Holz machen nach Februar?

Diskutiere Holz machen nach Februar? im Forum Holzverarbeitung im Bereich die tägliche Arbeit - Hallo zusammen, Geht ihr nach Februar noch in den Wald zum Holz machen? Ich weiß nicht genau, wie lange man Holz machen darf, deshalb meine...
Vettweisser

Vettweisser

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Hallo zusammen,

Geht ihr nach Februar noch in den Wald zum Holz machen?

Ich weiß nicht genau, wie lange man Holz machen darf, deshalb meine Frage!

Ich meine ich hätte mal etwas von einer Verordnung gehört, wonach man nach Ende Februar nicht mehr im Wald sägen darf, um vie Vögel beim Bau ihrer Brutstätte nicht zu stören.
Man will ja keinen Ärger mit dem Förster haben!

Gruß

Sammy
 
Rüdiger

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Hallo,

ich denke da fragst du am besten den zuständigen Förster. Es ist eben auch alles vom Wetter abhängig. Wenn du in den letzten Wochen deswegen nicht rein konntest, musst du ja eigentlich länger in den Wald.

Gruß
Rüdiger
 
Wübbo

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Moin,

du darft, zumindest hier in Nidersachsen, von Anfang Oktober bis Ende Feb. in der freien Natur Bäume beschneiden und fällen. Im Wald darf ganzjährig gearbeitet werden und in Wohngebieten gibt es ebenfalls keine Beschränkung.

MfG Wübbo
 
tobi's 5006

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hallo

bei dieser Verordnung geht es um das FÄLLEN von Laubholz! Dies ist nur bis zum 31.3 gestattet. Nadelholz und Liegendes Holz darf ganzjährig gemacht werden.

zumindest is es bei uns so, das kann aber von Revier zu Revier unterschidlich sein, deshalb am besten den Förster fragen ;)
 
Deutzfan 7207

Deutzfan 7207

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Hallo,
das ist doch wohl stark Wetter und Holzmengen abhängig, wann und wie lange ich in den Wald muß.
Solche Situationen wie auf deinem Avatar versuche ich zu vermeiden.
Die Vorgabe vom Förster ist, bis Pfingsten muß es raus sein, wobei das dieses Jahr wieder eng wird. Wir haben in den Höhenlagen noch bis zu 80 cm Schnee. Wenn diese Vorgabe nicht eingehalten werden kann, wegen der Witterung, dann darf man sein Holz natürlich auch später noch raus machen. Habe es auch schon erlebt, das man aufhören mußte und im Herbst weitermachen konnte.

Gruß Markus
Der noch 100 RM im Bestand liegen hat. :]
 
meister-weili

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Hallo,

ich fange sogar erst im April an mein Holz zu machen. Das liegt aber daran, dass ich meinen Schlepper mit Saisonkennzeichen angemeldet habe und daher erst ab 1. April fahren darf. Vom Förster gab es da noch nie Probleme. Der kennt den Grund und darum ist alles klar. Nur wenn ich merke, dass die Buchen langsam wieder Knospen bekommen fälle ich sie manchmal schon vorher und rücke sie dann halt später.

Gruß
Stefan
 
tobi's 5006

tobi's 5006

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Das ist sowieso immer das beste :)
erst mal alles fällen, solang es noch kein Saft hat ;)
abfahren kann mann auch im Sommer
 
Obrschwob

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Hallo Ihr "Waldameisen"...

das Ganze ist lokal geregelt, also der lokale Förster sagt, was zulässig ist , wie schon weiter oben geschrieben wurde.

Bei uns ist Befahren nur auf Wegen und Rückegassen zulässig. Seilwinde ist zulässig, sofern man auf den Rückegassen bleibt und nur, wenn kein stehendes Holz beschädigt wird. Ab dem 30.04 ist Sägen wegen Lärm nicht mehr erwünscht. Für liegendes Holz ist kein Sägenschein (aber natürlich UVV-Kleidung!) erforderlich, weil alle Kurse auf Monate ausgebucht sind. Alleine arbeiten im Wald mit Säge ist nicht zulässig.

Grüßle
Obrschwob
 
Donaven

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Hi,
ich versuche auch immer bis 31.3. "durch" zu sein. ;)
Beziehungsweise gefällt.

