Hallo Thomas,
im Prinzip richtig, aber nicht ganz
Man kann auch ein Auto mit grümen Kennzeichen versehen, wenn man es ausschlißlich (AUSSCHLIESSLICH!!!!!) für den lof-Betrieb einsetzt.
Dann darf man damit aber nicht sonntags zur Kirche.
(Genau so kann man LKW grün zulassen, wenn sie ausschließlich für den lof-Betrieb eingesetzt werden)
Ich kenne jemanden, der ein "Gammelauto" explizit steuerfrei zugelassen hat, da er es nur in Zusammenhang mit seinem lof-Betrieb benutzt. Zusätzlich hat er eine schwarz zugelassene Familienkutsche für alles Private.
Dieses steuerbefreite Auto müsste dann für die Zeiträume der Kirchenbesuche versteuert werden. Macht nur keiner, weil sich das ja nicht nur auf die Kirche, sondern auch auf den Friseurterrmin und das Zigarettenholen bezieht und man so quasi stundengenau nachhalten müsste, wann man lof oder privat unterwegs war.
Von 8 bis 9 Schweinefutter mit'm PKW-Anhänger geholt (keine KFZ-Steuer)
Von 9 bis 12 neue Hose und Schuhe eingekauft (KFZ-Steuer fällig)
Von 12 bis 16 Uhr Ersatzteile für den Trecker geholt (keine KFZ-Steuer)
Von 16 bis 16:30 zur Pommesbude gefahren (KFZ-Steuer fällig)
Dass sich diesen Papierkram keiner antun will, steht auf einem anderen Blatt.
Und da man ein Fahrzeug vermutlich eh nur Taggenau versteuern kann, bringt das idR. nichts, weil eh quasi jeden Tag eine Privatfahrt ist und/oder weil man ja nicht im Voraus sagen kann "nächste Woche habe ich einen Arzttermin = Privatfahrt, ich ruf kurz beim Finanzamt an und versteuere das lof-Auto für den einen Tag."
"Heute fahre ich mit dem Fahrrad zur Kneipe, weil mein Auto nicht versteuert ist"