50Km/h Traktor mit Anhänger hat sich was geändert?

Diskutiere 50Km/h Traktor mit Anhänger hat sich was geändert? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo Ich brauche mal euren Rat. Ich meine in der Fahrschule gelernt zu haben das wenn ein Traktor 40 oder 50 läuft und ein grünes Kennzeichen...
06fan

06fan

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Hallo
Ich brauche mal euren Rat.
Ich meine in der Fahrschule gelernt zu haben das wenn ein Traktor 40 oder 50 läuft und ein grünes Kennzeichen hat ich zwei Anhänger mitführen darf die ein Auflaufbremse haben, wenn nicht scheller als 25Km/h gefahren wird und am Ende des Zuges ein 25Km Schild angebracht ist. Die Anhänger können ein grünes Folgekennzeichen vom Schlepper haben, muß aber nicht.
Will man schneller als 25km/h mit Anhänger fahren, muß dieser separat Zugelassen sein und Luftgebremst sein.

Ist das soweit richtig?

Der Hintergrund meiner Frage ist: Einen Bekannten haben sie angehalten, Mit einem Schlepper der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50Km/h hat. Mit einem zur Holzkarre umgebauten Miststreuer. So wie ich ihn versanden habe ist diese Kombination wohl nicht mehr zulässig, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann.

Ich hoffe mich kann hier jemand aufklären.
Vielen dank
Gruß Christoph
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Christoph,

ich will versuchen Dir das Problem zu erklären.

Es sind hier mehrere Gestze betroffen, die FZV = Fahrzeugzulassungsverordnung und die FeV = Fahrerlaubnisverordnung und die StVZO = Starßenverkehrszulassungsordnung.

FeV: Klasse T = Zugmaschienen mit einer max. bbH von 60 km/h, die nach ihrer Bauart für die Verwendung in der LoF bestimmt sind und für solche eingesetzt werden, ein Anhängerbetrieb ist hier eingefasst. Das Mindestalter für diese3 Klasse beträgt 16 Jahre. Hier gibt es aber eine Stufenregelung, fährt der Führer schneller als 40 km/h so muss er 18 Jahre alt sein.


FZV: § 3 II Nr. 2a) = Anhänger in der LoF sind nur dann zulassungsfrei, wenn sie nur für diese lof-zwecke eingesetzt werden und mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h hinter Zugmaschinen mitgeführt werden. Die Anhänger sind nur zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h in der vorgeschriebenen weise gekennzeichnet sind. Dies ist das Schild "25" an der Rückseite.

Vorausetzung dür die Zulassungsfreiheit ist, das der Anhänger in einem Lof-Betrieb zugelassen ist. Es ist unwichtig ob der Anhänger auf den eigenen oder einen fremden betrieb zugelassen ist.

StVZO: Holzkarre? Diesen Anhänger habe ich dort nicht gefunden. Sollte dieser Abhänger aber im öffentlcien Starßnverkehr bewegt werden, so benötigt er eine BE (Betreibserlaubnis) und die weiterev Vorausetzungen zur teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, gemeint sind hier Bremsen (eventuell), Beleuchtung usw.

Prüfe dies bitte und du kommst zu einem Ergebnis, ob die Positiv oder Negativ für Deinen freund ausfällt?

Ich persönlich meine es geht ins Negative.

Gruß

Rüdiger
 
U

uli0601

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Hallo Christoph,

warum wurde Dein Bekannter eigentlich angehalten?

Wurde Ihm dann etwa nur gesagt das das Gespann nicht zulässig sei?
Was ist dann passiert? Durfte er weiterfahren? Mußte er Strafe bezahlen und wenn ja für was genau?

Würde mich echt interessieren!

Uli

P.S. Entschuldige bitte meine Neugier! ;) Wollte den Beitrag gerade wieder löschen geht aber nicht mehr. Meine Fragen erübrigen sich eigentlich wenn Du die Sachen überprüfts die Rüdiger genannt hat.
 
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Hallo,

in meinen Augen geht Christophs Frage (und das würde mich auch interessieren) dahin, ob es irgend eine Rolle spielt, wie schnell die Zugmaschine fahren k a n n, oder nur wie schnell ich eben momentan mit dem Zug fahre. (also mal vorausgesetzt der ganze Rest ist i.o. -BE, lof-Einsatz, 25 Schild...)
 
06fan

06fan

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Hallo nochmal
Also mir geht es in erster Linie darum zu wissen wie ich in der Lof ein Gespann aus einem Traktor der eine Höchstgeschwindigkeit von 40Km/h oder mehr hat. Und einem Zulassungsfreiem Anhänger bewegen darf, zb Miststreuer , Viehkarre, auflaufgebremster 8to usw. Ich selsbst besitzte die Führerscheinklasse CE.
Wenn ich das richtig verstehe darf ich also mit unserm DX 3.65 Sc der auch 40Km/h fährt, und auch auf grünem Kennzeichen läuft zwei Auflaufgebremste Anhänger mitführen,wenn ich 25 Km/h fahre und am Anhänger hinten ein 25Km Schild angebracht ist. Die Anhänger haben dann das grüne Folgekennzeichen vom Schlepper.


