zwei einachser hintereinander?

Diskutiere zwei einachser hintereinander? im Forum TÜV, Versicherung und Vorschriften im Bereich Deutz Community - hallo vieleicht war das schon mal thema, ich hab aber nichts dergleichen gefunden darf ich hinter einem tandem-tieflader einen einachsbauwagen...
khd4005

khd4005

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hallo

vieleicht war das schon mal thema, ich hab aber nichts dergleichen gefunden

darf ich hinter einem tandem-tieflader einen einachsbauwagen hängen? wollte so zum oldtimertreffen fahren.

danke schon mal für die antwort

gruß

jojo
 
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Deutz_driver

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Könnest du bischen genauer erklären was die für bremsen haben wie schnell di zugmaschiene ist und und was für täfelchen
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Hallo Jojo,

Tandemtieflader? Meinst du vielleicht einen Tandem Autotransportanhänger?

Wenn dem so ist:

Wenn er eine passende Kupplung hat, kein Problem (Ausnahme: auf Stüzlast achten).
Hat er die nicht, müsstest du erst basteln und bräuchtest den Segen der Rennleitung, da du das Fahrzeug veränderst und mit Sicherheit Schwarzfahrer bist, sonst könntest (solltest) du nicht zu Treffen cruisen...
 
khd4005

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also ich weiß nicht ob man hinter einem tandemautotransporter ne anhängerkupplung bauen darf. nee, das mein ich auch nicht.

ich meine einen selbstgebauten oder umgebauten tandemanhänger oder einachser. kann auch so ein anhänger sein der für baumaschinen genommen wird, aber eben tandem oder einachser. Z. B. der hier http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...0396&_trksid=p3907.m32&_trkparms=tab=Watching

hinter diesem anhänger möchte ich gern meinen bauwagen hinterhängen. Also ne ganz normale anhängerkupplung. keine kugel.

Die zugmachine fährt 40 an den anhängern ist natürlich ein 25km/h schild dran :)

Was gibs sonst noch.....Führerschein CE Zugmaschine mit schwarzem kennzeichen, weil vom landwirtschaftl. Lonunternehmer
 
Tim_Tayler2

Tim_Tayler2

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Ich glaube jetzt sind wir wieder bei:

Tim_Tayler2 schrieb:
Hat er die nicht...



Nimm doch einen Zweiachser und besorg die lange Auffahrtsrampen...

Was Anderes:

Du bist Bj '78 - was für Schlüsselzahlen sind bei deinem T eingetragen?
 

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RobinD4506-S

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Wenn der Bauwagen ein Einachser ist und der Anhänger der hinten drann angehängt wrden will auch ein Einachser Bzw. Tandem ist es nur verboten wenn der 1 Anhänger (Einachser oder 2 Achser) nicht die Geeignete Anhängerkkupplung hat.
Meisten Fährt man in einer Gespann Kombination: Einachser vor 2 Achser. Da kann einem Nichts passieren, Vom Gesetz her.
So steht in einem kleinen Büchlein für LoF Fahrzeuge und Anbaugeräte.
 
khd4005

khd4005

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der tandem oder einachstieflader soll als 1. anhänger mit entsprechender anhängekupplung für den bauwagen laufen. dahinter soll der bauwagn als zweiter anhänger laufen. Natürlich mit folgekennzeichen vom Schlepper und 25km/h schild ;). Dann sollte der Tüv da auch nichts gegen zusagen haben oder etwa doch?
 
Diesel_Joerg

Diesel_Joerg

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Hallo,

@TT2,

dein Gespann ist verboten.
Der kleine Anhänger hat keine Kupplung mit der entsprechenden Stützlast für den Einachser (in diesem Fall ein Bauwagen).
Was meinste wenn der Bauwagen zB durch Bodenwellen in eine Auf und Ab Bewegung kommt, der macht mit dem kleinen Hänger was er will.
Und vom Bremsen garnicht erst zu sprechen, würde der Bauwagen den Hänger zB bergab bis Bangadesch schieben.