Gruss
Donaven
 
B

bfg 2004

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Obrschwob schrieb:
Hallo Ihr "Waldameisen"...

Alleine arbeiten im Wald mit Säge ist nicht zulässig.

Grüßle
Obrschwob

Hallo Oberschwob !!

Das stimmt so nicht: Selbstsändige Landwirte dürfen das, wenn sie vorher für eine sog. Rettungkette gesorgt haben.

Leider kann ich im Moment nicht auf die dafür zusständige Rechtslage der landw. BG und der GUV zugreifen, da ich sie an meinem Dienstort habe. Sonst hätte ich wortwörtlich zitiert.

Für die "normalen" Brennholzholer hast Du aber selbstverständlich Recht.

Aber einige unter uns sind eben Sebstständige, und für die gelten etwas andere Regeln.

mfg bfg 2004
 
Deutz5006A

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Hallo,

wieso Förster?
Bei uns ist kein Förster zuständig, ist ja schließlich Privatwald.
Wir sind in einer Forstbetriebsgemeinschaft - dort kann man sich von den Forstbeamten kostenlos Ratschläge holen.
Zeitliche Beschränkungen gibt es bei uns keine.

Gruß
Johannes
 
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Moje,

bei uns ist der Hauberg/Schlagraum noch nichtmal aufgeteilt. Vor mitte März gibt das wegen der Wegeschonung auch nichts. Holz aufgearbeitet wird eigentlich bis in den Sommer hinein. Wenn der Bestand nicht befahrbar ist soll mir mal jemand den Einschlag im Eigentum verbieten.

Ich denke jeder Landkreis hat da seine eigenen Regeln.

Gruß Thomas
 
funnyraven

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bfg 2004 schrieb:
Obrschwob schrieb:
Hallo Ihr "Waldameisen"...

Alleine arbeiten im Wald mit Säge ist nicht zulässig.

Grüßle
Obrschwob

Hallo Oberschwob !!

Das stimmt so nicht: Selbstsändige Landwirte dürfen das, wenn sie vorher für eine sog. Rettungkette gesorgt haben.

Leider kann ich im Moment nicht auf die dafür zusständige Rechtslage der landw. BG und der GUV zugreifen, da ich sie an meinem Dienstort habe. Sonst hätte ich wortwörtlich zitiert.

Für die "normalen" Brennholzholer hast Du aber selbstverständlich Recht.

Aber einige unter uns sind eben Sebstständige, und für die gelten etwas andere Regeln.

mfg bfg 2004


Servus,
ich habe hier mal einen Link zu dem Thema Alleinarbeit.

http://www.kwf-online.de/deutsch/interforst_2006/freitag_1407/f5_koch.pdf

Gruß Stefan
 
funnyraven

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Rüdiger schrieb:
Hallo,

ich denke da fragst du am besten den zuständigen Förster. Es ist eben auch alles vom Wetter abhängig. Wenn du in den letzten Wochen deswegen nicht rein konntest, musst du ja eigentlich länger in den Wald.

Gruß
Rüdiger

Hallo,
ich würde sagen das ist die beste Lösung, da auch die Förster zum Teil unterschiedliche Ansichten haben bzw das Arbeiten gestatten.
Gruß Stefan
 
Obrschwob

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Hallo bfg 2004,

alles was ich hier gepostet habe bezog sich auf Waldarbeiten im Bezirk meines Forstamtes - mehr nicht. Trotzdem: alleine im Wald zu arbeiten ist lebensgefährlich, denn was nutzt bie beste "Rettungskette", wenn man nicht mehr in der Lage ist, sie (selbst) zu aktivieren. Ein Notarzt findet einen Verletzten im Wald NIE ohne einen Führer.

Eingangs hatte ich bereits geschrieben, dass das lokal geregelt ist.

Grüßle
Obrschwob
 
funnyraven

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Servus Oberschob,
nur ist das Problem das man die Alleinarbeit sich im Wald nie vermeiden lässt. Leider....
Gruß Stefan
 
Obrschwob

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Hallo Stefan,

da kann ich leider kaum widersprechen, aber man sollte es soweit als möglich vermeiden.

Grüßle
Obrschwob
 
funnyraven

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Servus Obrschwob,
die Praxis zeigt halt das es ich nicht vermeiden läst
Gruß Stefan
 
Thema: Holz machen nach Februar?

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