DIEDAM Kipper - Fahrgestellnummer und ABE

Diskutiere DIEDAM Kipper - Fahrgestellnummer und ABE im Forum Fremdfabrikate & Landmaschinen im Bereich Sonstiges - Moin, wir haben uns Ende des Jahres einen DIEDAM Kipper (5,7 t nach Angabe des Verkäufers) zugelegt, leider hatte der Verkäufer keinerlei...
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Stephan1973

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Moin,

wir haben uns Ende des Jahres einen DIEDAM Kipper (5,7 t nach Angabe des Verkäufers) zugelegt, leider hatte der Verkäufer keinerlei Unterlagen mehr dazu...

Da wir nun vom TÜV eine Betriebserlaubnis benötigen, bin ich auf der Suche nach der Fahrgestellnummer. Der Kipper hat kein Typenschild, Alles was ich gefunden habe, sind zwei Typenschilder an der Zugdeichsel (Ich vermute mal von der Deichsel und der Auflaufbremse?), Fragmente eines Schildes am hinteren Zugmaul (Kaum noch lesbar) und einen eingeschlagenen, sehr schlecht lesbaren Schriftzug (Rothe Erde oder so) am Drehkranz.

Der TÜV Prüfer hat sich das ganze schon angesehen und für annehmbar befunden, benötigt allerdings die Fahrgestellnummer, die irgendwo eingeschlagen sein muss und am besten eine Kopie einer ABE für den Kippertyp, den Rest würde er sich dann aus einer Datenbank heraussuchen.

Nun meine Fragen:

1. Hat jemand eventuell den gleichen Kipper und kann mir die ABE einscannen und zusenden?

2. Wo finde ich die Fahrgestellnummer? Am (von vorne gesehen) rechten Längsträger (wie der Prüfer meinte) habe ich schon mehrere Farbschichten entfernt, jedoch nichts gefunden.
Bevor ich jetzt den ganzen Kipper mit der Drahtbürste bearbeite hoffe ich, daß mir jemand genauer sagen kann wo ich suchen muss.

Gruß, Stephan
 

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jogy

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Hallo,

ich habe den selben Kipper und benötige auch eine Betriebserlaubnis, ich habe gehört das man diese auch bei den Hersteller oder dessen Nachfolger bekommen kann. Aber auch da benötigt man die Fahrgenstellnummer.
Falls ich die Fahrgenstellnummer finde oder in Erfahrung bringe wo man die Betriebserlaubnis her bekommt werde ich von mir hören lassen,

Mit freundlichen Grüßen Jogy
 
7807

7807

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Hallo Stehpan,

mal ne andere Frage... Wieso muß der Anhänger vom TÜV abgenommen werden ?? Wird der Anhänger mit schwarzem Kennzeichen gefahren ??
Ist es nicht so, das landwirtschaftliche Anhänger -wenn er dann mit grünem Kennzeichen gefahren wird- bis 25 km/h Zulassungsfrei sind und dieser dann mit einem zusätzlich angefertigtem Nummerschild (ohne jegliche Plakette) des Schleppers gefahren werden kann... ?? So meine ich zu wissen..., lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.
Wie das mit schwarzen Kennzeichen am Schlepper ist, weiß ich leider nicht... ABER ich denke, da wissen andere besser drüber Bescheid, die mit sowas fahren..

Gruß
Alfred
 
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Christian...

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Ist es nicht so, das landwirtschaftliche Anhänger -wenn er dann mit grünem Kennzeichen gefahren wird- bis 25 km/h Zulassungsfrei sind und dieser dann mit einem zusätzlich angefertigtem Nummerschild (ohne jegliche Plakette) des Schleppers gefahren werden kann... ?? So meine ich zu wissen..., lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.

Hallo Alfred,

da gibts nichts zu belehren, solange man mit dem Kipper in Sachen lof unterwegs ist.
Und das wird der Knackpunkt sein: Da ein Deutz und so ein Kipper extrem vielseitig sind, kann man damit auch prima Aufgaben außerhalb von Land- oder Forstwirtschaft erledigen. Dafür braucht der Anhänger aber ein eigenes Kennzeichen mit allem, was das nach sich zieht (TÜV, Versicherung, Steuern, ...)

... und natürlich, wenn man denn gerne schneller als 25 km/h fahren möchte.
 
Raini750

Raini750

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Moins,

...leider hatte der Verkäufer keinerlei Unterlagen mehr dazu...

Da wir nun vom TÜV eine Betriebserlaubnis benötigen, bin ich auf der Suche nach der Fahrgestellnummer. Der Kipper hat kein Typenschild...

