Schlüsselzahlen

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Rüdiger

Rüdiger

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Schlüsselzahlen

Die auf den Führerscheinen eingetragenen Schlüsselzahlen teilen sich in zwei Gruppen ein:

a) in die harmonisierten Gemeinschaftscodes 1-99

und

b) in die einzelstattlichen Codes ab 100

Die Zahlen 1-99 sind auf EU-Ebene festgelegt worden und gelten in der gesamten EU-Gemeinschaft, sie sind einheitlich geregelt.

Die Zahlen ab 100 sind Eintragungen / Ergänzungen die nicht in der gesamten EU gelten und so nicht in die EU-Führererscheinrichtlinie fallen. Diese Zahlen gelten nur im Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates, welche den Führerschein ausgestellt hat.

Das hat zur Folge, dass der Führerscheininhaber im Ausland unter der Schlüsselzahl

- C1 <171> dennoch keine Kfz der Klasse D mit einer zGM von max. 7,5 t, aber ohne Fahrgäste,
fahren darf

- C <172> dennoch keine Kfz der Klasse D, selbst auch ohne Fahrgäste, fahren darf

- L <174> keine Zugmaschinen, welche nach ihrer Bauart nicht für die Verwendung zu
LoF-Zwecke bestimmt sind und für solche LoF-Zwecke eingesetzt werden müssen, einsetzten
darf

- D1/D <178> nicht an der Einschränkung auf Linieverkehr gebunden ist

- <179> keine Kfz der Klasse D1, auch nicht mit Familienangehörige, fahren darf


Hier einige Schlüsselzahlen:

CE <<79 (C1E>12000 kg, L max.3)>>
Fahrerlaubnisse der Klasse 3 (altes FE-Recht) berechtigt auch zum Führen von - Kfz bis zu 7500 kg, Sattel-Kfz bis zu 7500 kg (einschl. aufgesattelten Anhänger) - Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (Achsen mit weniger als 1 m, gelten als eine Achse, das Mitführen eines zulassungsfreien Anhängers (z. B. Sportsanhänger) bildet keinen Zug im Sinne des FE-Rechtes.
Es war also möglich Fahrzeugkombinationen bis max. 18750 kg mit der alten Klasse 3 zu fahren.

Wird die zGM von 120000 kg in einer Kombination überschritten oder die zGM des Anhängers überschreitet die Leermasse des Zugfz, so fällt das alles unter die Klasse CE. Die Klasse CE entspricht im viollen Umfang der alten Klasse 2. Die Klasse CE kann also für Inhaber der alten Klasse 3 nicht im vollen Umfang erteilt werden. Es wird hier eine Mischung aus der alten Klasse 3 und 2 erteilt. Im Füherschein wird dies durch die Zahl "79" dargestellt. Das Zeichen "L" steht für Achsen, hieralso max. 3. Die Schlüsselzahl "79" wird grds. nur auf Antrag zugeteilt.

Kombinationen mit mehr als 3 Achsen fielen daher in die alte Klssse 2. Das Mitführen eines zulassungsfreien Anhängers bildet keinen Zug, die Achsen des Anhängers werden nicht mitgezählt (§ 18 II StVZO). Es müssen jedoch die Bestimmungen des § 18 II StVZO eingehalten werden. Fogendes geht nicht: - LoF-Anh. wird mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gefahren - ein Perdeanh. wird nicht nach den Zweck eingesetzt (Transport von Gütern usw.). Handelt es sich hier um Anhänger in der LoF, so wird dies durch die Klasse L und T aufgefangen. Zu den zulassungsfreien Anhängern gehören auch Spezialanhänger zum Transport von Tieren oder Sportgeräten, wenn sie nur für solche Zwecke verwendet werden

CE<<79 (S1<25/7500 kg)>>
Hier mit Begrenzung der Klasse D und DE auf KOM mit max. 24 Fahrgästen oder max. 7500 kg, auch mit Anhänger. Die Kombination "S1" steht für die Anzahl der Sitzpläätze, einschl. Fahrersitz.