Zu meinem Bekannten.
Er fuhr mit einem 50km/h Traktor mit grünem Kennzeichen, mit einem Miststreuer der nur Rungen hat unbeladen. Der Miststreuer hat nur Beleuchstung sonst nichts. Er wurde angehalten, weil er schneller als 25 fuhr und an der Karre weder Kennzeichen noch 25km/h Schild dran war. Er durfte mit der Karre keinen Meter mehr fahren nur noch bis zu einem geeigneten Abstellplatz. In aufsicht der Polizei.
Die Anzeige läuft noch aber so wie er meint gibts auf jedenfall Punkte und Führerscheinentzug weil es so was war wie fahren ohne Betriebserlaubniss.

Gruß Christoph
 
Ö

Ölhand

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Hallo Christoph,
zu deiner Anfrage, so weit ich weiß ist es immmer noch so möglich wie von dir beschrieben.

Zu deinem Bekannten, die Polizei hat absolut korrekt gehandelt. Und wenn dein Bekannter ehrlich sit wird er wohl zugeben dass er näher an den 50 km/h war als an 25, oder?
Wie alt ist dein Kumpel und welchen Führerschein hat er?

Gruß, Achim
 
K

Kurt

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Erstmal, die Geschwindigkeitsschilder sind letztes Jahr weggefallen. Braucht man nicht mehr.
Zweitens darf ich mit einem schnelleren Fahrzeug einen langsameren Anhänger ziehen. Oder kennt jemand einen PKW, der nur 80 oder 100 läuft damit er mit Anhänger nicht zu schnell fährt? Nur anders rum, langsameres Zugfahrzeug und schneller Anhänger geht natürlich nicht. ;)
Ob es für den ehemaligen Mistreuer eine Betriebserlaubnis gibt wäre zu prüfen. Könnte eventl. noch irgendwo zu Hause eine rumliegen.
Ob die Polizei jetzt auch mit Videofahrzeugen Schlepper "jagt"? 8)
Ein fehlendes besser gesagt verlorenes Kennzeichen kann man auch wiederfinden. ;)

Kurt
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Kurt,

Tolle Leistung!

Gesetzte zu lesen ist nicht gerade Deine Paradedisziplin und irgendwelche Zwinkerchen machen die Aussage Deines Geschriebenen nun auch nicht gerade besser.



@ Hallo Christoph,

"... mit einem Miststreuer der nur Rungen hat unbeladen. ... "

Da hat Dein Kumpel ja noch einmal richtig Glück gehabt - ich nehme einmal an, die vorgesehene Ladung ist "Brennholz" gewesen.

Bei uns haben sie letztens einen ebenfalls 50 km/h Schlepper angehalten, mit einem passenden Anhänger (Abschiebewagen) mit eigener Zulassung und auch für 50 km/h zugelassen. Soweit ja alles noch in Ordnung, nur die Ladung war nicht Mais sondern Hackschnitzel für ein gewerbliches Heizkraftwerk. Dumm für den Fahrer. Nichts mit "Gün" und "T".

Gruß
D 6206 er
 
K

Kurt

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Was ist daran falsch?
Die Geschwindigkeitsschilder wurden letztes Jahr abgeschafft. Ausser sie wurden am 1.1 wieder Pflicht. Für ne "amtliche" Geschwindigkeitsmessung gibts auch Vorschriften, die nicht jeder Streifenwagen erfüllt.
Woher weiß ich oder du, ob für den Miststreuer nicht doch irgendwo ne Betriebserlaubnis liegt? Nicht mitführen oder nicht besitzen sind in dem Fall ein kleiner Unterschied. Und auf einem Miststreuer keinen Mist zu fahren ist auch noch nicht verboten. Die Ladung spielt keine Rolle. Selbst wenn die Streuwalzen abgebaut und Rungen aufgebaut sind interessiert das nicht solange die Ladung ordnungsgemäß gesichert ist.
Was wenn die Hackschnitzel aus dem eigenen Wald sind und an ein gewerbliches Heizkraftwerk frei Kraftwerk verkauft wurden?
Da gabs doch das gleiche Problem bei Biogasanlagen. Inzwischen gibts Richtlinien dafür. Da gilt immer T und Grün.
Und das lesen von Vorschriften und das Verstehen sind auch manchmal zweierlei. Ausserdem kommts auch auf den Zeitpunkt der Vorschrift an. Was nütz mir der letzte Stand? Nichts, denn ich brauche den aktuellen.

Kurt
 
U

uli0601

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Hallo Kurt,

welcher § hat sich geändert? (Geschwindigkeitsschilder)

Gruß Uli

P.S. Da dieses Forum durchaus auch der Information dient wäre es vielleicht nicht verkehrt die betreffenden § bei solchen Änderungen bzw. Aussagen mit anzuführen!
 
