Reifenfreigabe D40.2 (D40L)

Diskutiere Reifenfreigabe D40.2 (D40L) im Forum Reifen / Felgen im Bereich Allgemeine technische Fragen - Hallo Deutzfreunde, bin neu hier im Forum und habe sogleich eine Frage an euch. Ich besitze u.a. ein D40.2(D40L) mit der Hinterradbereifung...
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Postwilli

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Hallo Deutzfreunde, bin neu hier im Forum und habe sogleich eine Frage an euch. Ich besitze u.a. ein D40.2(D40L) mit der Hinterradbereifung 12.4X28 (nur eingetragen).
Ich möchte ihn umbereifen auf 12.4X32
Hat jemand von euch irgendwelche Unterlagen(Brief oder Reifenfreigabe) für diesen Schlepper?
Es geht mir nicht Schnelligkeit, die alten sind abgefahren und ich kann diese günstig bekommen.

mfg Postwilli
 
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cs

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Hallo Postwilli,
auf meinem D 40.2 (F3L812) befindet sich auf der rechten Seite ein Typenschild.
Hierauf sind auch folgende Reifengrößen angegeben:
1. 9,5/ 9-36 AS
2. 12,4/11-28 AS
3. 12,4/11-32 AS

Für die aufgeführten Reifengrößen benötigst Du auch jeweils eine andere Felgengröße.

Bereifung 12,4/11-32 AS / Felgengröße W 10-32
Deine derzeitigen Felgen haben die Größe W 10-28

Hiermit stellt sich die Frage, ob eine Umbereifung sinnvoll ist.
Dies ist wahrscheinlich nur dann der Fall, wenn Du diese Felgen schon besitzt, oder diese sehr günstig erwerben kannst.
(Kosten für die Eintragung der neuen Reifengröße nicht vergessen)

Mit freundlichem Gruß
Christoph
 
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Postwilli

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Hallo Christoph, ich schaue heute abend auf das Typenschild.Wenn sie da aufgedruckt sind kann ich sie ohne Briefeintragung fahren, oder müssen sie noch eingetragen werden. Im Brief stehen nur die 12.4x28 eingetragen. Ich habe Kompletträder mit Kockzwillinge bekommen.Passen auch drauf wegen Höhe, Abstand und Überstand.
mfg Postwilli
 
Klaus D5006

Klaus D5006

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Deutz F1L514/51 schrieb:
Hallo,

Postwilli schrieb:
... kann ich sie ohne Briefeintragung fahren, oder müssen sie noch eingetragen werden. ...

die neuen Reifen müssen eingetragen werden.

Hallo,

bei mir steht auch nur eine Reifengröße im Brief. Der TÜV Mensch meinte, daß die anderen Größen die auf dem Typenschild stehen nicht eingetragen werden müssen.

Gruß Klaus
 
P

Postwilli

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Hallo,
auf dem Typenschild ist die Reifengröße 12.4 X 32 aufgeführt. Ich werde diese Größe aber im Brief eintragen lassen, um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Im Forum habe ich von einem Herrn Amelingmeier gelesen, der Reifenfreigaben bestätigt und verschickt. Dieser Beitrag ist aber von 2007 und ich weiß nicht ob es diese Firma noch gibt.
Wer weiß mehr, oder hat jemand von euch diese Größe von 12.4 X 32 im Brief von einem D40.2(D40L) eintragen lassen und kann mir eine Briefkopie zumailen?
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen Postwilli
 
Lasca34

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Postwilli schrieb:
.....Im Forum habe ich von einem Herrn Amelingmeier gelesen, .....Dieser Beitrag ist aber von 2007 und ich weiß nicht ob es diese Firma noch gibt.
.... Postwilli

Herrlich, Postwilli, einfach nur gut :). Ich kann Dich beruhigen: Diese Firma gibt es noch, und zwar handelt es sich um Europas führenden Traktorenhersteller Same Deutz-Fahr.