Der TÜV ... benötigt allerdings die Fahrgestellnummer... und am besten eine Kopie einer ABE für den Kippertyp

es geht um die ABE. Die braucht man immer (auf öffentlichem Gelände)
Gruß Raini
 
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Stephan1973

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Raini750 schrieb:
Moins,


es geht um die ABE. Die braucht man immer (auf öffentlichem Gelände)
Gruß Raini


Moin,

genau so ist es. Der Kipper läuft zwar dann mit grünem Folgekennzeichen, ich benötige aber dennoch die Betriebserlaubnis, ansonsten darf ich den nicht auf öffentlichen Wegen fahren.

Die gabs damals sicher beim Neukauf des Kippers mit, ist so eine Art Klappkarte. Zumindest habe ich so eine schon von einem Bekannten bei seinem UNSINN Kipper gesehen das war mehr oder weniger eine Art "Sammel BE", in der 3 verschiedene Typen, was Abmaßung und Gesamtgewicht angeht, aufgeführt waren.

Der Prüfer braucht einen Anhaltspunkt, um sich aus seiner Datenbank den richtigen Typ rauszusuchen. Daher die Frage nach einer Kopie der entsprechenden BE.

Und die Fahrgestellnummer muss er natürlich auch haben, aber die muss erstmal gefunden werden... Die hat der Hersteller damals wohl sehr gut versteckt...

Dann bekommt der Kipper vom TÜV eine neue BE und auch ein neues Typenschild (Kleinigkeiten wie Reflektoren usw. müssen natürlich noch ergänzt werden).


Gruß, Stephan
 
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Deichgraf

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Moin moin,
ich bin bei Glatteis und strömenden Regen mal gucken gewesen :].
Mein Diedam Kipper steht nämlich noch mit Brennholz beladen draußen.
Die Fahrgestellnr steht bei meinen Kipper von VORNE gesehen auf der linken Seite von der unteren aufnahme des Drehkranzes. Gleich neben der Anh.steckdose.
Es ist bei mir eine 6stellige Nr.
Ich habe für den Kipper leider auch keine Papiere.
Deswegen wäre es auch für mich interresant wegen einer Abe.
Viele Grüße von der naßen und kalten Westküste

Thorsten
 
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Stephan1973

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Super, vielen Dank für Deinen Einsatz.

Ich werde am Sonnabend mal an der Stelle nachsehen.

Jetzt fehlt nur noch jemand, der eine BE für diesen Kippertyp besitzt.

Was mir noch eingefallen ist:

Steht in einer Zulassung oder im KfZ Brief (also bei schwarzen Kennzeichen) nicht auch immer mit drin, wann und mit welcher Nummer die BE erteilt worden ist?

Zumindest war es bei meinem PKW Anhänger im alten Brief (also vor Zulassungsbescheinigung I und II) so.

Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der so einen Kipper mit schwarzen Kennzeichen zugelassen hat und da mal nachschauen kann. Datum und Nummer der BE würden dem TÜV ja vielleicht auch reichen.

Gruß, Stephan
 
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jogy

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Hallo Stephan,

wegen der Nummer werde ich am Sonntag mal gucken.

Wegen der Zulassung habe ich als ich meinen alten Schlepper auf eine schwarze Nummer zugelassen habe gleich gefragt was sich für den alten Anhänger mit den grünen Folgekennzeichen ändert.

Die Antwort: Da die Zugmaschine unter 25 kmh läuft bleibt auch der Anhänger zulassungsfrei, lediglich eine Betriebserlaubnis muss für den Anhänger erteilt sein (vom Hersteller oder wenn die nicht mehr vorhanden ist vom TÜV neu ausgestellt). Vom Hersteller kann man diese mit Angabe der Fahrgenstellnummer nachfordern. Als Kennzeichen kann ich das Schwarze Folgekennzeichen von der Zugmaschine benutzen.
Für den Anhänger wird nur eine Betriebserlaubnis benötigt (einen Brief oder andere Zulassungsbescheinigung wird nicht benötigt und gibt es auch nicht).


Ich hoffe das hilft weiter.

PS. Die Info habe ich direkt von der Zulassungsstelle.

Gruß, Jogy
 
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jogy

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Ich noch mal,

ich habe die Nummer gefunden :D

Die Nummer ist zwei mal vorhanden, siehe die Bilder. :] :] :]

Gruß jogy
 

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Stephan1973

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Moin,

So, Dank des Tipps von Deichgraf habe ich die Nummer gefunden (siehe Bild)

@ Jogy: Bist Du sicher, das das die Fahrgestellnummer ist? Ich habe an den Stellen auch was gefunden, allerdings sind das keine eingeschlagenen Nummern, die sind erhaben. Sieht für mich eher wie eine Kennzeichnung der Stahlträger aus, an den anderen Trägern befindet sich nämlich derselbe Schriftzug (NP 12).

Nebenbei bemerkt: Zum Thema Zulassung würde ich an Deiner Stelle nochmal das Forum durchforsten, das Thema ist schon sehr oft diskutiert worden. Folgekennzeichen sind m.E. nur bei LoF Nutzung erlaubt.

