Anhängerwände seitlich ausstellen / seitlich überladen

Diskutiere Anhängerwände seitlich ausstellen / seitlich überladen im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hallo, man liest bei landw. Anhängern gelegentlich, daß man die Wände seitlich ausstellen kann - z.B. wenn man Strohballen läd. Wie sieht es...
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Hallo,

man liest bei landw. Anhängern gelegentlich, daß man die Wände seitlich ausstellen kann - z.B. wenn man Strohballen läd.

Wie sieht es aber diesbezüglich mit den Vorschriften aus? Darf man bei einem lof. Anhänger Ladung seitlich überstehen haben?
Hintergrund für mich ist: Kann ich auf einen Anhänger mit der Brückenbreit 180 cm mein Meterholz zweireihig nebeneinander laden? Da würden gradmal theoretische 10 cm rausgucken auf jeder Seite.

Was meint ihr oder noch besser was wisst ihr dazu?
 
Deutz F1L514/51

Deutz F1L514/51

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Hallo,

so habe ich es in der Fahrschule damals gelernt :

- Die Ladung muss immer verkehrssicher verstaut sein
- Sie darf selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlicher
Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen hin- und
herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen
- Nach hinten überstehende Ladung ist zu kennzeichnen,
wenn sie mehr als 1m über die Rückstrahl hinausragt.
- Ragt die Ladung bei Dunkelheit oder schlechter sicht seitlich
mehr als 40cm über die Begrenzungsleuchten des Fahrzeuges
hinaus ist sie nach vorne durch ein weißes Licht und nach
hinten durch ein rotes Licht zu sichern.

Bei deinen 10cm auf jeder Seite musst du dir also keine
Gedanken machen, du musst sie jedoch vorschriftsmäßig
sichern!
Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben?! ;)
 
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kohlemann

kohlemann

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Hallo Jürgen
Die Seitenwände des Anhängers dürfen ohne Ladung bis zu einer Gesamtbreite von 2,55m ausgeklappt sein.
Gruß Ralf
 
kohlemann

kohlemann

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Hallo Kurt
Ich denke auch,das er mit Ladung 3m haben darf.
Da habe ich aber nichts drüber gefunden.
In meinen Unterlagen stand nur 2,55m ohne Ladung.
Hätte natürlich Sinn gemacht auch zu schreiben,wie breit der mit Ladung sein darf.
Ich gehe auch von 3m aus,wie in der Landwirtschaft allgemein üblich,kann es aber nicht sicher belegen.
Gruß Ralf
 
schluetel

schluetel

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Bei LoF sind 3m Breite erlaubt. Die Höhe ist ncht begrenzt, außer durch Brücken, Tunnel usw.
Allerdings muss die Beleuchtung evtl. angpasst werden.

Mark
 
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1014ts

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Hallo,
mit Ladung dürfen 3m nicht überschritten werden.
Bei Ballenwagen gelten die Gitter als Ladungssicherung.Leider etwas unpraktisch da der Wagen ohne Ladung nur 2,55 m breit sein darf.

Gruß
Thomas
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

ich werde in den nächsten Tagen (denke Sonntag) etwas dazu einstellen.

Gruß
Rüdiger
 
Rüdiger

Rüdiger

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Hallo,

das sagt die gute alte StVZO zu diesem Thema.

Es ist also egal ob die Seitenwände senkrecht stehen oder seitlich abgeklappt sind.


Zulässige Maße von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und ihrer Ladung

Fahrzeugbreite:
§ 32 StVZO
Bei Schleppern und Anhängern beträgt die höchstzulässige Breite 2,55 m - einschließlich schräggestellter Seitenwände (ohne Ladung). Die Transportbreite von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, von gezogenen (am Schlepper angehängten) Arbeitsmaschinen und von Anbaugeräten am Schlepper und auch am Anhänger, darf bei Straßenfahrten 3,0 m nicht übersteigen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO, Merkblatt für Anbaugeräte).



Höchstzulässige Breite
Werden diese gesetzlich allgemein zugelassenen Abmessungen tatsächlich überschritten, müssen zum Befahren öffentlicher Straßen zwei Ausnahmegenehmigungen vorhanden sein:

Die Erlaubnis über Abweichungen von den Abmessungen nach § 32 StVZO erteilt die Verwaltungsbehörde (z.B. der Regierungspräsident) nach § 70 Abs. 1 StVZO.

Die Erlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erteilt nach § 29 Abs. 3. StVO die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubsnispflichtige Verkehr beginnt, oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Antragssteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.


Gruß
 
K

Kurt

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Man könnte aber auch Breitreifen montieren. Dann wären 3m zulässig.
Ich hatte natürlich mit meiner Aussage den beladenen Anhänger gemeint sofern er LOF verwendet wird.

