anhänger mit grünem Folgekennzeichen für Schlepper mit schwarzer nr

Diskutiere anhänger mit grünem Folgekennzeichen für Schlepper mit schwarzer nr im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - Hi Dies Thema wurde vielleicht schonmal beschrieben aber ich habs bislang nicht gefunden. Also eröffne ich einen neuen thread: Ich habe unseren...
khd4005

khd4005

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Hi

Dies Thema wurde vielleicht schonmal beschrieben aber ich habs bislang nicht gefunden. Also eröffne ich einen neuen thread:

Ich habe unseren Agrotron mit schwarzer nr laufen und unsere Anhänger mit grünem Folgekennzeichen. ist das rechtens? Oder müßten die anhänger angemeldet sein? Beim Maschinenring haben die uns gesagt das ist in Ordnung. Jetzt hat mir ein bekannter erzählt die Anhänger müssen angemeldet sein wenn sie hinter einem Schlepper mit schwarzer nr laufen.

Was denn nun? Kann mir da jemand helfen?

gruß

jojo
 
Deutz5206A

Deutz5206A

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Hallo,

da bei uns genau derselbe Fall vorliegt, kann ich dir sagen, dass das solange man es über die Landwirtschaft betreibt völlig legal ist. Aber sobald man gewerblich oder privat unterwegs ist, muss man glaube ich den Anhänger anmelden und alle 2 Jahre damit zum TÜV.

Korrigiert mich bitte falls ich falsch liegen sollte!


Gruß Björn
 
100 06A

100 06A

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dann ist es ganz klar,
die Hänger müssenangemeldet werden und auch zum TÜV

Gruß Ruben
 
R

Rainer267

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Sonnenklar!
Zugfahrzeug zählt nicht als LOF und ist somit als gewerblich genutzt anzusehen, somit muß auch der Anhänger (gewerblich genutzt) schwarz zugelassen UND versichert sein.

Gruß Rainer
 
khd4005

khd4005

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aber wie kommt denn der Maschinenring darauf das der Anhänger mit grünem Folgekennzeichen laufen kann? Der Trecker läuft über eine Versicherung mit Maschinenringtarif. Die haben gesagt das geht.
 
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Wübbo

Wübbo

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Moin,

ist alles eine Frage des Einsatzes...

Wenn du mit deinem Hänger für einen Privatmann Mist abholst oder Erde fährst bist du gewerblich unterwegs, sprich du musst Steuern zahlen => der Hänger muss angemeldet sein und versteuert.

Wenn du aber für einen LoF Betrieb unterwegs bist musst du die Dinger nicht anmelden und auch nicht versteuern.

In deinem Fall würde ich die anmelden, da du sonst nur 25Km/h damit fahren darfst, ob du nun Steuern dafür entrichten musst oder nicht, dass hängt vom Einsatz ab.

MfG Wübbo

Edit: Du kannst die Hänger auf grüne Nummer melden, nur wenn du dann halt gewerbliche Aufträge damit ausführst musst du das beim Finanzamt nachmelden und den Zeitraum dann versteuern.
 
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khd4005

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hmm, und wenn ich sag die anhänger sind nur von einem Lof betrieb geliehen?
 
Wübbo

Wübbo

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Moin,

wenn du die von einem Landwirt leihst und damit gewerblich arbeitest ist das auch kein land- oder forstwirtschaftlicher Einsatz. Da müssen die dann auch angemeldet sein + versteuert, zumindest nach meinem Rechtsverstädniss.

Bin aber auch kein Winkeladvokat.

MfG Wübbo
 
jomi

jomi

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Hallo,

ich möchte mal noch eine weitere Möglichkeit in den Ring werfen: wenn du für deinen Schlepper einen Anhängerzuschlag beim FinAmt beantragt hast, fahren deine Anhänger auch mit Grüner Nummer (weil diese dann STEUERBEFREIT sind). Die Grüne Nummer sagt aber nichts über das Anmelden und die Versicherungspflicht sowie die TüV-Pflicht aus. Vielleicht haben die beim Maschinenring das auch so gemacht und derjenige, den du gesprochen hast, hatte einfach nicht den nötigen Überblick.
 
D6006A

D6006A

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Moin,
@Wübbo: auch zugelassene Anhänger dürfen nur 25km/h fahren, wenn sie bauartbedingt nicht schneller zulässig sind. Das ist eine Sonderregelung das Anhänger in Ldw u. Forst bis 25km/h zulassungsfrei sind. Willst du gewerblich mit einem 25km/h Anhänger fahren muß er zugelassen sein und TÜV haben, er darf trotzdem nur 25km/h schnell gefahren werden.
Grüße
Frank
 
Wübbo

Wübbo

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Moin,

@ Frank

Ja damit hast du völlig recht, da ich aber selber unter Lof falle denkt man an diese Sachen nicht. Wenn ich einen Hänger zulasse dann würde der auf 40km/h zugelassen. Sonst bringt es mir persönlich nichts, aber gut das dieser Hinweis noch gekommen ist.

MfG Wübbo
 
charly0880

charly0880

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gibts da nich so ne hintertür, den anhänger als anhängegerät umzuschreiben, braucht nur einmal eine einzelabnahme, max 25 km/h, nicht mehr als 3t gesamtgewicht und zweckspezifischen nutzen (also beim hobbyholzer) holztransportbin mir nicht ganz sicher ob der anhänger dann bordwände besitzen darf?
vielleicht weiss ja einer mehr dazu ???
 
J

Joker-Alex

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...mal bei der Zulassungsstelle anrufen?!?

Gruß Alex
 
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