Anhänger Trecker und Versicherung

Anhänger hinter Traktoren


Zurück zum Thema:

Jetzt nochmal die Frage nach der BE... Kann mir da noch jemand weiterhelfen? Den Hersteller gibts ja anscheinend schon einige Zeit nicht mehr. Weitere Angaben zum Kipper (Breite, Höhe etc. kann ich natürlich bei Bedarf noch nachliefern.

Gruß, Stephan
 

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Chibo

Chibo

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Hallo Stephan,

ich habe mich diese Woche mit einem Arbeitskollegen, der von seinen Eltern einen Bauernhof geerbt hat und heute noch hobbymäßig unterwegs ist, zufälligerweise auch über das Anhängerthema unterhalten.

Der meinte nämlich, dass es die Betriebserlaubnisse erst seit 1965 gibt. Solltest Du also an Deinem Anhänger ein Typenschild finden, das ein älteres Baujahr als 1965 belegt, kannst Du mit dem Hänger ohne BE fahren, weil ja niemals eine existiert hat.

Da ich das selber aber zu ersten mal gehört habe, wäre es wohl hilfreich, wenn sich hier noch andere aus dem Forum melden würden.

Gruß,
Chibo.
 
D6006A

D6006A

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Moin,
das ist nicht 1965, sondern alle Anhänger, die vor dem 01. März 1961 Hergestellt worden sind, haben keinen ABE bekommen.
Grüße
Frank
 
gausis deutz

gausis deutz

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Hallo,wo bekommt man den eine ABE her für anhänger die vor 1961 gebaut worden sind?da muß man wahrscheinlich zum TÜV oder? oder vom hersteller wenn er bekannt ist oder noch existiert? gruß thorsten
 
Chibo

Chibo

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Tach,

ok, dann hätten wir das Datum schomal.

Prinzipell würde ich jetzt einfach mit einem solchen Hänger ohne BE fahren, dass ich die nachträglich irgendwo erstellen lassen muß, ist mir nicht bekannt. Aber auch hier wäre mal interessant, wo das ganze geschrieben steht. Damit kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß, Chibo.
 
S

Stephan1973

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Moin,

Die Variante fällt weg, da nirgendwo ein Baujahr zu erkennen ist.

Ganz abgesehen davon, so sicher ist es auch nicht, daß vor 1961 gebaute Anhänger keine BE brauchen, der entsprechende Paragraph 18 der STVZO wurde bei der letzten Änderung gestrichen.

siehe auch hier:

die Betriebserlaubnis

Aber auch da: nichts genaues weiß man nicht. Ich hab mal aus reiner Neugierde ne Stunde im Internet gesucht und kleingedrucktes studiert... Viel schlauer bin ich nach der Lektüre der Gesetzestexte nicht geworden, eine Ausnahme oder Übergangsregelung habe ich jedoch nicht gefunden.

Aber wie gesagt, selbst wenn es noch so sein sollte, das Anhänger bei LoF Nutzung und Baujahr vor 1961 keine BE brauchen, nützt mir das nix.

Gruß, Stephan
 
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jogy

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Ich habe meine ABE jetzt, die vierstellige Fahrgestellnummern neben den Stecker ist richtig.
Der Anhänger ist bis 25 km/h zugelassen und mit Folgekennzeichen und Zulassungsfrei Eingetragen (auch mit Schwarzer Nummer). Mit schwarzer Nummer muss man ihn lediglich Haftpflicht versichern (kostet ca 20 € im Jahr) da dieser nicht mehr über einen Betrieb versichert ist.

Das ganze habe ich schwarz auf weiß und mit Amtlichen Stempel.


Gruß,
Jogy
 
schluetel

schluetel

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Der Anhänger ist bis 25 km/h zugelassen und mit Folgekennzeichen und Zulassungsfrei Eingetragen (auch mit Schwarzer Nummer). Mit schwarzer Nummer muss man ihn lediglich Haftpflicht versichern (kostet ca 20 € im Jahr) da dieser nicht mehr über einen Betrieb versichert ist.

Das glaube ich nicht.
Kann man dieses Schreiben mal sehen?
Ich glaube das wäre für viele andere auch interessant.

Mark
 
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Der Schaffer

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Hi, Kann mir jemand helfen? ich habe den gleichen Kipper gekauft. habe aber auch Das Problem das ich kein Typenschild mehr habe. Weis jemand was für ein typ das ist? Gruß Der Schaffer
 
joerg-ms

joerg-ms

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Hallo zusammen,

hat wer von Euch das mit der ABE für die Diedamkipper lösen können?

VG
Jörg
 
Thema: DIEDAM Kipper - Fahrgestellnummer und ABE
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