Hersteller des Anhängers bzw. der Achsen?

Diskutiere Hersteller des Anhängers bzw. der Achsen? im Forum Identifizierung im Bereich Sonstiges - Guten Morgen Forumer, ich benötige eure Hilfe: Ich suche den Hersteller des Anhängers bzw. den Hersteller der Achsen, evtl. würde eine Kopie...
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Berlin3321

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Guten Morgen Forumer,

ich benötige eure Hilfe:

Ich suche den Hersteller des Anhängers bzw. den Hersteller der Achsen, evtl. würde eine Kopie einer ABE reichen.

Dieses Wrack stand 20 Jahre bei uns im Wald, der Besitzer ist schon lange im Himmel. Vom eigentlichen Anhänger war nur noch der Rahmen da, alles andere schon völlig weggegammelt, der Rahmen hinten rechts gebrochen.

Der Anhänger hatte die Maße 4x 1,80m, Spurbreite (mitte Reifen) 1,30 m, Reifengröße 5,50 x 16

Die eigentliche Achse ist aus 40 mm Vollstahl, an den "Federn" anheschweisst.

Geplant ist der Neubau incl. Spurweitenveränderung auf 1 m, Kasten 1,25 x 2,50 m, Dreiseitenkipper. Doch zur "Zulassung" bzw. einer neuen ABE brauche ich techn. Daten, z.B. Bremsenwerte.

Soll dann hinter einem Holder A 16 laufen.

Vielen Dank, viele Grüße Berlin
 

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Berlin3321

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bfg 2004

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Hallo Berlin !

Das mit der Spurweitenänderung darfst Du dir getrost aus dem Kopf schlagen.
An solchen"Sicherheitsrelevanten Bauteilen" darf nur der Hersteller schweißen !

Vorschlag : Zwei - oder Dreiseiten - Kipper vom Mulitcar ( ex DDR ) besorgen, der könnte von der Spurweite her passen.

mfg bfg 2004
 
B

Berlin3321

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Moin......

danke, weiss ich, mache ich trotzdem.

Das wird so geschweisst, dass es

1. niemandem auffällt
2. nach Abnahme/ ABE Erteilung 4 Winkel überlappend aufgeschweisst werden. Das hält genauso bzw. besser als das Vollmaterial
3. die Naht wird "vollgeschweisst"

Multicaranhänger ist bekannt, jedoch sind diese

1. sauteuer
2. meistens völlig hin
3. bös´ kippelig, aufgrund des hohen Schwerpunktes
4. Spurweite passt auch nicht so wirklich

MFG Berlin

evtl. lasse ich die Achse auch beim Hersteller entsprechend bearbeiten, schaun ´mer mal..........
 
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B

bfg 2004

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Hallo Berlin !

Na ganz Toll !!!!

Wozu dann noch eine ABE ????

Damit der Pfusch AMTLICH BEGLAUBIGT wird ?

Ich Fass es nicht !

mfg bfg 2004
 
U

uli0601

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Hallo Berlin,

hast die Dein Vorhaben ganz durchdacht?
Was machst Du bei der nächsten fälligen TÜV Untersuchung in 2 oder 3
Jahren, flext Du dann Deine Verstärkungswinkel wieder weg und nach dem TÜV wieder hin so daß es keiner merkt?

Prinzipiell kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen.

Nun zur Sachlage:

Gibt es überhaupt noch irgendein Typenschild auf den Achsen?

Du wirst für eine Abnahme/Neuzulassung solche Schilder benötigen.
Diese Schilder haben Prüfzeichen! Wenn da keine mehr da sind kannst Du nur versuchen alle gängigen Achsenhersteller abzuklappern, falls keiner im Forum den Hersteller kennt.Das diese Achsen nach Veränderungen ihre Zulassung verlieren, mit allen Konequenzen, weißt Du glaub ich selber!