Gruß
Michael

( der sich immer noch amüsiert, welch köstliche Ergebnisse Irrtümer und Mißverständnisse hervorbringen können )
 
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Postwilli

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Hallo Deutzfreunde, die Reifenfreigabe ist mir am Wochenende zugestellt worden.
Ich möchte mich hier im Forum bei der Firma SAME DEUTZ-FAHR nochmals bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Janßen
SAME DEUTZ-FAHR Deutschland
Deutz-Fahr Straße 1
D-89415 LAUINGEN

Tel: 0049 9072 997-0
Fax: 0049 9072 997-594
Herr Amelingmeier
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Herr Amelingmeier ist in den Verdienten Ruhestand gegangen.
Laut meinem Deutz Teilehändler aus HEF gibt es bei SAME DEUTZ FAHR in Lauingen kein Beiblatt mehr für den D40.2.
Das Mail liegt mir vor.
Hat wer im Forum dieses Beiblatt vorliegen?
Kann man eine Kopir des gleichen erhalten?
Gruß Norbert Spiegel
 
Andreas.

Andreas.

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Hallo Norbert,

Frag mal beim TÜV nach.
Ich war selbst erstaunt, aber die haben in ihrer Datenbank auch eine Sammlung an Beiblättern.

Gruß
Andreas
 
Jan_hendrik

Jan_hendrik

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Nur verständnishalber:
Das Beiblatt müsste ich zum eintagen einer neuen Reifengröße beim Tüv vorlegen?
Ich habe die Möglichkeit an Komplettreifen der Größe 16,9 30 zukommen. Diese sind allerdings nicht auf dem Typenschild meines 5006 aufgeführt.
Würde ich dafür nun solch ein Beiblatt benötigen und würde die Eintragung funktionieren?

Griuß Jan-Hendrik
 
Stan_Bolle

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Jan_hendrik schrieb:
Nur verständnishalber:
Das Beiblatt müsste ich zum eintagen einer neuen Reifengröße beim Tüv vorlegen?
Ich habe die Möglichkeit an Komplettreifen der Größe 16,9 30 zukommen. Diese sind allerdings nicht auf dem Typenschild meines 5006 aufgeführt.
Würde ich dafür nun solch ein Beiblatt benötigen und würde die Eintragung funktionieren?

Griuß Jan-Hendrik

Die Reifen verändern nichts entscheidendes an Deinem Schlepper.

Entscheidend ist jedoch: Findest Du einen TÜV-Mann, der das genauso sieht.

Ich hab da schon mal mit verschiedenen TÜV und GTÜ Prüfern drüber diskutiert.

Die einen sagen: Bleibt der Trecker verkehrssicher und die Geschwindigkeitsänderung im [Rahmen] trägt er das ein.
............(verkehrssicher = genügend Platz für die Reifen).............

Die anderen sagen: Papier vom Hersteller und sonst nicht.
 
Norbert Spiegel

Norbert Spiegel

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Hi ich melde mich noch mal wegen dem D40.2.
War heute mit dem Schein und der Bemerkung das die Reifengröße auf dem Typenschild vermerkt ist, beim TÜV.
Ich fragte ob der TÜV mir die Reifen eintragen könnte.
Zur Antwort bekam ich: Wenn das Beiblatt mitgeführt wird und die Radkompination, sowohl auf dem Typenschild, als auch im Beiblatt und aud dem Schlepper gleich sind, ist keine Eintragung erforderlich.
Das Beiblatt sollte allerdings immer mitgeführt werden.

Demnach könnte ich so fahren, wenn ich das Beiblatt hätte.

Muß nächste Woche leider noch mal hin, dann wird das mit einem Beiblatt dem Schein sowie einem Foto des Typenschildes festgemacht,
sprich noch mal geklärt.



Gruß Norbert Spiegel
 
H

hh

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Hallo Norbert,

ich würde nicht unbedingt dem Rat deines TÜV-Prüfers folgen ! Eine nicht eingetragene Reifengröße kann bei Verkehrskontrollen und späteren TÜV-Terminen Probleme erzeugen.
Lass dir die neue Reifengröße einfach in die Zulassungsbescheinigung eintragen "und guat is" !

Gruß
Klaus
 
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Postwilli

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Hallo Norbert, wie gehts mit deiner Umbereifung weiter. Du hast von mir das Beiblatt ja zugeschickt bekommen.
 
Thema: Reifenfreigabe D40.2 (D40L)

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