F

F6L514

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Guten Abend

Ist das In Deutschland Kompliziert mit dem was Erlaubt ist & was nicht .
Das heist doch wenn ich das jetzt richtig verstehe das man nur schneller als 25km/h sein darf wenn mann einen Luft gebremsten Hänger hat.
und dieser Hänger dazu noch Papiere hat und zugelassen ist.

Wie sieht das den aus wenn ich als Belgier mit meinem Gespann was den Vorschriften für Belgien Entsprischt zu euch auf Treffen komme.

Trecker 40KM/H Selbstgebauter Hänger mit Seilzugbremse it 3 Trecker Drauf und CE Führerschein

Darf ich einen Deutschen Zug in Deutschland überhaupt Fahren.

MFG
Michel
 
06fan

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Hallo
@ ölhand mein Kumpel ist 30 und hat auch CE.


Gruß Christoph
 
L

landwirt

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Hallo zusammen,

Rüdiger hat eigentlich in seinem Beitrag alles beschrieben.

Ich würde dem Betroffen nach Eingang des Bußgeldbescheides raten, sofort einen Anwalt (der sich in solchen Dingen auskennt) zu beauftragen, damit der noch retten kann, was zu retten ist.

Wenn ich schon mit einem 50 km/h Schlepper so ein Teil hinter mir herziehe, dann muss ich halt mal ab und zu in den Rückspiegel gucken, ob die Rennleitung nicht hinter mir herfährt.

So blöd, wie manche meinen, sind die nämlich auch nicht!!
Die wissen nämlich auch ganz genau, dass, wenn der Schlepper 50 km/h läuft, der Fahrer auch die 50 km/h (egal was hinten dran hängt).
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo F6L514=Michael,

werde Dir in den nächsten Tagen zu Deinen Frage eine Mail senden.


Gruß
Rüdiger
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

will versuchen es zu erläutern.

Fahrzeuge dürefn auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Haftpflichtversicherung besteht. Dies ist die Kernaussage des § 3 FZV.

Ausgenommen von dieser Vorschrift des Zulassungsverfahren sind Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.
Anhänger in diesem Sinne sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekenzeichnet sind, so steht es im Absatz 2 des § 3 FZV.

Was steht im § 58 StVZO?
Nun, dort steht geschrieben wie eine solche Schild auszusehen hat.

Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h an.

Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand besitzen. Die Ziffern sind schwarz und in einer Größe von 120 mm auszuführen.

Diese Schild ist an der Rückseite des Anhängers anzubringen.

Dein Freund soll bitte meine Punkte prüfen, ob er all diese Pumkte die ich hier und weiter oben aufgeführt habe erfüllt hat.

Gruß

Rüdiger
 
pelikan

pelikan

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Hallo Leute,

nach meinem Kenntnisstand darf ich hinter einen Schlepper/LOF-Zugmaschine, welcher schneller als 32 km/h ist, keine zwei
auflaufgebremsten Anhänger mitführen, auch wenn ich die
Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einhalte.
Der eine von diesen Anhängern müsste eine Druckluftbremse
(oder vergleichbar) haben.
Ich kenne den passenden Paragraphen jetzt nicht, aber so wird
es hier in der Region praktiziert und wir mussten auch schon mal
ein Verwarnungsgeld zahlen, weil wir uns nicht daran gehalten
haben.
Warum das so ist, kann ich mir nur dadurch erklären, dass wenn
man einen schnelleren Schlepper fährt, einem unterstellt, dass
man dann auch die 25 km/h nicht einhält.

Gruß
Pelikan
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo Pelikan,

lies bitte dazu den Bericht "Anhänger hinter Traktoren" hier im Bereich TÜV. Er ist dort bei den festgestezten Themen.

Gruß

Rüdiger
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Pelikan
Das ist Quatsch.Ich darf halt nicht schneller als 25Km/h fahren.
Ab 32Km/h ist die Druckluftbremse vorgeschrieben,aber auch nur wenn ich schneller als 25Km/h fahre.
Hinter einem Lkw,der 80Km/h läuft,darf man ja auch einen Bauanhänger
ziehen,man darf eben dann nur zulässige Höchstgeschwindigkeit des Anhängers fahren.
Gruß Ralf
 
Wübbo

Wübbo

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Moin,

das ist leider nicht ganz korrekt.

Man darf einen Hänger mit einem zul Gesamtgewicht von 8 Tonnen auflaufgebremst mit 40km/h fahren WENN:

1. Der Hänger zugelassen ist
2. Beide Achsen gebremst werden
3. Der Tüv nicht abgelaufen ist ;)

MfG Wübbo
 
fiscmart

fiscmart

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Hallo Pelikan.

Diese Reglung gab es tatsächlich mal. Jedoch wurde irgendann der Irrsinn erkannt und die Regelung zurückgenommen. Da war vor ein paar Jahren mal ein Artikel in der profi / topAgrar, daß die Regelung abgeschafft wurde. Mit einem Paragraphen kann ich Dir leider nicht dienen :(

Gruß Martin
 
Thema: 50Km/h Traktor mit Anhänger hat sich was geändert?

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