Du solltest Dir zudem als allererstes einen TÜV Prüfer suchen der Dich bei dem Projekt von Anfang an begleitet! (Falls du noch keinen hast)
Das was Du vorhast wird nämlich eine Einzelabnahme ,als Fahrzeughersteller wird Dein Name drinstehen.

Gegen solche Projekte ist prinzipiell nichts einzuwenden wenn die Sache von Anfang an Hand und Fuß hat.

Ich wünsch Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben

mfg Uli
 
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1014ts

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Hallo Berlin,
das ist aber recht abenteuerlich mit den Winkeln.
Die Behauptung "hält genauso gut oder besser" ist schlichtweg falsch! ;(

Gruß
Thomas
 
B

Berlin3321

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Moin.......

wo bitte ist das Problem?

Entsprechende Schweißscheine habe ich, ein Freund von mir darf sogar Flugfeldtankwagen schweissen (hat die Dinger mal beim Hersteller gebaut).

Ein Typenschild ist an der gebremsten Achse dran, nur leider nicht mehr lesbar.

TÜV entfällt, da grünes Wiederholungskennzeichen, es geht nur um die Abnahme/ Erteilung der ABE.

Bitte, liebe Forumer, wer einen Maack Anhänger hat und ABE dazu, der schaue bitte, ob dort der Achsenhersteller genannt wird.

Ich habe die gleiche Achse auch an einem Bardenhagen oder Bartenhagen Anhänger aus HH gesehen.

MFG Berlin

PS: ich sehe das nicht als Pfusch an, aber die Ansichten sind halt verschieden.......
 
U

uli0601

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Hallo Berlin,

irgendwie mußt Du allerdings schon ein schlechtes Gewissen haben,
wenn du ein Vorgehen mit den Winkeln nicht als Pfusch betrachtest
warum fährts Du damit nicht zum TÜV? ;)

Vielleicht noch ein Hinweiß: Vielleicht kann man diese Achsen auch dadurch kürzen in dem man diese Teile von einer Seite her kürzt,
also z.B. die Nabe/Bremsträger herunterziehen, einen neuen Wellenstummel draufdrehen und die Nabe/Bremsträger wieder aufsetzen.
Natürlich nur mit Abspache bzw. Zustimmung eines Sachverständigen.

mfg. Uli

P.S. Es ist im übrigen vollkommen unerheblich mit welchen Kennzeichen der Anhänger später laufen wird was die Abnahme betrifft. Nahezu jede technische Änderung die Du nach einer erfolgten Abnahme an dem Fahrzeug ausführst hat die sofotige Ungültigkeit einer erteilten
Betriebserlaubnis zu Folge.

Du solltest beachten das du jederzeit in einen Unfall verwickelt werden kannst. Sollte ein Sachverständiger dann solche Änderungen feststellen hast Du ein Problem!
 
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Lasca34

Lasca34

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Hallo Bert , hallo Uli,

bevor die Erregung weiter steigt, bitte ich zu bedenken, daß eine ABE, eine Einzelerlaubnis und was es da alles gibt, keineswegs bedeutet, daß das Fahrzeug, Bauteil usw. geeignet ist, sondern ausschließlich, daß es erlaubt ist. Ich kann das auch deutlicher ausdrücken: Diese amtlichen Genehmigungen bedeuten nicht, daß irgendetwas auf Eignung geprüft worden ist, sondern allein, daß die Gebühren ordnungsgemäß abgedrückt worden sind. So ist das nun mal in dem in dieser Hinsicht ziemlich mittelalterlichen Zünftestaat BRD ( Backschischrepublik Deutschland ). Diese amtlichen Bescheinigungen sind Zulassungsbescheinigungen, aber keine Eignungsbescheinigungen!

Dazu Beispiele:

1. Wer sein Auto rundum mit sichtbehinderten Folien ohne ABE zukleistert und damit zu einem Sicherheitsrisiko macht, verliert die Betriebserlaubnis und macht sich strafbar. Backt man solchen Müll, jedoch mit mit ABE in dasselbe Auto, soll angeblich alles in Butter sein. Ich bin gespannt, wie mir mal dereinst jemand da den Unterschied erläutern will.

