, habe ich meinen Deutz schwarz gekennzeichnet. Habe ich Euch richtig verstanden, dass ich jetzt mit einem grün gekennzeichneten Anhänger fahren darf, wenn er einem der Waldbesitzer gehört und wenn es mein eigener ist, muß er ein schwarzes Kennzeichen habe?

Für ein und denselben Zweck? Das grenzt ja schon an Abzockerei! Steuer, Versicherung und alle 2 Jahre TÜV sind bei einem 5,7 Tonnen Hänger ja nicht gerade wenig. Da kann ich mir das Holz ja besser bringen lassen!

Sorry, ich bin gerade etwas deprimiert, trotzdem: Danke für Eure Antworten.

Gruß, Chibo.
 
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uli0601

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Hallo Chibo,

ja, das ist in der Tat so.

Ließ dir das mal durch:

http://www.deutzforum.de/attachment.php?attachmentid=38380


Gruß Uli

P.S. ein 5.7 Tonner wäre mir auch zu teuer. Ich habe meinen Anhänger
Technisch Abgelastet. D.h. es wurde ein niedrigeres zul. Gesamtgewicht
eingetragen, das dann entsprechend weniger Steuern kostet. Der Anhänger muß dazu nicht verändert werden. Dies wurde mir sogar vom Finanzamt vorgeschlagen.
Dazu muß man zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle wo dann die neue BE ausgestellt wird.
 
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Christian...

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Beispiel: ich fahre mit meinem schwarz gekennzeichnetem Schlepper und einem grün gekennzeichnetem Hänger Brennholz für den Eigenbedarf aus dem Wald, welches ich dort erworben habe. Der LoF-Zweck ist doch eigentlich eindeutig.

Hallo Chibo,

ich formuliere das jetzt mal bewusst übertrieben:

Du holst das Holz doch aus dem Wald, um gemütliche Winterabende vorm Kamin verbringen zu können. Dein Hauptanliegen ist es ja nicht, den Wald zu pflegen oder die Versorgung der Bevölkerung mit Holz als Brenn- und Baumaterial sicherzustellen.

Ich kann deinen Unmut jedoch voll und ganz nachvollziehen - mir gehts genau so.

Der Staat hat die grünen (=steuerbefreiten) Kennzeichen "erfunden", um bestimmte Bereiche zu unterstützen. Durch die Steuerbefreiung für die Landwirtschaft wird (mehr oder weniger) sichergestellt, daß die Bevölkerung mit bezahlbaren Lebensmitteln versorgt werden kann, ähnliches gilt für die Forstwirtschaft.

Dein Anhänger muss nicht zwangsläufig einem lof-Betrieb gehören. Wenn du mit deinem Gespann in einem lof-Betrieb aushilfst, und dabei ausschließlich lof-relevante Aufgaben erledigst, wäre eine Steuerbefreiung möglich.
 
Thema: Schwarzes Folgekennzeichen???

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