Kurt
 
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Hallo,

hier hab ich ja wieder was angestoßen.....

Also lt. §32Stvzo von Rüdiger aufgeführt gelten die 3m doch nur für den Transport von Arbeitsmaschinen/Anbaugeräten und nicht für Heu, Stroh oder Holz, oder hab ich das falsch verstanden?

Wenn 2,55m breite zulässig wären, müßte ja bei 2 Wänden á 40 cm die Hängerpritsche max 175 cm sein, weil 175+40+40=255.

Wobei - der von Rüdiger angeführte § schreibt nichts von lof - bei meiner Fragestellung war ich ganz zu Beginn aber genau davon ausgegangen...
 
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Hallo Kurt,

das hab ich wirklich besser verstanden als diesen §32 STVZO.

Danke!
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo,

welcher Idiot fährt denn im öffentlichen Straßenverkehr ohne Ladung mit breitgestellten Flechten?


Und wenn eine Heu/Strohladung auf dem Anhänger bei breitgestellten Flechten aufgeladen ist, ist es doch kein Problem. Ein Anhänger wird doch schließlich am Schlepper angehängt.

An meinem Kipper ist ein Aufkleber angebracht, der auch die 2,55 m beinhaltet.

Gruß
D 6206 er
 
Wübbo

Wübbo

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Moin,

bei den 2 alten Gummiwagen fahr ich, wenn Heu/Stroh gefahren werden soll, immer mit geklappten Schotten. Sonst müsste ich jedesmal 8 Rohre entsichern und rausziehen, da kannste die Schotten besser unten lassen und das Gatter schaut dann auch nich über den Hänger hinnaus.

MfG Wübbo
 
D 6206 er

D 6206 er

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Hallo Wübbo,

echt? würde ich persönlich nicht riskieren.

Mit breiten Flechten/Schotten fahre ich nie auf der Straße. Die sind für Autofahrer kaum zu erkennen und der Gegenverkehr fährt manchmal auch ziemlich knapp am Schlepper vorbei - und ein aufgeschlitztes Auto möchte ich nicht riskieren.

An meinem Kipper ist die Flechte einfach hochzustellen, keine 5 Sekunden.

An meinem Pritschenwagen hingegen sind wie bei Deinen auch, jedesmal 6 Bolzen zu entsichern, die sechs Bolzen herauszuziehen, die sechs Bügel/Rohre rauszuziehen und abzunehmen und auf den Wagen zu legen. Auf dem Feld ist dann natürlich alles in umgekehrter Reihenfolge wieder breit zu stellen. Das dauert knapp 10 Minuten für den Pritschenwagen. Diese 10 Minuten nehme ich aber gerne in Kauf, weil ich nicht dafür verantwortlich sein möchte, wenn ein Autofahrer diese schmale überstehende Flechte übersehen hat. Allerdings fahre ich dann auch eine sehr lange Strecke auf der Straße (20 km), so dass sich der Aufwand relativiert und die Kosten-Nutzen-Analyse bei mir stimmig ist.

Gruß
D 6206 er
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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D 6206 er schrieb:
Mit breiten Flechten/Schotten fahre ich nie auf der Straße. Die sind für Autofahrer kaum zu erkennen und der Gegenverkehr fährt manchmal auch ziemlich knapp am Schlepper vorbei - und ein aufgeschlitztes Auto möchte ich nicht riskieren.

Gruß
D 6206 er

Hallo,

habe als junger Mann mal einen Moppedfahrer gesehen, der an einem breit gemachten Anhänger ohne Ladung zerschellt ist, den hat es regelrecht in 2 Hälften gerissen. Diese Bilder hab ich bis heute nicht vergessen.

Deswegen war es mir völlig egal wieviel Arbeit es gemacht hat den Wagen erst auf dem Acker breit zu machen, und nach dem Fahren und entladen wieder schmal.

Genauso wurde grundsätzlich links und rechts eine rot-weiße Warntafel angebracht, und wenn es erforderlich war, eine ausziehbare Nutzleuchte (Blinker, Bremse, Licht), die auch am Tag eingeschaltet wurde.

Mit breit gemachten Hängern bin ich sehr ungern gefahren, da wir aber unser Heu und Stroh verkauft haben, waren auch längere Fahrten zu Kunden angesagt, da stand Sicherheit an absolut erster Stelle.

Gruß Jörg.
 
Wübbo

Wübbo

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Moin,

wenn Stroh und Heu gefahren wird sind an den Hängern auch immer Gatter angebracht welche mit Warntafeln versehen sind.

Hab aber gerade nurn Bild vom Kipper, wo es auch kein Problem ist die Schotten zu klappen.

MfG Wübbo
 

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Thema: Anhängerwände seitlich ausstellen / seitlich überladen

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