2. Wer mit sinem Fahrzeug mit ABE wegen eines konstruktiven Mangels einen schweren Unfall erleidet, erhält vom Erteiler der Gebührenabdrückbescheinigung keinen Ersatz. Der wird sich, im Gegenteil, voller Arroganz darauf herausreden, daß er dafür überhaupt nicht zuständig sei. Deshalb frage ich, wofür er denn vorher dieGebühren kassiert hat?

3. Es gibt Fahrzeuge, bei denen die Liste der Ausnahmegenehmigungen gegenüber irgendwelchen Vorschriften länger ist als der Rest der Fahrzeugpapiere, z.B. Fendt 380 GTA. Nun ist mir aber noch nie aufgefallen, daß ein 380 GTA, wenn er durchs Dorf fährt, eine Spur von Tod und Verwesung hinterläßt. Warum geht bei diesem Schlepper, was bei anderen angeblich nicht gehen soll? Richtig: Die Ausnahmegenehmigugen kosten Gebühren, und insofern erfüllen die Vorschriften dann doch wieder einen Sinn, wenn auch einen ganz niederträchtigen.

Ich möchte keineswegs der fröhlichen Bastelei und Braterei an sicherheitsrelevanten Bauteilen das Wort reden, aber ich wende mich vehement gegen die naive Ansicht, daß etwas, das genehmigt ist, damit automatisch auch geeignet ist.

Gruß
Michael
 
Ö

Ölhand

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Berlin3321 schrieb:
Moin.......

wo bitte ist das Problem?

Moin,
das Problem liegt darin dass du dein Vorgehen so öffentlich machst dass Milliarden Menschen rund um die Welt einen Beleg für deine Vorgehensweise haben. Man man man man warum müssen nicht zulässige Vorgehensweisen immer im Internet bekannt gemacht werden. Das ist dasselbe wie die Idioten welche sich im Internet damit rühmen dass sie die Leistung erhöht haben, einen Schlepper von 20 auf 60 km/h frisiert haben und damit prahlen dass sie einen TÜV Prüfer haben der ihnen alles aber auch wirklich alles einträgt.
Ich glaube ich werde mir in Zukunft solche geistigen Ergüsse ausdrucken.

MfG
 
Ö

Ölhand

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Hallo Michael,
das ist so nicht ganz korrekt.
Um eine ABE oder dergleichen zu bekommen muss nicht nur eine Gebühr entrichtet werden, es muss auch der Nachweis erbracht werden dass die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Dieser Nachweis kostet in der Regel mehr Geld als die Gebühr und so weit ich weiß muss auch dieser Nachweis nachvollziehbar sein und irgendeiner steht für das Bauteil gerade.
Habe ich also eine ABE muss ich davon ausgehen dass dieses Teil den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und konstruktiv dazu geeignet ist benutzt zu werden. Erleide ich nun aufgrund eines konstruktiven Fehlers einen Unfall, wird derjenige zur Rechenschaft gezogen der diesen Fehler gemacht hat. Entweder ist dies der Inhaber der ABE oder der Erteiler der ABE.
Denn einer von beiden hat einen Fehler gemacht. Entweder hat der Inhaber der ABE falsche Daten und Nachweise erbracht oder der Erteiler hat die Bestimmungen nicht beachtet.

Allerdings lasse ich mich auf den Konsens ein dass nicht alle gesetzlichen Bestimmungen geeignet sind gesetzlich zu regeln was sie denn regeln sollen. Mit anderen Worten, nicht jede gesetzliche Bestimmung erfüllt ihren Zweck.
Und dann wird es haarig!