CE<<171>
stellt die Erweiterung der Klasse C1 zusätzlich auf Klasse D mit einer zGM von max. 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste dar

C<<172>>
bezeichnet die Erweiterung der Klasse C zusätzlich auf Kfz der Kasse D, jedoch ohne Fahrgäste

L<<174>>
diese nationale Schlüsselzahl erweitert die Klasse L auch auf Zugmaschinen mit einer bbH von max. 32 km/h, auch mit Anhänger sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h gehafren werden und sofern die bbh des ziehenden Fz mehr als 25 km/h beträgt, der Anhänger für einen Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h in vorgeschribener Weise (Schild "25") gekennzeichnet ist

L<<175>>
diese Zahl erweitert die Klasse L auf Kfz mit einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von max. 50 ccm.
 
Klaus D5006

Klaus D5006

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Hallo Rüdiger,
sehr gute Information!!

Daraufhin habe ich meinen Führerschein angesehen und festgestellt, daß
ich in der Zeile:
T/S in der Spalte 10 ein *) stehen habe . Sonst steht in dieser Zeile nichts mehr. Auch keine Schlüsselnummern. In der Spate 10 stehen sonst die Zeitangaben / Datums .

Hast du / oder ein anderer Leser auf die schnelle eine Antwort was dies genau bedeutet?

Gruß Klaus
 
C

Christian...

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Hallo Klaus,

ohne meinen Führerschein erst rauszukramen und nochmal nachzusehen, würde ich vermuten, daß das Sternchen für das Datum der Ausstellung der jeweiligen Klasse steht - so ist es bei meinem Führerschein, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Bei der BE-Prüfung hatte der Prüfer den fertig gedruckten Führerschein dabei und hat unten handschriftlich das Ausstellungsdatum vermerkt, auf das sich auch das Sternchen bezieht.
 
A

Allerhand

Guest
Hallo Rüdiger.

Soweit ich weis, bedeutet die Schlüsselzahl 79 die Erweiterung der CE über 12000kg! und nicht über 7500 kg.

Bitte berichtige dieses.

Im Anlehnung an STvZO § 42 (der müsste das sein.) ;)

Mach et jut.

Gruß

Friedhelm
 
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A

Allerhand

Guest
Hallo Rüdiger.

Also die Schlüsselzahl 79 schließt rechtlich die Lücke zum alten FS Klasse 3 in Verbindung zum StvZO § 42. Somit kann man mit FS Klasse3 oder C1E mit gesondertem Antrag: 7,49 to. Zugfahrzeug und das 1,5 fache angehängt (bei durchgehender Bremsanlage) fahren Bei 3 Achsen gesamt (wobei ein Achsabstand unter einem meter als eine Achse gewertet wird).

Somit lässt sich in der Praxis ein 7,49 to LKW mit Tandem (11to Achsabstand unter 1m) mit Klasse 3 fahren.
Ebenso mit C1E mit Schlüsselzahl 79.

Also über 12 to Zuggewicht.

Das gilt nicht bei aufgesatelten Zügen!! und nicht bei Zulassungsfreihen Anhängern!

Gruß

Friedhelm
 
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unisuper

unisuper

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Hallo,

da ich mein neues Kärtchen erst vor kurzem bekommen hab, hab ich die Liste noch.

MfG
Thorsten
 

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Kurt

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Es hat sich am 18.1.13 mal wieder was geändert. Deshalb gibts neue Schlüsselzahlen und auch bei den Führerscheinklassen hat sich was getan. Z.B. gilt BE nur noch für Anhänger bis 3,5t. Deshalb steht bei meinem neuen CE jetzt da die Schlüsselzahl 79.06 für schwerere Anhänger. Ist aber doppelgemoppelt, da die Klasse C1E auch für Fahrzeuge der Klasse B mit einem größeren Anhänger als 3,5t gilt. Da ich vorher Besitzer der alten Klasse 3 war, bleibt mir ja die Klasse C1E erhalten. :rolleyes: Gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Selbst für Insider. ;)

Kurt
 
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Thema: Schlüsselzahlen

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