Andersrum ists OK, aber dafür müsste, glaub ich, der Bauwagen gebremst sein. (Also Bauwagen vorn, kleinen grünen dahinter)

Verbessert mich, wenn ich daneben liege.

Gruß Jörg.
 
khd4005

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naaajaaaaa, ich komm nicht aus oberbayern. hier gehts nicht so viel bergab
 
khd4005

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was ich mir vorstell sieht ungefähr so aus (siehe anhängerkupplungen hinten)
 

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Tim_Tayler2

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Diesel_Joerg schrieb:
...dein Gespann ist verboten.

Gruß Jörg.

Mir ist / war klar, das "meine Kombination" nicht üblich bzw. legal ist.

Das mit der Stützlast habe ich dadurch "gemildert", daß ich den BW so eingeräumt habe, daß er quasi keine Stüzlast mehr auf den Gummiwagen ausübt.
Bei dem steht sogar auf der Kupplung: Nicht für Stützlast geeignet.

Bremsen hat sehr gut funktioniert (sogar nach Vollbremsung standen sie nur leicht Zigzag ;) ).
Der Gummiwagen hat mir einen Großteil der Bremsarbeit für den BW (1,6 Tonnen) abgenommen.

Hab ich letztes Jahr ungefäh 2000 km lang ausprobiert. 8)
 
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Diesel_Joerg

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Tim_Tayler2 schrieb:
...Bremsen hat sehr gut funktioniert (sogar nach Vollbremsung standen sie nur leicht Zigzag ;) ).
Der Gummiwagen hat mir einen Großteil der Bremsarbeit für den BW (1,6 Tonnen) abgenommen.

Hab ich letztes Jahr ungefäh 2000 km lang ausprobiert. 8)

^^Na dann, herzlichen Glückwunsch :D ;)

OK, du bist mit 20 km/h ja nicht soooo rasant unterwegs.
Es würde sich empfehlen auch dem Gummiwagen zumindest hinten etwas Gewicht zu gönnen, dann käme er sicherlich mit dem Bauwagen noch etwas besser zurecht.

Ansonsten meine ich, drückt die Rennleitung bei Oldiegespannen doch schon das eine und andere Auge zu.
Wir sind ja zum Teil auch zB mit eisenbereiften und nicht beleuchteten Arbeitsgeräten zu Treffen unterwegs. :)

Gruß Jörg.
 
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Tim_Tayler2

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OT:

Diesel_Joerg schrieb:
Wir sind ja zum Teil auch zB mit eisenbereiften und nicht beleuchteten Arbeitsgeräten zu Treffen unterwegs. :)

Gruß Jörg.

Hey, mit sowas (Gußräder und unbeleuchtet) bin ich sogar in München unterwegs.

Jedesmal wenn ein Schandi in der Nähe ist, schaut er ganz schnell woanders hin.... :D
 
L

landwirt

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Hallo ihr zusammen,

das Gespann, mit dem Tim_Tayler2 auf öffentlichen Strassen rumfährt, ist -wie von anderen Forumsteilnehmer bereits angemerkt- nicht zulässig!!


1.) Die Anhängekupplung am 2-achser hat garantiert keine zulässige Stützlast; ob man damit fahren kann oder nicht, interessiert im Falle eines Falles die Rennleitung überhaupt nicht.

2. Beim plötzlichen Bremsen in der Kurve oder auf losem Untergrund schiebst dir die Anhänger dermassen ineinander, dass du einige Zeit zum Entwirren des Knoten brauchst. Wenn du Glück hast, passiert dir und anderen Verkehrsteilnehmer nichts.

Wenn aber was passiert, dann ist die Strafe der Rennleitung wahrscheinlich noch das geringste Problem. Schlimmer könnte sein, das deine Versicherung sagt - grob fahrlässig- und sich das Geld, dass -Sie für andere Beteiligte aufgewendet werden muss, von dir wieder zurückholt.