Gruß, Achim
 
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1014ts

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Hallo Berlin,
das dein Freund Flugfeldtankwagen gebaut hat heißt noch lange nicht das er Achsen mit Winkeln verändern darf.
Welche Zulassung man für Flugfeldtankwagen braucht weis ich nicht.Da er sie aber nicht mehr baut ist diese Zulassung erloschen.

Michael, du hast ja völlig Recht,das mit der Prüferrei ist ein riesen Geschäft.Wie kann man der Gilde der Schornsteinfeger,Tüvler,Kanalprüfer....das Handwerk legen?
Warscheinlich überhaupt nicht,da der "deutsche Michel" zahlt und glücklich ist.

Gruß
Thomas
 
U

uli0601

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Hallo ans Forum,

Berlin wird keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für den Wagen bekommen.
Se handelt sich um eine Einzelabnahme.

Lediglich die Bauteile die dafür verwendet werden also z.B. Achsen, Bremsen, Zugösen etc. benötigen eine ABE die der Hersteller dieser Bauteile haben muß.(und natürlich dem Käufer solcher Bauteile aushändigen muß)
Es kann auch eine geänderte Achse vom Sachverständigen abgenommen werden nachdem die von Ihm geforderten Nachweiße erbracht wurden.
Wie Achim richtig gesagt hat müssen Hersteller entsprechende Nachweise erbringen um eine ABE für Bauteile zu erhalten. Diese Teile sind dann auch bei Sachgerechtem Einbau und Verwendung geeignet.
Solange es sich nicht um Fälschungen handelt!

Auf Grund dieses ABE Bescheinigungen bzw. der sonst. Bescheinigungen und der Überprüfung des Sachgerechten Einbaues durch einen Sachverständigen kann ein
Gutachten Z.B. nach § 21 erstellt werden.
Die Betriebserlaubnis erteilt dann die zuständige Zulassungsstelle.

@Michael
Hersteller von Fahrzeugen können sehrwohl für Mängel an Ihren Fahrzeugen haftbar gemacht werden wenn dadurch Personen zu Schaden kommen.
Wie dies allerdings im einzelnen geregelt ist weiß ich nicht.

Siehe z.B. Rückrufaktionen.


mfg. Uli

Juhu endlich wieder ein Thema zu streiten!!! :D
 
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uli0601

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Hallo ans Forum,

ums klar zu stellen, dieses Forum ist für mich kein Platz um zu Streiten!

@Thomas:

Ich glaube man tut den genannten Leuten unrecht wenn man Ihnen das Handwerk legen wollte. Diese Leute, ich bin keiner von Ihnen, sind nicht die die diese Vorschriften und Gesetze aufstellen bzw. dieses gesamte Regelwerk.
Ich selbst habe schon für 2 Kraftfahrzeuge (Sportwagen) die Betriebserlaubnis erhalten. Die Zusammenarbeit mit dem TÜV hat hervorragend funktioniert. Wir müßten hier einiges nachweißen, z.B.
die Euro 4 Grenzwerte für einen Serienmotor nachdem wir diesen in unser Fahrzeug eingebaut hatten, das kostet z. B. richtig Geld und hat uns bestimmt nicht glücklich gemacht. Das wir es geschafft haben natürlich schon!


Glücklich ist glaub ich zudem niemand wenns um das Bezahlen von Gebüren für Prüfungen wie TÜV (HU Untersuchung) Schornsteinfeger
etc. geht. Allerdings muß man klar sagen das solche Überprüfungen durchaus einen Sinn geben. Ich möchte z.B. nicht von einem Anhänger erschlagen werden bei dem die Achse bricht wenn er gerade an mir vorbeifährt!

mfg Uli
 
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Berlin3321

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Moin..........

genau darum geht es:

Ich benötige techn. Daten der Achse, um diese dann zu bearbeiten und eingetragen zu bekommen.

Evtl. stehen diese Daten oder der Achsenhersteller in einer vorhandenen ABE, deshalb, liebe Forumer die Bitte, in euren ABE´s nachzusehen oder den Hersteller der Achse von euren Anhängern zu ermitteln.

Alles weitere wird dann mit dem Achshersteller oder dem Sachverständigen geklärt.




uli0601 schrieb:
Berlin wird keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für den Wagen bekommen.
Se handelt sich um eine Einzelabnahme.

Lediglich die Bauteile die dafür verwendet werden also z.B. Achsen, Bremsen, Zugösen etc. benötigen eine ABE die der Hersteller dieser Bauteile haben muß.(und natürlich dem Käufer solcher Bauteile aushändigen muß)
Es kann auch eine geänderte Achse vom Sachverständigen abgenommen werden nachdem die von Ihm geforderten Nachweiße erbracht wurden.


Auf Grund dieses ABE Bescheinigungen bzw. der sonst. Bescheinigungen und der Überprüfung des Sachgerechten Einbaues durch einen Sachverständigen kann ein
Gutachten Z.B. nach § 21 erstellt werden.
Die Betriebserlaubnis erteilt dann die zuständige Zulassungsstelle.




mfg. Uli

Juhu endlich wieder ein Thema zu streiten!!! :D

@ Uli: Ich hatte auch überlegt, von der Seite her zu kürzen, denn die Achstummel sind ja vom Hersteller auch dort angeschweisst. Sofern der Hersteller die Maße verändert, wird das eine echte Alternative.

Wenn ich das selbst mache, ist mittig kürzen besser, weil ich mit meinen "Bordmitteln" mittig die Achse besser ausrichten und gegen Verzug befestigen kann.

Bei "seitlicher" Verkürzung wiederrum ist der Verzug kleiner, schon klar.......

MFG Berlin

Also, liebe Leute, schaut bitte mal auf das Typenschild an euren Achsen oder bitte in die ABE.
 
A

Allerhand

Guest
Hallo Berlin.

So..? Wer garantiert dir, oder der Welt denn, dass der Hersteller hier nur Achsen von einem Hersteller eines Typs verbaut hat?
Niemand.
Die Fahrzeughersteller wechseln oft ihre Zulieferer.

Deine Mühe, einen toten zum Leben zu erwecken, in Ehren.. Aber
ich sehe das auf eine Einzelabnahme hinauslaufen. Was das bedeutet, dürfte klar sein.
Alles andere kannst du dir mit einem kleinen Hämmerchen getrost aus dem Kopf schlagen.

Gruß

Friedhelm
 
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DeutzTim

DeutzTim

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Moin Uli


Von seiten des Moderators spricht nichts dagegen zu streiten - Ich finde diskutieren passt besser. Solange es sachlich und ohne Beleidigungen bleibt! Beim Inhalt misch ich mich nicht ein, da ich weder ein Experte noch ein Tüv Prüfer bin.


Gruß Tim
Moderator dieses Bereiches
 
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Berlin3321

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Moin......

Einzelabnahme ist klar, dass habe ich schon mit dem TÜV besprochen.

Doch es bleibt dabei:

Ich benötige möglichst den Achsenhersteller bzw.techn. Daten der Achse, insbesondere der Bremse.

Wie schon gesagt: Es scheint sich um eine Standartachse für LFO Anhänger zu sein.

Also bitte, Forumer, schaut mal auf eure Anhänger, ob auf den Typenschildern noch was zu erkennen ist bzw. ob in den ABE´s etwas zu den Achsen steht.

MFG Berlin
 
B

Berlin3321

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Moin Forumer,

es gibt Neuigkeiten:

Der Achsenhersteller ist MKE/ Knott.

Leider gibt es bei der Fa Knott keinerlei Unterlagen mehr, so das es schwierig wird, eine erneute ABE zu erhalten.

Es konnte aber geklärt werden, dass die Achse nicht gehärtet ist und somit kürzen und schweissen möglich ist.

Nochmals die Biitte, ob jemand eine Anhänger ABE mit den Werten in Kopie für mich hat.

MFG Berlin
 
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