P.S: Es ist auf Deutschland's Strassen sowieso schon gefährlich genug, da muss man wirklich nicht noch selbst dazu beitragen.
 
Heiko Berling

Heiko Berling

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Also , nachdem ich alles gelesen habe , würde ich von meiner seite mal davon ausgehen , das es lebensgefährlich währe .

ich sage mal : zugfahrzeug --gebremst , erster anhänger -- auflaufgebr. ,
der zweite ewentuell -- ungebremst .
gehen wir mal hiervon aus . bei einer bremsung .
der zweite anhänger drückt und da der erste ja nur eine achse hat (die wie ein drehpunkt wirkt) ,würde dieser , wenn er nicht ein super eigengewicht besitzt das heck des ersten anhängers wegdrücken und dann auch gleich das zugfahrzeug mit nach sonstwohin schieben .

ob es gesetzlich überhaupt zulässig ist zwei einachsige zu ziehen , weis ich nicht , aber wenn dann sollte mann daran denke , das durch den lange ""hebelarm (achse bis zur zweite kupplung) eine sehr große schlingerwirkung entstehen kann . und das nicht nur von vorn nach hinten sondern auch von hinten nach vorn .
 
Rüdiger

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Guten Tag,

was würde die gute Rennleitung dazu sagen?

Ich denke folgendes:

Da es sich wie auf dem Foto zu erkennen ist um keinen lof-Anhänger handelt, unterliegt dieser Anhänger der Zulassungspflicht und dem Pflichtversicherungsgesetz. Da an diesem Anhänger keine Kennzeichen zu sehen sind liegt hier schon mal ein Verstoß gegen o. g. Gesetze vor. Weiterhin unterliegt dieser Anhänger der TÜV-Kontrolle da er zugelassen sein müsste, ein weiterer Verstoß gegen die StVZO.

Da der Halter / Besitzer dieses Anhängers die Inbetriebnahme zugelassen hat ist gegen Ihn ebenfalls zu ermitteln.

Ebenfalls wäre hier zu prüfen ob der Führer des Zugfahrzeuges die erforderliche Fahrerlaubnisklasse besitze, hier müsste mind. Klasse BE vorliegen, ist dies nicht der fall zu kommt Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu.

So ich denke das reicht für ein paar freiwillige Punkte in Flensburg, welche dort auf einer Punktekarte gutgeschrieben werden. Diese Punkte können zu gegebener Zeit eingelöst werden.

Über den weiteren Inhalt dieses Themas werde ich inkürze was einstellen.

MfG

Rüdiger
 
Klaus D5006

Klaus D5006

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Hallo,
so ein ähnliches Gespann wie Tim Tayler mit einem 2-Achshänger gebremst und dann einen 1 Achshänger ungebremst dahinter, kein Problem, auch den Berg runter ! Voraussetzung, daß der Zweiachshänger deutlich schwerer ist als der Einachshänger. Dies habe ich schon mehrmals beim Transport mit Brennholz durchgeführt. Was soll da verboten sein ?

Bei zwei 1- Achshänger würde ich auch hier, die Hänger so beladen, daß der erste Hänger ( gebremst ) deutlich schwerer ist als der zweite Hänger. Dann passiert da nichts, bei einer vernünftigen angepassten Fahrweise.

Gruß Klaus
 
khd4005

khd4005

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eben. also es wird bestimmt keine spielzeuganhänger sein wo ich meinen Deutz raufstellen will. und dan wiegt der deutz ja auch noch n bischen.
wenn dann der bauwagen dahinter kommt und ich nicht unbedingt 40 fahr geht das doch bestimmt klar
 
Wübbo

Wübbo

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Moin,

es ist nunmal illegal.

Hinter einem Lof Fahrzeug dürfen maximal 2 Hänger mitgeführt werden wenn BEIDE gebremst sind. Auflaufgebremste Hänger müssen dann mit einem 25km Schild gekennzeichnet werden und alle anderen Kombinationen sind nicht zulässig.

MfG Wübbo
 
Thema: zwei einachser hintereinander?

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